Recht
Großeltern haften für ihre Enkel – Unterhaltszahlungen im hohen Alter
Großeltern haften für ihre Enkel - Unterhaltszahlungen im hohen Alter - (Foto: Symbolbild Envato - lizensiert für den BEN Kurier)
RHEIN-LAHN Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Wer kennt sie nicht, diese althergebrachte Weisheit. Nicht selten gehen die Frischverliebten mit einem unwohlen Gefühl zu den künftigen Schwiegereltern. Fragen über bohrende Fragen und einige prüfende Blicke muss der zukünftige Schwiegersohn oder die Schwiegertochter über sich ergehen lassen.
Ist es vielleicht der ungeliebte Taugenichts der die Tochter nicht ernähren kann? Solche oder ähnliche Frage dürften in der Zukunft eine noch größere Rolle spielen. Ganz aktuell entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch Großeltern für den Unterhalt von Enkeln herangezogen werden dürfen. Eigentlich nicht wirklich etwas neues doch die Qualität des Urteils verändert die zukünftige Rechtsprechung.
Denn diese besagt, dass geschiedene Mütter oder Väter mit wenig Geld sich nicht mehr so stark verausgaben müssen, wenn finanziell gut gestellte Großeltern vorhanden sind (Urteil: Az. XII ZB 123/21 Karlsruhe).
Ursprünglich ging es um einen Fall in Sachsen. Die Eltern zweier Kinder ließen sich scheiden. Der Mann verfügte über 1400 EUR Nettoeinkommen und zahlte an die teilzeitbeschäftigte Mutter rund 100 EUR Unterhalt im Monat. Unterhaltspflichtigen steht eine angemessene Summe für den eigenen Unterhalt zu. Dieser lag damals bei 1300 EUR, heute sogar 1400 EUR. Als Elternteils eines oder mehrerer minderjähriger Kinder müssen diese stärker belastet werden. Da steht nur noch ein Selbstbehalt von 1160 EUR (seinerzeit 1080) zur Verfügung. Und dabei gibt es eine Ausnahme: „Wenn es einen unterhaltsverpflichteten Verwandten gibt.“ Damit waren die Großeltern gemeint.
Als Verwandte in gerader Linie sind sie ihren Enkeln gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig sofern die Eltern nicht ausreichend leisten können. Im konkreten Fall ging es um den Großvater, der nach Überzeugung des Gerichtes durchaus leistungsfähig gewesen wäre.
Zwar stehe diesem der höhere sogenannte angemessene eigene Unterhalt zu doch auch dieser war seinerzeit nur 1300 EUR (heute 1400 EUR). Und da wären wir erneut am Anfang. Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Und das werden in Zukunft auch die vermeintlichen Schwiegereltern etwas genauer tun wenn ihnen droht zur Kasse gebeten zu werden.
Montabaur
Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL
MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.
Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken
Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.
Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen
Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Warum das Urteil wichtig ist
Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.
1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.
Was Kunden jetzt beachten sollten
Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.
Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).
Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1
Recht
„Es ging mir um Gerechtigkeit“: Frank Herrig-Jansen eröffnet Kanzlei in Nastätten
NASTÄTTEN Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen hat in Nastätten eine neue Kanzlei eröffnet. Mit seiner Familie hat er seinen Lebensmittelpunkt in die Blaufärberstadt verlegt und damit einen persönlichen Neuanfang gewagt. Nach über 25 Jahren Tätigkeit in einer großen Sozietät arbeitet er nun unabhängig und baut sich in der Region eine neue Basis auf.
Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging
Herrig-Jansen begann seine Laufbahn als Strafverteidiger. „Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging. Ich wollte Menschen helfen und sie in Prozessen verteidigen“, erzählt er im Gespräch mit dem BEN Kurier. Doch die Auseinandersetzung mit schweren Gewalt- und Straftaten brachte ihn früh an moralische Grenzen. Er orientierte sich um und spezialisierte sich zunächst auf das Autokauf- und Werkstattrecht. In dieser Zeit verfasste er ein Fachbuch und vertrat Autohäuser, bevor er über diesen Weg mit dem Arbeitsrecht in Berührung kam.
Zunächst war er auf Arbeitgeberseite tätig. Ein langjähriger Bekannter, damals Vorsitzender eines Gesamtbetriebsrats, bat ihn schließlich, Mandate zu übernehmen – allerdings mit der Bedingung, sich klar für eine Seite zu entscheiden. „Für mich war sofort klar, dass ich künftig Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten möchte“, so Herrig-Jansen. Seitdem konzentriert er sich ausschließlich auf diese Mandate.
Das Arbeitsrecht sei für ihn besonders reizvoll, weil es unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen habe. Fälle von Kündigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz gehörten ebenso dazu wie die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen oder in Beschlussverfahren. Dabei weist der Anwalt immer wieder auf die besondere Bedeutung von Fristen hin: Eine Kündigungsschutzklage müsse innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz binnen zwei Monaten. Auch in Arbeits- oder Tarifverträgen seien Ausschlussfristen üblich, deren Versäumnis hohe finanzielle Einbußen bedeuten könne. „Wer eine Zielvereinbarung über 20.000 Euro hat und die Frist verpasst, verliert dieses Geld“, macht er deutlich.
Neben den inhaltlichen Fragen spielt auch die Kostenregelung im Arbeitsrecht eine Rolle. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Deshalb sei eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Für Bedürftige bestehe die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Trotz aller digitalen Möglichkeiten legt Herrig-Jansen Wert auf den persönlichen Kontakt. „Ich bin noch von der alten Schule. Für mich gehört es dazu, den Mandanten wenigstens einmal persönlich zu sprechen – sei es telefonisch oder in der Kanzlei. Nur so kann man die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.“ Gerade bei Kündigungen sei dies wichtig, da die Begründungen oft unklar oder gar nicht angegeben seien und die entscheidenden Informationen vom Mandanten kommen müssten.
Mit der Eröffnung seiner Kanzlei in Nastätten verbindet Herrig-Jansen einen bewussten Neuanfang. „Ich wollte unabhängig arbeiten. Mit dem Umzug meiner Familie nach Nastätten entstand die Idee, hier eine Kanzlei aufzubauen. Daran arbeite ich nun mit ganzer Kraft.“
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen
RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
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