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Blaulicht

Verrückter Unfall: „Auto landet in Schweighausener Hühnerhof“

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Verkehrsschild überfahren - Über 60 Meter Bremsweg bis das Fahrzeug im Schweigeser Hühnerhof zum Stehen kam.
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SCHWEIGHAUSEN  Am gestrigen Freitag gegen 18 Uhr 15 ereignete sich in Schweighausen ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall der glücklicherweise glimpflich ausging. Man könnte sagen: „Schwein gehabt“ doch in dem Fall trifft es besser: „Huhn gehabt“, denn ein junger Autofahrer befuhr die K8 aus Becheln in Richtung Schweighausen kommend und wollte von dort aus links auf die L322 in Richtung Nassau abbiegen.

Die Hühner schauten sich das verunfallte Fahrzeug interessiert an.

Doch genau dieses gelang ihm nicht mehr. Statt abzubiegen, raste er mit wahrscheinlich deutlich erhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung, landete auf dem Feld und durchfuhr schlussendlich das Gehege von Pfeifers Landei in Schweighausen.

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Hühner und Fahrer kamen mit dem Schrecken davon

Laut dem bekannten landwirtschaftlichen Betrieb, kamen die Hühner mit dem Schrecken davon. Doch das hätte auch durchaus anders ausgehen können. Die L322 ist eine nicht wenig befahrene Landstraße. Nicht auszudenken, wenn im überquerten Kreuzungsbereich andere Verkehrsteilnehmer gewesen wären. Wie hoch die Geschwindigkeit des 19-jährigen Unfallverursachers gewesen sein musste, zeigt die über 60 Meter weite Entfernung von der Straße zum Hühnerhof, in dem der Fahrer sein Auto nicht zum Stillstand bringen konnte. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest fiel mit 0,35 Promille positiv aus.

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Verkehrsschild überfahren – Über 60 Meter Bremsweg bis das Fahrzeug im Schweigeser Hühnerhof zum Stehen kam.

19-jähriger Fahrer ist noch in der Probezeit. Da gilt die 0,0 Promille Alkoholgrenze. Beim ihm wurden 0,35 Promille festgestellt

Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobe angeordnet. Den Führerschein durfte der BMW Fahrer, anhand des geringen Alkoholwertes, zunächst behalten. Am Ende bleibt ein nicht geringer Sachschaden. Die Umzäunung des Hühnergeheges ist über eine breite Fläche zerstört, ein überfahrenes Verkehrszeichen wird erneuert werden müssen und der BMW dürfte nur noch Schrottwert haben.

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Blaulicht

Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

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Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.

Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein

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Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.

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Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

Schnelle Evakuierung auch für ältere und eingeschränkte Menschen bietet die neue Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein | Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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Spielabbruch in Dahlheim: Polizei-Einsatz nach Platzverweisen gegen Reinhardtself

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Foto: BEN Kurier - Archivbild
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DAHLHEIM ,

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