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Feuerwache 2 geht in Betrieb

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KOBLENZ Mit der strategischen Neuausrichtung der Feuerwehr Koblenz begann 2017 eine große Herausforderung für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, so der „volle“ Name der Berufsfeuerwehr. Gleich zwei neue Feuerwachen sollten bis 2023 zusätzlich in Betrieb genommen werden. Bereits im Februar 2020 erfolgte der Spatenstich für die Feuerwache 2 in Koblenz-Niederberg.

Diese neue Feuerwache wird dieser Tage in Betrieb genommen. Coronabedingt verzichtete man auf eine offizielle Einweihungsfeier. Im Rahmen eines Presserundgangs mit Innenminister Roger Lewentz und Oberbürgermeister David Langner, stellten Branddirektor Meik Maxeiner, Leiter des Koblenzer Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, Hubert Kroh, Leiter des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz, sowie Architekt Achim Wilbert, die Wache und ihre Funktionalitäten vor.

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Die Feuerwache 2 in Niederberg ist eine moderne und multifunktionale Wache für die Berufsfeuerwehr Koblenz und soll den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in Zukunft noch besser zur Vorbereitung auf ihre Einsätze dienen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ist die Feuerwache 2 eine wichtige Investition in ihre Sicherheit. Das hat für die Landesregierung absolute Priorität. Deshalb hat das Land den Bau der neuen Feuerwache gerne mit rund 1,6 Millionen Euro unterstützt“, so Innenminister Roger Lewentz im Rahmen des heutigen Pressetermins.

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Oberbürgermeister David Langner zeigte sich sehr erfreut über die schnelle und sehr funktionale Umsetzung der Feuerwache: „Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der Menschen in dieser Stadt. Mit der neuen Feuerwache verbessern wir unsere Schnelligkeit bei Einsätzen deutlich. Das ist in Zeiten von Katastrophen wie im Ahrtal ein ganz wichtiger Aspekt. Als 2017 klar wurde, dass wir in Koblenz unsere Feuerwehr strategisch neu aufstellen müssen, um deren Funktionsfähigkeit für die Zukunft weiterhin uneingeschränkt gewährleisten zu können, war der Gedanke ambitioniert, bis 2023 gleich zwei neue Feuerwachen zu bauen. Durch eine herausragende Zusammenarbeit innerhalb unserer Verwaltung, sowie gezielte und schnelle Planungen, plus die starke Unterstützung seitens des Landes Rheinland-Pfalz, stehen wir heute in einer intelligent umgesetzten Wache 2 und wünschen den Feuerwehr-Kolleginnen und Kollegen von hier allzeit eine gesunde Rückkehr von ihren Einsätzen.“

Die für die Feuerwehr zuständige Dezernentin, Bürgermeisterin Ulrike Mohrs, war zum Zeitpunkt des Presserundgangs verhindert, lies aber ihre allerbesten Wünsche für einen guten Start der Feuerwache 2 ausrichten.

Die Feuerwache 2 wird künftig insbesondere die rechtsrheinischen Koblenzer Stadtteile abdecken. Bei entsprechendem Alarm ergänzen die Einsatzkräfte von der Wache 2 aus den restlichen Löschzug, welcher von der Hauptfeuerwache im Rauental ausrückt. Neben den herkömmlichen brandschutz- und technischen Hilfeleistungsaufgaben der Feuerwehr werden von der Feuerwache 2 schwerpunktmäßig die Aufgaben des Gefahrgut- und Strahlenschutzes sowie der Höhenrettung betreut. Für die Höhenrettung wurde eigens ein Übungsturm mit Kran auf dem Gelände errichtet.

Am neuen Standort im Gertalis-Schohs-Weg werden im 24-Stunden-Schichtdienst permanent sechs Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr im Dienst sein. Um diese Funktionsstärke jederzeit gewährleisten zu können sind insgesamt 32 Einsatzbeamte der Feuerwache 2 zugeordnet. Der originäre Wachbezirk erstreckt sich auf die Stadtteile Arenberg, Immendorf, Niederberg, Arzheim und Ehrenbreitstein. Das Einsatzgebiet erweitert sich für Einsatzmeldungen der Alarmstufe 2 (z.B. Löschzugeinsätze etc.) um die gesamten rechtsrheinischen Stadtteile sowie die linksrheinischen Stadtteile Altstadt, Mitte, Süd, Oberwerth und Stolzenfels.

Bei solchen Einsatzmeldungen rücken künftig von mindestens zwei Standorten die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr aus und bilden vor Ort eine gemeinsame taktische Einheit (Rendezvous-System). Damit wird durch das jeweilige schnellere Eintreffen einer Basiseinheit die Einsatzgrundzeit gewährleistet. Mit der Inbetriebnahme wird ein erster Meilenstein des Mehr-Wachen-Konzepts erreicht, welches ein wesentlicher Bestandteil der in 2017 beschlossenen „Strategischen Neuausrichtung der Feuerwehr Koblenz“ darstellt. Voraussichtlich 600 bis 700 Einsätze werden jährlich von der Feuerwache 2 abgedeckt.

Insgesamt werden dort sieben Einsatzfahrzeuge und drei Abrollbehälter stationiert. Es handelt sich hierbei um zwei Löschfahrzeuge, jeweils ein Hubrettungsfahrzeug, Mess-fahrzeug, Wechselladerfahrzeug (mit den Abrollbehältern Gefahrgut, Zelte und Mulde), Mannschaftstransportfahrzeug sowie ein Quad zur Rettung von Personen aus unwegsamen Gelände.

Die Kosten für das Objekt belaufen sich planmäßig auf 10,1 Millionen Euro. Im Erdgeschoss des Gebäudes wurden neben der großen Fahrzeughalle, die Werkstätten für die Elektrik, Höhenretter, Gefahrgut- und Messtechnik installiert. Im Obergeschoss befinden sich die Sozialräume der Belegschaft, sowie eine Industrieküche und ein großer Sportraum. Das Gebäude wird künftig von der Feuerwehreinsatzzentrale angesteuert und überwacht, die aktuell noch auf der Hauptfeuerwache zu finden ist.

Auch die Bauarbeiten zum Neubau der Feuerwache 3 in Bubenheim haben bereits Anfang diesen Jahres begonnen. Hier ist die Inbetriebnahme für Mitte 2023 anvisiert. Dort soll zusätzlich eine große Halle als zentrales Hochwasser- und Katastrophenschutzlager errichtet werden. Auch ist der Plan, in den kommenden Jahren die Integrierte Leitstelle Koblenz auf dem gleichen Grundstück in Bubenheim als eigenständiges Gebäude neu zu bauen – hier steht der Baubeginn noch nicht fest.

An der seit Jahrzehnten bestehenden Feuerwache in der Schlachthofstraße im Rauental, die nun den Namen „Feuerwache 1“ trägt, wird der laufende Veränderungsprozess ebenfalls nicht vorbeigehen – sie soll saniert werden. Mit der Fertigstellung der Feuerwache 3 wird die Stadt Koblenz hierzu die Planungen aufnehmen. Die Sanierung wird voraussichtlich jedoch einige Jahre andauern, da diese Maßnahme dann im laufenden Dienstbetrieb erfolgen muss.

Foto Schlüsselübergabe: Nach rund 20 Monaten Bauzeit konnten im Rahmen einer offiziellen Schlüsselübergabe (von links) Innenminister Roger Lewentz, Meik Maxeiner (Leiter Amt für Brand- und Katastrophenschutz Stadt Koblenz), Oberbürgermeister David Langner, Benjamin Marx (Feuerwehr Koblenz), Architekt Achim Wilbert und Hubert Kroh (Leiter Zentrales Gebäudemanagement Stadt Koblenz) die Fertigstellung der neuen Feuerwache 2 im Koblenzer Stadtteil Niederberg begehen. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

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Lars Kreusel ist neuer Wehrführer in Oberneisen

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Foto: Steffen Lau
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OBERNEISEN Am Freitag, dem 05. September 2025, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Oberneisen zur turnusmäßigen Neuwahl ihres Wehrführers im Feuerwehrgerätehaus in Oberneisen.

Pünktlich um 19 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Aar-Einrich Lars Denninghoff die Wahlversammlung und begrüßte 23 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins sowie den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, der bisher auch zeitgleich Wehrführer der Ortsgemeinde Oberneisen war. Nachdem er bereits im Vorfeld der Wahl erklärt hatte, dass er für eine Wiederwahl als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung steht, dankte ihm Bürgermeister Lars Denninghoff für die in den letzten 10 Jahren geleistete Arbeit als Wehrführer und überreichte ihm die Entlassungsurkunde.

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Anschließend wurden aus den Reihen der 23 wahlberechtigten Feuerwehrkameraden der bisherige stellvertretende Wehrführer Lars Kreusel sowie Jens Keilholz für die Wahl zum Wehrführer vorgeschlagen. Nachdem Keilholz nicht für das Amt des Wehrführers zur Verfügung stand, erhielt Lars Kreusel direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Lars Kreusel wurde anschließend von Lars Denninghoff für die nächsten 10 Jahre zum Wehrführer der Einheit Oberneisen ernannt.

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Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers wurde aus den Reihen der wahlberechtigten Feuerwehrkameraden Jens Keilholz vorgeschlagen, der bei der anschließenden Wahl ebenfalls einstimmig die Zustimmung aller Wahlberechtigten erhielt und die Wahl annahm. Bürgermeister Lars Denninghoff beauftragte daraufhin Jens Keilholz kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehreinheit Oberneisen, da er noch vorgeschriebene Ausbildungslehrgänge absolvieren muss.

Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Oberneisen Axel Saueressig gratulierte den Gewählten und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dem bisherigen Wehrführer Johannes Mack sprach er seinen Dank für die vergangenen 10 Jahre als Wehrführer aus und betonte sein Engagement.

Der neue Wehrführer Lars Kreusel bedankte sich bei den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für das entgegengebrachte Vertrauen an ihn und seinen künftigen Stellvertreter Jens Keilholz sowie bei seinem Vorgänger für die gute Zusammenarbeit und überreichte diesem ein Präsent.

Der bisherige Wehrführer Johannes Mack bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren und freute sich, dass die neue Wehrführung eine hundertprozentige Zustimmung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erhalten hat.

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Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

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Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.

Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein

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Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.

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Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

Schnelle Evakuierung auch für ältere und eingeschränkte Menschen bietet die neue Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein | Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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