Blaulicht
Ehrungen, Verpflichtungen und ein Dankeschön an die Feuerwehren in der VG Diez

DIEZ Die Anfang Juli gestarteten Besuche in allen Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Diez wurde am 13. Juli fortgesetzt. Begleitet wurde die Erste Beigeordnete und für das Feuerwehrwesen zuständige Dezernentin Claudia Schäfer auch in dieser Woche durch die Wehrleitung der Verbandsgemeinde.
Claudia Schäfer besucht alle Feuerwehreinheiten in der Verbandsgemeinde Diez
In Gückingen erhielten Gianluca Pozzo und Jonas Martin ihre formelle Verpflichtung als aktives Mitglied der Einheit. Beim Termin ebenfalls anwesend war neben Wehrleiter Marcus Grün auch der Ortsbürgermeister Thomas Petri, der sich den Dankesworten Schäfers anschloss und dabei die Wichtigkeit einer Wehr im eigenen Ort hervorhob.
Beim Anschlusstermin in der Einheit Heistenbach war Ortsbürgermeister Mirko Unkelbach zugleich auch als aktiver Feuerwehrmann eingeladen und erhielt, ebenso wie Dominik und Marcel Meckel, das bronzene Ehrenzeichen für 15 Jahre Einsatzdienst. Außerdem wurde Leonard Biron als neues aktives Mitglied der Einheit formell verpflichtet.
Am 15. Juli wurde die Einheit Horhausen besucht. An diesem Abend wurden Sebastian Barth, Timo Hofmann und Maximilian Schwarz jeweils mit dem bronzenen Ehrenzeichen für 15 Jahre Einsatzdienst ausgezeichnet. Zu dem Termin erschienen war als Vertreter für die Gemeinde der Ortsbürgermeister Ralf Schmidt und für die VG-Wehrleitung der stellvertretende Wehrleiter Sebastian Kuhmann.
Schmidt hob in seiner Dankesrede hervor, dass das Gemeinwesen in Deutschland ohne Ehrenamt nicht bestehen könne: „Wir leben in einer Ehrenamts-Demokratie“. Nur dank des uneigennützigen Engagements zahlloser Einzelner seien das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen in einer Kommune möglich.
Er wünsche sich, so Schmidt weiter, dass das Ehrenamt in der Politik auch den Stellenwert erfahre, den es eigentlich verdient habe; immerhin „in der Verbandsgemeinde Diez zumindest ist es so“, weshalb er einen Dank auch an die Erste Beigeordnete aussprach.
Claudia Schäfer dankte in allen Einheiten jeder und jedem Einzelnen für den persönlichen Einsatz und die Bereitschaft, an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Der Dank gebühre auch den Familienangehörigen, die dieses Ehrenamt mindestens im Hintergrund mittragen, in aller Regel jedoch aktiv und breit unterstützen.
Daneben gelte auch ein ausdrücklicher Dank den Arbeitgebern der Feuerwehrleute – diese sind zwar gesetzlich zur Freistellung im Einsatzfalle während der Arbeitszeit verpflichtet, doch auch aus dem Kreise der Unternehmen und Firmen er-fahre die Feuerwehr oftmals einen sehr großzügigen Beistand.
Weitere Termine in den verbleibenden Einheiten sind für die kommenden Wochen vereinbart.
Blaulicht
Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.
Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt. Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.
Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige – festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.
Die Ermittlungen dauern an.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).
Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.
Blaulicht
Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.
Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.
Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.
Blaulicht
Übung des Waldbrandzuges

KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.
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