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Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Loreley

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Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Loreley
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LORELEY Bereits am 20. Mai hat der Verbandsgemeinderat Loreley den von der Verwaltung vorgelegten 1. Nachtragshaushalt verabschiedet. Erstmals war der Haushalt der Verbandsgemeinde Loreley im Dezember als zweijähriger Haushalt 2021 und 2022 beschlossen worden, so dass erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit Anpassungen notwendig werden, wenn größere Abweichungen zu den Ansätzen auftreten.

1. Nachtragshaushalt 2021 stellt Weichen für weiteres Vorankommen der großen Projekte

„Wir haben gerade bei den wichtigen großen Projekten Turner- und Jugendheim auf der Loreley, den Planungen für ein neues Verwaltungsgebäude und die neue Feuerwehr in St. Goarshausen oder auch bei der Sanierung der Marksburgschule Braubach oder des Hallenbades auf der Heide, aber auch bei kleineren Einzelmaßnahmen solche Fortschritte erzielt, dass wir dies auch im Haushalt darstellen müssen“, so Bürgermeister Mike Weiland.

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Unterm Strich bedeutet das im Ergebnishaushalt 2021 im Ansatz zwar ein Minus von 878.580 € (112.800 € mehr als bislang geplant), doch die Belastungen aus Liquiditätskrediten vermindern sich um 53.100 € auf 752.400 €. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Fehlbetrag von gut 5,5 Mio. € anstatt bislang veranschlagter 4,3 Mio. €, doch gerade letzte Änderung ist auf die kürzlich getroffene Entscheidung zurückzuführen, dass das Turner- und Jugendheim erhalten und saniert werden soll. Hier hat Bürgermeister Mike Weiland bereits eine prognostizierte Kostensteigerung um etwa 400.000 € gemeinsam mit der Verwaltung wieder reduzieren können. Insgesamt beläuft sich die Maßnahme inklusive Kostenpuffer für Risiken auf 4.000.000 €. Haushaltsmittel aus 2020 stehen in Höhe von 3.000.000 € zur Verfügung, sodass in 2021 zusätzlich 1.000.000 € einzuplanen sind. Zusätzliche 340.000 € sind für den Ausbau des Vorplatzes vorgesehen. Ein Zuschuss für diese Maßnahme ist in Höhe von 306.000 € bewilligt.

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Da der Rat den Beschluss gefasst hat, das neue Verwaltungsgebäude mit erster Priorität an der Wellmicher Straße errichten zu wollen, wird es vermutlich anstelle eines Grundstückserwerbs zunächst auf einen Erbbaurechtsvertrag hinauslaufen. Als Erbbauzins ist nun jährlich ein Betrag von 5.000 € bis 2030 veranschlagt. Der Haushaltsansatz für den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Dolkstraße 3 in Höhe von 385.000 € ist aus dem Haushalt herausgenommen.

Im Februar hat die Verbandsgemeinde die erfreuliche Botschaft des Bundes erhalten, eine 90 %-Förderung der zuwendungsfähigen Kosten von geschätzten 3,5 Mio. € für die Sanierung des Hallenbades zu erhalten. Hierfür werden nun Planungskosten von 150.000 € benötigt. Anpassungen gibt es auch im Bereich der Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen. „Wir haben die Gelegenheit, die mit 90 % Bundesförderung unterstützen Maßnahmen zur Digitalisierung im Innern unserer Grundschulen und der Loreley Realschule Plus bereits komplett in diesem Jahr durchzuführen, die bislang auf 2 Jahre gestreckt werden sollten“, erläuterte der Bürgermeister in der Ratssitzung. Auch die Kosten für die Breitbandverkabelung der Schulen, also die Verlegung von Glasfaser bis zu den Haustüren, musste angepasst werden.

Anpassungen kleineren – wenngleich ebenso bedeutenden – Umfangs betreffen beispielsweise eine Anschubfinanzierung von 50.000 € für die Gründung und Arbeitsaufnahme der neuen Loreley-Touristik GmbH, Planungskosten für die Beteiligung der Verbandsgemeinde an der Sanierung des Hochwassernotwegs Osterspai-Filsen-Kamp-Bornhofen aus einer alten Vereinbarung aus dem Jahr 1984, kurzfristig notwendige Instandsetzungen in der Sporthalle und im Chemieraum der Loreleyschule, Anpassungen laufender Kosten beim Verwaltungsgebäude Dolkstr. 3 sowie noch offene Posten zum Herstellen der Kostenneutralität seitens der Verbandsgemeinde gegenüber der Stadt St. Goarshausen aus dem bis Anfang 2020 verfolgten Projekt eines neuen Feuerwehrgebäudes an der Forstbachstraße. Die Stadt erhält hier noch rund 71.000 € für die Kosten der Bodenuntersuchungen und Gutachten. Im Gegenzug erhält die Verbandsgemeinde den Erlös, wenn das Grundstück durch die Stadt veräußert wird.

Die Digitalisierung in der Verwaltung schreitet ebenfalls fort. Neue Bürgerdienstleistungen im Internet, aber auch EDV-Geräte in den Gebäuden sowie die Einführung einer App beim Ratsinformationssystem und die mögliche Bezuschussung von Endgeräten durch Rats- und Ausschussmitglieder verlangen ebenfalls Anpassungen im Haushalt. Die Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge, die für die Einheiten Dachsenhausen und Braubach im Jahr 2022 vorgesehen sind, bedarf einer sorgsamen Vorbereitung der Ausschreibung. Die Kosten in Höhe von insgesamt 17.000 € werden dafür auf 2021 vorgezogen.

Die letzten zu erwähnenden Ergänzungen im Nachtragshaushalt sind Positionen in der Natur- und Landschaftspflege. „Im Rahmen der Aktion „Grün“ des Landes Rheinland-Pfalz möchten wir Haushaltsmittel bereitstellen, um in den Jahren 2021 und später auch 2021 bei einer Nettobelastung für die Verbandsgemeinde Loreley je Jahr von 5.000 € ein Gesamtpaket von 100.000 € in den Artenschutz von Tieren und Pflanzen zu investieren, von dem Städte, Gemeinden, Schulen und Bürger profitieren. Weiterhin ist geplant, einen Klimaschutzmanager für 2 Jahre einzustellen. Hierfür wurde ein Antrag über mindestens 90 %, eventuell sogar voller, Förderung gestellt und es sind auch hier über zwei Jahre rund 200.000 € vorgesehen, um ein Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde sowie die Gemeinden und Städte zu erstellen und erste Maßnahmen umzusetzen. Von allen Fraktionen erhielt Bürgermeister Mike Weiland und die Verwaltung einmütige Zustimmung für den Nachtragshaushalt, nur Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

 

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Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

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BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.

Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.

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Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.

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Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.

Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.

Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.

Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.

Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.

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Streit um Straßenausbaubeiträge: CDU fordert Abschaffung – SPD warnt vor Folgen für Kommunen

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POLITIK In der 88. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags trafen am Mittwoch zwei entgegengesetzte Positionen frontal aufeinander: Die CDU-Fraktion forderte die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, während die SPD vor einem schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung warnte. Im Zentrum der Debatte standen die Fragen der Gerechtigkeit, der Finanzierung und der politischen Verantwortung gegenüber Kommunen und Bürgern.

CDU: „Öffentliche Straßen sind eine Aufgabe für alle“

Die CDU-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge eingebracht. Fraktionschef Gordon Schnieder erklärte, es sei an der Zeit, Eigentümerinnen und Eigentümer zu entlasten: »Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dienen der Allgemeinheit. Ihr Ausbau darf keine übermäßige Belastung für Einzelne bedeuten

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Künftig sollen die Kommunen pauschal jährlich rund 10.000 Euro pro Straßenkilometer aus Landesmitteln erhalten – ohne bürokratisches Antragsverfahren. Schnieder betonte: »Wir stehen für eine bürgernahe Politik und eine effiziente Verwaltung.«

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Die CDU verweist auf andere Bundesländer, in denen die Beiträge bereits abgeschafft oder den Kommunen freigestellt wurden. Rheinland-Pfalz sei das letzte Flächenland, das an einer verpflichtenden Regelung festhalte.

SPD: „Ein gefährlicher Vorschlag zu Lasten der Allgemeinheit“

Benedikt Oster, SPD-Abgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, widersprach vehement: »Der CDU-Entwurf klingt auf den ersten Blick bürgerfreundlich – ist in Wirklichkeit aber ein populistisches Umverteilungsmodell nach dem Gießkannenprinzip.« Er warnte davor, dass eine Abschaffung der Beiträge nicht nur die Planungssicherheit der Kommunen gefährde, sondern auch zu einer ungerechten Belastung der Allgemeinheit führe.

Die SPD sieht die Beiträge als Instrument kommunaler Selbstverwaltung und verweist auf die Vorteile für Anlieger durch steigende Grundstückswerte nach einem Straßenausbau. »Warum sollen Mieter und Menschen ohne Eigentum künftig über Steuern für den Vorteil Einzelner aufkommen?«, so Oster.

Ein vollständiger Systemwechsel, so die SPD, sei zudem weder gerecht noch haushaltspolitisch vertretbar. Auch der Vorschlag der CDU, die Finanzierung aus Rücklagen zu stemmen, sei unseriös. Rücklagen wie die Gigabit-Rücklage oder die Haushaltssicherungsrücklage seien für andere Aufgaben vorgesehen.

Kommunale Spitzenverbände und der Bund der Steuerzahler uneins

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz spricht sich gegen eine pauschale Abschaffung aus. Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Frieden betonte, dass die Beiträge bei differenzierter Anwendung ein funktionierendes Finanzierungsinstrument seien. Insbesondere wiederkehrende Beiträge würden Härten vermeiden und böten den Kommunen verlässliche Einnahmen.

Demgegenüber fordert der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz seit Jahren ein Ende der Beiträge. Präsident Rainer Brüderle nannte Rheinland-Pfalz das letzte Reservat verpflichtender Ausbaubeiträge. Auch der Verband Wohneigentum sowie Haus & Grund argumentieren, dass das System ungerecht, bürokratisch und intransparent sei.

Finanzierung weiter ungeklärt

Zwar plant die CDU jährlich 200 Millionen Euro aus originären Landesmitteln zur Kompensation, die Freien Wähler sprechen jedoch nur von 90 Millionen Euro. Oster stellte infrage, wie diese Summen nachhaltig gestemmt werden sollen: »Eine dauerhafte Ausgabe aus Rücklagen zu finanzieren, ist nicht verantwortbar.«

Zudem bestehe die Gefahr, dass künftig jede einzelne Investition in Mainz entschieden werden müsste, was die kommunale Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken würde. Der SPD-Abgeordnete stellte klar: »Die Kommunen wollen keine Symbolpolitik, sondern Verlässlichkeit und Entscheidungsfreiheit vor Ort

Blick in andere Bundesländer: Keine einfache Lösung

In Bayern und Hessen wurden die Beiträge abgeschafft oder zur freiwilligen Option erklärt – mit gemischten Ergebnissen. In Bayern spricht der Gemeindetag von einem Pyrrhussieg für die Bürger, da nun die Allgemeinheit belastet werde. In Hessen befürchten viele Kommunen Steuererhöhungen, um den Wegfall der Einnahmen zu kompensieren.

Die Debatte um die Straßenausbaubeiträge bleibt ein hochsensibles Thema, das sowohl finanzielle als auch verfassungsrechtliche Dimensionen berührt. Während die CDU mit ihrem Vorschlag auf Entlastung und Vereinfachung setzt, mahnt die SPD zur Vorsicht und verweist auf die Risiken für Kommunen und Steuerzahler.

Ob es zu einer Einigung kommt, ist ungewiss. Klar ist jedoch: Die grundsätzliche Frage, wer für den Zustand öffentlicher Infrastruktur zahlen soll, wird das politische Rheinland-Pfalz noch lange beschäftigen.

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Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?

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BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.

Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?

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Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.

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Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht

Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.

Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?

Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.

Einsparungen nicht automatisch entlastend

Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.

Transparenz gefordert

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.

Entscheidung steht bevor

Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.

Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger

In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.

Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).

 

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