Politik
Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Loreley
Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Loreley
LORELEY Bereits am 20. Mai hat der Verbandsgemeinderat Loreley den von der Verwaltung vorgelegten 1. Nachtragshaushalt verabschiedet. Erstmals war der Haushalt der Verbandsgemeinde Loreley im Dezember als zweijähriger Haushalt 2021 und 2022 beschlossen worden, so dass erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit Anpassungen notwendig werden, wenn größere Abweichungen zu den Ansätzen auftreten.
1. Nachtragshaushalt 2021 stellt Weichen für weiteres Vorankommen der großen Projekte
„Wir haben gerade bei den wichtigen großen Projekten Turner- und Jugendheim auf der Loreley, den Planungen für ein neues Verwaltungsgebäude und die neue Feuerwehr in St. Goarshausen oder auch bei der Sanierung der Marksburgschule Braubach oder des Hallenbades auf der Heide, aber auch bei kleineren Einzelmaßnahmen solche Fortschritte erzielt, dass wir dies auch im Haushalt darstellen müssen“, so Bürgermeister Mike Weiland.
Unterm Strich bedeutet das im Ergebnishaushalt 2021 im Ansatz zwar ein Minus von 878.580 € (112.800 € mehr als bislang geplant), doch die Belastungen aus Liquiditätskrediten vermindern sich um 53.100 € auf 752.400 €. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Fehlbetrag von gut 5,5 Mio. € anstatt bislang veranschlagter 4,3 Mio. €, doch gerade letzte Änderung ist auf die kürzlich getroffene Entscheidung zurückzuführen, dass das Turner- und Jugendheim erhalten und saniert werden soll. Hier hat Bürgermeister Mike Weiland bereits eine prognostizierte Kostensteigerung um etwa 400.000 € gemeinsam mit der Verwaltung wieder reduzieren können. Insgesamt beläuft sich die Maßnahme inklusive Kostenpuffer für Risiken auf 4.000.000 €. Haushaltsmittel aus 2020 stehen in Höhe von 3.000.000 € zur Verfügung, sodass in 2021 zusätzlich 1.000.000 € einzuplanen sind. Zusätzliche 340.000 € sind für den Ausbau des Vorplatzes vorgesehen. Ein Zuschuss für diese Maßnahme ist in Höhe von 306.000 € bewilligt.
Da der Rat den Beschluss gefasst hat, das neue Verwaltungsgebäude mit erster Priorität an der Wellmicher Straße errichten zu wollen, wird es vermutlich anstelle eines Grundstückserwerbs zunächst auf einen Erbbaurechtsvertrag hinauslaufen. Als Erbbauzins ist nun jährlich ein Betrag von 5.000 € bis 2030 veranschlagt. Der Haushaltsansatz für den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Dolkstraße 3 in Höhe von 385.000 € ist aus dem Haushalt herausgenommen.
Im Februar hat die Verbandsgemeinde die erfreuliche Botschaft des Bundes erhalten, eine 90 %-Förderung der zuwendungsfähigen Kosten von geschätzten 3,5 Mio. € für die Sanierung des Hallenbades zu erhalten. Hierfür werden nun Planungskosten von 150.000 € benötigt. Anpassungen gibt es auch im Bereich der Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen. „Wir haben die Gelegenheit, die mit 90 % Bundesförderung unterstützen Maßnahmen zur Digitalisierung im Innern unserer Grundschulen und der Loreley Realschule Plus bereits komplett in diesem Jahr durchzuführen, die bislang auf 2 Jahre gestreckt werden sollten“, erläuterte der Bürgermeister in der Ratssitzung. Auch die Kosten für die Breitbandverkabelung der Schulen, also die Verlegung von Glasfaser bis zu den Haustüren, musste angepasst werden.
Anpassungen kleineren – wenngleich ebenso bedeutenden – Umfangs betreffen beispielsweise eine Anschubfinanzierung von 50.000 € für die Gründung und Arbeitsaufnahme der neuen Loreley-Touristik GmbH, Planungskosten für die Beteiligung der Verbandsgemeinde an der Sanierung des Hochwassernotwegs Osterspai-Filsen-Kamp-Bornhofen aus einer alten Vereinbarung aus dem Jahr 1984, kurzfristig notwendige Instandsetzungen in der Sporthalle und im Chemieraum der Loreleyschule, Anpassungen laufender Kosten beim Verwaltungsgebäude Dolkstr. 3 sowie noch offene Posten zum Herstellen der Kostenneutralität seitens der Verbandsgemeinde gegenüber der Stadt St. Goarshausen aus dem bis Anfang 2020 verfolgten Projekt eines neuen Feuerwehrgebäudes an der Forstbachstraße. Die Stadt erhält hier noch rund 71.000 € für die Kosten der Bodenuntersuchungen und Gutachten. Im Gegenzug erhält die Verbandsgemeinde den Erlös, wenn das Grundstück durch die Stadt veräußert wird.
Die Digitalisierung in der Verwaltung schreitet ebenfalls fort. Neue Bürgerdienstleistungen im Internet, aber auch EDV-Geräte in den Gebäuden sowie die Einführung einer App beim Ratsinformationssystem und die mögliche Bezuschussung von Endgeräten durch Rats- und Ausschussmitglieder verlangen ebenfalls Anpassungen im Haushalt. Die Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge, die für die Einheiten Dachsenhausen und Braubach im Jahr 2022 vorgesehen sind, bedarf einer sorgsamen Vorbereitung der Ausschreibung. Die Kosten in Höhe von insgesamt 17.000 € werden dafür auf 2021 vorgezogen.
Die letzten zu erwähnenden Ergänzungen im Nachtragshaushalt sind Positionen in der Natur- und Landschaftspflege. „Im Rahmen der Aktion „Grün“ des Landes Rheinland-Pfalz möchten wir Haushaltsmittel bereitstellen, um in den Jahren 2021 und später auch 2021 bei einer Nettobelastung für die Verbandsgemeinde Loreley je Jahr von 5.000 € ein Gesamtpaket von 100.000 € in den Artenschutz von Tieren und Pflanzen zu investieren, von dem Städte, Gemeinden, Schulen und Bürger profitieren. Weiterhin ist geplant, einen Klimaschutzmanager für 2 Jahre einzustellen. Hierfür wurde ein Antrag über mindestens 90 %, eventuell sogar voller, Förderung gestellt und es sind auch hier über zwei Jahre rund 200.000 € vorgesehen, um ein Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde sowie die Gemeinden und Städte zu erstellen und erste Maßnahmen umzusetzen. Von allen Fraktionen erhielt Bürgermeister Mike Weiland und die Verwaltung einmütige Zustimmung für den Nachtragshaushalt, nur Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Lahnstein
Lahnstein: SPD, FBL und Grüne lehnen gebührenpflichtige Straßenreinigung ab!
LAHNSTEIN Die Fraktionen von SPD, FBL und Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, die von der Stadtverwaltung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung eingebracht wurden, entschieden ab. Der Ausschuss hat die Vorlage der Verwaltung bereits abgelehnt. Trotzdem soll das Thema auf Wunsch des Oberbürgermeisters, der über die Aufnahme und Beratungsfolge von Anträgen entscheidet, auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat erneut beraten werden.
Im Bauausschuss hatten sich CDU und ULL gemeinsam mit Oberbürgermeister Lennart Siefert für die Einführung einer gebührenpflichtigen Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt ausgesprochen. Nach dem Beschluss dieser Satzung wären die Straßenanlieger weiterhin wie bisher verpflichtet, den Gehweg selbst zu reinigen, während die Stadt die Reinigung der Fahrbahn übernehmen und dafür Gebühren von den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu reinigenden Straßen erheben würde.
Aus Sicht der ablehnenden Fraktionen und vieler Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht gerechtfertigt. In zahlreichen Straßen ist eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durch Anlieger wegen der Verkehrsgeschwindigkeit und Fahrzeugdichte gefährlich. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Anlieger deshalb Reinigungsgebühren zahlen sollen, ist aus Sicht der drei Fraktionen nicht sachgerecht. „Die Reinigung der Fahrbahn ist besonders bei sehr hohen Verkehrsdichten eine öffentliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte und keine zusätzliche Belastung für Anlieger, die ohnehin schon unter Verkehr, Lärm und Abgasen leiden“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß.
Die geplante Einführung einer gebührenpflichtigen Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2026 würde insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen finanziell zusätzlich belasten, da die Fahrbahnen dieser Straßen dann bis zu zweimal wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden sollen. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Stadt die Reinigungspflicht in diesen Straßen rechtlich auch selbst übernehmen kann, ohne Gebühren zu erheben.
Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermöglicht auch eine Finanzierung über den städtischen Haushalt, sodass eine städtische Reinigung der Fahrbahnen möglich ist, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Eine gesonderte Gebührenerhebung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, auch wenn dies angesichts der angespannten Haushaltslage in Lahnstein eine Herausforderung darstellt. Zudem bestehen erhebliche praktische Bedenken gegen die geplante Satzung.
Umfangreiche Parkverbote zu bestimmten Zeiten würden weitere Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Darüber hinaus ist bislang unklar, ob die Stadt personell bereits so ausgestattet ist, dass sie ihrer eigenen Reinigungspflicht in den von ihr betreuten Bereichen tatsächlich vollumfänglich nachkommen kann. Gleichzeitig betonen die Fraktionsvorsitzenden Jochen Sachsenhauser (SPD), Reiner Burkhard (FBL) und Jutta Niel (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine Verantwortung für das Stadtbild tragen. Sie appellieren an alle Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.
Dies sei umso wichtiger, da die illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und im städtischen Wald zuletzt deutlich zugenommen habe. Die Fraktionen fordern die Verwaltung auf, lösungsorientiert vorzugehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich finanziell zu belasten. Zunächst sollte mit Eigentümerinnen und Eigentümern das Gespräch gesucht werden, wenn die verpflichtende Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Aus einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung geht hervor, dass die Zahl der schriftlichen Aufforderungen zur Reinigung in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen hat – insbesondere seit der personellen Verstärkung des Ordnungsamtes. Allerdings ist kein einziger Fall seit 2017 dokumentiert, in dem tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden musste, weil Anlieger ihrer Reinigungspflicht nach der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind.
Auf diese Weise, so sind sich die Fraktionen einig, kann das Stadtbild durch konsequente Ansprache und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden – ohne neue Gebühren, deren Bearbeitung zudem mit zusätzlichem städtischem Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre (pm Lahnsteiner Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FBL).
Politik
Freie Bahn für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium: Land genehmigt vorzeitigen Baubeginn
ST. GOARSHAUSEN Im Rahmen eines durch den heimischen Landtagsabgeordneten Roger Lewentz eingeladenen Ortstermins hat der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber die Genehmigung des „vorzeitigen Maßnahmen- und Baubeginns“ zur Wiedererrichtung des vor rund drei Jahren abgerissenen Gebäudetrakts des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (WHG) bekanntgegeben. Die Kosten werden derzeit auf 24,68 Millionen Euro geschätzt, der Baubeginn ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.
Dass damit der „gordische Knoten“ der verwaltungsinternen Diskussionen endlich durchschlagen werden konnte, freut neben Roger Lewentz insbesondere auch die Schulgemeinschaft um Direktorin Janina Wolf, den Schulträger um Landrat Jörg Denninghoff sowie den Bürgermeister der VG Loreley, Mike Weiland.
Auch die weiteren anwesenden Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion – Marco Ludwig, Theres Heilscher, Carsten Göller und Günther Kern, der sich als VG-Bürgermeister und Landrat schon sehr intensiv um die Schule gekümmert hat – freuen sich über die nun erfolgte Ministerentscheidung sehr.
Für die SPD in der VG Loreley dankte deren Vorsitzender Felix Gras gemeinsam mit Landtagskandidatin Adriana Kauth dem Landtagsabgeordneten Roger Lewentz ausdrücklich für die Herbeiführung dieses Ortstermins.
„Jetzt herrscht für alle Klarheit – jetzt kann’s endlich vorangehen!“, so die SPD.
Das WHG ist die schulische Heimat von fast 673 SchülerInnen und 55 LehrerInnen in 19 Klassen und 11 Stammkursen. Im Jahr 2021 wurde bei Brandschutzsanierungen im Altbau des WHG festgestellt, dass die Statik der Decken nicht den aktuellen baurechtlichen Vorgaben entspricht. Daraufhin wurde der Gebäudeteil zunächst gesperrt und später abgerissen. Jetzt kann endlich wieder aufgebaut werden!
Für die Heimatregion und die hiesige SPD dankten Roger Lewentz, Adriana Kauth und Felix Gras dem neuen Bildungsminister Sven Teuber für diese klare Entscheidung.
Lahnstein
SPD Fraktion beantragt Katzenschutzverordnung für Lahnstein
LAHNSTEIN Die SPD-Fraktion im Lahnsteiner Stadtrat hat beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz für das gesamte Stadtgebiet vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. In den vergangenen Jahren ist in Lahnstein, wie auch in anderen Städten der Region eine Zunahme freilebender Katzenpopulationen zu beobachten, die sich bei nicht erfolgter Sterilisation mit freilaufenden Hauskatzen paaren. Der jüngste Fund von drei Katzenbabys in einem Lahnsteiner Altkleidercontainer, von denen zwei bereits tot waren, verdeutlicht wie dringend Handlungsbedarf besteht.
Der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes eröffnet Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu regeln. Die SPD-Fraktion sieht dies als sinnvoll für Lahnstein an, da freiwillige Kastrationsaktionen und private Initiativen bisher nicht ausgereicht haben. In Rheinland-Pfalz haben bereits über 30 Kommunen wie Andernach, Koblenz, Ludwigshafen, Neuwied, Speyer, Worms oder die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Montabaur und Simmern-Rheinböllen eine Katzenschutzverordnung erlassen, um die Situation zu verbessern.
Die beantragte Verordnung soll sicherstellen, dass Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Darüber hinaus sollen klare Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen getroffen werden. Die Ordnungsbehörde soll die Befugnis erhalten, bei Verstößen einzuschreiten; Bußgelder sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.
SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt: „In Lahnstein gibt es immer wieder Katzen, die ohne häusliche Versorgung leben müssen und daher oft auch krank oder verletzt sind. Eine verbindliche Regelung ist notwendig, um den Tierschutz zu stärken und ehrenamtliche Helfer zu entlasten.“
SPD-Ortvorsitzende Judith Ulrich verweist auf positive Erfahrungen aus Koblenz: Dort hat sich gezeigt, dass die Pflicht zur Kastration und Registrierung, verbunden mit einer konsequenten Umsetzung durch den kommunalen Vollzugsdienst, die Problemlage verbessert hat.
Ziele der Verordnung sollten aus Sicht der SPD die Verringerung verwilderter Katzenbestände, der Schutz anderer Tierarten, insbesondere von Singvögeln, vor jagenden Katzen, die Förderung verantwortungsvoller Tierhaltung sowie die Entlastung von Tierheimen und Ehrenamtlichen sein. Die zu verabschiedende Katzenschutzverordnung sollte deshalb unter anderem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sowie Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen enthalten.
SPD-Stadträtin Ute Wagner ergänzt: „Diese Maßnahmen wie die Sterilisationspflicht für Freigängerkatzen dürfen nicht freiwillig bleiben. Nur durch verbindliche Vorgaben kann die Situation wirksam verbessert werden. Was in anderen Kommunen funktioniert, sollte auch in Lahnstein umgesetzt werden.“
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