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Notfallseelsorge sucht Verstärkung im Rhein-Lahn-Kreis: Februar 2024 startet neuer Grundkurs

RHEIN-LAHN Nachdem die ehemalige Leiterin der Notfallseelsorge Rhein-Lahn-Westerwald (NFS) in den Ruhestand verabschiedet wurde, hat ein hoch engagiertes Team Ehrenamtlicher diese Aufgabe übernommen: Bea Vogt, Rainer Dämgen und Gerhard Stubig kümmern sich um die Koordination der rund 40 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Von Seiten der Evangelischen Kirche sind Gerhard Stubig für das NFS-System Rhein-Lahn und Bea Vogt für den Bereich Westerwald zuständig. Rainer Dämgen vertritt die katholische Seite und leitet gemeinsam mit Bea Vogt die Ausbildung für beide Systeme.
Im Gespräch werben Dämgen und Vogt dafür, sich in der Notfallseelsorge zu engagieren, einem Dienst, der fordernd und sinnstiftend zugleich ist. Am Montag, 26. Februar kommenden Jahres beginnt der neue NFS-Grundkurs; noch bis Ende des Jahres können sich Interessierte dazu anmelden.
Notfallseelsorge startet neuen Grundkurs: Ehrenamtliches Leitungsteam sucht Verstärkung für den Rhein-Lahn-Kreis
130-Mal sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im vergangenen Jahr ausgerückt – ungefähr so oft wie in den Jahren zuvor, sagt Bea Vogt: „Trotzdem wird die Situation herausfordernder. Denn den Ehrenamtlichen mangelt es zunehmend an Zeit.“ Nicht alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien bereit, Leute während des Bereitschaftsdienstes freizustellen. Um das abzufedern, wollen die beiden Systeme im Rhein-Lahn-Kreis und im Westerwaldkreis künftig noch enger zusammenarbeiten. Aber es braucht eben auch mehr Menschen, die sich in der NFS engagieren.
Besondere Qualifikationen sind dafür nicht nötig. Neben dem Führerschein kommt es vor allen Dingen auf die innere Stabilität an, so Vogt: „Man sollte empathisch sein; offen über das sprechen können, was die Seele belastet, aber auch in der Lage sein, einen Einsatz hinter sich zu lassen.“ Denn die Einsätze kosten Kraft sowohl körperlich, wenn man schon mal lange an der Autobahn in der Kälte stehen muss, als auch seelisch. „Unsere Aufgabe ist, Menschen in Ausnahmesituationen beizustehen. Wir leisten erste Hilfe für die Seele und sind da, wenn für andere eine Welt zusammenbricht“, fasst Vogt zusammen. Besonders oft werden die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger beim häuslichen Tod, zum Überbringen einer Todesnachricht oder bei Suizid gerufen.
So herausfordernd manche Einsätze auch sind: Die Notfallseelsorgerinnen lassen sich gegenseitig nicht alleine. Neben dem Diensthabenden vor Ort gibt es einen zusätzlichen Hintergrunddienst, der zu Hilfe kommt, wenn es die Situation erfordert. „Die Notfallseelsorgerinnen sind in ein stabiles System und eine gute Gemeinschaft eingebunden, zu der die Einsatznachbesprechung ebenso gehört wie die regelmäßige Supervision und eine fundierte Ausbildung“, sagt Rainer Dämgen.
Die beginnt am 26. Februar 2024 mit dem nächsten Grundkurs der Notfallseelsorge. „Der Grundkurs umfasst rund 140 Stunden“, erklärt Dämgen. Zu Beginn gibt es ein Vorgespräch mit Interessierten. „Währenddessen schauen wir, ob’s passt: Wir möchten wissen, warum jemand bei uns mitarbeiten möchte und ob die Person teamfähig ist. Denn die Gemeinschaft ist in unserem Dienst unglaublich wichtig: Wir müssen uns aufeinander verlassen können und Hand in Hand arbeiten – auch ohne große Worte“, unterstreicht der Ausbilder.
Dann beginnt eine Intensivwoche. „Währenddessen sprechen wir beispielsweise darüber, wie Menschen mit Tod und Trauer umgehen; es geht um Selbstfürsorge oder um die Strukturen der NFS. Außerdem stellen wir Einsätze mit Rollenspielen nach“, erläutert Vogt. Nach der Woche folgen kürzere Seminare sowie Praktika und Hospitationen. Die gesamte Ausbildung folgt einem bundeseinheitlichen Lehrplan und dauert etwa ein Jahr. An deren Ende werden die neuen Helferinnen und Helfer in einem feierlichen Gottesdienst in den Dienst eingeführt. Für das neue ehrenamtliche NFS-Leitungsteam ist dieser Segen wichtig und weit mehr als ein feierlicher Akt: „Wir arbeiten im Auftrag Gottes, der das Leben liebt“, sagt Dämgen. „Er gibt mir Kraft, das auszuhalten, was kaum auszuhalten ist.“
Nicht mehr und nicht weniger. Denn jeder Einsatz sei anders. „Und oft ist es gut und richtig, Menschen ohne große Worte oder gar gut gemeinte Ratschläge einfach beizustehen“, so Dämgen: „Wofür mache ich das? Für den Satz: Danke, dass Sie da waren. Menschen helfen – da, wo sie es brauchen. Darum geht es in unserer Arbeit.“
Mehr Infos und Anmeldung (bis 31. Dezember) zum nächsten Grundkurs für Interessierte aus dem Rhein-Lahn-Kreis: Telefon 02663/968210.
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Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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