Blaulicht
Aufmerksamer Zeuge bemerkt Unfallflucht in Bad Ems – Geschädigter wird noch gesucht

BAD EMS (ots) Am gestrigen Nachmittag fuhr eine Unfallverursacherin im Zeitraum von 16.30 – 16:45 Uhr die Arzbacher Straße aus Bad Ems kommend in Fahrtrichtung Arzbach.
In Höhe der Hausnummer 41 – 45 kollidiert die Fahrzeugführerin aufgrund ungenügendem Sicherheitsabstand mit dem Außenspiegel eines bisher unbekannten, ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parkenden PKW. Die Unfallverursacherin setzt die Fahrt unvermindert fort, ohne ihren Pflichten als Verkehrsunfallbeteiligter nachzukommen. Ein Unfallzeuge befährt die Arzbacher Straße in Bad Ems unmittelbar hinter der Unfallverursacherin, wodurch diese ermittelt werden konnte. Der beschädigte PKW konnte durch die eingesetzten Beamten nicht angetroffen werden.
Der geschädigte Fahrzeugführer wird gebeten sich bei der Polizei Bad Ems zu melden.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Blaulicht
Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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Eliane Hennig
4. Dezember 2021 at 14:25
Solch aufmerksame Unfallzeugen hätte ich mir auch gewünscht.
Hab inzwischen mehrere Parkplatzrempler an meinem Auto, leider mit Unfallflucht.
Auch eine Anzeige bei der Polizei hat nichts gebracht.
Bad Ems scheint mir in dieser Hinsicht ein schlimmes Pflaster. SCHADE