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Gesundheit

Caritas-Werkstätten in Rotenhain bieten Menschen mit Beeinträchtigung seit drei Jahrzehnten Teilhabe am Arbeitsleben

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Happy Birthday Standort Rotenhain: Beschäftigte, Mitarbeitende und Gäste feierten gemeinsam das 30-jährige Bestehen der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn in Rotenhain. Neben einem Gottesdienst standen vor allem Spiel, Spaß und kulinarische Leckereien im Mittelpunkt der Geburtstagsfeierlichkeiten. Foto: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn/Holger Pöritzsch
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ROTENHAIN Der Standort Rotenhain der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn hatte allen Grund zum Feiern: Die Einrichtung wurde 30 Jahre alt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bietet die Caritas-Werkstatt in der Bahnhofstraße 9 Menschen mit Beeinträchtigung eine erfüllende Perspektive und fördert ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Obwohl die Einrichtung am Ortsrand von Rotenhain liegt, ist sie ein fester Bestandteil der Gemeinde und voll in das Dorfleben integriert. Das wurde auch bei den Feierlichkeiten deutlich, zu denen zahlreiche Rotenhainerinnen und Rotenhainer gekommen waren.

In seiner Festrede erinnerte Betriebsleiter Günter Keßler an die bewegende Entwicklung der vergangenen drei Jahrzehnte. „Heute feiern wir den 30. Geburtstag unserer Caritas-Werkstatt in Rotenhain“, so Keßler. „Angefangen haben wir mit rund 80 Beschäftigten, die zuvor überwiegend in Montabaur tätig waren.“ Damals wie heute boten die Werkstätten Arbeitsbereiche wie Verpackung, Montage, Küche, Schreinerei und Palettenbau. In den vergangenen Jahren wurden jedoch umfangreiche Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören die Erweiterung des Außenlagers, neue Verpackungsgruppen sowie die Modernisierung der Küche und der Pflegebäder.

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Caritas-Werkstätten in Rotenhain bieten Menschen mit Beeinträchtigung seit drei Jahrzehnten Teilhabe am Arbeitsleben

Der Wandel im Selbstverständnis der Werkstätten spiegelt sich auch in der Namensänderung im Jahr 2001 wider, als aus der „Werkstatt für Behinderte“ die „Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn“ wurden. „Die Umbenennung war Ausdruck eines Entwicklungssprungs“, unterstrich Günter Keßler. Heute stünden die Caritas-Werkstätten für Professionalität und Qualität und böten berufliche Bildung sowie individuelle Fördermöglichkeiten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten seien.

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In den vergangenen Jahren gab es viele Herausforderungen, positive und negative Ereignisse, aber vor allem viel Arbeit, viele unvergessliche Momente und einen tollen Zusammenhalt“, betonte der Betriebsleiter. Er dankte allen Beteiligten – den Mitarbeitenden, den ehrenamtlich Engagierten, den Angehörigen und Freunden sowie den Menschen mit Beeinträchtigung selbst, „die mit ihrem Optimismus und ihrer Lebensfreude die Caritas-Werkstatt täglich bereichern“.

Das Jubiläum stand nicht nur im Zeichen des Rückblicks, sondern auch eines klaren Bekenntnisses zur Zukunft. Keßler betonte das Ziel, auch künftig für eine Welt zu arbeiten, „in der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben ein fester Bestandteil sind“. Die Beschäftigten hatten sich aktiv an der Planung des Festes beteiligt – ein Zeichen für den starken Gemeinschaftssinn, der diesen Standort seit drei Jahrzehnten prägt. Besonderes Lob gab es für den eigens zum Jubiläum gegründeten Chor „ChorWerk Inklusiv“, der im Rahmen des Gottesdienstes eine gelungene Premiere feierte.

Mit Stolz, Dankbarkeit und einem positiven Blick auf die kommenden Jahre endete die Feier in Rotenhain. „Wir wollen auch weiterhin als starke Gemeinschaft zusammenstehen und uns für Vielfalt und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft einsetzen“, betonte Günter Keßler abschließend.

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Gesundheit

Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

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NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.

Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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