Blaulicht
Entschärfung der Weltkriegsbombe am Fundort in Koblenz undurchführbar: Bombe wird abtransportiert

KOBLENZ Die am vergangenen Freitag gefundene Bombe konnte am gestrigen Dienstag nicht entschärft werden. Teile des einen verblieben Zünders befinden sich noch in der Weltkriegshinterlassenschaft. Da dieser Teil nicht entfernt werden kann, muss die Bombe durch eine kontrollierte Sprengung unschädlich gemacht werden. Dies ist in Koblenz ein Novum.
Diese Sprengung ist am Fundort undurchführbar, weil nicht auszuschließen wäre, dass die Pfaffendorfer Brücke in Mitleidenschaft gezogen werden könnte und dauerhaft für den Verkehr gesperrt werden müsste. Daher ist der Abtransport des Sprengkörpers die für alle Beteiligten sicherste Lösung. Baustelle, sowie der Hotelbetrieb und die Rhein-Mosel-Halle können weiterlaufen.
Der Abtransport wird am Donnerstag, 05. September ab 22 Uhr durchgeführt. Während des Aufladens der Bombe auf den LKW des Kampfmittelräumdienstes (KMRD) und der Abfahrt des Konvois aus Polizeiautos und –motorrädern und dem KMRD-LKW, der über die Pfaffendorfer Brücke, B 42/B49 zur Schmidtenhöhe fährt, kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrten zu den genutzten Straßen werden jeweils kurz durch die Polizeikräfte abgesperrt, damit der Konvoi ungestört sein Ziel erreichen kann. Die Bombe wird dort, wie schon die vergangenen Tage am Fundort, weiterhin vom Ordnungsamt bewacht.
Am Freitag, 06. September, beginnt der KMRD am Morgen mit den Vorbereitungen zur kontrollierten Sprengung der Bombe. Sie wird dazu vergraben und mit rund 250 to Sand bedeckt, der die kinetische Energie des Sprengstoffs absorbieren soll.
Die kontrollierte Sprengung ist für den Nachmittag des 6. September geplant. Anschließend wird der KMRD kontrollieren, ob die Weltkriegshinterlassenschaft unschädlich geworden ist Die Schmidtenhöhe ist mit Erreichen des Konvois für das ganze Wochenende ein Evakuierungsgebiet. Daher ist das gesamte Gelände für die Bevölkerung gesperrt, die es sonst immer ab Freitagmittag zur Erholung nutzen könnte.
KMRD, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt haben sich zu diesem Vorgehen entschlossen, weil die Sprengung vor Ort zu gefährlich wäre. Vom Transport selbst geht keine Gefahr aus.
Blaulicht
Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
Blaulicht
Mann verfolgt und spricht Grundschülerin in Bad Ems an: Polizei ermittelt

BAD EMS Ein Vorfall ereignete sich am 27. März 2025 gegen 13 Uhr in der Winterbergstraße in Bad Ems. Eine Schülerin der Freiherr-vom-Stein-Grundschule wurde von einer unbekannten männlichen Person beobachtet und anschließend verfolgt.
Laut Angaben von Verwandten des Mädchens war der Mann vollständig schwarz gekleidet und trug eine schwarze Maske. Er folgte dem Kind mit einem Auto, das nach Einschätzung der Angehörigen ein Fahrzeug der Marke Audi gewesen sein könnte. Auf Höhe des Mädchens sprach die Person es an und versuchte offenbar, es in Richtung des Fahrzeugs zu locken.
Die Schülerin reagierte besonnen und lief schreiend davon, woraufhin der Unbekannte die Flucht ergriff. Der Vorfall wurde bei der Polizei Bad Ems zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalinspektion Montabaur, wie die Polizei bestätigte.
Blaulicht
Nastätter zur dreieinhalb Jahren Haft wegen Waffen- und Sprengstoffbesitz verurteilt

NASTÄTTEN Ein 63-jähriger Mann aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurden Verstöße gegen das Waffenrecht sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Zuerst berichtete der SWR hier.
Die Polizei hatte im August des vergangenen Jahres bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses eine große Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stand unter Verdacht, mit diesen illegalen Gegenständen gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte im Prozess jedoch nicht abschließend bewiesen werden. Da der Mann in vielen Punkten geständig war und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtete, wurde dies von der Richterbank als strafmildernd gewertet.
Erlaubte und verbotene Waffen
Zwar besaß der 63-Jährige für einige der gefundenen Waffen eine offizielle Genehmigung, jedoch fehlte ihm diese für diverse Kriegswaffen, die sich ebenfalls in seinem Besitz befanden. Zudem hielt das Gericht ihm vor, die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Unter anderem wurde eine geladene Pumpgun in seinem Schlafzimmer entdeckt, während ein Sturmgewehr in einem provisorischen Holzverschlag in seiner Werkstatt versteckt war.
Besonders brisant war der Fund von zehn Kilogramm TNT-Sprengstoff in seiner Werkstatt. Laut Gericht hätte eine mögliche Explosion nicht nur sein eigenes Haus, sondern auch das eines Nachbarn erheblich gefährdet.
Ein Leben als Waffensammler
Der Angeklagte bezeichnete sich während der Verhandlung als passionierten Waffensammler. Bereits in seiner Jugend sei seine Begeisterung für Waffen entstanden, spätestens während seiner Bundeswehrzeit habe sich dieses Interesse intensiviert. Über viele Jahre hinweg habe er sich sein umfangreiches Arsenal zugelegt.
Obwohl er als Sportschütze legale Genehmigungen für einige Waffenarten besaß, gab er im Prozess zu, dass er auch illegale Waffen besessen hatte. Zudem stellte er selbst Munition her, da diese in den vergangenen Jahren zunehmend teurer geworden sei. Diese habe er nach eigener Aussage zum Selbstkostenpreis an andere weitergegeben, jedoch ohne finanzielle Gewinne daraus zu ziehen.
Illegale Waffenlagerung und brisante Funde
Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung Ende August 2024 wurden neben Waffen und Munition auch eine Anleitung zum Bau von Sprengkörpern in englischer Sprache entdeckt. Der Angeklagte gab an, diese bereits seit seiner Kindheit zu besitzen, jedoch niemals die Absicht gehabt zu haben, eine Bombe zu bauen.
Trotz seiner teilweise kooperativen Haltung vor Gericht und der fehlenden Beweise für einen aktiven Waffenhandel fiel das Urteil streng aus, da die Menge und Art der gelagerten Waffen sowie der Sprengstoff als besonders gefährlich eingestuft wurden. Das Gericht sah in diesen Umständen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.
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