Blaulicht
Lebenshilfe Rhein-Lahn Prozess hat begonnen: Angeklagten droht nach Verständigung mehrjährige Haftstrafe

NASTÄTTEN/KOBLENZ Heute früh um 9 Uhr wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor dem Schöffengericht im Landgericht Koblenz eröffnet. Die Strafkammer ist mit drei hauptamtlichen und zwei Schöffenrichtern besetzt. Geleitet wird das Verfahren von Dr. Prinz.
Der angeklagte Martin M. nahm zwischen seinen drei Verteidigern auf der Anklagebank Platz. Im Anschluss verlas die Staatsanwältin die Anklage. Mehr als eine Stunde dauerte es, bis die über 250 Anklagepunkte verlesen werden konnten. Die vorgeworfenen Delikte reichten von E-Bike-Käufen im Wert von 101.251 Euro über Tauschgeschäfte bis hin zu Bargeldabhebungen im Zeitraum von 2020 bis 5. Dezember 2021 in Höhe von 115.760 Euro und nicht zu vergessen Überweisungen vom Lebenshilfe-Konto an den ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von 262.312 Euro.
Statsanwaltschaft und Verteidigung verständigen sich auf Strafrahmen zwischen 2 Jahre, 9 Monate bis 3 Jahre und 3 Monate
Zusätzlich gab es noch Bonuszahlungen in Form zusätzlicher Monatsgehälter. Dafür sollen Gesellschafterbeschlüsse schriftlich erstellt worden sein, wo es gar keine Gesellschafterversammlungen gab. Diese hätten den Angeklagten berechtigt, die Bonuszahlungen zu erhalten. Dieser Anklagepunkt wurde schließlich fallengelassen, obwohl es nachweisliche Auszahlungen in Höhe von 44.700 Euro gab. Grund war, dass die Vorsitzende des Lebenshilfe-Vereins laut Angaben des Angeklagten die Protokolle abgezeichnet hätte. Da sie sich selber nicht belasten muss und angeblich nicht wusste, was dort in den vermeintlich gefälschten Gesellschafterbeschlüssen stand, ist unklar, wer die Protokolle tatsächlich unterschrieben hat. Der Angeklagte will es nicht gewesen sein. Um das Verfahren zu verkürzen und weil die Strafe kaum ins Gewicht fallen würde, wurden diese Anklagepunkte nicht mehr berücksichtigt. Dabei wirkten die Begründungen für die Bonuszahlungen skurril. Alleine 15.712 Euro für besondere Leistungen in der Coronazeit. Dafür reichten die offenbar fingierten Gesellschafterbeschlüsse dem Lohnbuchhalter aus, um die Zahlungen anzuweisen. Ein anderes Mal wurde Geld, ein E-Bike als Bonus gewährt.
Wie in einem Selbstbedienungsladen: 598.232,46 Euro soll der Angeklagte für sich vereinnahmt haben
Schlussendlich warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Geschäftsführer vor, dass er für eigene Zwecke Gelder in Höhe von rund 598.232,46 Euro für sich vereinnahmte. Ab August 2021 war die Lebenshilfe Rhein-Lahn bereits zahlungsunfähig. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Krankenkassen wurden nicht eingehalten. Beim Verlesen der umfangreichen Anklage hörte es sich teilweise an wie in einem Selbstbedienungsladen. Nahezu jede Woche wurden vom Angeklagten entweder per Überweisungen oder Bargeldabhebungen vierstellige Beträge abgehoben. Teilweise geschah das sogar mehrfach an einem Tag. E-Bikes wurden in Nastätten gekauft, manche kosteten fünfstellige Summen, und an anderen Tagen wieder getauscht oder verkauft. Dazu kam noch ein Quad oder Mobiltelefone, die er für die Mitarbeiter erwarb und anschließend auf einer Auktionsplattform versteigerte, zum eigenen Vorteil.
Der Schaden ist immens und es bedurfte eines erfahrenen Richters, der das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts abdecken konnte. Der Vorsitzende, Dr. Prinz, leitete die Verhandlung mit Bedacht und Struktur und ließ gar keine emotionalen Ausfälle zu. Für die wenigen Zuschauer war das sicherlich nicht einfach zu verdauen. Vielleicht waren die Erwartungen am ersten Verhandlungstag auch die Falschen. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung. Fragen werden offen bleiben und für die ehemaligen Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn wird es keine Genugtuung geben. Das wurde schon zu Prozessbeginn sehr deutlich und macht es wahrscheinlich für einige Betroffene unerträglich.
Beim Zuhören der vereinnahmten Zahlen und der dazugehörigen Geschwindigkeit konnte einem schwindelig werden. Während manche Mitarbeiter bei ihren Gehaltszahlungen vertröstet wurden oder um erbrachte geldwerte Leistungen kämpfen mussten, bediente sich der Angeklagte am finanziellen Topf der Lebenshilfe nach Belieben und lebte ein vermeintlich ausschweifendes Leben. So könnte man es durchaus wahrnehmen. Ob das allerdings so zutraf, ist noch unklar. Ein erstelltes Sachverständigengutachten dürfte da mehr Klarheit bringen. Dennoch fiel bereits das Schlagwort Kaufsucht, aber lässt sich damit alles erklären? Auch das wird man abwarten müssen.
Schon vor dem ersten Verhandlungstermin soll es Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben haben. Die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers hofften auf eine bewährungsfähige Strafe für ihren Mandanten. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der vorsitzende Richter, Dr. Prinz, deutlich, dass es die nicht geben wird. Auch seitens der Staatsanwaltschaft war ein solcher Strafrahmen ausgeschlossen. Sie teilte mit, dass sie deutlich mehr als 3 Jahre Haft für den Angeklagten für angemessen halten würde.
Auf Anraten der Kammer wurden erneute Verständigungsgespräche geführt. Dr. Prinz schlug einen Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre, 3 Monate vor. Darauf konnten sich nach kurzer Unterbrechung der Angeklagte, die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einigen. Das bedeutet, dass das Landgericht in diesem Rahmen auf eine Haftstrafe festlegen wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Richter konnte sich aber vorstellen, dass es im späteren Urteil eine Begründung geben wird, die eine Strafaussetzung nach der Hälfte möglich machen könnte.
Somit könnte der Angeklagte nach 1 Jahr, 3 Monaten bis 1 Jahr, 9 Monaten wieder auf freien Fuß sein, wenn das zutreffen sollte. Damit dieser Strafrahmen überhaupt möglich wird, musste der Angeklagte ein qualifiziertes und vollumfängliches Geständnis ablegen. Das ließ er von seinen Anwälten verlesen. Prinzipiell räumte er nahezu alle Vorwürfe ein, bis auf die gefälschten Gesellschafterbeschlüsse. Ration erklärten könnte er sein Verhalten nicht, und er habe akzeptiert, dass er für seine Verfehlungen geradestehen müsse. Zum Geständnis gehörten die Bargeldabhebungen, die Überweisungen, Tauschgeschäfte, der Kauf der Fahrräder und die Veräußerung der Mobiltelefone. Auch den fälligen Insolvenzantrag habe er nicht gestellt. Die Verteidiger schlossen im Namen ihres Mandanten mit den Worten: „Auch wenn das von den Zuhörern als Floskel abgetan wird, mir tun meine Handlungen sehr leid.“
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht. Bei einem Haftprüfungstermin teilte der damalige Gefangene mit, dass er mit 1000 Euro monatlich den Schaden beheben möchte. Dazu wäre es wegen Pfändungen und Schwierigkeiten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht gekommen. Die Verteidiger teilten mit, dass es von einer Versicherung 250.000 Euro an den Insolvenzverwalter Lieser gegeben hätte. Schuldmindernd oder wiedergutmachend sah das die Staatsanwaltschaft nicht, da das Geld nicht von einer Versicherung des Angeklagten kam, sondern von einer Police der Lebenshilfe Rhein-Lahn.
Nun gibt es eine Verständigung mit einem Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre und 3 Monate. Ob die hält, hängt davon ab, ob möglicherweise weitere schwere Vergehen im Laufe der Zeugenbefragungen zutage kommen. Dann würde eine solche Verständigung aufgehoben werden. Bereits am morgigen zweiten Verhandlungstag sollen die ersten Zeugen befragt werden.
Am Ende war es nicht allein die erhebliche Schadenssumme, die eine Strafe mit Aussetzung zur Bewährung unmöglich machte. Auch die erheblichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten flossen in die Überlegungen der Kammer mit ein. Bereits in den Vorjahren vor der Beschäftigung bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll der ehemalige Geschäftsführer wegen Betruges und des Missbrauchs von Titeln verurteilt worden sein, zuletzt 2013 vor dem Amtsgericht in Lahnstein zu einer Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Angeblich soll der Angeklagte unter Minderwertigkeitskomplexen gelitten haben. Mit gefälschten Uni-Abschlüssen und Promotionen der Universität Landau und einer weiteren mit Abschluss Magna cum laude abgeschlossenen Doktortitel in Theologie und als Diplompädagoge bewarb er sich bei einem beruflichen Trainingszentrum in Neuwied und wurde dort eingestellt. Ohne gefälschte Unterlagen hätte er die Stelle nicht erhalten. Das Gleiche später bei einem kirchlichen Krankenhausträger, wo er später fristlos gekündigt wurde, als die Fälschung nachgewiesen wurde.
Dennoch soll er Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen mit dem gefälschten Doktortitel unterschrieben haben. 2016 endete seine Bewährungszeit vorzeitig. Nach seiner Tätigkeit bei einem Versandhausriesen ging es 2016 erstmalig als Prokurist zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, und da muss tatsächlich hinterfragt werden: Bei einem Träger, der sich für beeinträchtigte Kinder und Erwachsene einsetzt, wurde kein Führungszeugnis eines Prokuristen verlangt? Erstaunlich.
Viele Fragen bleiben offen
Nach dem ersten Verhandlungstag bleiben viele Fragen offen, aber das war nicht anders zu erwarten gewesen. Rückfragen auf das Geständnis waren nicht zugelassen, außer es wäre nicht vollumfänglich und qualifiziert von der Kammer oder der Staatsanwältin anerkannt worden. Dem war zunächst nicht so, was für die Betroffenen unbefriedigend war. Sie hofften auf Antworten. Bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll nach Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern durch den ehemaligen Geschäftsführer ein hoher psychologischer Druck auf vereinzelte Beschäftigte ausgeübt worden sein. Die Arbeitsverhältnisse beschrieben viele als schwierig, doch wie weit kann daraufhin ein Gericht reagieren? Gar nicht. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung, und die erhofften Antworten kann es nicht geben. Hochprofessionell und mit einem ruhigen roten Faden versehen, leitet der Vorsitzende durch die Verhandlung. Genauso unaufgeregt und nicht minder professionell arbeiten die Verteidiger und natürlich die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter würdigte dem wenigen Publikum kaum einen Blick. Ruhig und aufmerksam verfolgte er die Verhandlung während er machmal lächelnd mit den Verteidigern kommunizierte
Ein Angeklagter hat das Recht auf eine gute Verteidigung, und genau das machen die Anwälte. Sie verteidigen, so wie es ihr Auftrag ist, überlegt und taktisch klug. Demgegenüber sitzt die Staatsanwältin, die eine Strafforderung formulieren muss, die aus ihrer Sicht den Vergehen des Angeklagten angemessen ist. Und genau darum geht es: Dort sitzen Vollprofis, die nur eins machen können – juristisch aufarbeiten.
Emotionslos ist dort keiner, aber genau darum darf es nicht gehen, denn Emotionen trüben die Sicht auf die juristische Perspektive, und am Ende hat all das durchaus eine Moral, denn mit dem Urteil wird etwas befriedet: Das Verhalten des Angeklagten wird sanktioniert. Mit der Strafe wird das eigene Schicksal nicht unbedingt verbessert. Die Auseinandersetzung mit der Schuld wird dem Angeklagten noch eine Zeitlang begegnen, und die Betroffenen der Lebenshilfe haben möglicherweise etwas Genugtuung erfahren, aber dennoch werden ihre Fragen Fragen bleiben.
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Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.
Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen
Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.
Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor
Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.
Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz
Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.
Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen
Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schule hat vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitung hat die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.
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Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
Blaulicht
Mann verfolgt und spricht Grundschülerin in Bad Ems an: Polizei ermittelt

BAD EMS Ein Vorfall ereignete sich am 27. März 2025 gegen 13 Uhr in der Winterbergstraße in Bad Ems. Eine Schülerin der Freiherr-vom-Stein-Grundschule wurde von einer unbekannten männlichen Person beobachtet und anschließend verfolgt.
Laut Angaben von Verwandten des Mädchens war der Mann vollständig schwarz gekleidet und trug eine schwarze Maske. Er folgte dem Kind mit einem Auto, das nach Einschätzung der Angehörigen ein Fahrzeug der Marke Audi gewesen sein könnte. Auf Höhe des Mädchens sprach die Person es an und versuchte offenbar, es in Richtung des Fahrzeugs zu locken.
Die Schülerin reagierte besonnen und lief schreiend davon, woraufhin der Unbekannte die Flucht ergriff. Der Vorfall wurde bei der Polizei Bad Ems zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalinspektion Montabaur, wie die Polizei bestätigte.
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