Blaulicht
Lebenshilfe Rhein-Lahn Prozess hat begonnen: Angeklagten droht nach Verständigung mehrjährige Haftstrafe

NASTÄTTEN/KOBLENZ Heute früh um 9 Uhr wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor dem Schöffengericht im Landgericht Koblenz eröffnet. Die Strafkammer ist mit drei hauptamtlichen und zwei Schöffenrichtern besetzt. Geleitet wird das Verfahren von Dr. Prinz.
Der angeklagte Martin M. nahm zwischen seinen drei Verteidigern auf der Anklagebank Platz. Im Anschluss verlas die Staatsanwältin die Anklage. Mehr als eine Stunde dauerte es, bis die über 250 Anklagepunkte verlesen werden konnten. Die vorgeworfenen Delikte reichten von E-Bike-Käufen im Wert von 101.251 Euro über Tauschgeschäfte bis hin zu Bargeldabhebungen im Zeitraum von 2020 bis 5. Dezember 2021 in Höhe von 115.760 Euro und nicht zu vergessen Überweisungen vom Lebenshilfe-Konto an den ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von 262.312 Euro.
Statsanwaltschaft und Verteidigung verständigen sich auf Strafrahmen zwischen 2 Jahre, 9 Monate bis 3 Jahre und 3 Monate
Zusätzlich gab es noch Bonuszahlungen in Form zusätzlicher Monatsgehälter. Dafür sollen Gesellschafterbeschlüsse schriftlich erstellt worden sein, wo es gar keine Gesellschafterversammlungen gab. Diese hätten den Angeklagten berechtigt, die Bonuszahlungen zu erhalten. Dieser Anklagepunkt wurde schließlich fallengelassen, obwohl es nachweisliche Auszahlungen in Höhe von 44.700 Euro gab. Grund war, dass die Vorsitzende des Lebenshilfe-Vereins laut Angaben des Angeklagten die Protokolle abgezeichnet hätte. Da sie sich selber nicht belasten muss und angeblich nicht wusste, was dort in den vermeintlich gefälschten Gesellschafterbeschlüssen stand, ist unklar, wer die Protokolle tatsächlich unterschrieben hat. Der Angeklagte will es nicht gewesen sein. Um das Verfahren zu verkürzen und weil die Strafe kaum ins Gewicht fallen würde, wurden diese Anklagepunkte nicht mehr berücksichtigt. Dabei wirkten die Begründungen für die Bonuszahlungen skurril. Alleine 15.712 Euro für besondere Leistungen in der Coronazeit. Dafür reichten die offenbar fingierten Gesellschafterbeschlüsse dem Lohnbuchhalter aus, um die Zahlungen anzuweisen. Ein anderes Mal wurde Geld, ein E-Bike als Bonus gewährt.
Wie in einem Selbstbedienungsladen: 598.232,46 Euro soll der Angeklagte für sich vereinnahmt haben
Schlussendlich warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Geschäftsführer vor, dass er für eigene Zwecke Gelder in Höhe von rund 598.232,46 Euro für sich vereinnahmte. Ab August 2021 war die Lebenshilfe Rhein-Lahn bereits zahlungsunfähig. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Krankenkassen wurden nicht eingehalten. Beim Verlesen der umfangreichen Anklage hörte es sich teilweise an wie in einem Selbstbedienungsladen. Nahezu jede Woche wurden vom Angeklagten entweder per Überweisungen oder Bargeldabhebungen vierstellige Beträge abgehoben. Teilweise geschah das sogar mehrfach an einem Tag. E-Bikes wurden in Nastätten gekauft, manche kosteten fünfstellige Summen, und an anderen Tagen wieder getauscht oder verkauft. Dazu kam noch ein Quad oder Mobiltelefone, die er für die Mitarbeiter erwarb und anschließend auf einer Auktionsplattform versteigerte, zum eigenen Vorteil.
Der Schaden ist immens und es bedurfte eines erfahrenen Richters, der das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts abdecken konnte. Der Vorsitzende, Dr. Prinz, leitete die Verhandlung mit Bedacht und Struktur und ließ gar keine emotionalen Ausfälle zu. Für die wenigen Zuschauer war das sicherlich nicht einfach zu verdauen. Vielleicht waren die Erwartungen am ersten Verhandlungstag auch die Falschen. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung. Fragen werden offen bleiben und für die ehemaligen Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn wird es keine Genugtuung geben. Das wurde schon zu Prozessbeginn sehr deutlich und macht es wahrscheinlich für einige Betroffene unerträglich.
Beim Zuhören der vereinnahmten Zahlen und der dazugehörigen Geschwindigkeit konnte einem schwindelig werden. Während manche Mitarbeiter bei ihren Gehaltszahlungen vertröstet wurden oder um erbrachte geldwerte Leistungen kämpfen mussten, bediente sich der Angeklagte am finanziellen Topf der Lebenshilfe nach Belieben und lebte ein vermeintlich ausschweifendes Leben. So könnte man es durchaus wahrnehmen. Ob das allerdings so zutraf, ist noch unklar. Ein erstelltes Sachverständigengutachten dürfte da mehr Klarheit bringen. Dennoch fiel bereits das Schlagwort Kaufsucht, aber lässt sich damit alles erklären? Auch das wird man abwarten müssen.
Schon vor dem ersten Verhandlungstermin soll es Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben haben. Die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers hofften auf eine bewährungsfähige Strafe für ihren Mandanten. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der vorsitzende Richter, Dr. Prinz, deutlich, dass es die nicht geben wird. Auch seitens der Staatsanwaltschaft war ein solcher Strafrahmen ausgeschlossen. Sie teilte mit, dass sie deutlich mehr als 3 Jahre Haft für den Angeklagten für angemessen halten würde.
Auf Anraten der Kammer wurden erneute Verständigungsgespräche geführt. Dr. Prinz schlug einen Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre, 3 Monate vor. Darauf konnten sich nach kurzer Unterbrechung der Angeklagte, die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einigen. Das bedeutet, dass das Landgericht in diesem Rahmen auf eine Haftstrafe festlegen wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Richter konnte sich aber vorstellen, dass es im späteren Urteil eine Begründung geben wird, die eine Strafaussetzung nach der Hälfte möglich machen könnte.
Somit könnte der Angeklagte nach 1 Jahr, 3 Monaten bis 1 Jahr, 9 Monaten wieder auf freien Fuß sein, wenn das zutreffen sollte. Damit dieser Strafrahmen überhaupt möglich wird, musste der Angeklagte ein qualifiziertes und vollumfängliches Geständnis ablegen. Das ließ er von seinen Anwälten verlesen. Prinzipiell räumte er nahezu alle Vorwürfe ein, bis auf die gefälschten Gesellschafterbeschlüsse. Ration erklärten könnte er sein Verhalten nicht, und er habe akzeptiert, dass er für seine Verfehlungen geradestehen müsse. Zum Geständnis gehörten die Bargeldabhebungen, die Überweisungen, Tauschgeschäfte, der Kauf der Fahrräder und die Veräußerung der Mobiltelefone. Auch den fälligen Insolvenzantrag habe er nicht gestellt. Die Verteidiger schlossen im Namen ihres Mandanten mit den Worten: „Auch wenn das von den Zuhörern als Floskel abgetan wird, mir tun meine Handlungen sehr leid.“
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht. Bei einem Haftprüfungstermin teilte der damalige Gefangene mit, dass er mit 1000 Euro monatlich den Schaden beheben möchte. Dazu wäre es wegen Pfändungen und Schwierigkeiten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht gekommen. Die Verteidiger teilten mit, dass es von einer Versicherung 250.000 Euro an den Insolvenzverwalter Lieser gegeben hätte. Schuldmindernd oder wiedergutmachend sah das die Staatsanwaltschaft nicht, da das Geld nicht von einer Versicherung des Angeklagten kam, sondern von einer Police der Lebenshilfe Rhein-Lahn.
Nun gibt es eine Verständigung mit einem Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre und 3 Monate. Ob die hält, hängt davon ab, ob möglicherweise weitere schwere Vergehen im Laufe der Zeugenbefragungen zutage kommen. Dann würde eine solche Verständigung aufgehoben werden. Bereits am morgigen zweiten Verhandlungstag sollen die ersten Zeugen befragt werden.
Am Ende war es nicht allein die erhebliche Schadenssumme, die eine Strafe mit Aussetzung zur Bewährung unmöglich machte. Auch die erheblichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten flossen in die Überlegungen der Kammer mit ein. Bereits in den Vorjahren vor der Beschäftigung bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll der ehemalige Geschäftsführer wegen Betruges und des Missbrauchs von Titeln verurteilt worden sein, zuletzt 2013 vor dem Amtsgericht in Lahnstein zu einer Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Angeblich soll der Angeklagte unter Minderwertigkeitskomplexen gelitten haben. Mit gefälschten Uni-Abschlüssen und Promotionen der Universität Landau und einer weiteren mit Abschluss Magna cum laude abgeschlossenen Doktortitel in Theologie und als Diplompädagoge bewarb er sich bei einem beruflichen Trainingszentrum in Neuwied und wurde dort eingestellt. Ohne gefälschte Unterlagen hätte er die Stelle nicht erhalten. Das Gleiche später bei einem kirchlichen Krankenhausträger, wo er später fristlos gekündigt wurde, als die Fälschung nachgewiesen wurde.
Dennoch soll er Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen mit dem gefälschten Doktortitel unterschrieben haben. 2016 endete seine Bewährungszeit vorzeitig. Nach seiner Tätigkeit bei einem Versandhausriesen ging es 2016 erstmalig als Prokurist zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, und da muss tatsächlich hinterfragt werden: Bei einem Träger, der sich für beeinträchtigte Kinder und Erwachsene einsetzt, wurde kein Führungszeugnis eines Prokuristen verlangt? Erstaunlich.
Viele Fragen bleiben offen
Nach dem ersten Verhandlungstag bleiben viele Fragen offen, aber das war nicht anders zu erwarten gewesen. Rückfragen auf das Geständnis waren nicht zugelassen, außer es wäre nicht vollumfänglich und qualifiziert von der Kammer oder der Staatsanwältin anerkannt worden. Dem war zunächst nicht so, was für die Betroffenen unbefriedigend war. Sie hofften auf Antworten. Bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll nach Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern durch den ehemaligen Geschäftsführer ein hoher psychologischer Druck auf vereinzelte Beschäftigte ausgeübt worden sein. Die Arbeitsverhältnisse beschrieben viele als schwierig, doch wie weit kann daraufhin ein Gericht reagieren? Gar nicht. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung, und die erhofften Antworten kann es nicht geben. Hochprofessionell und mit einem ruhigen roten Faden versehen, leitet der Vorsitzende durch die Verhandlung. Genauso unaufgeregt und nicht minder professionell arbeiten die Verteidiger und natürlich die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter würdigte dem wenigen Publikum kaum einen Blick. Ruhig und aufmerksam verfolgte er die Verhandlung während er machmal lächelnd mit den Verteidigern kommunizierte
Ein Angeklagter hat das Recht auf eine gute Verteidigung, und genau das machen die Anwälte. Sie verteidigen, so wie es ihr Auftrag ist, überlegt und taktisch klug. Demgegenüber sitzt die Staatsanwältin, die eine Strafforderung formulieren muss, die aus ihrer Sicht den Vergehen des Angeklagten angemessen ist. Und genau darum geht es: Dort sitzen Vollprofis, die nur eins machen können – juristisch aufarbeiten.
Emotionslos ist dort keiner, aber genau darum darf es nicht gehen, denn Emotionen trüben die Sicht auf die juristische Perspektive, und am Ende hat all das durchaus eine Moral, denn mit dem Urteil wird etwas befriedet: Das Verhalten des Angeklagten wird sanktioniert. Mit der Strafe wird das eigene Schicksal nicht unbedingt verbessert. Die Auseinandersetzung mit der Schuld wird dem Angeklagten noch eine Zeitlang begegnen, und die Betroffenen der Lebenshilfe haben möglicherweise etwas Genugtuung erfahren, aber dennoch werden ihre Fragen Fragen bleiben.
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Mutwilliger Vandalismus an Spielplatzbaum: Stadt Lahnstein erstattet Anzeige

LAHNSTEIN Auf dem Spielplatz am Martinsschloss in Oberlahnstein ist es zu einem besonders schweren Fall von Vandalismus gekommen. Unbekannte Täter haben die Rinde einer jungen Mehlbeere (Sorbus) ringsum abgeschält. Dieser Eingriff bedeutet das sichere Absterben des Baumes, da durch das Entfernen der Rinde das darunterliegende lebenswichtige Cambium zerstört wird. Ohne diese dünne Gewebeschicht können Wasser und Nährstoffe nicht mehr transportiert werden – der Baum ist damit zum Tode verurteilt.
Der Schaden beläuft sich auf rund 5.000 Euro. Die Stadt wird den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Bäume sind weit mehr als Gestaltungselemente im öffentlichen Raum: Sie sind Lebewesen, die das Stadtklima verbessern, Schatten spenden, Lebensraum für Tiere bieten und durch die Speicherung von CO₂ einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gerade auf Spielplätzen sind sie für Kinder und Familien von unschätzbarem Wert – als Schattenspender, Luftfilter und Symbol für Natur mitten in der Stadt.
„Ein solcher Vorfall schmerzt uns sehr: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Hitze, Lärm und Klimawandel. Wer sie zerstört, schadet nicht nur der Natur, sondern nimmt uns allen ein Stück Lebensqualität“, so Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert.
Die Stadt Lahnsteins bittet darum, Hinweise zu solchen Taten zu melden und die junge Generation bereits jetzt für den Wert und die Verletzlichkeit von Bäumen zu sensibilisieren – denn nur wer versteht, wie kostbar Bäume sind, wird sie auch schützen.
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Ministerpräsident Schweitzer: Feuerwehrboot „Loreley“ stärkt Sicherheit in Rheinland-Pfalz

ST. GOARSHAUSEN Auf Einladung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, war der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer jetzt bei der Feuerwehr St. Goarshausen auf dem landeseigenen Hilfeleistungslöschboot (HLB) „Loreley“ zu Gast, um sich von der Technik und den Möglichkeiten des Bootes, aber vor allem auch dem Engagement und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkameraden, die sie im Ehrenamt erbringen, persönlich zu überzeugen.
„Mit dem HLB haben wir ein starkes Zeichen für Sicherheit und Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz gesetzt. Denn der Brand- und Katastrophenschutz ist eine tragende Säule der inneren Sicherheit in unserem Land. Die Anschaffung und der Betrieb dieses hochmodernen Bootes zeigen, wie Land, Kommune und unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte Hand in Hand arbeiten, um die Resilienz unserer Region nachhaltig zu stärken. Als Landesregierung ist es unsere Pflicht und unser Bekenntnis, die Einsatzfähigkeit und Ausstattung unserer Feuerwehren zu sichern, das Ehrenamt zu fördern und zu würdigen“, so Ministerpräsident Schweitzer.
Während einer Übungsfahrt von Kaub zur Loreley und zurück zeigte Samuel Rein, stellvertretender Wehrführer der 40 Mann starken Feuerwehreinheit St. Goarshausen das Können des HLB, das 2019 beschafft wurde. Angetrieben wird es von zwei Motoren mit insgesamt 1.600 PS, die es zu Berg auf mehr als 40 km/h und rheinabwärts auf weit über 60 km/h beschleunigen können. „Da muss man sich schon mit anderen Bootsführern auf dem Rhein wegen des Wellenschlags verständigen“, grinst Samuel Rein.
Man wolle ja schließlich als Retter niemanden anderen unnötig in Gefahr bringen. Mit einer Länge von nur 15 Metern und 5,10 Meter Breite hat das HLB einen Tiefgang von 0,80 Meter bei einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,65 Meter. Das Einsatzgewicht beträgt 29 Tonnen. Vor allem auf dem Abschnitt zwischen Bingen und Koblenz kommt das Boot zum Einsatz und bietet mit samt der Besatzung, an diesem Tag neben Samuel Rein mit Matthias Maus und Ralf Reckermann komplettiert, ein starkes Stück Sicherheit auf dem Rhein.
Das HLB ist wahrlich anders zu handhaben als früher die alte Feuerwehrfähre, die behäbig und viel langsamer unterwegs war. Und gerade von der Technik, die im Rumpf und in Regalen sicher verstaut ist, von den Wasserwerfern, die zum Löschen von Schiffsbränden vorhanden sind, einem Kran, einer ablassbaren Frontladeklappe und vom Tempo des HLB konnte sich Ministerpräsident Schweitzer ebenfalls überzeugen.

Mit all dieser modernen Technik sind technische Hilfeleistungen einerseits, aber auch leider vermehrt Menschenrettungen auf dem Rhein problemlos möglich. „Wir sind mit dem Boot deutlich schneller am Einsatzort als früher“, erklärten Samuel Rein und Wehrführer Dirk Jacoby, der ergänzte: „Gerade im Sommer haben wir sehr viele Hobbypaddler zwischen den großen Schiffen auf dem Wasser.“
Das sei höchstgefährlich, weil dabei die Kraft der Güterschiffe meist unterschätzt werde. Zehn Einsätze zählt das HLB bereits in 2025, zuletzt beispielsweise als Brandsicherheitsdienst im Schiffskorso bei Rhein in Flammen von Braubach bis Koblenz. Jedoch bereits zwei Tage nach Schweitzers Besuch musste es zur Menschenrettung bei Bacharach ausrücken, wo einem Menschen bedauerlicherweise nicht mehr geholfen werden konnte.
Die heute noch für den Schiffsverkehr schwierige Rheinpassage zwischen Loreley und Bingen unterstreicht, dass der Liegeplatz im Loreleyhafen genau richtig gewählt sei, so Dirk Jacoby. Im sogenannten Rendezvous-Verfahren helfen sich die in Bingen und Koblenz nächst stationierten Feuerwehrboote bei Einsätzen gegenseitig. Zum Betreiben des HLB bedarf es gesonderte Ausbildungen, die über den üblichen Feuerwehrdienst hinausgehen. Dazu gehört neben dem entsprechenden Bootsführerschein natürlich auch das Radarpatent, weil es auch nachts Einsätze geben kann. Auch werden Dienste eingeteilt.
Das bedeutet Engagement im Ehrenamt, wozu nicht jeder bereit ist. Daher sei man froh, dass gut ausgebildete Aktive wie etwa Samuel Rein mit Herzblut bei der Sache sind, so VG-Wehrleiter Jörg Preißmann, auf die man sich verlassen könne. Man habe mit aktuell 19 Jugendfeuerwehraktiven keine Nachwuchssorgen, müsse aber stetig Kameraden auch in andere Wohnregionen ziehen lassen, die zum Beispiel wegen Studium oder Job das Mittelrheintal verlassen, so Wehrführer Dirk Jacoby.
„Es ist schon eine Besonderheit für eine VG, ein Feuerwehrboot des Landes in seiner Zuständigkeit zu haben. Das bedeutet für die freiwillige Stützpunktwehr St. Goarshausen immer wieder nautische Aus- und Fortbildung und nicht nur den üblichen Feuerwehrdienst.“, betonte Bürgermeister Mike Weiland. Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der in seiner Kindheit mit seinem Vater, der Schiffsführer war, selbst viel Zeit auf Güterschiffen auf dem Rhein verbracht hat, war nicht nur beeindruckt von der Leistungsfähigkeit des HLB sondern vor allem auch dem Einsatz der Ehrenamtlichen:
„Unsere Blaulichtfamilie ist rund um die Uhr für uns alle da – freiwillig, selbstlos und mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dieses Engagement ist unverzichtbar und verdient unseren höchsten Respekt. Deswegen gilt den Männern und Frauen der freiwilligen Feuerwehr mein tiefster Dank und meine aufrichtige Anerkennung für ihren selbstlosen Einsatz.“ Und diesen Dank brachte er am Ende der Fahrt auch gegenüber der Mannschaft des HLB zum Ausdruck.

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Nach Radunfall in Miellen: Mann schubst 14-Jährigen in die Lahn

MIELLEN (ots) Am Freitag, 08.08.20225, gegen 18:45 Uhr, befuhr ein 14jähriger Jugendlicher mit seinem E-Scooter den geteerten Rad- & Wanderweg zwischen Friedrichssegen und Fachbach-Oberau in Fahrtrichtung Miellen. In Höhe des Parkplatzes an der nahegelegenen Bundesstraße 260 kamen ihm eine Frau und ein Mann mit ihren Fahrrädern entgegen. Der Jugendliche bremste seinen E-Scooter bis zum Stillstand ab, da die entgegenkommende Radfahrerin nicht weit genug rechts fuhr. Die Radfahrerin bremste ebenfalls ab und kam hierbei ohne Fremdeinwirkung zu Fall.
Der begleitende Radfahrer stieg daraufhin ab und attackierte unverzüglich den Jugendlichen. Hierbei schubste der Radfahrer den Jugendlichen nach hinten, so dass dieser die angrenzende Böschung herunterfiel und in der Lahn zum Liegen kam. Der Jugendliche erlitt dadurch Schürfwunden und die von ihm getragenen Kopfhörer und das mitgeführte Mobiltelefon waren nicht mehr funktionsfähig.
Der aggressive Mann und die Frau setzten sich wieder auf ihre Fahrräder und fuhren in Fahrtrichtung Friedrichssegen bzw. Lahnstein weiter. Bei der Radfahrerin soll es sich um eine Frau Mitte 30 mit dunkelblonden Haaren, schlanker Statur gehandelt haben, die einen Fahrradhelm, Sonnenbrille, sowie einen blau-schwarzen Radsportanzug getragen haben soll. Der Radfahrer soll auch Mitte/Anfang 30, mit braunen Haare gewesen sein, der ebenfalls Radsportkleidung in blau-schwarzer Farbe, einen Helm und eine Sonnenbrille trug. Die Polizeiinspektion Bad Ems sucht Zeugen, die Hinweise zur Identität des Täters geben können.
Vor allem wird ein weiteres, radfahrendes Pärchen gesucht, die kurz nach dem Vorfall mit dem geschädigten Jugendlichen sprachen und den hier zur Rede stehenden Radfahrern hinterherfuhren. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bad Ems, Telefon: 02603-9700 oder per E-Mail: pibadems.wache@polizei.rlp.de
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