Blaulicht
Alexander Ott bleibt Wehrführer der Feuerwehr Holzappel: Yannic Wagner ist neuer Stellvertreter

HOLZAPPEL Wegen Ablaufs der Amtszeit war eine Neuwahl des Wehrführers für die Feuerwehreinheit Holzappel durchzuführen. Daher war für den 10. November zu einer Wahlversammlung in der Stützpunktwehr Holzappel eingeladen worden. Neben den wahlberechtigten Aktiven der Einheit war auch Bürgermeisterin Maren Busch, der stellvertretende VG-Wehrleiter Thomas Wilbert und Holzappels Ortsbürgermeister Harald Nöllge erschienen.
Aus der Mitte der Versammlung wurde der bisherige Wehrführer Alexander Ott einstimmig in seiner Funktion bestätigt. Somit ist der bisherige auch der künftige Holzappeler Wehrführer. Für seine Bereitschaft, sich nicht nur als aktiver Feuerwehrmann zu engagieren, sondern weitere zehn Jahre Verantwortung für eine ganze Einheit zu übernehmen, dankte Bürgermeisterin Maren Busch sehr herzlich und gratulierte Alexander Ott zu seiner Wiederwahl.
Außerdem wurde Harald Kremer auf eigenen Wunsch aus der Funktion des stellvertretenden Wehrführers entpflichtet. Die langjährigen Verdienste Kremers wurden durch die Bürgermeisterin gewürdigt, und gemeinsam mit dem stellvertretenden VG-Wehrleiter Thomas Wilbert dankte sie ihm besonders dafür, dass er auch weiterhin den Feuerwehrnachwuchs ausbilden will.
Es war daher auch ein neuer stellvertretender Wehrführer zu wählen. Hierfür wurde aus den Reihen der Versammlung Yannic Wagner vorgeschlagen. Auch er wurde einstimmig gewählt und von der Bürgermeisterin zunächst kommissarisch mit seiner neuen Funktion beauftragt, weil er vor der endgültigen Ernennung noch den notwendigen Zugführerlehrgang absolvieren muss.
Ortsbürgermeister Harald Nöllge dankte der gesamten Einheit für das stets gute Zusammenwirken zwischen Gemeinde und Feuerwehr und spendete privat einen Geldzuschuss für die Holzappeler Kameradschaftskasse.
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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.
Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt. Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.
Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige – festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.
Die Ermittlungen dauern an.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).
Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.
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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.
Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.
Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.
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Übung des Waldbrandzuges

KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.
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