Koblenz
Erfolgloser Antrag auf Weiterbeauftragung für das Betreiben einer Corona-Teststelle
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Kein Anspruch auf Weiterbeauftragung

KOBLENZ Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag eines ehemaligen Teststellenbetreibers ab. Dem Antragsteller war eine befristete Beauftragung für das Betreiben einer Teststelle erteilt worden. Kurz vor deren Ablauf am 31. März 2022 beantragte er eine Weiterbeauftragung. Nachdem ihm diese nicht erteilt worden war, wandte er sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz. Er brachte vor, er sei zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Einnahmen aus dem Betrieb der Teststelle angewiesen.
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsteller habe bereits keine besondere Eilbedürftigkeit dargelegt, so die Koblenzer Richter. Er habe, obwohl die Beauftragung zum Betrieb der Teststelle Ende März 2022 ausgelaufen sei, erst im September 2022 um gerichtlichen Eilrechtsschutz ersucht. Diese Vorgehensweise widerlege für sich
genommen bereits die durch ihn vorgetragene Eilbedürftigkeit. Zudem habe der Antragsteller auch keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung.
Nach der für die Entscheidung des Gerichts maßgeblichen neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung vom 29. Juni 2022 dürften Corona-Testungen ab dem 1. Juli 2022 nur noch von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den von ihnen betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Dritte dürften als weitere Leistungserbringer nicht mehr mit der Betreibung von Teststellen beauftragt werden.
Dies gelte unabhängig von der Frage, ob diese Dritten – wie der Antragsteller – in der Vergangenheit bereits eine Teststelle betrieben hätten oder ob es sich um eine erstmalige Beauftragung handele. Denn der Verordnungsgeber habe mit dieser Regelung den Zweck verfolgt, die bundesweite Testinfrastruktur zu verringern. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 3. November 2022, 3 L 898/22.KO)
Foto: Envato, Lizensiert für den BEN Kurier
Koblenz
Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.
Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.
Koblenz
Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.
AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.
„Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.
Koblenz
Luisa Burghartz gewinnt den Vorlesewettbewerb in der Stadtbibliothek

KOBLENZ Beim von der Stadtbibliothek Koblenz veranstalteten Stadtentscheid im Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels traten vor kurzem 13 Kinder der sechsten Klassen an, um in zwei Runden die besten Vorleserinnen und Vorleser des Jahres 2025 zu ermitteln.
Die Koblenzer Schulsieger:innen wurden von Bibliotheksdirektorin Susanne Ott und Juryleiter Peter Stein im Forum Confluentes begrüßt. Bevor die Schüler:innen des diesjährigen Vorlesewettbewerbs aus ihren Geschichten vorlasen, sorgte Fenja Krauthakel von der Musikschule der Stadt Koblenz mit sanften Gitarrenklängen für eine besondere Atmosphäre. Ihre musikalische Darbietung zu Beginn der Veranstaltung stimmte das Publikum ein und schuf eine ruhige, konzentrierte Stimmung für die folgenden Lesebeiträge.
Die Kinder, die bereits ihre jeweiligen Schulentscheide gewonnen hatten, hatten sich für den Wettbewerb interessante Bücher ausgesucht, aus denen sie dem Publikum in der ersten Runde jeweils drei Minuten vorlasen. Im zweiten Durchlauf trugen die Schüler:innen zwei Minuten aus einem unbekannten Text vor. Die Jury bewertete die Beiträge dann anhand verschiedener Kriterien wie Lesetechnik, Interpretation und Textauswahl.
Die Teilnehmenden, Amal Abou, Dilara Basören, Luisa Burghartz, Noam Cantori, Emir Dersuniyelioglu, Alina Hintze, Karsten Hirsch, Charlotte Höß, Alexander Mauer, Milan Pánek, Mats Sauerborn, Elisa Schmelzer und Luca-Joel Schumann, lasen hervorragend und voller Engagement vor. Von fantastischen Geschichten wie „Wings of Fire“ bis hin zu bekannteren Werken wie „Paluten“ war die Vielfalt der ausgewählten Bücher breit gefächert und begeisterte das Publikum, die anwesenden Lehrkräfte und Familien.
Im Anschluss erhielten alle Vorlesenden als Anerkennung für die Teilnahme und ihre sehr guten Leistungen eine Urkunde und einen Buchpreis überreicht. Die Jury mit Marion Eickschen (Stadtbibliothek), Gisela Nülle (Förderverein „Lesen und Buch“), Antje Kraus (Mittelrhein-Museum), Peter Stein (Stadtbibliothek) und Paula Zimmermann (Buchhandlung Reuffel) lobte die großartigen Vorträge der Teilnehmenden.
Zur Stadtsiegerin wurde die Schülerin Luisa Burghartz vom Bischöflichen Cusanus-Gymnasium Koblenz gekürt. Sie überzeugte mit ihrer tollen Leseleistung, u.a. aus dem Buch „Ist Oma noch zu retten?“ von Marie Hüttner.
Die glückliche Gewinnerin Luisa wird nun als Stadtsiegerin für Koblenz beim Bezirksentscheid im Vorlesewettbewerb antreten. Der Bezirksentscheid, der am 08. April 2025 stattfindet, wird ebenfalls von der Stadtbibliothek und dem Bibliotheksteam um Nathalie Roschmann und Marion Eickschen organisiert.
Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. Rund 600.000 Schülerinnen und Schüler beteiligen sich jedes Jahr. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, Freude am Lesen zu wecken, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken. Die Etappen führen von der Schule über Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene bis zum Bundesfinale, das im Juni in Berlin ausgetragen wird.
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