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Koblenz

Pferd schubst Radlerin – Fall des Monats!

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KOBLENZ Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt

Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.

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Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.

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Die Entscheidung

Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– € verurteilt. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.

Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– € für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 833 Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Koblenz

Koblenzer Sportstätte erhält neue Außenanlage: Bauarbeiten laufen nach Zeitplan

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Foto: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens
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KOBLENZ Bereits seit Ende Januar 2025 wird auf der Schmitzers Wiese im Auftrag des Sport- und Bäderamtes vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz die Außenanlage neu gebaut. Grund hierfür war der in die Jahre gekommene Zustand der bereits vorhandenen Außenanlage. Die notwendigen Funktionen als innerstädtische und überregionale Sportstätte wurden nicht mehr erfüllt. Es ist vorgesehen, die Kampfbahn mit einem Kernspielfeld in Kunstrasen für den Fußballsport, die Laufbahn und die Segmente mit Kunststoffbelag für die leichtathletische und multisportliche Nutzung auszustatten. Zudem wird im vorderen Bereich eine Beachvolleyballfläche entstehen. 

Ich bin froh, dass der Ausbau der Bezirkssportstätte Schmitzers Wiese gut verläuft und wir wahrscheinlich Ende des Jahres bereits die neue Außenanlage begutachten können. Koblenz ist eine Sportstadt und muss Sportlern ausreichend Möglichkeiten bieten, den Leistungs- und Freizeitsport auch in unseren Sportstätten ausüben zu können“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. 

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Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird im Auftrag des Sport- und Bäderamtes seitens des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz das Bestandshaus „Multifunktionsgebäude“ abgerissen und neu gebaut. Baubeginn soll im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt werden für die Gesamtmaßnahme rund 10,26 Millionen Euro investiert, wovon rund 8,11 Millionen Euro seitens des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. 

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Weitere Informationen sind auf auf der Großbauprojektseite bei Koblenz baut unter www.koblenz-baut.de/swerhältlich

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Koblenz

Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

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Foto: Stadt Koblenz
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KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.

Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.

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Koblenz

Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

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Foto: Dirk Goldhahn | Rosenstolz live in Leipzig am 6. Mai 2006 | Creative Commons Lizenz 2.5
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KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.

AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.

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Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.

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