Connect with us

Koblenz

Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

Veröffentlicht

am

Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden (Symbolbild)

KOBLENZ Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.

Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden.

Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim Besatz des Angelteichs mit zugekauften Speisefischen einzuhaltende Schonzeit auf acht Wochen fest. Nachdem in der Folge mehrere Tierschutzanzeigen bei dem Beklagten eingegangen waren, denen zufolge der Kläger während des Angelbetriebs Fische mit dem Kescher aus den Netzgehegen in den See eingesetzt haben soll, widerrief der Beklagte die dem Kläger erteilte Erlaubnis und untersagte ihm das gewerbsmäßige Handeln mit lebenden Fischen sowie jeglichen Angelbetrieb.

Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger hiergegen Klage, mit der er vorbrachte, die Schonzeit von acht Wochen sei zu lang bemessen; in anderen Bundesländern gälten deutlich kürzere Fristen. Er habe die Fische stets kontaktlos in das Wasser entlassen, indem er die Netzgehege in das Wasser herabgedrückt habe. Lediglich gelegentlich sei er gezwungen gewesen, Fische mit dem Kescher umzusetzen, wenn diese aufgrund der angeordneten langen Hälterung in den Netzgehegen zu verenden gedroht hätten.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Widerruf der dem Kläger erteilten Erlaubnis zum gewerbemäßigen Handel mit lebenden Fischen sei rechtlich nicht zu beanstanden, da der Kläger sich diesbezüglich als unzuverlässig erwiesen habe, so die Koblenzer Richter. Nach den Aussagen der von der Kammer vernommenen Zeugen stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger Fische regelmäßig mit einem Kescher aus den Gehegen herausgehoben und vor den anwesenden Anglern in den See eingesetzt habe. Damit habe er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Zwar sei die waidgerechte Fischerei – trotz der damit verbundenen Leiden der Fische – zur Gewinnung von Nahrung zulässig.

Nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei jedoch, wenn fangreife Fische, die sich bereits in der Hand des Menschen befänden, ausschließlich in einen Angelteich eingesetzt würden, um den anwesenden Anglern – wie hier – unmittelbar darauf das Vergnügen des Herausangelns zu bieten. Aufgrund der Schwere der tierschutzrechtlichen Verstöße sei der Widerruf der Erlaubnis auch – trotz der damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Klägers – verhältnismäßig.

Infolge des Widerrufs der Erlaubnis habe der Beklagte dem Kläger auch zu Recht den gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen sowie angesichts der festgestellten Verstöße jeglichen Angelbetrieb untersagt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 848/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Allgemein

„Demokratie sind Wir“: Ministerpräsident Schweitzer diskutiert mit Bürgern in Koblenz

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Die Debeka Versicherung hat ihre Türen für eine besondere Diskussionsrunde geöffnet: Mitarbeitende des Unternehmens hatten die Gelegenheit, sich mit dem neuen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, über das Thema Demokratie auszutauschen. Gastgeberin der Veranstaltung war die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling, die mit dem Motto „Demokratie sind Wir“ den Rahmen des Abends setzte. Neben Schweitzer waren hochrangige Gäste aus Politik und Gesellschaft vertreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph und Koblenz‘ Oberbürgermeister David Langner, der mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnete.

Einblicke und Dialog auf Augenhöhe

Alexander Schweitzer, der seit Juni 2024 Ministerpräsident ist, steht für einen bürgernahen Führungsstil. Seine Antworten waren frei von vorgefertigten Manuskripten und richteten sich direkt an die Anliegen des Publikums. Im Zentrum standen Themen wie die Rolle von alternativen Medien, die Sicherheit im Land und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Schweitzer betonte die Bedeutung demokratischer Teilhabe und forderte Interessierte auf, sich aktiv in politischen Parteien zu engagieren.

Ein vielseitiger Ministerpräsident

Schweitzer, Jahrgang 1973, hat sich seit seinem Amtsantritt für Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und soziale Teilhabe stark gemacht. Mit einer politischen Karriere, die ihn von Landau über den Landtag bis in die Staatskanzlei führte, verkörpert er Kontinuität und Innovation. Der gebürtige Südpfälzer ist bekannt für seine offene Art und sein Engagement für praktische Alltagsthemen wie Infrastruktur und Digitalisierung​.

Demokratie braucht Verteidiger

Die Diskussion war geprägt von den Herausforderungen unserer Zeit. Die Teilnehmenden, vor allem Mitarbeitende der Debeka, zeigten großes Interesse an Fragen zur Stärkung der Demokratie in einer polarisierten Gesellschaft. Der Ministerpräsident hob hervor, dass Demokratie kein Selbstläufer sei und aktiv verteidigt werden müsse. Dr. Anna Köbberling ergänzte, dass Veranstaltungen wie diese eine wichtige Plattform für den Austausch bieten.

Ein gelungener Abend

Die Debeka sorgte nicht nur für den inhaltlichen Rahmen, sondern auch für ein gastfreundliches Ambiente. Ehrenamtliche Vereine konnten sich präsentieren, und für das leibliche Wohl war mit kleinen Häppchen und Getränken gesorgt. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll der direkte Austausch zwischen Politik und Bürgerschaft ist – ein Signal für eine gelebte Demokratie in Rheinland-Pfalz.

Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Dialog und Engagement in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Beteiligung immer mehr in den Fokus rücken.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Erster Spatenstich zum Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein

Veröffentlicht

am

von

Foto: Stadt Koblenz | Kim Köhler

KOBLENZ  Mit einem feierlichen Akt begann am 25. November 2024 ein neues Kapitel in der Geschichte der Grundschule Asterstein: Der symbolische erste Spatenstich markierte den offiziellen Start der Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau, dessen Umsetzung vom Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Koblenz koordiniert wird.

Oberbürgermeister David Langner betonte in seiner Ansprache die langfristige Bedeutung des Projekts für Stadt und Schulgemeinschaft: „Mit der Erweiterung der Grundschule Asterstein investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Hier werden moderne, flexible und funktionale Lernräume geschaffen, die den hohen Anforderungen der Bildung gerecht werden und gleichzeitig eine starke Grundlage für die Entwicklung der nächsten Generation bieten. Zusätzlich schaffen wir mit dem Erweiterungsbau dringend benötigten Platz, damit unsere Schülerinnen und Schüler in einer Umgebung lernen können, die Raum für individuelle Förderung bietet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildungslandschaft in Koblenz.“

Architekt Jens J.Ternes betonte die zukunftsweisende Bauweise des Projekts: „Unser Ziel war es, ein funktionales Gebäude zu entwerfen, das die Vorteile der modernen Holzhybridbauweise nutzt. Dieses Konzept kombiniert Holz mit anderen Materialien, um eine Balance aus Stabilität, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu gewährleisten. Durch die Integration eines Aufzugs haben wir zudem die barrierefreie Nutzung des zweigeschossigen Gebäudes sichergestellt. Der Neubau erfüllt die Anforderungen einer wachsenden Schulgemeinschaft, integriert sich harmonisch in das Umfeld und schafft eine Lernumgebung, die das pädagogische Konzept der Schule unterstützt.“

Schulleiter Martin Lohmer blickte während seiner Ansprache in die Zukunft: „Die Erweiterung ist ein Meilenstein für unsere Schule. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Schülerinnen und Schülern in den neuen, modernen Räumen noch bessere Lernbedingungen bieten zu können. Der Neubau wird nicht nur die Ausstattung der Schule verbessern, sondern auch die Zusammenarbeit im Lehrerkollegium und den pädagogischen Austausch weiter fördern.“

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule umrahmten den Spatenstich mit einer Gesangsaufführung der Koblenzer Hymne vom ‚Kowelenzer Schängelche‘. Das Gesamtbudget für den Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein liegt bei rund 8 Millionen Euro mit einer Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 1,88 Millionen Euro. Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2026 geplant.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

Veröffentlicht

am

von

Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier