Koblenz
Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

KOBLENZ Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.
Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden.
Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim Besatz des Angelteichs mit zugekauften Speisefischen einzuhaltende Schonzeit auf acht Wochen fest. Nachdem in der Folge mehrere Tierschutzanzeigen bei dem Beklagten eingegangen waren, denen zufolge der Kläger während des Angelbetriebs Fische mit dem Kescher aus den Netzgehegen in den See eingesetzt haben soll, widerrief der Beklagte die dem Kläger erteilte Erlaubnis und untersagte ihm das gewerbsmäßige Handeln mit lebenden Fischen sowie jeglichen Angelbetrieb.
Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger hiergegen Klage, mit der er vorbrachte, die Schonzeit von acht Wochen sei zu lang bemessen; in anderen Bundesländern gälten deutlich kürzere Fristen. Er habe die Fische stets kontaktlos in das Wasser entlassen, indem er die Netzgehege in das Wasser herabgedrückt habe. Lediglich gelegentlich sei er gezwungen gewesen, Fische mit dem Kescher umzusetzen, wenn diese aufgrund der angeordneten langen Hälterung in den Netzgehegen zu verenden gedroht hätten.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Widerruf der dem Kläger erteilten Erlaubnis zum gewerbemäßigen Handel mit lebenden Fischen sei rechtlich nicht zu beanstanden, da der Kläger sich diesbezüglich als unzuverlässig erwiesen habe, so die Koblenzer Richter. Nach den Aussagen der von der Kammer vernommenen Zeugen stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger Fische regelmäßig mit einem Kescher aus den Gehegen herausgehoben und vor den anwesenden Anglern in den See eingesetzt habe. Damit habe er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Zwar sei die waidgerechte Fischerei – trotz der damit verbundenen Leiden der Fische – zur Gewinnung von Nahrung zulässig.
Nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei jedoch, wenn fangreife Fische, die sich bereits in der Hand des Menschen befänden, ausschließlich in einen Angelteich eingesetzt würden, um den anwesenden Anglern – wie hier – unmittelbar darauf das Vergnügen des Herausangelns zu bieten. Aufgrund der Schwere der tierschutzrechtlichen Verstöße sei der Widerruf der Erlaubnis auch – trotz der damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Klägers – verhältnismäßig.
Infolge des Widerrufs der Erlaubnis habe der Beklagte dem Kläger auch zu Recht den gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen sowie angesichts der festgestellten Verstöße jeglichen Angelbetrieb untersagt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 848/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).
Koblenz
Koblenzer Sportstätte erhält neue Außenanlage: Bauarbeiten laufen nach Zeitplan

KOBLENZ Bereits seit Ende Januar 2025 wird auf der Schmitzers Wiese im Auftrag des Sport- und Bäderamtes vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz die Außenanlage neu gebaut. Grund hierfür war der in die Jahre gekommene Zustand der bereits vorhandenen Außenanlage. Die notwendigen Funktionen als innerstädtische und überregionale Sportstätte wurden nicht mehr erfüllt. Es ist vorgesehen, die Kampfbahn mit einem Kernspielfeld in Kunstrasen für den Fußballsport, die Laufbahn und die Segmente mit Kunststoffbelag für die leichtathletische und multisportliche Nutzung auszustatten. Zudem wird im vorderen Bereich eine Beachvolleyballfläche entstehen.
„Ich bin froh, dass der Ausbau der Bezirkssportstätte Schmitzers Wiese gut verläuft und wir wahrscheinlich Ende des Jahres bereits die neue Außenanlage begutachten können. Koblenz ist eine Sportstadt und muss Sportlern ausreichend Möglichkeiten bieten, den Leistungs- und Freizeitsport auch in unseren Sportstätten ausüben zu können“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird im Auftrag des Sport- und Bäderamtes seitens des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz das Bestandshaus „Multifunktionsgebäude“ abgerissen und neu gebaut. Baubeginn soll im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt werden für die Gesamtmaßnahme rund 10,26 Millionen Euro investiert, wovon rund 8,11 Millionen Euro seitens des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Weitere Informationen sind auf auf der Großbauprojektseite bei Koblenz baut unter www.koblenz-baut.de/swerhältlich.
Koblenz
Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.
Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.
Koblenz
Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.
AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.
„Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.
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