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Koblenz

Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

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Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises
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KOBLENZ Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. bzw. 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

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Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden.

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Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig. Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden.

Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten. Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und3 L 169/22.KO) – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

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Koblenz

Koblenzer Sportstätte erhält neue Außenanlage: Bauarbeiten laufen nach Zeitplan

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Foto: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens
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KOBLENZ Bereits seit Ende Januar 2025 wird auf der Schmitzers Wiese im Auftrag des Sport- und Bäderamtes vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz die Außenanlage neu gebaut. Grund hierfür war der in die Jahre gekommene Zustand der bereits vorhandenen Außenanlage. Die notwendigen Funktionen als innerstädtische und überregionale Sportstätte wurden nicht mehr erfüllt. Es ist vorgesehen, die Kampfbahn mit einem Kernspielfeld in Kunstrasen für den Fußballsport, die Laufbahn und die Segmente mit Kunststoffbelag für die leichtathletische und multisportliche Nutzung auszustatten. Zudem wird im vorderen Bereich eine Beachvolleyballfläche entstehen. 

Ich bin froh, dass der Ausbau der Bezirkssportstätte Schmitzers Wiese gut verläuft und wir wahrscheinlich Ende des Jahres bereits die neue Außenanlage begutachten können. Koblenz ist eine Sportstadt und muss Sportlern ausreichend Möglichkeiten bieten, den Leistungs- und Freizeitsport auch in unseren Sportstätten ausüben zu können“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. 

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Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird im Auftrag des Sport- und Bäderamtes seitens des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz das Bestandshaus „Multifunktionsgebäude“ abgerissen und neu gebaut. Baubeginn soll im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt werden für die Gesamtmaßnahme rund 10,26 Millionen Euro investiert, wovon rund 8,11 Millionen Euro seitens des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. 

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Weitere Informationen sind auf auf der Großbauprojektseite bei Koblenz baut unter www.koblenz-baut.de/swerhältlich

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Koblenz

Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

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Foto: Stadt Koblenz
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KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.

Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.

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Koblenz

Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

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Foto: Dirk Goldhahn | Rosenstolz live in Leipzig am 6. Mai 2006 | Creative Commons Lizenz 2.5
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KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.

AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.

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Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.

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