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VG Bad Ems-Nassau

David gegen Goliath – Kippt die Bad Emser Werbeanlagensatzung?

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BAD EMS David gegen Goliath oder eher das Anrennen Don Quijote gegen die bürokratischen Windmühlen? Wahrscheinlich von allem ein wenig. Doch diesmal könnte Don Quichote aus dem nahezu aussichtslosen Kampf als Sieger hervorgehen.

Am vergangenen Montag verhandelte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage unseres Don Quijotes gegen die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems. Beklagte in dem Verfahren ist der Rhein-Lahn-Kreis.

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Rhein-Lahn-Kreis und Verbandsgemeinde löffeln die Folgen einer Werbeanlagensatzung aus die sie nicht verbrockt haben

Während der Kläger sich selber vor Gericht vertrat, wurde der Kreis durch den Bauamtsmitarbeiter Horst Klöckner und für die Denkmalpflege zuständige Frau Katja Laupert vertreten. Zusätzliche Unterstützung gab es aus der Verbandsgemeinde durch den Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes Herrn Andreas Brings und Herrn Gerrit Schwabach. Doch irgendwie schienen dort die falschen Beklagten zu sitzen denn für die, unter Umständen mangelhafte, Werbeanlagenverordnung ist die Stadt Bad Ems verantwortlich und nicht der Rhein-Lahn-Kreis oder die Verbandsgemeinde. Somit mussten die Beklagten etwas auslöffeln was sie sich selber nicht eingebrockt haben.

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Doch um was ging es da genau? Wenn Sie durch Bad Ems fahren, fallen ihnen mit Sicherheit die zahlreichen Werbeplakate am Straßenrand auf. Auch in der Lahnstraße finden sich etliche Plakatwände. Nutznießer davon ist die Stadt denn diese erhält Miet- bzw. Pachtgebühren für die Standorte.

Sind in Bad Ems alle Unternehmen gleich oder einige „gleicher“

Und genau in dieser Straße wollte der Kläger auf eigenen Grund für sein Gewerbe eine Werbewand aufstellen und das wurde ihm untersagt laut der bestehenden Werbeanlagensatzung. Diese sieht ein generelles Verbot der Fremdwerbung in (besonders) schutzwürdigen Gebieten der Stadt vor. Doch wie (besonders) schutzwürdig ist das Gebiet rund um die Lahnstraße?

Handelt es sich dort nicht vielmehr um ein sogenanntes Mischgebiet? Und genau darum geht es. In der Lahnstraße befinden sich neben Restaurants auch handwerkliche Gewerbebetriebe. Bereiche wo das Wohnen und das gewerbliche Arbeiten vereint sind. Und somit ist es unstrittig ein Mischgebiet. Woher dann die Ablehnung zu diesem Projekt?

Verfahrensbeobachter teilten dem BEN Kurier gegenüber mit, dass die Beklagten sich dahingehend äußerten, dass eine weiteres Werbeplakat das Gesamtbild der Stadt bzw. Straße verunstalten würde. Sie argumentierten, dass die in der Lahnstraße befindlichen Plakatwände parallel zur Straße stehen. Der Kläger wolle im Gegenzug seinen Aufsteller schräg stellen. Außerdem dürfte im Umkreis von 40 Metern zur Lahn ein solches Unterfangen nicht gestattet werden.

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Eine vom Richter angeregte außergerichtliche Einigung, lehnten die Beklagten dahingehend ab, dass es an der Störung des örtlichen Landschaftsbau nichts ändern würde.

Und genau diese vermeintliche Störung des örtlichen Landschaftsbaus schaute sich der Richter des Verwaltungsgerichtes Koblenz vor Ort genauer an. Dass er der Argumentation der Beklagten folgen wird, darf bezweifelt werden. Laut Prozessbeobachtern hinterfragte der zuständige Richter sehr kritisch bei den Beklagten.

Bereits 2009 wurde diese Werbeanlagensatzung vom Verwaltungsgericht gerügt. Zwar wurde diese in den Folgejahren nachgebessert aber im Kern blieb der Grundsatz erhalten. Nunmehr droht, dass diese Satzung für ungültig erklärt wird.

Verwaltungsgerichtsbeschluss wird mit Spannung erwartet

Die Chancen für den Kläger stehen nicht schlecht. Denn was dem einen Recht ist, sollte dem anderen billig sein. Doch dieses scheint tatsächlich nicht für das Stadtgebiet Bad Ems zu gelten. Dort zeigte sich nach Recherche des BEN Kurier, dass nicht alle Unternehmen gleich, sondern einige deutlich privilegierter behandelt wurden. Während sich unser Don Quijote durch das Dickicht der Satzungen und die Mühlen der erschwerten Bürokratie hangeln musste, wurden anderweitigen Firmen sehr unbürokratisch Werbeanlagen genehmigt. Seit 2017 kamen zahlreiche Werbeanlagen im Stadtgebiet Bad Ems hinzu. Einer der Hauptbetreiber der Werbeanlagen ist die Firma AWK. Auslaufende Pachtverträge wurde keineswegs gekündigt. Im Gegenteil. Doch wie lässt sich dieses mit dem oft zitierten Stadtbild vereinbaren? Bestandsschutz? Und was ist mit den neuen Werbeanlagen welche die Stadt Bad Ems schmücken? Diese verschandeln nicht das Stadtbild?

Ist die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems rechtswidrig oder unzulässig?

Auch der Emser Therme wurden jüngst mehrere weitere Plakatwände zugestanden. Im Beschlussvorschlag wurde dieses mit der positiven Fortentwicklung des überörtlichen Ansehens begründet.

Und somit stellen sich die Bad Emser Gewerbetreibenden die Frage, ob sie als offensichtlich nicht relevanter Betrieb in der Stadt Bad Ems weniger Rechte genießen?

Viele Ausnahmen von der Werbeanlagenverordnung wurden genehmigt welche nach strikter Auslegung kaum erlaubt werden hätten dürfen.

Auch der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser erhofft sich durch das kommende Urteil des Verwaltungsgerichtes mehr Rechtssicherheit. Denn auch seine Verwaltung (wie auch der Rhein-Lahn-Kreis) musste vor dem Verwaltungsgericht auf die Einhaltung einer möglicherweise fehlerbehafteten bzw. unzureichenden Werbeanlagensatzung dringen ohne diese selbst erarbeitet zu haben. Ein großes Dilemma. Verantwortlich dafür sind andere.

Mit großer Spannung wird in etwa zwei Wochen die richtungsweisende Urteilsverkündung erwartet. Und wer weiß… So mancher Don Quijote brachte die Mühlen der Bürokratie zum Erliegen. Der BEN Kurier wird erneut in der Sache berichten.

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VG Bad Ems-Nassau

Bunt geschmückter Osterbaum vor dem Nassauer Rathaus

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Foto: Stadt Nassau
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NASSAU Ein fröhliches Bild bot sich am vergangenen Freitagmorgen vor dem Nassauer Rathaus: Die Kinder der Kita Mühlbachtal kamen voller Vorfreude, um gemeinsam den Osterbaum mit bunten Ostereiern und Schleifen zu schmücken. Die Aktion wurde von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Nassau initiiert und sorgte für viel Begeisterung bei den kleinen Helferinnen und Helfern.

Mit großer Sorgfalt und leuchtenden Augen hängten die Kindergartenkinder Ostereier an die Zweige des Baumes. Unterstützt von ihren Erzieherinnen und Ehrenamtlern der AWO, verwandelten sie das noch kahle Bäumchen in einen farbenfrohen Frühlingsgruß. Die bunten Schleifen und Ostereier symbolisieren nicht nur die Osterfreude, sondern auch den Zusammenhalt in der Stadt. Abgerundet wird das fröhliche Bild nun von zwei Osterhäschen.

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Auch Vertreter der Stadt Nassau waren anwesend und lobten das Engagement der Kinder: „Es ist schön zu sehen, mit wie viel Eifer die Kinder bei der Sache sind. Der Osterbaum ist ein Zeichen der Gemeinschaft und bringt Farbe in unser Stadtbild“.

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Mit dieser schönen Aktion wird nicht nur der Frühling begrüßt, sondern auch ein Zeichen der Gemeinschaft und Freude gesetzt. Der geschmückte Osterbaum lädt jetzt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich an der farbenfrohen Dekoration zu erfreuen. Etwas das Potential hat zu einer jährlichen Tradition zu werden.

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Gesundheit

Tolles Engagement: 14 Ehrenamtler lassen sich zum Hospizbegleiter ausbilden!

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Foto: Ellen Alsbach
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NASSAU Vierzehn Frauen und Männer lassen sich derzeit von den Ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn zum/zur ehrenamtlichen Hospizbegleiter/in qualifizieren. Dabei geht es um die Sterbebegleitung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Jetzt waren die Teilnehmer/innen im Altenheim Hohe Lay in Nassau zu Gast.

Es war ein sehr gelungener Nachmittag. Die Kursteilnehmer/innen konnten viele neue Eindrücke und weitere Methoden und Erkenntnisse in der Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase mitnehmen“, bedankte sich Hospizkoordinator Jürgen Ackermann bei den Verantwortlichen im Haus Hohe Lay, einem Kooperationspartner der Hospizdienste, für den einfühlsam gestalteten Nachmittag.

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Antje Illing, stellvertretende Leitung soziale Betreuung des Hauses Hohe Lay, hatte die zukünftigen Hospizbegleiter/innen in Empfang genommen und den Umgang in der Palliativversorgung der Bewohner in der letzten Lebensphase in einem sehr umfangreichen Vortrag anschaulich vermittelt. Anschließend wurden praktische Handhabungen zum Beispiel bei der Aromatherapie, basalen Stimmulation oder bei der Mundpflege mit Selbstübungen erprobt. Die Kombination von Aromatherapie und basaler Stimulation verstärkt die positiven Effekte beider Methoden und schafft eine umfassende Unterstützung für den Sterbenden. Der beruhigende Duft von ätherischen Ölen kann das Wohlbefinden zusätzlich fördern, während die sanften Berührungen der basalen Stimulation ein Gefühl von Geborgenheit vermitteln. Zusammen tragen sie dazu bei, die letzten Tage und Stunden des Lebens möglichst friedlich in einer Atmosphäre des Vertrauens zu gestalten.

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Der umfangreiche Hausrundgang über alle Wohnbereiche wurde im „Raum der Stille“ abgeschlossen. Hier haben die Angehörigen noch einmal die Möglichkeit, sich von ihren Lieben zu verabschieden (Text: Christine Vary).

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Blaulicht

Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

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Foto: Kreisverwaltung/ Saskia Daubach-Metz
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LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.

Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.

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Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.

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Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.

Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.

Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.

In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.

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