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VG Bad Ems-Nassau

David gegen Goliath – Kippt die Bad Emser Werbeanlagensatzung?

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Diese Webesäule darf stehen
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BAD EMS David gegen Goliath oder eher das Anrennen Don Quijote gegen die bürokratischen Windmühlen? Wahrscheinlich von allem ein wenig. Doch diesmal könnte Don Quichote aus dem nahezu aussichtslosen Kampf als Sieger hervorgehen.

Am vergangenen Montag verhandelte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage unseres Don Quijotes gegen die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems. Beklagte in dem Verfahren ist der Rhein-Lahn-Kreis.

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Rhein-Lahn-Kreis und Verbandsgemeinde löffeln die Folgen einer Werbeanlagensatzung aus die sie nicht verbrockt haben

Während der Kläger sich selber vor Gericht vertrat, wurde der Kreis durch den Bauamtsmitarbeiter Horst Klöckner und für die Denkmalpflege zuständige Frau Katja Laupert vertreten. Zusätzliche Unterstützung gab es aus der Verbandsgemeinde durch den Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes Herrn Andreas Brings und Herrn Gerrit Schwabach. Doch irgendwie schienen dort die falschen Beklagten zu sitzen denn für die, unter Umständen mangelhafte, Werbeanlagenverordnung ist die Stadt Bad Ems verantwortlich und nicht der Rhein-Lahn-Kreis oder die Verbandsgemeinde. Somit mussten die Beklagten etwas auslöffeln was sie sich selber nicht eingebrockt haben.

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Doch um was ging es da genau? Wenn Sie durch Bad Ems fahren, fallen ihnen mit Sicherheit die zahlreichen Werbeplakate am Straßenrand auf. Auch in der Lahnstraße finden sich etliche Plakatwände. Nutznießer davon ist die Stadt denn diese erhält Miet- bzw. Pachtgebühren für die Standorte.

Sind in Bad Ems alle Unternehmen gleich oder einige „gleicher“

Und genau in dieser Straße wollte der Kläger auf eigenen Grund für sein Gewerbe eine Werbewand aufstellen und das wurde ihm untersagt laut der bestehenden Werbeanlagensatzung. Diese sieht ein generelles Verbot der Fremdwerbung in (besonders) schutzwürdigen Gebieten der Stadt vor. Doch wie (besonders) schutzwürdig ist das Gebiet rund um die Lahnstraße?

Handelt es sich dort nicht vielmehr um ein sogenanntes Mischgebiet? Und genau darum geht es. In der Lahnstraße befinden sich neben Restaurants auch handwerkliche Gewerbebetriebe. Bereiche wo das Wohnen und das gewerbliche Arbeiten vereint sind. Und somit ist es unstrittig ein Mischgebiet. Woher dann die Ablehnung zu diesem Projekt?

Verfahrensbeobachter teilten dem BEN Kurier gegenüber mit, dass die Beklagten sich dahingehend äußerten, dass eine weiteres Werbeplakat das Gesamtbild der Stadt bzw. Straße verunstalten würde. Sie argumentierten, dass die in der Lahnstraße befindlichen Plakatwände parallel zur Straße stehen. Der Kläger wolle im Gegenzug seinen Aufsteller schräg stellen. Außerdem dürfte im Umkreis von 40 Metern zur Lahn ein solches Unterfangen nicht gestattet werden.

Diese Webesäule darf stehen

Eine vom Richter angeregte außergerichtliche Einigung, lehnten die Beklagten dahingehend ab, dass es an der Störung des örtlichen Landschaftsbau nichts ändern würde.

Und genau diese vermeintliche Störung des örtlichen Landschaftsbaus schaute sich der Richter des Verwaltungsgerichtes Koblenz vor Ort genauer an. Dass er der Argumentation der Beklagten folgen wird, darf bezweifelt werden. Laut Prozessbeobachtern hinterfragte der zuständige Richter sehr kritisch bei den Beklagten.

Bereits 2009 wurde diese Werbeanlagensatzung vom Verwaltungsgericht gerügt. Zwar wurde diese in den Folgejahren nachgebessert aber im Kern blieb der Grundsatz erhalten. Nunmehr droht, dass diese Satzung für ungültig erklärt wird.

Verwaltungsgerichtsbeschluss wird mit Spannung erwartet

Die Chancen für den Kläger stehen nicht schlecht. Denn was dem einen Recht ist, sollte dem anderen billig sein. Doch dieses scheint tatsächlich nicht für das Stadtgebiet Bad Ems zu gelten. Dort zeigte sich nach Recherche des BEN Kurier, dass nicht alle Unternehmen gleich, sondern einige deutlich privilegierter behandelt wurden. Während sich unser Don Quijote durch das Dickicht der Satzungen und die Mühlen der erschwerten Bürokratie hangeln musste, wurden anderweitigen Firmen sehr unbürokratisch Werbeanlagen genehmigt. Seit 2017 kamen zahlreiche Werbeanlagen im Stadtgebiet Bad Ems hinzu. Einer der Hauptbetreiber der Werbeanlagen ist die Firma AWK. Auslaufende Pachtverträge wurde keineswegs gekündigt. Im Gegenteil. Doch wie lässt sich dieses mit dem oft zitierten Stadtbild vereinbaren? Bestandsschutz? Und was ist mit den neuen Werbeanlagen welche die Stadt Bad Ems schmücken? Diese verschandeln nicht das Stadtbild?

Ist die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems rechtswidrig oder unzulässig?

Auch der Emser Therme wurden jüngst mehrere weitere Plakatwände zugestanden. Im Beschlussvorschlag wurde dieses mit der positiven Fortentwicklung des überörtlichen Ansehens begründet.

Und somit stellen sich die Bad Emser Gewerbetreibenden die Frage, ob sie als offensichtlich nicht relevanter Betrieb in der Stadt Bad Ems weniger Rechte genießen?

Viele Ausnahmen von der Werbeanlagenverordnung wurden genehmigt welche nach strikter Auslegung kaum erlaubt werden hätten dürfen.

Auch der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser erhofft sich durch das kommende Urteil des Verwaltungsgerichtes mehr Rechtssicherheit. Denn auch seine Verwaltung (wie auch der Rhein-Lahn-Kreis) musste vor dem Verwaltungsgericht auf die Einhaltung einer möglicherweise fehlerbehafteten bzw. unzureichenden Werbeanlagensatzung dringen ohne diese selbst erarbeitet zu haben. Ein großes Dilemma. Verantwortlich dafür sind andere.

Mit großer Spannung wird in etwa zwei Wochen die richtungsweisende Urteilsverkündung erwartet. Und wer weiß… So mancher Don Quijote brachte die Mühlen der Bürokratie zum Erliegen. Der BEN Kurier wird erneut in der Sache berichten.

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Schulen

Nassauer auf großer Fahrt: Klassenfahrt der 7. Leifheit-Klasse nach England

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Fot: Leifheit-Campus
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NASSAU Anfang Juni begaben sich die Lernerinnen und Lerner der 7. Klassenstufe des Leifheit-Campus auf eine spannende Klassenfahrt nach England. Begleitet von vier engagierten Lehrkräften startete die Gruppe am Montagmorgen mit dem Bus in Richtung Großbritannien.

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Am Donnerstag stand ein Ausflug nach Dover auf dem Programm. Nach einer Freizeitphase in der Stadt begann die Wanderung über die berühmten White Cliffs bis hin zum Leuchtturm. Der Hinweg bot fantastische Ausblicke auf das Meer und die Küstenlandschaft – auf dem Rückweg überraschte jedoch ein starker Regenschauer die Gruppe. Trotz der nassen Kleidung blieb die Stimmung positiv und die Wanderung wird sicher allen als besonders eindrucksvolles Erlebnis in Erinnerung bleiben.

Den Abschluss der Reise bildete der Freitag in Folkestone. Dort hatten die Lernerinnen und Lerner im Anschluss an die gemeinsame Abschlussbesprechung am Strand noch einmal etwas Freizeit – bei angenehmem Wetter und entspannter Atmosphäre.

Die gesamte Fahrt verlief reibungslos: Alle waren pünktlich, zuverlässig und zeigten großes Interesse am vielfältigen Programm. Die begleitenden Lehrkräfte waren voll des Lobes und freuten sich über die gute Stimmung in der Gruppe. Nach dieser ereignisreichen Woche hatten sich alle die Erholung am langen Wochenende mehr als verdient.

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VG Bad Ems-Nassau

Willkommen im Sechsbein-Luxus: Insektenhotel in Schweighausen eröffnet

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Foto:Gemeinde Schweighausen
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SCHWEIGHAUSEN Die „Naturfreunde Schweighausen“, welche im vergangenen Jahr der Ortsgemeinde eine großzügige Spende haben zukommen lassen, haben bei einem kleinen Arbeitseinsatz das durch die Gemeinde beschaffte Insektenhotel, speziell für Wildbienen, aufgestellt.

Der Erlös aus dem erfolgreichen „Schweiger Wildwurst- und Weinfest“ konnte somit zu einem Naturbeitrag mitten im Ort verwendet werden. In den nächsten Tagen soll die Böschung oberhalb des Löschwasserteich gemäht und für die Einsaat von bienenfreundlicher Wildblumensaat hergerichtet werden.

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Eine Neuauflage des Schweiger Wildwurst- und Weinfest wird es am 06. September geben, wo jetzt schon Interessierte herzlich eingeladen sind diesen Termin sich im Kalender vorzumerken (pm Stefan Hofmann, Ortsbürgermesiter in Schweighausen).

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VG Bad Ems-Nassau

Preisschock an der Zapfsäule: Sprit auch im Rhein-Lahn-Kreis deutlich teurer

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RHEIN-LAHN Wer heute früh den Weg zur Zapfsäule suchte, wird sich verwundert die Augen gerieben haben: Bis zu 20 Cent je Liter kostet der Sprit mehr. Während es in den vergangenen drei Tagen noch relativ ruhig blieb und die angekündigten Preiserhöhungen für Diesel und Benzin ausblieben, stehen jetzt zwischen 1,67 und 1,72 Euro auf der Anzeigentafel für Diesel. Gestern Abend konnte man noch für 1,48 Euro tanken.

Grund für den Anstieg ist der Krieg im Nahen Osten. Laut ADAC ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Tendenziell soll es weiter nach oben gehen – ohne den Konzernen jedoch eine Steilvorlage für überhöhte Spritpreise zu liefern. Israel hatte am Sonntag bei Luftangriffen Ölleitungen im Iran getroffen. Bei Teheran brannten Öltanks und Pipelines.

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