Gesundheit
Schnelltestzentrum in Nastätten ist eröffnet

NASTÄTTEN Die Verbandsgemeinde Nastätten betreibt seit dem 14. März ein kommunales Schnelltestzentrum am Waldschwimmbad in Nastätten.
„Mit diesem Testzentrum leisten wir unseren Beitrag zum Umsetzung der Schnellteststrategie des Bundes“, so Bürgermeister Jens Güllering. Nach der Testverordnung können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich kostenfrei und anlasslos testen lassen. Mit der Umsetzung wurden neben Arztpraxen und Apotheken auch die Kommunen beauftragt.

Die Abstriche und die anschließende Auswertung der Tests wird von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgenommen. Die Auswertung dauert 15 Minuten.
In der Verbandsgemeinde Nastätten hat man sich für den Betrieb zu einem Kooperationsmodell entschieden. „Ich bin den Hausärzten und Apotheken sowie dem DRK Ortsverband Nastätten, der Feuerwehr und vielen Freiwilligen der Region sehr dankbar“, so Güllering.
Kommunales Schnelltestzentrum in Nastätten hat den Betrieb aufgenommen
Jeder leisten einen Beitrag, in dem freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienste im kommunalen Testzentrum übernehmen. Das Betriebsmodell und das Konzept für das Zentrum wurde innerhalb kürzester Zeit gemeinsam entwickelt. „Es zeigt sich, dass auch und gerade in diesen Zeiten das Blaue Ländchen zusammenhält.“
Am vergangenen Samstag gab es einen Probelauf im Testzentrum. Nach einer Einweisung aller Freiwilligen wurden zwischen 14 Uhr und 17 Uhr insgesamt 115 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis getestet. „Dort konnten wir sehr gute Erfahrungen sammeln und gleichzeitig den Wahlhelfern ein Testangebot machen“, resümiert der Bürgermeister. Der Testlauf hat hervorragend funktioniert, sodass der Echtbetrieb am Sonntag starten konnte. An diesem ersten öffentlichen Testtag kamen insgesamt 117 Personen zum Test.
Ärzte, Apotheken, DRK, Feuerwehr und Freiwillige kooperieren
Das Testzentrum ist immer sonntags, dienstags und freitags zwischen 17 Uhr und 19:30 Uhr geöffnet. An Ostern werden die Abstriche donnerstags und samstags statt freitags und sonntags durchgeführt. Ein Termin ist nicht notwendig.
Darüber hinaus gibt es Testmöglichkeiten nach Terminvereinbarung in der Corona-Praxis in Gemmerich sowie in einzelnen Arztpraxen und Apotheken.
Gesundheit
Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.
Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.
Gesundheit
Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.
Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.
Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“
Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
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