Blaulicht
Kollision einer Kuh mit geparktem Fahrzeug – wer haftet?
KOBLENZ Wenn ein Landwirt seine Kühe von einer Weide zur nächsten treibt und dabei an einem am Feldweg geparkten Fahrzeug eine Beschädigung entsteht – wer haftet dann?

KOBLENZ Wenn ein Landwirt seine Kühe von einer Weide zur nächsten treibt und dabei an einem am Feldweg geparkten Fahrzeug eine Beschädigung entsteht – wer haftet dann? Diese Frage hatte die 13. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu entscheiden.
Zum Sachverhalt
Der Ehemann der Klägerin stellte sein Fahrzeug neben einer Baustelle im Westerwald auf einer mit Schotter befestigten Fläche am Rande eines Feldwegs ab. Unmittelbar an diese Schotterfläche grenzte eine Weide an, auf der sich 21 Kühe befanden.
Der beklagte Landwirt trieb die Kühe auf eine auf der gegenüberliegenden Seite des Wegs befindliche Weide. Hierbei verblieb für die Kühe am Ausgang der Weide ein nur wenige Meter breiter Weg zwischen dem Fahrzeug und der Baustelle. Der Beklagte stellte sich mit dem Rücken zum Auto der Klägerin während die Kühe an dem Fahrzeug vorbei liefen.
Zeugen bestätigten, dass das Fahrzeug zunächst unbeschädigt war, nach dem Wechsel der Weide durch die Kuhherde jedoch eine Delle an der hinteren Tür der Fahrerseite entstanden war. Weiterhin bestätigte ein Zeuge, dass er dem Landwirt mitgeteilt habe, dass der Fahrer in etwa zehn Minuten wieder zurück sei und das Fahrzeug umparken könne. Der Landwirt bestritt, dass eine seiner Kühe den Schaden verursacht habe und war der Ansicht mit dem Abschirmen des Autos die erforderliche Sorgfalt eingehalten zu haben, auf jeden Fall liege aber zumindest ein Mitverschulden des Fahrzeugführers wegen verbotswidrigen Parkens vor.
Erstinstanzlich hat das Amtsgericht den Landwirt zur Zahlung verurteilt. Hiergegen legte dieser Berufung ein.
Die Entscheidung
Die 13. Zivilkammer hat die Berufung im Wesentlichen für unbegründet erachtet und nur den Schadensumfang hinsichtlich der erforderlichen Reparaturkosten gekürzt.
Die Verursachung des Schadens stützte die Kammer auf die Aussage zweier Zeugen, die angaben, dass das Fahrzeug gewackelt habe, als die Kühe an ihm vorbei getrieben wurden. Weiterhin konnten die Zeugen am Fahrzeug Anhaftungen von Kuhhaaren feststellen. Auch der hinzugezogene Sachverständige konnte Anhaftungen von Tierhaaren feststellen und nachvollziehen, dass die vorgefundene Delle von einer Kuh verursacht werden kann.
Die Kammer sah den Landwirt im Rahmen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB als schadensersatz-pflichtig an, da er die erforderliche Sorgfalt dadurch verletzte, dass er nicht zuwartete, bis das Fahrzeug innerhalb der nächsten ca. zehn Minuten umgeparkt werden konnte. Es war ohne weiteres ersichtlich, dass die Kühe zwischen Auto und Baustelle durch eine Engstelle getrieben werden mussten und dieses Unterfangen sehr gefahrgeneigt war.
Landgericht Koblenz – 13 S 45/19 – Urteil vom 09.10.2020 (rechtskräftig)
Es lagen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kühe augenblicklich auf eine andere Weide getrieben werden mussten, sodass es dem Beklagten ohne weiteres zuzumuten gewesen wäre, die relativ kurze Zeit zu warten, bis der PKW umgeparkt werden konnte und so keine Gefahr mehr für den geparkten PKW bestand.
Diese Sorgfaltspflichtverletzung sah die Kammer auch als so erheblich an, dass es nicht mehr darauf ankam, ob der PKW sorgfaltswidrig oder gar verbotswidrig geparkt war. Das Verschulden des Beklagten überwiegt hier selbst ein etwaig verbotswidriges Parken.
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!

BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
Blaulicht
Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne

RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.
Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.
Wohnungen vorerst gesichert
Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.
Tiefe Spuren in der Region
Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.
Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)
Blaulicht
Landesübungstag mit 190 Einsatzkräften im Kreis

RHEIN-LAHN Im Rahmen des ersten Landesübungstages in Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis mit 190 Einsatzkräften. Innerhalb des Landkreises fand die Verlegeübung Convoy mit 13 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks mit 60 Teilnehmern statt. Ergänzend dazu waren fünf weitere Fahrzeuge im Einsatz, die die jeweiligen Bereitstellungsräume geführt haben.
Die Mannschaft wurde mit ihren Fahrzeugen von ihren Heimatstandorten durch die Informations- und Kommunikationszentrale (IUKZ) der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz abgerufen und sammelten sich am Feuerwehrgerätehaus in Birlenbach-Fachingen. Von dort wurde der geschlossene Fahrzeugverband über 41 km auf einer vorgegebenen Marschroute, gekennzeichnet mit Blaulicht, an das alte Bundeswehrdepot nach Gemmerich verlegt.
Nach einem technischen Halt zog der Fahrzeugtross weitere 17 km bis in die Höhe vom Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen weiter, um die letzten 8 km auf Feld- und Waldwegen bis nach Lollschied zu fahren. Zeitgleich wurden acht Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit 20 Helfern des DRK nach Birlenbach-Fachingen abgerufen. Unter der Führung vom Organisatorischen Leiter Christian Elbert und dem stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Lars Ritscher beteiligten sich die Einsatzkräfte bei einem fiktiven ICE-Unglück im Westerwaldkreis.
Dazu verlegten die Kräfte ebenfalls in einem geschlossenen Verband vom Bereitstellungsraum Birlenbach-Fachingen nach Montabaur und wurden dort zur Betreuung Betroffener, der Verletztenversorgung und des Patiententransportes bis in die Zielkrankenhäuser eingesetzt.
In Lahnstein übte die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz mit der Feuerwehr Lahnstein ein Brandereignis innerhalb des Werkgeländes. Hierbei waren ca. 100 Einsatzkräfte beteiligt. Koordiniert und als Gesamtlage im Rhein-Lahn-Kreis geführt wurden die Übungen im Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Lollschied mit zehn Helfern, unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur(BKI) Guido Erler.
Von hier aus wurde auch die Gesamtlage an die Integrierte Leitstelle Montabaur und dem Lagezentrum am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz übermittelt. Allen Beteiligten gilt es einen besonderen Dank auszusprechen. Nur durch Übungen können wir die Leistungsfähigkeit und Handlungssicherheit von Einsatzkräften und Führungskräften unter realitätsnahen Bedingungen trainieren und verbessern, so BKI Erler. (pm Rhein-Lahn-Kreis)
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