Blaulicht
Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
KOBLENZ/NEUWIED Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen nunmehr 28jährigen männlichen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
Hierin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 08.09.2022 seine 54jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, so dass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist.
Weiterhin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 21.08.2022 mit einem von ihm geführten Pkw vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion in Neuwied geparkten Streifenwagen touchiert und schwer beschädigt zu haben, so dass ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Zudem soll er im Anschluss hieran zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben.
Auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.
Aufgrund der sachverständigen Beurteilung hat das Amtsgericht Koblenz bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.10.2022 die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Daher befindet er sich seither nicht mehr in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Nun hat das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und bei weiteren Fragen zum gerichtlichen Verfahren an die nunmehr zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand des Totschlags, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Gemäß § 306a des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand der schweren Brandstiftung unter anderem, wer ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
Gemäß § 315b des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter anderem, wer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Gemäß § 305a des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand der Zerstörung von Arbeitsmitteln unter anderem, wer ein Kraftfahrzeug der Polizei vorsätzlich ganz oder teilweise zerstört.
Gemäß § 113 des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte unter anderem, wer einem Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet. Die Beleidigung ist in § 185 des Strafgesetzbuches grundsätzlich mit Strafe bedroht.
Das deutsche Recht sieht allerdings vor, dass Strafen nur wegen schuldhaftbegangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kann statt einer Strafe die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in Betracht kommen. Zum Schutz der Allgemeinheit kann auch eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt eine Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.
Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Mannweiler Leitender Oberstaatsanwalt
Blaulicht
Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!
MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.
Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.
Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.
Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.
Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.
Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.
Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.
Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.
Blaulicht
Zerstörungswut im Kaltbachtal: Ehrenamtliche retten beschädigte Sitzgruppe in Nassau
Blaulicht
Neuer Einsatzanhänger stärkt Spezialkräfte: Höhlenretter erhalten Unterstützung vom Rhein-Lahn-Kreis
LOLLSCHIED Ein unscheinbarer Anhänger mit großer Bedeutung: Im Katastrophenschutzzentrum Lollschied wurde am Montag feierlich ein neuer, speziell ausgerüsteter Offroad-Anhänger an die Höhlenrettung Rheinland-Pfalz/Hessen übergeben. Damit wird eine Facheinheit gestärkt, die in extremen Einsatzlagen arbeitet: dort, wo kein anderes Rettungssystem mehr hinkommt.
Landrat Jörg Denninghoff übergab symbolisch einen Scheck der Naspa-Stiftung in Höhe von 4.000 Euro, mit dem die Anschaffung des neuen Anhängers ermöglicht wurde. »Wir haben heute die offizielle Übergabe des neuen Anhängers für die Höhlenrettung Rheinland-Pfalz-Hessen, die eng mit dem Katastrophenschutz im Rhein-Lahn-Kreis kooperiert«, erklärte Denninghoff im Gespräch mit dem BEN Kurier. »Ich bin froh, dass ich da mit ein paar Groschen helfen konnte, dass das Gerät so schnell in Funktion kam. Die Begeisterung bei den Helferinnen und Helfern ist groß, und heute starten wir gleich mit der ersten Übung hier in Lollschied.«
Spezialeinheit mit überregionaler Bedeutung
Die Höhlenrettung Rheinland-Pfalz/Hessen ist eine in Rheinland-Pfalz einzigartige Einheit im Brand- und Katastrophenschutz. Sie ist spezialisiert auf die Rettung von Menschen aus Höhlen, Altbergbauanlagen und schwer zugänglichem Gelände. Ihr Einsatzgebiet reicht weit über die Kreisgrenzen hinaus.
»Wir sind eine spezielle Facheinheit im Handlungskatastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises«, erläutert Stephan Grün, der 1. Vorsitzende der Organisation. »Unsere Aufgabe ist es, Menschen aus schwer erreichbaren Bereichen zu retten, ob in Steilhängen, Schächten oder tiefen Höhlensystemen. Dafür verfügen wir über eine hoch spezialisierte Ausrüstung, die uns ermöglicht, auch freihängend am Seil zu Patienten vorzustoßen und sie sicher herauszuholen.«
Aktuell zählt die Höhlenrettung über 50 Mitglieder, von denen rund 40 aktiv in der Alarmgruppe stehen. Acht von ihnen sind geprüfte Höhlenretter, weitere acht sind speziell ausgebildete Höhlentaucher. Auch ein Höhlenarzt, Dr. Peter Mayer aus Diez, gehört zur Einheit und kann im Ernstfall direkt zum Patienten vordringen.
Einsätze unter Extrembedingungen
Die Einsätze dieser Spezialisten führen oft an die Grenzen der körperlichen und technischen Machbarkeit. Ihre erste große Bewährungsprobe hatte die Einheit 2009 in Breitscheid, als ein Höhlenforscher neun Stunden lang in einem Schacht eingeklemmt war. »Damals waren wir mit 37 Kameraden im Einsatz, zusammen mit Feuerwehr und anderen Höhlenrettungen«, erinnert sich Grün.
Bekannt wurde die Höhlenrettung zudem durch ihre Beteiligung am spektakulären Riesending-Einsatz 2014 in Bayern, bei dem der Höhlenforscher Johann Westhauser nach einem schweren Unfall gerettet werden konnte. »Unser Notarzt Dr. Mayer war damals vor Ort und hat als leitender Notarzt den Patienten versorgt. Wir selbst standen in Alarmbereitschaft für weitere Einsätze, falls im bayerischen Team etwas passiert wäre«, so Grün.
Spenden sichern die Einsatzfähigkeit
Finanziert wird die Arbeit der Höhlenretter überwiegend durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen. Der neue Anhänger sei daher ein echter Meilenstein, so Grün: „Damit können wir unser Material effizienter transportieren, schneller reagieren und sind für Notfälle in schwierigstem Gelände noch besser gerüstet.„
Der Anhänger ist mit medizinischem und technischem Equipment ausgestattet, darunter Seiltechnik, Tragesysteme und Notfallausrüstung – alles, was im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann.
Neben Landrat Denninghoff nahmen auch Lars Ritscher, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, sowie Thorsten Massenkeil von der Kreisverwaltung an der Übergabe teil. Im Anschluss demonstrierten die Höhlenretter bei einer Übung, wie präzise und eingespielt die Zusammenarbeit zwischen Katastrophenschutz und Spezialkräften funktioniert.
Engagement, das Leben rettet
„Es ist beeindruckend, mit welchem Engagement und welcher Professionalität hier gearbeitet wird“, lobte Denninghoff. Wer die Arbeit der Höhlenretter unterstützen möchte, sei es finanziell oder aktiv, findet weitere Informationen auf der Webseite www.hrh-ev.de. Dort können Interessierte auch Kontakt aufnehmen, wenn sie selbst Teil des Teams werden möchten.
Mit dem neuen Anhänger ist die Höhlenrettung Rheinland-Pfalz/Hessen nun noch besser gerüstet für Einsätze, die weit unter die Erde führen und dort Leben retten, wo andere nicht mehr hinkommen. (dk)
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