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Gesundheit

Unfreiwillige Bonitätsabfrage beim Bad Emser Zahnarzt hat weitreichende Folgen für Patienten

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Beim Zahnarzt in der ehemaligen Paracelsus-Klinik wird die Bonität der Patienten abgefragt
Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Dass Banken und Finanzinstitute Bonitätsprüfungen durchführen, wenn Kunden einen Kredit beantragen oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, ist allgemein bekannt. Doch was passiert, wenn eine solche Abfrage völlig unerwartet erfolgt – und das auch noch in einer Zahnarztpraxis, obwohl nur eine Kassenleistung beansprucht wird? Der Fall des Patienten Cenk Kayatürk wirft Fragen auf.

Die unbemerkte Zustimmung

In der Zahnarztpraxis in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Bad Ems werden neue Patienten gebeten, ihre Daten über ein Tablet zu erfassen. Neben den üblichen Angaben zur Person und Krankenkasse enthält das digitale Formular auch eine Entbindung von der Schweigepflicht. Soweit nichts Ungewöhnliches. Doch in diesem speziellen Fall sorgten drei vermeintliche Auswahlfelder für Verwirrung – Felder, die angeblich verschiedene Aspekte der Einwilligung zur Datenverarbeitung betrafen, darunter auch eine Bonitätsprüfung.

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Cenk Kayatürk, der lediglich eine von der Krankenkasse abgedeckte Zahnbehandlung erhalten wollte, ließ diese Kästchen bewusst unausgewählt. Für ihn bestand kein Anlass, einer Schufa-Abfrage zuzustimmen, da er keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nahm und eine Ratenzahlung für ihn nicht infrage kam.

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Erst später stellte sich heraus: Die vermeintlichen Auswahlfelder waren gar keine echten Optionen, sondern lediglich eine Aufzählung. Damit hatte der Patient unwissentlich pauschal in eine Bonitätsprüfung eingewilligt – mit gravierenden Folgen.

Ein rapider Bonitätsverlust

Cenk Kayatürk verfügte vor dem Zahnarztbesuch über einen exzellenten Schufa-Score von 97,2. Außer zwei Mobilfunkverträgen waren keine weiteren Finanzverpflichtungen in seiner Akte erfasst. Doch nach der Abfrage sank sein Score erheblich.

„Eine Handelsabfrage durch eine Zahnarztpraxis deutet für die Schufa darauf hin, dass der Betroffene möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten haben könnte. Das führt zu einer automatischen Abwertung des Scores“, erklärt ein Finanzexperte. Genau dieses Prinzip machte sich im Fall von Cenk Kayatürk bemerkbar: Der abrupte Score-Abfall hatte direkte Auswirkungen auf seine Pläne zur Existenzgründung. Eine Bank lehnte seine Kreditanfrage ab – wegen des schlechten Bonitätswerts, der allein durch die unautorisierte Schufa-Abfrage entstanden war.

Erst nach einer Intervention in der Zahnarztpraxis und der Kontaktaufnahme mit der Schufa konnte die Anfrage gelöscht werden. Der Score stieg daraufhin sofort wieder auf über 97 Punkte an. Doch der Ärger blieb.

Kosten, die nicht hätten entstehen dürfen

Neben der Bonitätsabfrage kam es in der Praxis zu weiteren Unstimmigkeiten. Obwohl Kayatürk ausschließlich eine Kassenleistung in Anspruch nehmen wollte, wurde ihm nach der Behandlung eine Zahnreinigung in Rechnung gestellt. Nach seinen Angaben hätte diese Leistung aufgrund seines zahnmedizinischen Befunds eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Zudem wurde ein Aufklärungsgespräch zur Zahnpflege separat abgerechnet. Der Patient bezahlte die Rechnung vor Ort in bar – ohne zu wissen, dass zu diesem Zeitpunkt längst eine Bonitätsprüfung über ihn durchgeführt worden war.

Die unbeantworteten Fragen an die Zahnarztpraxis

Die Redaktion hat die Zahnarztpraxis in Bad Ems mit den Vorwürfen konfrontiert. Wir wollten unter anderem wissen:

  • Aus welchem Grund werden überhaupt Einwilligungen für Schufa-Abfragen eingeholt, wenn Patienten ausschließlich Kassenleistungen in Anspruch nehmen und kein Schuldverhältnis entsteht?
  • Wenn ein Patient eine Leistung bar oder per Kreditkarte zahlt, warum wird dann dennoch eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
  • Werden Patienten außerhalb des digitalen Formulars explizit auf die Bonitätsprüfung hingewiesen – insbesondere auch Personen, die nicht technikaffin sind oder Schwierigkeiten beim Lesen haben?
  • Gibt es in der Praxis einen deutlich sichtbaren Aushang, der über die Bonitätsprüfung informiert, sodass Patienten bewusst widersprechen können?

Bis Redaktionsschluss lag leider keine Antwort des Zahnarztes oder seiner Praxis vor. Wir haben der Praxis eine Stellungnahme bis zum 14. Februar 2025 angeboten – sei es telefonisch, schriftlich oder per Videointerview.

Ein Fall mit weitreichenden Folgen

Der Fall von Cenk Kayatürk zeigt eindrucksvoll, wie eine unbemerkte Zustimmung zu einer Bonitätsprüfung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit Patienten in Arztpraxen überhaupt mit solchen Prüfungen konfrontiert werden sollten – vor allem dann, wenn sie ihre Leistungen ohnehin aus eigener Tasche bezahlen oder von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Ob dieser Vorfall ein Einzelfall ist oder eine gängige Praxis in medizinischen Einrichtungen darstellt, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass es an klaren und transparenten Informationen für Patienten mangelt. Wer sich einer Behandlung unterzieht, sollte nicht nebenbei auch noch seine Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzen müssen.

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1 Comment

1 Comments

  1. Basibüyük

    8. März 2025 at 11:35

    Bin auch reingefallen,.. was kann man nun dagegen tun?

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Gesundheit

Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

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NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.

Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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