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Gesundheit

Unfreiwillige Bonitätsabfrage beim Bad Emser Zahnarzt hat weitreichende Folgen für Patienten

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Beim Zahnarzt in der ehemaligen Paracelsus-Klinik wird die Bonität der Patienten abgefragt
Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Dass Banken und Finanzinstitute Bonitätsprüfungen durchführen, wenn Kunden einen Kredit beantragen oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, ist allgemein bekannt. Doch was passiert, wenn eine solche Abfrage völlig unerwartet erfolgt – und das auch noch in einer Zahnarztpraxis, obwohl nur eine Kassenleistung beansprucht wird? Der Fall des Patienten Cenk Kayatürk wirft Fragen auf.

Die unbemerkte Zustimmung

In der Zahnarztpraxis in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Bad Ems werden neue Patienten gebeten, ihre Daten über ein Tablet zu erfassen. Neben den üblichen Angaben zur Person und Krankenkasse enthält das digitale Formular auch eine Entbindung von der Schweigepflicht. Soweit nichts Ungewöhnliches. Doch in diesem speziellen Fall sorgten drei vermeintliche Auswahlfelder für Verwirrung – Felder, die angeblich verschiedene Aspekte der Einwilligung zur Datenverarbeitung betrafen, darunter auch eine Bonitätsprüfung.

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Cenk Kayatürk, der lediglich eine von der Krankenkasse abgedeckte Zahnbehandlung erhalten wollte, ließ diese Kästchen bewusst unausgewählt. Für ihn bestand kein Anlass, einer Schufa-Abfrage zuzustimmen, da er keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nahm und eine Ratenzahlung für ihn nicht infrage kam.

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Erst später stellte sich heraus: Die vermeintlichen Auswahlfelder waren gar keine echten Optionen, sondern lediglich eine Aufzählung. Damit hatte der Patient unwissentlich pauschal in eine Bonitätsprüfung eingewilligt – mit gravierenden Folgen.

Ein rapider Bonitätsverlust

Cenk Kayatürk verfügte vor dem Zahnarztbesuch über einen exzellenten Schufa-Score von 97,2. Außer zwei Mobilfunkverträgen waren keine weiteren Finanzverpflichtungen in seiner Akte erfasst. Doch nach der Abfrage sank sein Score erheblich.

„Eine Handelsabfrage durch eine Zahnarztpraxis deutet für die Schufa darauf hin, dass der Betroffene möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten haben könnte. Das führt zu einer automatischen Abwertung des Scores“, erklärt ein Finanzexperte. Genau dieses Prinzip machte sich im Fall von Cenk Kayatürk bemerkbar: Der abrupte Score-Abfall hatte direkte Auswirkungen auf seine Pläne zur Existenzgründung. Eine Bank lehnte seine Kreditanfrage ab – wegen des schlechten Bonitätswerts, der allein durch die unautorisierte Schufa-Abfrage entstanden war.

Erst nach einer Intervention in der Zahnarztpraxis und der Kontaktaufnahme mit der Schufa konnte die Anfrage gelöscht werden. Der Score stieg daraufhin sofort wieder auf über 97 Punkte an. Doch der Ärger blieb.

Kosten, die nicht hätten entstehen dürfen

Neben der Bonitätsabfrage kam es in der Praxis zu weiteren Unstimmigkeiten. Obwohl Kayatürk ausschließlich eine Kassenleistung in Anspruch nehmen wollte, wurde ihm nach der Behandlung eine Zahnreinigung in Rechnung gestellt. Nach seinen Angaben hätte diese Leistung aufgrund seines zahnmedizinischen Befunds eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Zudem wurde ein Aufklärungsgespräch zur Zahnpflege separat abgerechnet. Der Patient bezahlte die Rechnung vor Ort in bar – ohne zu wissen, dass zu diesem Zeitpunkt längst eine Bonitätsprüfung über ihn durchgeführt worden war.

Die unbeantworteten Fragen an die Zahnarztpraxis

Die Redaktion hat die Zahnarztpraxis in Bad Ems mit den Vorwürfen konfrontiert. Wir wollten unter anderem wissen:

  • Aus welchem Grund werden überhaupt Einwilligungen für Schufa-Abfragen eingeholt, wenn Patienten ausschließlich Kassenleistungen in Anspruch nehmen und kein Schuldverhältnis entsteht?
  • Wenn ein Patient eine Leistung bar oder per Kreditkarte zahlt, warum wird dann dennoch eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
  • Werden Patienten außerhalb des digitalen Formulars explizit auf die Bonitätsprüfung hingewiesen – insbesondere auch Personen, die nicht technikaffin sind oder Schwierigkeiten beim Lesen haben?
  • Gibt es in der Praxis einen deutlich sichtbaren Aushang, der über die Bonitätsprüfung informiert, sodass Patienten bewusst widersprechen können?

Bis Redaktionsschluss lag leider keine Antwort des Zahnarztes oder seiner Praxis vor. Wir haben der Praxis eine Stellungnahme bis zum 14. Februar 2025 angeboten – sei es telefonisch, schriftlich oder per Videointerview.

Ein Fall mit weitreichenden Folgen

Der Fall von Cenk Kayatürk zeigt eindrucksvoll, wie eine unbemerkte Zustimmung zu einer Bonitätsprüfung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit Patienten in Arztpraxen überhaupt mit solchen Prüfungen konfrontiert werden sollten – vor allem dann, wenn sie ihre Leistungen ohnehin aus eigener Tasche bezahlen oder von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Ob dieser Vorfall ein Einzelfall ist oder eine gängige Praxis in medizinischen Einrichtungen darstellt, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass es an klaren und transparenten Informationen für Patienten mangelt. Wer sich einer Behandlung unterzieht, sollte nicht nebenbei auch noch seine Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzen müssen.

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1 Comment

1 Comments

  1. Basibüyük

    8. März 2025 at 11:35

    Bin auch reingefallen,.. was kann man nun dagegen tun?

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Gesundheit

In Nassau eröffnet am 04. November eine neue hausärztliche Praxis von LilianCare Allgemeinmediziner Michael Hausen freut sich auf die Aufgabe in Nassau

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NASSAU Am 4. November 2025 eröffnet in Nassau in der Emser Straße 25 eine neue hausärztliche Praxis, eng verbunden mit der Praxis in Nastätten, die seit über einem Jahr für persönliche und verlässliche medizinische Betreuung steht. Damit wird die wohnortnahe Versorgung in der Region weiter gestärkt.

Für die Menschen in Nassau bedeutet das: kurze Wege, eine verlässliche hausärztliche Betreuung und mehr medizinische Kapazität direkt vor Ort. Mit dem erfahrenen Allgemeinmediziner Michael Hausen gewinnt die Praxis einen Arzt, der Wert auf Zuhören, Zeit und individuelle Begleitung legt.

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Eine Hausarztpraxis sollte ein Ort sein, an dem man sich verstanden und ernst genommen fühlt, genau das möchte ich den Menschen in Nassau bieten“, so Hausen.

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Sprechzeiten der Praxis Nassau:

  • Montag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Dienstag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:15 – 14:00 Uhr

Unsere Leistungen: alles, was eine gute Hausarztpraxis ausmacht – und noch ein bisschen mehr:

Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen – persönlich, kompetent und mit modernen digitalen Möglichkeiten.

  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
  • Bauchultraschall
  • Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen
  • Impfungen und reisemedizinische Beratung
  • Moderne Diagnostik (z. B. Blutuntersuchungen, EKG)
  • Psychosomatische Grundversorgung

Viele Anliegen lassen sich bequem von zuhause aus erledigen – etwa Termine rund um die Uhr über die LillianCare-App buchen oder Rezepte online anfordern. Zum Start bietet die Hausärztliche Praxis Nassau Grippeimpfungen ohne Termin während der regulären Sprechzeiten an. Weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf unserer Website.

Kontakt zur Praxis

Hausärztliche Praxis Nassau

Emser Straße 25, 56377 Nassau

E-Mail: nassau@lillian-care.de

Website: https://praxis.lillian-care.de/nassau/

LillianCare-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.lillian_care.app oder https://apps.apple.com/de/app/lilliancare/id6471984096 (pm LilianCare)

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Gesundheit

Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen

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Foto: BEN Kurier - Symbolbild -
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KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.

Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

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Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

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  • Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.

  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.

  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.

  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.

  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).

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Gesundheit

„Ich stehe allein da“: Patient verzweifelt nach Schließung des MVZ Galeria Med in Nastätten Leser schildert seine vergebliche Suche nach der eigenen Patientenakte

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NASTÄTTEN Nachdem das Medizinische Versorgungszentrum Galeria Med in Nastätten zum 1. Oktober seine Türen geschlossen hat, beginnt für viele ehemalige Patienten ein Spießrutenlauf. Während die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) den Wegfall der Praxis mit einem mobilen Arztmobil zu überbrücken versucht, bleiben viele Betroffene ohne Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen – und damit ohne wichtige Informationen für ihre weitere Behandlung.

Wie schwierig die Lage tatsächlich ist, zeigt ein Schreiben eines Bürgers aus der Verbandsgemeinde Nastätten, der sich hilfesuchend an den BEN Kurier gewandt hat. Er fühlt sich im Stich gelassen, von allen Seiten.

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»Die neue Praxis, die mich übernehmen möchte, benötigt meine Patientenakte. Doch niemand kann mir sagen, wo sie ist oder wie ich sie bekomme«, schildert der Mann seine Erfahrung. »Die KV konnte mir telefonisch nicht helfen, der Insolvenzverwalter ist im Urlaub, und das verbliebene Personal weiß von nichts. Ich solle mich gedulden.«

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Auch die elektronische Patientenakte (e-PA), die eigentlich eine digitale Lösung bieten soll, hilft ihm nicht weiter. „In meiner neuen Praxis funktioniert das System noch nicht„, so der Betroffene. „Man hätte mir mit der E-Mail des Insolvenzverwalters weiterhelfen können, aber die hatte ich schon, ohne zu wissen, dass es sich um den Insolvenzverwalter handelt.

Nach Informationen des BEN Kuriers ist die rechtliche Lage kompliziert: Bei einer Praxisinsolvenz geht das Eigentum an den Patientenakten grundsätzlich an den Insolvenzverwalter über, der für deren sichere Verwahrung und spätere Herausgabe zuständig ist. Doch die Kommunikation zwischen Verwalter, KV und Nachfolgepraxen scheint in diesem Fall nicht immer zu funktionieren.

Verzweifelt wandte sich der Patient erneut direkt an die KV, doch auch dort stieß er auf eine Mauer der Zuständigkeiten. »Die KV erklärte mir, sie könne nichts tun. Der Insolvenzverwalter sei zuständig, aber der war nicht erreichbar. Ich habe mehrfach angerufen, doch niemand wusste etwas.« Weiter monierte der Bürger die öffentliche Kommunikation der Praxis und der jetzigen Verantwortlichen: »In der Amtsblattausgabe Blaues Ländchen aktuell vom 8. Oktober steht, man solle sich telefonisch an die Praxis oder an die KV wenden. Aber die Praxis ist längst geschlossen, und die KV verweist auf fehlende Möglichkeiten. Wie soll das gehen?«

Inzwischen hat er zwar einen Termin im Arztmobil der KV erhalten, doch die Skepsis bleibt: »Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll, wenn man dort keine Einsicht in meine bisherigen Befunde hat. So kann doch keine durchgehende Behandlung stattfinden.«

Sein Fazit fällt ernüchternd aus: „Es ist traurig, dass man als Patient nach so einer Insolvenz völlig auf sich allein gestellt bleibt. Ein bisschen mehr Verantwortung, Organisation und Transparenz wäre wünschenswert – für alle, die einfach nur ärztliche Hilfe brauchen.“ Der Fall zeigt beispielhaft, wie schwierig die Situation für viele Betroffene derzeit ist.
Während die Praxis geschlossen und die Abläufe ungeklärt sind, bleibt für die Patienten vorerst nur die Hoffnung, dass sich bald eine Lösung für den Zugang zu ihren Unterlagen findet.

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