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Ebling: Zahl der Verkehrstoten auf historischem Tiefststand

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Ebling: Zahl der Verkehrstoten auf historischem Tiefststand
Foto: Envato - Lizensiert für den BEN Kurier
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MAINZ Weniger Tote und Schwerverletzte als im Vorjahr: Das ist ein Fazit der Verkehrsunfallbilanz 2023. Die Zahl der insgesamt verunglückten Personen befindet sich 2023 immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie.

Im Vergleich zum Jahr 2022 ist ein leichter Anstieg der Verkehrsunfälle um 4,4 Prozent zu verzeichnen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden bewegt sich mit knapp 13.800 auf Vorjahresniveau, allerdings deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau (2019: 14.586).

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Jeder Unfall ist einer zu viel. Vor allem, wenn Menschen zu Schaden kommen. Deshalb lassen wir bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit nicht nach. Wir haben uns dem Ziel der ‚Vision Zero‘ verschrieben. Bis 2050 soll kein Mensch mehr im Straßenverkehr sein Leben verlieren. Der erneute Rückgang der Schwerverletzten und tödlich Verunglückten belegt, dass unsere Landespolizei in diesem Bestreben erfolgreich ist. Abseits der pandemiebedingten Sondereffekte in 2020 und 2021 liegt die Zahl der getöteten Personen auf rheinland-pfälzischen Straßen auf historischem Tiefststand“, so Innenminister Michael Ebling.

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Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen sank im Vergleich zum Vorjahr von 139 auf 134. Zum Vergleich: 1971 hatte die Zahl der Todesopfer noch auf dem Höchststand von 1.241 gelegen. Die Zahl der insgesamt verunglückten Personen stieg 2023 (17.858) im Vergleich zu 2022 (17.593) um 1,5 Prozent, befindet sich aber immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 18.950). Die Zahl der Schwerverletzten ist von 2.804 in 2022 auf 2.594 um 7,5 Prozent gesunken.

Die Anzahl der Verkehrsunfälle, bei denen Kinder involviert waren, liegt etwa auf Vorjahresniveau. „Es ist schrecklich, dass auch im vergangen Jahr drei Kinder durch einen Verkehrsunfall auf tragische Weise ihr Leben verloren. Jedes durch einen Verkehrsunfall getötete Kind überschattet eine statistische Auswertung und macht betroffen“, so der Minister. Insgesamt seien weniger schwerverletzte Kinder als 2022 zu verzeichnen, wenngleich die Zahl der leichtverletzten etwas angestiegen sei. „Wir werden auf keinen Fall nachlassen, wenn es um die Verkehrssicherheit der Kinder geht“, sagte Ebling. Hierbei sei insbesondere die Arbeit der Polizeipuppenbühnen und Jugendverkehrsschulen zu nennen. Die Verkehrsunfälle mit Kindern liegen mit 1.397 etwa auf Vorjahresniveau (2022: 1.391) und damit immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 1.434). 2023 verunglückten 1.239 (2022: 1.185) Kinder, davon wurden 1.126 leichtverletzt (2022: 1.037) und 110 schwer (2022: 145).

Bei den Verkehrsunfällen, an denen Seniorinnen und Senioren beteiligt waren, ist eine Steigerung um knapp sieben Prozent zu verzeichnen. Bei insgesamt 29.466 Unfällen verunglückten jedoch 74 Seniorinnen und Senioren weniger als 2022 (2023: 2.290 / 2022: 2.364): Allerdings verstarben zehn Seniorinnen und Senioren mehr als im Vorjahr (2023: 50 / 2022: 40). „Daher wird die Polizei ihre Präventionsmaßnahmen in diesem Jahr speziell an dieser Risikogruppe ausrichten um diesen negativen Trend umzukehren“, hob der Minister hervor.

Bei den Fahrrad- und Pedelec-Unfällen gab es im ersten Corona-Jahr 2020 einen Anstieg der Gesamtzahlen und der Anzahl der Verunglückten. Nach einem Rückgang im Folgejahr und erneuten Anstieg 2022 sind die Zahlen nun wieder leicht rückläufig. 2023 ereigneten sich 4.010 Unfälle unter Beteiligung von Fahrrad- und Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrern (2022: 4.155). Die Zahl der Leichtverletzten sank von 2.607 im Jahr 2022 auf 2.488, die der Schwerverletzten von 623 auf 515. Die Zahl der Getöteten ist im Vergleich zum Vorjahr von 13 auf 19 angestiegen. „Daher spielen Fahrräder und Pedelecs in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin eine entscheidende Rolle“, sagte Ebling.

Die Geschwindigkeit und der unzureichende Sicherheitsabstand stehen bei den Hauptunfallursachen nach wie vor an vorderster Stelle“, erläuterte Friedel Durben, Inspekteur der der rheinland-pfälzischen Polizei. Bei den Personenschadensunfällen stieg die Ursache Geschwindigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent an (2023: 2.726 / 2022: 2.559).

Die Anzahl der Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ist nach einem Anstieg im Jahr 2022 wieder leicht rückläufig (Alkohol 2023: 834 / 2022: 898 / 2021: 712; Drogen 2023: 195 / 2022: 213 / 2021: 197). „Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung des Cannabis-Konsums für Erwachsene möchte ich dennoch deutlich betonen, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis nach wie vor verboten bleibt“, so Durben. Daher werde die Polizei entsprechende Präventions- und Kontrollmaßnahmen intensivieren, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin zu gewährleisten.

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Übung des Waldbrandzuges

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KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.

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