Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Altenkirchen
Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.
Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)
Sachverhaltsbeschreibung
Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner
aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen
Beschreibung / Besondere Merkmale
– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)
Gesuchte Hinweise
Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer: 0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Rechtliche Hinweise:
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).
Blaulicht
Feierliche Fahrzeugübergabe an die Freiwillige Feuerwehr Geisig

GEISIG Am vergangenen Sonntag, durfte die Freiwillige Feuerwehr Geisig einen besonderen Meilenstein feiern: die offizielle Übergabe ihres neuen Kleinlöschfahrzeugs (KLF). Nach der Auslieferung im Oktober 2024 fand die feierliche Zeremonie im Gemeindezentrum statt, zu der zahlreiche Gäste und Nachbarwehren eingeladen waren. Die Veranstaltung wurde mit einem Frühschoppen verbunden, der für eine gesellige Atmosphäre sorgte.
Die Übergabe wurde von Birk Utermark, Beigeordneter der Verbandsgemeinde BEN, stellvertretend für den VG-Bürgermeister, durchgeführt. In seinem Grußwort betonte er die Bedeutung des neuen Fahrzeugs für die Sicherheit der Allgemeinheit. Die Gesamtkosten für die Beschaffung des Fahrzeuges betrugen 111.059,39 Euro. Die Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz betrug hierfür 31.500 Euro.
Auch der stellvertretende BKI Lars Ritscher, Wehrleiter Mark Horbach und Ortsbürgermeister Thomas Heymann richteten herzliche Worte an die Anwesenden und würdigten das Engagement der Feuerwehrmitglieder. Die Festredner stellten den verbesserten Einsatzwert des modernen neuen KLF mit einem Wassertank von 500 Liter fest und wünschten der Geisiger Einheit steht’s eine wohlbehaltene Rückkehr von ihren Einsätzen.
Wehrführer Thomas Wendling blickte in seiner Ansprache auf die spannende Zeit der Fahrzeugbeschaffung zurück und hob die Herausforderungen hervor, die es zu meistern galt.
Ein besonderer Moment der Zeremonie war die feierliche Segnung des Fahrzeugs sowie der Mannschaft durch Pfarrerin Silke Funk. und Pater Hugon, die in einer lebendigen und praxisbezogenen Andacht stattfand.
Nach der offiziellen Übergabe verbrachten die Gäste und Feuerwehrmitglieder gemeinsam gemütliche Stunden voller Austausch und guter Stimmung. Die Freiwillige Feuerwehr Geisig bedankt sich herzlich bei allen, die diesen besonderen Moment mit ihnen geteilt haben und freut sich auf viele erfolgreiche Einsätze mit dem neuen Kleinlöschfahrzeug.
Altenkirchen
Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.
Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.
Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.
Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58
Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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