Connect with us

Blaulicht

Stand der Ermittlungen zur Flutnacht im Ahrtal – KEIN Anfangsverdacht gegen Mitglieder der Landesregierung!

Veröffentlicht

am

Anzeige

KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:

Anzeige

Der Staatsanwaltschaft sind – wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt – die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.

Anzeige

Weitere Unterlagen – Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.

Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 – vermutlich nachmittags – entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.

Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat – ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung – bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.

Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da – wie bereits mehrfach mitgeteilt – nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.

Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz)

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier - Symbolbild -
Anzeige

BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.

Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.

Anzeige
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
Anzeige

RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.

Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.

Anzeige

Wohnungen vorerst gesichert

Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.

Anzeige

Tiefe Spuren in der Region

Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.

Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.

Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Landesübungstag mit 190 Einsatzkräften im Kreis

Veröffentlicht

am

von

Foto: Kreisverwaltung | Team Medien | Michael Dexheimer
Anzeige

RHEIN-LAHN Im Rahmen des ersten Landesübungstages in Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis mit 190 Einsatzkräften. Innerhalb des Landkreises fand die Verlegeübung Convoy mit 13 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks mit 60 Teilnehmern statt. Ergänzend dazu waren fünf weitere Fahrzeuge im Einsatz, die die jeweiligen Bereitstellungsräume geführt haben.

Die Mannschaft wurde mit ihren Fahrzeugen von ihren Heimatstandorten durch die Informations- und Kommunikationszentrale (IUKZ) der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz abgerufen und sammelten sich am Feuerwehrgerätehaus in Birlenbach-Fachingen. Von dort wurde der geschlossene Fahrzeugverband über 41 km auf einer vorgegebenen Marschroute, gekennzeichnet mit Blaulicht, an das alte Bundeswehrdepot nach Gemmerich verlegt.

Anzeige

Nach einem technischen Halt zog der Fahrzeugtross weitere 17 km bis in die Höhe vom Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen weiter, um die letzten 8 km auf Feld- und Waldwegen bis nach Lollschied zu fahren. Zeitgleich wurden acht Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit 20 Helfern des DRK nach Birlenbach-Fachingen abgerufen. Unter der Führung vom Organisatorischen Leiter Christian Elbert und dem stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Lars Ritscher beteiligten sich die Einsatzkräfte bei einem fiktiven ICE-Unglück im Westerwaldkreis.

Anzeige

Dazu verlegten die Kräfte ebenfalls in einem geschlossenen Verband vom Bereitstellungsraum Birlenbach-Fachingen nach Montabaur und wurden dort zur Betreuung Betroffener, der Verletztenversorgung und des Patiententransportes bis in die Zielkrankenhäuser eingesetzt.

In Lahnstein übte die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz mit der Feuerwehr Lahnstein ein Brandereignis innerhalb des Werkgeländes. Hierbei waren ca. 100 Einsatzkräfte beteiligt. Koordiniert und als Gesamtlage im Rhein-Lahn-Kreis geführt wurden die Übungen im Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Lollschied mit zehn Helfern, unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur(BKI) Guido Erler.

Von hier aus wurde auch die Gesamtlage an die Integrierte Leitstelle Montabaur und dem Lagezentrum am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz übermittelt. Allen Beteiligten gilt es einen besonderen Dank auszusprechen. Nur durch Übungen können wir die Leistungsfähigkeit und Handlungssicherheit von Einsatzkräften und Führungskräften unter realitätsnahen Bedingungen trainieren und verbessern, so BKI Erler. (pm Rhein-Lahn-Kreis)

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending