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Blaulicht

Stand der Ermittlungen zur Flutnacht im Ahrtal – KEIN Anfangsverdacht gegen Mitglieder der Landesregierung!

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KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:

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Der Staatsanwaltschaft sind – wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt – die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.

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Weitere Unterlagen – Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.

Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 – vermutlich nachmittags – entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.

Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat – ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung – bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.

Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da – wie bereits mehrfach mitgeteilt – nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.

Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz)

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Altenkirchen

Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

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Foto: Landgericht Koblenz
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Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.

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Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

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Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.

Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58


Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Blaulicht

Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

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LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.

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Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.

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Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.

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Blaulicht

Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums  Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.

Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen

Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.

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Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor

Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.

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Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.

Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz

Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).

Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen

Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.

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