Gesundheit
In Würde im Hospiz sterben dürfen? Nicht alle in Nassau unterstützen geplanten Standort!

NASSAU Für Menschen in einem Hospiz heißt es in Würde Abschied von den Liebsten zu nehmen und sich auf eine Reise ohne Wiederkehr vorzubereiten. Kein einfacher Gang. Angst, Verzweiflung und Ohnmacht sind Teil des Sterbeprozesses. Viele führten einen langen und schmerzhaften Kampf um ihr Leben der nun vorbei ist. Wer den letzten Weg in ein Hospiz beschreitet weiß, dass er sich nun auf eine palliative Behandlung freuen darf.
Endlich weitestgehend keine Schmerzen mehr, aber auch keine Verlängerung der Lebenszeit. Noch einmal sind dort Menschen, denen das Schicksals des Totkranken nicht egal ist. Liebevoll bescheren Ärzte und Pfleger den betroffenen Menschen einen würdevollen Abschied. Krankenhausatmosphäre gibt es nicht. Angestellte in den Hospizen tragen Alltagskleidung. Die Zimmer strahlen Wohncharakter aus.
Für die Stadt Nassau ist die Errichtung des Hospizes eine Herzensangelegenheit. Zwischen der Kindertagesstätte Scheuern und der Lahntechnik soll das Gebäude entstehen doch damit sind nicht alle einverstanden. Die Gegner des Projektes argumentieren, dass sich 170 Bürger mit einer Unterschriftenaktion an die Stadt gewendet haben sollen und diese ignoriert wurden. Deren Protest zielt in erster Linie auf einen möglichen erheblichen Eingriff in die Natur und die ungelöste Verkehrsinfrastruktur. Hauptargumentativ wird der Standort kritisiert. Auch die Möglichkeit des Umbaus eines ungenutzten Kindergartens wurde ins Spiel gebracht genauso wie die Errichtung des Hospizes im alten Krankenhaus.
Beim gewählten Standort in Scheuern handelt es sich um eine Freifläche in unmittelbarer Nähe zu einer Kita. Für die betroffenen Menschen in der Einrichtung dürfte sich ein wunderschöner Ausblick auf das angrenzende Waldgebiet ergeben. Dazu noch einmal die Sicht auf spielende Kinder welche kaum Berührungsängste mit den Sterbenskranken haben dürften doch ist dieses auch bei Erwachsenen so? Dazu gehört die Bereitschaft sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen und es nicht zu verdrängen. Mit dem bevorstehenden Schicksal der Hospizbewohner wird einem ein Spiegel vorgeführt. Zeit ist so wertvoll. Man kann diesen Menschen mit Dankbarkeit für die Erinnerung an die eigene begrenzte Lebenszeit mit Wertschätzung begegnen oder das Projekt verdammen.
Auch in den sozialen Medien scheint sich eine überwiegende Mehrheit für das Hospiz auszusprechen. Diese befürworten nicht nur den Standort sondern sehen im Hospiz eine große Chance für die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau. Vielen ist die gebotene Möglichkeit eines würdevollen Abschieds in einem Hospiz enorm wichtig und sie begrüßen den hochmodernen und durchdachten Neubau.
Vielen Menschen ist eine solche persönliche Atmosphäre nicht vergönnt. Besonders ältere Menschen sterben oft einsam in einem Hospital. Auch dort wird der Prozess palliativ unterstützt doch oft fehlt das letzte Gespräch oder die haltende Hand. Vielleicht eine Träne oder ein letzter Blick in die Augen des Gegenübers. Wie wertvoll ist das? Nicht immer sind die Familien in Krankenhäusern auf dem letzten Weg eines Angehörigen dabei. Corona hat die Gesellschaft verändert. In einem Hospiz dürfen die Liebsten in ungezwungener Atmosphäre dabei sein. Niemand muss alleine gehen.
Für den Sterbenden und die Angehörigen eine Möglichkeit des Abschieds. Nun können wir alle darüber diskutieren, ob es gut ist, dass dieses Gebäude aus Hochwasserschutzgründen auf Stelzen stehen wird oder nicht und wo die einzelnen Aufenthaltsräume sind. Und was das alles wieder kostet? Die Frage sollte lauten, was uns ein Menschenleben und das würdevolle Sterben wert ist? Unbezahlbar oder?
Gesundheit
Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.
Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.
Gesundheit
Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.
Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.
Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“
Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
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