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Koblenz

MdB Rudolph: Sanierung des Kurfürstlichen Schlosses – Fortschritte beim Koblenzer Hof

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Bildinformationen: Thorsten Rudolph (links) und David Langner (rechts) informierten sich im Gespräch mit Christoph Krupp, dem Vorstandssprecher der BImA, über die Sanierung des Schlosses und des Koblenzer Hofes. Bildquelle: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Volker Schmidt

KOBLENZ Das Kurfürstliche Schloss und der Koblenzer Hof gehören sicher zu den prominentesten Immobilien in Koblenz. Beide Gebäude befinden sich im Besitz des Bundes und müssen dringend saniert werden. Um mehr über diese für die Stadt wichtigen Projekte zu erfahren, hatte der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph nun den Vorstandssprecher der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Dr. Christoph Krupp, nach Koblenz eingeladen. Und zusammen mit Oberbürgermeister David Langner erfuhr er, dass die Sanierung des Schlosses bereits sehr konkrete Formen angenommen hat und dass die Sanierung des Koblenzer Hofs so langsam Fahrt aufnimmt.

„Ich freue mich, dass Christoph Krupp sich die Zeit genommen hat, um mit uns über diese Projekte zu sprechen“, erklärte Rudolph, der vor kurzem in den Verwaltungsrat der BImA gewählt wurde und im Haushaltsausschuss des Bundestags als Berichterstatter für die Bundesanstalt zuständig ist. „In diesen Funktionen arbeite ich eng mit dem Vorstand zusammen. Und mir ist es natürlich wichtig, dabei unter anderem auch über die Bundes-Immobilien in meinem Wahlkreis zu sprechen. Und da gibt es insbesondere in Koblenz einige große Objekte und viel Handlungsbedarf.“

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Eine ganz besondere Immobilie ist natürlich das Koblenzer Schloss. Wie Rudolph und Langner beim Gespräch in Koblenz erfuhren, sind die Sanierungspläne für das im späten 18. Jahrhundert errichtete Bauwerk weit fortgeschritten. So ist die Finanzierung bereits geklärt: Nach der haushaltsmäßigen Anerkennung stehen rund 53 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Baumaßnahme zur Verfügung. In einer ersten Phase der Sanierung sollen das Dach, die Fassade sowie das Innere der Zirkularbauten saniert werden.

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„Diese Phase soll bis 2028, also noch vor Beginn der Buga, abgeschlossen werden“, so Rudolph. Nach der Buga soll dann das Innere des Hauptgebäudes folgen. Es ist geplant, dass große Teile des Schlosses von Bundesbehörden als Verwaltungsgebäude genutzt werden. Die Räumlichkeiten im Mittelteil stehen aber weiterhin der Stadt als Veranstaltungsräume zur Verfügung. „Es ist gut, dass das Schloss nun auch unabhängig von einer konkreten Bedarfsdeckung saniert werden kann – allein schon um die historische Bausubstanz zu erhalten“, sagt Rudolph. Und Langner ergänzt: „Dass man in einer Stadt wie Koblenz, in der es viele Bundesbehörden gibt, einen Nutzer findet, steht für mich ohnehin außer Frage.“

Noch nicht so weit wie beim Schloss ist man in Sachen Koblenzer Hof. Aber auch hier tut sich inzwischen einiges. „Fest steht, dass dieses Gebäude zu einem multifunktionalen Verwaltungsgebäude ausgebaut werden soll. Und fest steht auch, dass die historische Fassade auf jeden Fall bestehen bleiben wird“, berichtet Oberbürgermeister Langner. Was mit dem nach
dem Krieg errichteten Gebäude dahinter passiert, ist aber noch unklar. Geprüft wird, ob eine Sanierung oder aber ein Neubau sinnvoller ist.

Der erste Teil der europaweiten Ausschreibung zur Erstellung eines Vorplanungskonzepts ist bereits beendet. Dabei haben sich Bieter beworben. In der bereits gestarteten zweiten Ausschreibungsphase zur Konkretisierung der Angebote soll im September dieses Jahres der Zuschlag erteilt werden. Nächstes Jahr sollen dann die Ergebnisse der Prüfung und die Kostenschätzungen vorliegen, sodass entschieden werden kann, wie genau der Koblenzer Hof saniert wird. „Es ist gut, dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist – auch wenn noch
nicht genau feststeht, wer das Gebäude letztlich langfristig nutzen wird“, so Rudolph. Denn man dürfe den Koblenzer Hof nicht weiter dem Verfall preisgeben.

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Koblenz

Walnussbaum-Allee soll nachhaltig an Koblenzer Tollitäten erinnern

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Wer in Zukunft unweit des Ferienhausparks im Koblenzer Stadtteil Güls oberhalb des Moselufers spazieren geht, der kann das ab sofort auf der neuen „Tollitäten-Allee“ tun. Oberbürgermeister David Langner konnte mit dem Tollitätenpaar von 2024, Dirk Schmidt und Jenni Sauerborn, sowie dem Prinzen von 2023, Sven Alsbach, diesen neuen Weg offiziell eröffnen.

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Der Karneval spielt in Koblenz bekanntermaßen eine große Rolle und seine Gallionsfiguren sind Jahr für Jahr die Koblenzer Tollitäten, Prinz und Confluentia. „Bislang wurden diese im Nachgang ihrer Regentenzeit auf verschiedene Arten gewürdigt. Um zukünftig eine Erinnerung an die jeweiligen Protagonisten ab dem Jahr 2023 nachhaltig und klimafreundlich aufrecht zu halten, haben wir uns für die neue Tollitäten-Allee entschieden“, erklärt David Langner die Hintergründe.

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Die Idee dafür entstand bereits vor zwei Jahren und wurde mittlerweile nach dem Klären der Standortfrage in die Tat umgesetzt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Koblenzer Stadtverwaltung hat hierfür im vergangenen Herbst 17 Walnussbäume gepflanzt, die jeweils weit über 100 Jahre alt werden können. An den ersten beiden Baumstandorten wurden zudem Steine mit einer Plakette eingelassen, auf denen die Namen der Tollitäten-Paare 2023 und 2024 verewigt sind. 

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Oberbürgermeister David Langner konnte die Bäume nunmehr an die Tollitäten übergeben. Er hofft, dass hiermit eine schöne Tradition begründet wird, denn bis mindestens 2039 ist für bereits jetzt ein jährlicher Platz für die Koblenzer Tollitäten unter den gepflanzten Walnuss-Bäumen gesichert.

Die Tollitäten-Allee am Gülser Moselbogen bietet auch noch in den kommenden Jahren ausreichend Platz für die Würdigung des jeweiligen Prinzen und seiner Confluentia. Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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Koblenz

Koblenzer Wasserspielplatz in Betrieb

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Foto: (Archivbild - Stadt Koblenz / Alexander Fink): Wasserspielplatz am Deutschen Eck

KOBLENZ Der Wasserspielplatz am Deutschen Eck hat seinen Betrieb aufgenommen. Ab sofort können kleine Wasserfreunde dort also wieder nach Herzenslust Spaß mit dem kühlen Nass haben. Der Wasserspielplatz ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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