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86-Jährige Nassauerin verliert ihr Erspartes – Täterin soll eine über 70-Jährige aus Nassau gewesen sein

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86-Jährige Nassauerin verliert ihr ganzes Erspartes - Täterin soll eine 70-Jährige Nassauerin gewesen sein (Symbolbild)

NASSAU Zur Zeit wird vor dem Amtsgericht Diez (Aktenzeichen:2020 JS 59982/21)  ein trauriger Fall verhandelt. Eine 86-Jährige Nassauerin soll auf eine vermeintliche Freundin hereingefallen sein. Die gebürtige Ukrainerin lebt schon lange in Nassau. In den 90er Jahren kamen sie nach Deutschland und fanden in der Stadt an der Lahn eine neue Heimat. Später lernte die Geschädigte *Renata K. kennen (*Name geändert). Sie freundeten sich an, gingen gemeinsam spazieren oder verbrachten auch einmal den Abend bei einem gemütlichen Essen zusammen.

2021 verstarb der Mann der Geschädigte. Keine leichte Zeit für die seinerzeit 85-Jährige. Glücklicherweise gab es da noch die Freundin Renata K. (etwa 70 Jahre alt). Seit 2020 wird die betagte Geschädigte durch das Seniorenbüro des Rhein-Lahn-Kreises unterstützt (Nette Nachbarn). Einfach hatte sie es nicht und war froh über die Hilfe der Netten Nachbarn (Seniorenbüro) und der vermeintlichen Freundin, die sie sogar manchmal zu Arztgängen begleitete doch das Blatt sollte sich wenden.

Etwa 2021 soll Renata K. die Geschädigte davon überzeugt haben, dass ihr Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei. Die 86-Jährige vertraute der Landsfrau und hob das Geld in vier Tranchen und Umschlägen ab. Insgesamt sollen es rund 28.500 EUR gewesen sein. Lange Zeit ging das gut bis im Frühjahr 2021 die Geschädigte von Renata K. einen vierstelligen Betrag von ihrem Geld forderte um sich eine neue Couch kaufen zu können. Dazu sollte es nicht kommen denn Renata K. behauptete, dass sie kein Geld erhalten hätte.

Später erzählte die Geschädigte dem Vorfall einen Mitarbeiter beim Seniorenbüro und dieser reagierte sofort. Nach einem eindringlichen Gespräch des Weißen Ringes mit der 86-Jährigen, erstattete die geschädigte Strafantrag bei der Polizei und schaltete einen Anwalt ein. Dieser erhielt Akteneinsicht und erfuhr, dass es zwischenzeitlich eine Hausdurchsuchung bei Renata K. gegeben haben soll. Dort soll genau der abgehobene und übergebene Betrag in losen Scheinen gefunden und beschlagnahmt worden sein.  Frau Renata K. behauptete, dass sie das Geld bereits 2014/16 abgehoben hätte aus Verkäufen von „Sachen.“

Am 25.05.2022 beschäftigte sich das Amtsgericht Diez mit der Strafsache. Als Zeugin geladen war auch eine Nachbarin der Geschädigten. Diese gab zu Protokoll, dass die vermeintliche Täterin Renata K. im November 2021 bereits gegen 7 Uhr vor dem Haus der Geschädigten aufgetaucht sein soll. Renata K. wollte an diesem morgen mit der 86-Jährigen reden. Dort soll sie auch gesagt haben, dass sie der Geschädigten das Geld zurückgeben wollte. Nur wenige Tage zuvor soll es zu der Hausdurchsuchung durch die Polizeiinspektion Bad Ems gekommen sein mit dem Auffinden von rund 30.000 EUR in überwiegend großen Scheinen.

Trotz der offenbar erdrückenden Beweislast, stritt die Beschuldigte vor Gericht die Tat weiterhin ab und beharrte auf ihre Abhebung aus den Jahren 2014/15 und teilweise 2018. Doch genau diese Behauptung könnte ihr jetzt zum Verhängnis werden. Die Staatsanwalt bemerkte scharfsinnig, dass auf jeder Banknote die Unterschrift des aktuellen Präsidenten der europäischen Zentralbank vermerkt ist. Sollte auf den sichergestellten Scheinen die Signatur von Frau Christine Legarde sein, können die Scheine nicht aus dem Jahre 2014/15 bis 2018 sein denn da war die aktuelle Präsidentin noch gar nicht im Amt.

Die Verhandlung wurde zur Überprüfung der Geldscheine auf den 15. Juni 2022 vertagt. Wir bleiben an dem Fall dran und werden berichten.

 

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Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt

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Foto: Jens Michel

BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.

Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.

Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.

Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.

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René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz

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Foto: Stadt Koblenz

KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.

Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.

René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte. 

Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.

Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.

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Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau

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BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.

Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.

Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.

Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.

Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung

Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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