Koblenz
Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Koblenz

KOBLENZ Zur Dezimierung der Rattenpopulation in Koblenz wird vom 08.11.2021 bis 13.12.2021 wieder eine stadtweite Rattenbekämpfung durchgeführt. An dieser Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter, die über Grundbesitz verfügen bzw. diesen verwalten.
Der Koblenzer Einwohnerschaft und Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz, den Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen Koblenzer Behörden und Institutionen wird die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis die Aktion der Stadt Koblenz durch den Einsatz eines Schädlingsbekämpfers zu unterstützen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Bei der Durchführung der Rattenbekämpfung sind nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten: Die Rattenbekämpfung hat lediglich in unbedingt notwendigem Umfang zu erfolgen.
Die Bekämpfung der Ratten ist stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von – durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin – amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.
Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Soweit Köder im Regenwasserkanal oder in Brunnenbereiche verbracht werden sollen, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Obere Wasserbehörde – zu beteiligen. Das Auslegen von Ködern in der Nähe von Gewässern ist aufgrund von drohenden Schäden für die Fischpopulation nicht gestattet.
Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und/oder Tiere darstellen können. Die Beseitigung kann im städtischen Konfiskatbehälter (Berufsfeuerwehr) erfolgen, um so die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich zu gewährleisten. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.
Soweit kein Fraß mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Nicht aufgenommene Köder sowie die Köderstationen sind bis spätestens 13.12.2021 zu entfernen.
Über die Maßnahme ist von den anerkannten Schädlingsbekämpfern und den städtischen Ämtern, die sich an der Rattenbekämpfung beteiligen, ein Kontrollbuch mit folgenden Angaben zu führen: Tag sowie Ort der Auslegung (differenziert nach Innengebäuden und Außenbereich), Anzahl der Stationen, Häufigkeit der Nachbelegung, verwendete Mittel, Menge der Köder, Anzahl der beseitigten Tiere, Beendigung der Maßnahme, Name(n) der durchführenden Person(en). Das Kontrollbuch ist nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Bekämpfung, dem Ordnungsamt der Stadt Koblenz zur Kontrolle vorzulegen.
Koblenz
Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.
Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Koblenz
Blumenzwiebel-Retter gesucht

KOBLENZ Verblühte Blumenzwiebeln nicht wegwerfen: Auf dem Hauptfriedhof und den Bezirksfriedhöfen Metternich und Asterstein stellen die Stadtgärtnerinnen und Stadtgärtner in dieser Woche wieder große rote Retterboxen auf. Darin können verblühte Zwiebeln für die Weiternutzung abgelegt werden. Wer Platz hat, kann sich bedienen, diese bei sich einpflanzen und auf eine erneute Blüte im nächsten Jahr hoffen.
Mit dem Angebot will der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die Biodiversität fördern, denn Frühlingsblüher sind häufig eine wertvolle Nahrungsquelle für Insekten. Die Anregung dazu kam aus der Politik. Mitmachen kann jeder – und verblühte Blumenzwiebeln in den Boxen deponieren. Grüne Blätter sollten nicht abgeschnitten werden. Hilfreich ist zudem, gleiche Zwiebeln zu bündeln und nach Möglichkeit zu beschriften. Entnehmen darf die Zwiebeln jeder für den Eigenbedarf.
Zu finden sind die roten Boxen an folgenden Standorten: Auf dem Hauptfriedhof am Eingang Trauerhalle Beatusstraße, auf dem Bezirksfriedhof Metternich mittig auf Feld 5a und auf dem Bezirksfriedhof Asterstein an der Trauerhalle.
Altenkirchen
Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.
Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.
Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.
Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58
Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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