Connect with us

Koblenz

Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Koblenz

Veröffentlicht

am

Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Koblenz (Symbolbild Envato für BEN Kurier lizensiert)

KOBLENZ Zur Dezimierung der Rattenpopulation in Koblenz wird vom 08.11.2021 bis 13.12.2021 wieder eine stadtweite Rattenbekämpfung durchgeführt. An dieser Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter, die über Grundbesitz verfügen bzw. diesen verwalten.  

Der Koblenzer Einwohnerschaft und Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz, den Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen Koblenzer Behörden und Institutionen wird die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis die Aktion der Stadt Koblenz durch den Einsatz eines Schädlingsbekämpfers zu unterstützen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.

Anzeige

Bei der Durchführung der Rattenbekämpfung sind nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten: Die Rattenbekämpfung hat lediglich in unbedingt notwendigem Umfang zu erfolgen.

Anzeige

Die Bekämpfung der Ratten ist stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von – durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin – amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.

Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Soweit Köder im Regenwasserkanal oder in Brunnenbereiche verbracht werden sollen, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Obere Wasserbehörde –  zu beteiligen. Das Auslegen von Ködern in der Nähe von Gewässern ist aufgrund von drohenden Schäden für die Fischpopulation nicht gestattet.

Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und/oder Tiere darstellen können. Die Beseitigung kann im städtischen Konfiskatbehälter (Berufsfeuerwehr) erfolgen, um so die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich zu gewährleisten. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.

Soweit kein Fraß mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Nicht aufgenommene Köder sowie die Köderstationen sind bis spätestens 13.12.2021 zu entfernen.

Über die Maßnahme ist von den anerkannten Schädlingsbekämpfern und den städtischen Ämtern, die sich an der Rattenbekämpfung beteiligen, ein Kontrollbuch mit folgenden Angaben zu führen: Tag sowie Ort der Auslegung (differenziert nach Innengebäuden und Außenbereich), Anzahl der Stationen, Häufigkeit der Nachbelegung, verwendete Mittel, Menge der Köder, Anzahl der beseitigten Tiere, Beendigung der Maßnahme, Name(n) der durchführenden Person(en). Das Kontrollbuch ist nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Bekämpfung, dem Ordnungsamt der Stadt Koblenz zur Kontrolle vorzulegen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Walnussbaum-Allee soll nachhaltig an Koblenzer Tollitäten erinnern

Veröffentlicht

am

von

Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Wer in Zukunft unweit des Ferienhausparks im Koblenzer Stadtteil Güls oberhalb des Moselufers spazieren geht, der kann das ab sofort auf der neuen „Tollitäten-Allee“ tun. Oberbürgermeister David Langner konnte mit dem Tollitätenpaar von 2024, Dirk Schmidt und Jenni Sauerborn, sowie dem Prinzen von 2023, Sven Alsbach, diesen neuen Weg offiziell eröffnen.

Anzeige

Der Karneval spielt in Koblenz bekanntermaßen eine große Rolle und seine Gallionsfiguren sind Jahr für Jahr die Koblenzer Tollitäten, Prinz und Confluentia. „Bislang wurden diese im Nachgang ihrer Regentenzeit auf verschiedene Arten gewürdigt. Um zukünftig eine Erinnerung an die jeweiligen Protagonisten ab dem Jahr 2023 nachhaltig und klimafreundlich aufrecht zu halten, haben wir uns für die neue Tollitäten-Allee entschieden“, erklärt David Langner die Hintergründe.

Anzeige

Die Idee dafür entstand bereits vor zwei Jahren und wurde mittlerweile nach dem Klären der Standortfrage in die Tat umgesetzt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Koblenzer Stadtverwaltung hat hierfür im vergangenen Herbst 17 Walnussbäume gepflanzt, die jeweils weit über 100 Jahre alt werden können. An den ersten beiden Baumstandorten wurden zudem Steine mit einer Plakette eingelassen, auf denen die Namen der Tollitäten-Paare 2023 und 2024 verewigt sind. 

Anzeige
Anzeige

Oberbürgermeister David Langner konnte die Bäume nunmehr an die Tollitäten übergeben. Er hofft, dass hiermit eine schöne Tradition begründet wird, denn bis mindestens 2039 ist für bereits jetzt ein jährlicher Platz für die Koblenzer Tollitäten unter den gepflanzten Walnuss-Bäumen gesichert.

Die Tollitäten-Allee am Gülser Moselbogen bietet auch noch in den kommenden Jahren ausreichend Platz für die Würdigung des jeweiligen Prinzen und seiner Confluentia. Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Koblenzer Wasserspielplatz in Betrieb

Veröffentlicht

am

von

Foto: (Archivbild - Stadt Koblenz / Alexander Fink): Wasserspielplatz am Deutschen Eck

KOBLENZ Der Wasserspielplatz am Deutschen Eck hat seinen Betrieb aufgenommen. Ab sofort können kleine Wasserfreunde dort also wieder nach Herzenslust Spaß mit dem kühlen Nass haben. Der Wasserspielplatz ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

Anzeige

In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Anzeige

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Anzeige

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier