Allgemein
Bismarckstraße in Diez: Sperrung der Brücke für Verkehr ab 7,5 Tonnen

DIEZ Im Zuge einer alle sechs Jahre stattfindenden Brückenhauptprüfung wurde fest-gestellt, dass sich die Brücke über die Aar in Richtung Schläfer (Bismarck-straße) in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. Bei der drei Jahre zuvor durchgeführten Zwischenuntersuchung wurden die sichtbaren Schäden noch nicht so schwerwiegend eingestuft, doch nun ist rasches Handeln gebo-ten. Daher wurde bereits Mitte Juni als Sofortmaßnahme eine Fahrbahnverengung in Form von rot-weißen Leitelementen eingerichtet, um die besonders stark geschädigten Brückenrandträger zu entlasten. Ein zwischenzeitlich beauftragtes Planungsbüro hat die Brücke nun eingehend untersucht.
Bei den vom Planungsbüro R&P Ruffert durchgeführten Untersuchungen wurde fest-gestellt, dass das Bauwerk eine hohe Chlorid-Belastung aufweist. Dies sei darauf zu-rückzuführen, dass beim Bau der Brücke in den frühen 50er Jahren eine Abdichtung zwischen dem Stahlbeton-Überbau und dem Fahrbahnbelag offenbar nur unzureichend ausgeführt wurde. Durch den jahrzehntelangen Eintrag von salzhaltigem Wasser ist der Chloridgehalt im Überbaubeton mittlerweile so erhöht, dass es zu erheblicher Korrosion und zu Lochfraß im Stahl des Stahlbetontragwerks gekommen ist. Auch die Brückenwiderlager seien erheblich angegriffen und insgesamt zeige die Brücke, so Jörg Holl vom Planungsbüro, „sehr bedenkliche Anzeichen für ein künftiges Versagen“.
Die Brücke sei damals, so Holl weiter, für eine Nutzungsdauer von rund 30 Jahren konzipiert worden. Carbonatisierung und Chlorideintrag führten dann immer stärker und häufiger zu Korrosion der im Beton angeordneten Bewehrung und damit verbunden zu Volumenvergrößerungen dieser Bewehrung, so dass es zu Abplatzungen der Betonschutzschichten und infolgedessen vor allem in jüngerer Vergangenheit zu ungehinderter Ausbreitung von Rost im Stahlbeton gekommen sei. Gerade in den letzten
Jahren habe sich der Zustand ganz erheblich verschlechtert, nun sei rasches Handeln geboten – „ohne Panik, aber mit Sachverstand und Nachdruck“, so Jörg Holl.
Bürgermeister Michael Schnatz zeigt auf, dass die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde nicht bloß die seit Juni bestehende Fahrbahnverengung platziert habe, sondern dass man auch Perspektiven erarbeitet habe, um das Brückenbauwerk künftig so zu entlasten, dass es in seinem akut gefährdeten Zustand nicht zu einer Überlastung komme. „Die Bismarckstraße stellt in Diez den wichtigsten Weg ins Wohngebiet Schläfer dar“, so Schnatz. Insofern sei vor allem mit Blick auf die Schulen sicherzustellen, dass zumindest der Pkw-Verkehr weiter über diese Brücke fließen könne. Durch geeignete Vorkehrungen sollen aber große und schwere Lkw an der Überfahrung der Brücke künftig gehindert werden. „Durch das Ordnungsamt wurden die Müllabfuhr und die im Schläfer aktiven Busunternehmen bereits informiert. Das Befahren der Brücke im Einsatzfalle durch Feuerwehrfahrzeuge kann das Bauwerk noch recht gut verkraften, weil dies nur zu wenigen Belastungssituationen führt, aber es gilt nun dringend, den restlichen Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen rasch über andere Wege in den Schläfer zu leiten“, so Schnatz weiter. „Die Umleitung des Lkw-Verkehrs soll über die Wilhelm- und Limburger Straße zur Umgehungsstrecke (B54) Richtung Holzheim führen und von dort dann auf die L318 Richtung Birlenbach, rechts abzweigend auf die Schaumburger Straße.“ Durch die Sperrung für schwere Fahrzeuge könne eine weitere Verschlechterung des Brückenzustands jedenfalls eingedämmt werden.
„Mittelfristig hilft nur ein Neubau der gesamten Brücke“, blickt Holl in die nahe Zukunft. Aus rechtlicher und technischer Sicht sei mit etwa einem Jahr für Planung und Genehmigungen zu rechnen, der Bau selbst sei dann in rund sechs bis neun Monaten realisierbar. „Daneben gilt es aber auch, die Finanzierung zu sichern und entsprechende Fördergelder zu beantragen“, ergänzt Bürgermeister Schnatz. Damit die Brücke bis dahin geschont und keinesfalls überbeansprucht werde, müsse die Belastung durch den darüber fließenden Verkehr möglichst umgehend verringert werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat deswegen in Abstimmung mit der Polizei Diez, dem Landesbetrieb Mobilität und der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises die Umleitungsregelung erarbeitet. Die Einrichtung der Umleitungsstrecke wird im Laufe des Dienstagvormittags, 21. September, erfolgen, so dass die Sperrung der Brücke in der Bismarckstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ab dem frühen Nachmittag des 21. Septembers gilt.
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Zeugen gesucht: 31-Jähriger onaniert auf Netto-Parkplatz in Diez

DIEZ Am Mittwoch, den 13. August, erhielt die Polizeiinspektion Diez durch einen Zeugenanruf gegen 13:15 Uhr Kenntnis über einen Mann, der sich auf dem Parkplatz des NETTO-Marktes in der Wilhelmstraße vor einem Pkw mit Insassen die Hose heruntergezogen, seinen Penis entblößt und an diesem manipuliert habe. Durch die eingesetzte Streifenbesatzung konnte der Mann, ein 31-Jähriger ohne festen Wohnsitz, kurz darauf angetroffen werden.
Eine Überprüfung ergab, dass der Mann bereits u.a. wegen eines gleichgelagerten Falls polizeilich bekannt war. Er wurde zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Dienststelle verbracht und anschließend entlassen. Zeugen, insbesondere der oder die Insassen des Pkw, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Diez, Tel. 06432-6010, zu melden.
Allgemein
Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.
Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.
Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung
Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. „… die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“
Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:
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„Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“
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„Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“
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„Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend
So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:
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„Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“
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„Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“
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„Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“
Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.
Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.
Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen
Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:
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„Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“
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Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.
Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis
Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.
Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.
Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025
Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Redaktion: „Nicht mit uns.“
„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.
Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.
Allgemein
Generationenfest in den Rheinanlagen

KOBLENZ In den Koblenzer Rheinanlagen wurde wieder das beliebte Generationenfest gefeiert – ein Fest, das schon seit Jahren ganz im Zeichen des Miteinanders von Jung und Alt steht. Auch diesmal wurde die Veranstaltung wieder von vier engagierten Kooperationspartnern organisiert: dem Koblenzer Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, dem Förderverein Rheinanlagen e.V. und der Musikerinitiative Music-Live e.V.
Trotz anfänglich durchwachsenen Wetters ließen sich die Besucherinnen und Besucher die gute Laune nicht nehmen. Im Laufe des Nachmittags füllten sich die Rheinanlagen rund um die Konzertmuschel zunehmend, und das Fest wurde wie gewohnt ein voller Erfolg.
Wie auch in den Vorjahren übernahm Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Schirmherrschaft. In ihrem Grußwort betonte sie, dass es wichtig ist „die Bedürfnisse aller zu berücksichtigen, ein soziales Miteinander zu fördern und Netzwerke zu bauen, damit sich die Generationen im Alltag gegenseitig unterstützen können. Zu unseren Zielen gehört es, Menschen zusammen zu bringen – Jung und Alt sowie Alteingesessene und Neuzugezogene.“
Das Bühnenprogramm bot viele Highlights: Kinder der 4. Klassen der Grundschule St. Castor präsentierten Ausschnitte aus dem Musical „Der kleine Vampir“ und ernteten viel Applaus. Der aus mehreren Generationen – Mitglieder zwischen 18 und 85 Jahre alt – bestehende Chor mit dem Namen Chorthause erfreute Groß und Klein mit mitreißenden Songs – unter anderem von ABBA – und bewies eindrucksvoll, wie Musik Generationen verbinden kann. Für einen weiteren musikalischen Höhepunkt sorgte die beliebte Band Rivers, die mit vier starken Sängerinnen, grandiosem, mehrstimmigem Gesang und bekannten Pop – und Soul – Stücken das Publikum begeisterte. Bei mittlerweile strahlendem Sonnenschein wurden von den etwa 300 Zuhörern mehrere Zugaben lautstark eingefordert und mit Freude gegeben. Besonderen Anklang fand auch, wie in den Vorjahren, das köstliche Eis von eGeLoSIa, welches vom Inhaber gespendet wurde.
Das Organisationsteam zeigte sich am Ende des Tages zufrieden und glücklich über die positive Resonanz. Bereits jetzt steht fest: Auch im kommenden Jahr wird es wieder ein Generationenfest geben, ein Fest, das – wie die Schirmherrin in ihrem Grußwort freudig feststellte – in Koblenz schon zur Tradition geworden ist.
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