Blaulicht
Zivilprozess um getötete Luise aus Freudenberg: Kein Urteil am ersten Verhandlungstag
Dasd Verfahren um Schadensersatz im Fall der getöteten Luise ist eröffnet
KOBLENZ Über ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg wird der Fall nun zivilrechtlich vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Familie gegen die beiden Mädchen, die für die Tat verantwortlich sein sollen. Ein Urteil gibt es noch nicht – der erste Verhandlungstag endete ohne abschließende Entscheidung.
Klage auf Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe
Die Eltern und die Schwester des getöteten Mädchens fordern insgesamt rund 180.000 Euro – eine Summe, die sich laut Gericht aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt: Neben Schmerzensgeld für die Angehörigen beinhaltet sie auch eine Forderung im Namen von Luise selbst. Da diese Art von Anspruch vererbbar ist, kann er im Rahmen des Zivilprozesses geltend gemacht werden.
Bereits im November 2023 hatte die Familie Klage eingereicht. Nun wurde der Fall in Koblenz erstmals verhandelt – unter großem Medieninteresse. Zahlreiche Pressevertreter, Fotografen und Fernsehteams verfolgten das Verfahren vor Ort.
„Das ist kein Fall wie jeder andere“, betonte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Die emotionale Schwere des Verfahrens sei auch für das Gericht nicht alltäglich und „mache ein Stück weit sprachlos“. Ursprünglich war der erste Prozesstag als sogenannter Gütetermin angesetzt worden – also ein Versuch, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Doch eine Verständigung blieb aus.
Im Anschluss wurde die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Eine psychologische Sachverständige begleitet das Verfahren. Sie soll insbesondere die Leidenszeit von Luise vor ihrem Tod einschätzen, um die Höhe des Schmerzensgeldes bewerten zu können – ein Punkt, über den aktuell noch keine Einigkeit besteht.
Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, wurden während der Verhandlung per Videoschalte befragt. In dieser Phase des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Familie des Opfers nahm nicht persönlich am Termin teil, sondern ließ sich durch ihren Rechtsanwalt vertreten. Die beiden Jugendlichen leben laut Angaben des Jugendamts Siegen-Wittgenstein weiterhin unter staatlicher Betreuung und nicht im familiären Umfeld.
Kein Strafprozess wegen Strafunmündigkeit – aber zivilrechtliche Konsequenzen möglich
Der brutale Tod der Zwölfjährigen im März 2023 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alten Schülerinnen hatten laut Ermittlungen das Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Die Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen (Landkreis Altenkirchen) gefunden – mehrere Kilometer von Luises Wohnort entfernt.
Da beide Täterinnen noch unter 14 Jahre alt waren, kam es nicht zu einem Strafprozess – sie gelten juristisch als strafunmündig. Im Zivilrecht jedoch können Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Dabei geht es nicht um Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern um finanzielle Wiedergutmachung.
Was bedeutet das für die Täterinnen?
Sollte das Gericht der Klage der Familie stattgeben, würden die beiden Jugendlichen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet – allerdings erst dann, wenn sie eigenes Einkommen erzielen. Ihre Eltern haften in diesem Fall nicht für sie.
Wann das Verfahren abgeschlossen wird und ob es zu einem Urteil kommt, ist derzeit noch offen. Zunächst soll das Gutachten der Sachverständigen abgewartet werden. Erst danach wird es zu einer Entscheidung kommen, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.
Blaulicht
Verdacht auf gefälschtes Zeugnis bei ehemaliger Kita-Leitung in Miehlen Zweckverband entlässt Kita-Leiterin
MIEHLEN In der Kindertagesstätte „Rumpelkiste“ in Miehlen kam es vor einigen Wochen zu einer überraschenden Personalentscheidung. Die bisherige Leiterin der Einrichtung wurde nach kurzer Zeit im Amt entlassen, offenbar fristlos. Nach Informationen des BEN Kuriers stehen Auffälligkeiten bei eingereichten Unterlagen und bei der Abrechnung von Arbeitsstunden im Raum.
Mehrere voneinander unabhängige Stellen bestätigen, dass die frühere Leitung sich mit einem offenbar nicht authentischen Hochschulabschluss beworben haben soll. Der Verdacht gilt als ernsthaft und soll intern bereits geprüft worden sein. Ob darüber hinaus rechtliche Schritte eingeleitet wurden, ist bislang unklar.
Träger der Einrichtung ist der Kindergartenzweckverband Miehlen, dem die Gemeinden Miehlen, Marienfels, Ehr, Berg, Hainau und Hunzel angehören. Die Kindertagesstätte zählt mit rund 145 Betreuungsplätzen zu den größeren im Blauen Ländchen. Neben der Hauptstelle an der Krämergasse betreibt der Verband auch eine Außenstelle an der Schulstraße in Miehlen. Inzwischen wurde die Leitung der Kita neu besetzt, der Betrieb läuft regulär weiter. Nach außen hin bleibt die Situation ruhig, im Ort jedoch sorgt der Fall für Gesprächsstoff.
Der Vorgang wirft zudem eine grundsätzliche Frage auf: Wie können öffentliche Träger sicherstellen, dass eingereichte Qualifikationsnachweise echt sind und wo liegen die Grenzen solcher Prüfungen? In der Praxis ist es kaum möglich, jede Hochschule direkt zu kontaktieren oder jedes Zeugnis einzeln zu verifizieren. Personalstellen sind auf die Echtheit der vorgelegten Unterlagen angewiesen.
Gerade im Bereich der Kinderbetreuung, wo Verantwortung und Vertrauen im Mittelpunkt stehen, zeigt der Fall jedoch, dass Einzelfälle Missbrauchsrisiken offenbaren können. Er verdeutlicht, dass das Problem weniger bei den Verwaltungen liegt, sondern im fehlenden bundesweit einheitlichen System zur einfachen Verifikation akademischer Abschlüsse.
Nach Abschluss der internen Maßnahmen ist der Alltag in der Kita »Rumpelkiste« inzwischen wieder eingekehrt, mit neuer Leitung, klarem Fokus und dem Vertrauen der Eltern, dass ihre Kinder weiterhin in guten Händen sind (dk).
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!
BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
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Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne
RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.
Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.
Wohnungen vorerst gesichert
Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.
Tiefe Spuren in der Region
Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.
Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)
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