Blaulicht
Alltag auf der Wache: Die Polizeiinspektion Lahnstein im Porträt

LAHNSTEIN Wenn morgens die ersten Streifenwagen das Gelände der Polizeiinspektion Lahnstein verlassen, beginnt ein Arbeitstag, der selten vorhersehbar ist. Die Einsätze sind so vielfältig wie das Gebiet, für das die Beamtinnen und Beamten hier zuständig sind: Von der Stadt Lahnstein hin zur Verbandsgemeinde Loreley – mit Orten wie Dachsenhausen, Braubach und die Koblenzer Stadtteile Horchheim sowie Pfaffendorf. Mal ist es eine Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus, mal ein schwerer Verkehrsunfall, mal eine Anzeige wegen Internetbetrug. Die Herausforderungen wachsen – aber eines bleibt: der Wille, den Menschen zur Seite zu stehen.
Berufung in Uniform
Wer durch die Flure der Polizeiinspektion geht, begegnet Menschen mit Haltung. Caroline Fachinger, die Dienststellenleiterin, empfängt ruhig und freundlich – mit der Selbstverständlichkeit von über 30 Dienstjahren. Schon mit 16 begann sie ihre Laufbahn bei der Polizei, über Mainz und Koblenz führte sie der Weg zurück in den Rhein-Lahn-Kreis. Seit anderthalb Jahren leitet sie die Inspektion in Lahnstein, ein Team aus rund 40 Mitarbeitenden.
»Was mich nach all den Jahren immer noch antreibt, ist die Vielseitigkeit dieses Berufs. Man kann sich entwickeln, sich einbringen – und man ist nie allein. Der Polizeidienst funktioniert nur als Teamarbeit«, sagt sie. Dabei ist sie nicht nur Führungskraft, sondern Kollegin, Mentorin, Ansprechpartnerin. Und sie spürt, dass sich der Beruf verändert hat – in der Wahrnehmung, aber auch in der Realität.
Zwischen Fußstreife und Facebookbetrug
Denn klassische Straftaten wie Einbruch oder Diebstahl sind längst nicht mehr die einzigen Herausforderungen. »Die Kriminalität hat sich stark ins Internet verlagert. Betrugsmaschen über Kleinanzeigenportale, Fake-Shops, Hasskommentare in sozialen Netzwerken – das sind Dinge, mit denen wir heute regelmäßig zu tun haben«, so Fachinger. Und auch die Bürger selbst hätten sich verändert: »Die Schwelle, die Polizei zu rufen, ist gesunken. Die Menschen reagieren sensibler, aber auch schneller. Ein Streit unter Nachbarn, eine Rangelei auf der Kirmes – sofort wird das Handy gezückt und die 110 gewählt.«
Die neue Generation im Team
Eine, die diese neue Realität aus nächster Nähe erlebt, ist Polizeikommissarin Alisha Ling. Frisch im Dienst, mit viel Begeisterung und einer ordentlichen Portion Realitätssinn. »Für mich war das ein Kindheitstraum. Und was mich bis heute am meisten fasziniert, ist der Teamgeist. Du bist nie allein. Du gehst nicht allein zum Einsatz, du trägst Verantwortung gemeinsam.«
Ling liebt die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. »Da sind so viele Begegnungen, die einfach guttun. Menschen, die dankbar sind. Oder auch nur mal reden wollen. Das gehört genauso dazu wie die schwierigen Seiten.«
Und die gibt es. Etwa wenn es darum geht, Todesnachrichten zu überbringen. »Das sind Momente, in denen man sich wünscht, diesen Teil des Jobs könnte jemand anders übernehmen.« Doch die Polizei ist auch darauf vorbereitet: Mit dem sogenannten Kriseninterventionsteam (Kit-Pol) stehen geschulte Kolleginnen und Kollegen zur Seite, um emotionale Belastungen aufzufangen – und aufzuarbeiten.
Streife, Schreibtisch, Zentrale Anzeigenbearbeitung
Viele denken bei Polizeiarbeit nur an Funkwagen und Blaulicht – doch der Dienstalltag ist weit mehr. »Ein Großteil unserer Arbeit spielt sich am Schreibtisch ab«, erklärt Caroline Fachinger. In Lahnstein ist sogar die Zentrale Anzeigenbearbeitung für das gesamte Polizeipräsidium Koblenz angesiedelt. Betrugsdelikte, Sachbeschädigungen, Ladendiebstähle – Fälle mit geringer Komplexität, aber hoher Anzahl, werden hier gesammelt und bearbeitet. »Das entlastet die Reviere vor Ort und bündelt Kompetenzen.«
Und dennoch bleibt der Kontakt zur Straße wichtig – buchstäblich. »Wir versuchen, regelmäßig zu Fuß Streife zu gehen«, sagt Alisha Ling. »Gerade nach dem Frühdienst, einfach raus in die Innenstadt. Die Leute sehen uns, sprechen uns an. So entsteht Nähe.«
Mit Haltung und Herz: Polizei als Lebensweg
Sven Hohaus, Polizeioberkommissar, ist einer, der den Polizeiberuf von mehreren Seiten kennt. Nach seiner Ausbildung unterrichtet er heute neben dem Streifendienst auch an der Höheren Berufsfachschule in Lahnstein – dort, wo er selbst einst begann. Er lehrt Gefahrenabwehrrecht und bringt den Nachwuchs auf Kurs. »Mir war klar, dass ich keinen Beruf will, der mich täglich ins Büro einsperrt. Hier habe ich alles: Menschen, Herausforderungen, Verantwortung.«
Auch er kennt die Diskussion um Respekt gegenüber der Polizei. „Ja, es ist manchmal rauer geworden. Aber mit dem richtigen Auftreten kommt man weit. Freundlichkeit wirkt oft stärker als jedes Mittel des Zwangs.“ Angst habe er nie. »Man braucht Respekt vor der Situation und den Menschen, aber keine Angst.«
Ein starkes Team – für ein starkes Revier
Was uns beim Besuch in der PI Lahnstein besonders auffiel, war das Miteinander. Die gegenseitige Unterstützung, das Gespräch, das offene Ohr. Vom Schreibtisch bis zur Fußstreife, von der jungen Kommissarin bis zur erfahrenen Leiterin – hier wird zusammengearbeitet, nicht nebeneinander her.
»Polizei ist nicht, was viele von außen denken«, sagt Caroline Fachinger. »Wir sind keine Befehlsempfänger – wir sind Entscheidungsfinder, Gesprächspartner, Helfer. Und manchmal auch nur einfach da.«
Blaulicht
Lars Kreusel ist neuer Wehrführer in Oberneisen

OBERNEISEN Am Freitag, dem 05. September 2025, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Oberneisen zur turnusmäßigen Neuwahl ihres Wehrführers im Feuerwehrgerätehaus in Oberneisen.
Pünktlich um 19 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Aar-Einrich Lars Denninghoff die Wahlversammlung und begrüßte 23 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins sowie den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, der bisher auch zeitgleich Wehrführer der Ortsgemeinde Oberneisen war. Nachdem er bereits im Vorfeld der Wahl erklärt hatte, dass er für eine Wiederwahl als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung steht, dankte ihm Bürgermeister Lars Denninghoff für die in den letzten 10 Jahren geleistete Arbeit als Wehrführer und überreichte ihm die Entlassungsurkunde.
Anschließend wurden aus den Reihen der 23 wahlberechtigten Feuerwehrkameraden der bisherige stellvertretende Wehrführer Lars Kreusel sowie Jens Keilholz für die Wahl zum Wehrführer vorgeschlagen. Nachdem Keilholz nicht für das Amt des Wehrführers zur Verfügung stand, erhielt Lars Kreusel direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Lars Kreusel wurde anschließend von Lars Denninghoff für die nächsten 10 Jahre zum Wehrführer der Einheit Oberneisen ernannt.
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers wurde aus den Reihen der wahlberechtigten Feuerwehrkameraden Jens Keilholz vorgeschlagen, der bei der anschließenden Wahl ebenfalls einstimmig die Zustimmung aller Wahlberechtigten erhielt und die Wahl annahm. Bürgermeister Lars Denninghoff beauftragte daraufhin Jens Keilholz kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehreinheit Oberneisen, da er noch vorgeschriebene Ausbildungslehrgänge absolvieren muss.
Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Oberneisen Axel Saueressig gratulierte den Gewählten und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dem bisherigen Wehrführer Johannes Mack sprach er seinen Dank für die vergangenen 10 Jahre als Wehrführer aus und betonte sein Engagement.
Der neue Wehrführer Lars Kreusel bedankte sich bei den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für das entgegengebrachte Vertrauen an ihn und seinen künftigen Stellvertreter Jens Keilholz sowie bei seinem Vorgänger für die gute Zusammenarbeit und überreichte diesem ein Präsent.
Der bisherige Wehrführer Johannes Mack bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren und freute sich, dass die neue Wehrführung eine hundertprozentige Zustimmung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erhalten hat.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Blaulicht
Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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