Blaulicht
Ebling: Bedrohung durch Rechtsextremismus und Islamismus bleibt hoch

MAINZ Rechtsextremismus und Islamismus bleiben große Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung und stehen deshalb in besonderer Weise im Fokus der Sicherheitsbehörden. Dies machte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2024 am Mittwoch in Mainz deutlich. Schwerpunkte setzte der Minister in seinen Ausführungen auf die Vernetzung von Akteuren der „Neuen Rechten“ sowie auf die extremistische Radikalisierung junger Menschen. Auch ging er auf die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ein.
Die AfD sei keine Partei wie jede andere, sagte Ebling. So hätten sich unter den Kandidaten für die Kommunalwahl 2024 Personen befunden, die bereits Mitglied in anderen rechtsextremistischen Gruppierungen gewesen seien, zum Beispiel der „Jungen Alternative“ oder der „Identitären Bewegung“ beziehungsweise „Revolte Rheinland“. Immer stärker vernetze sich die AfD mit Akteuren der „Neuen Rechten“. Beispielhaft zeige sich dies an der „Burschenschaft Germania Halle zu Mainz“, deren Einfluss bereits im Kontext des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz deutlich geworden sei. Entsprechende Vernetzungsbestrebungen der AfD und der „Neuen Rechten“ beobachtet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz auch rund um das sogenannte Quartier Kirschstein in Koblenz, wo am 17. August 2024 eine „Messe des Vorfelds“ stattfand, bei der bedeutende Akteure der Szene anwesend waren.
Zum Erliegen gekommen sind Ende 2024 hingegen die rechtsextremistischen Umtriebe in der sogenannten Fassfabrik in Hachenburg im Westerwald, die der Verfassungsschutz bereits länger im Blick hatte. „Das Beispiel der ‚Fassfabrik‘ zeigt, wie erfolgreich ein enger Schulterschluss zwischen Sicherheitsbehörden, Politik und Zivilgesellschaft sowie eine gewisse Ausdauer und ein konsequentes Vorgehen sein können“, betonte der Minister.
Insgesamt ist das rechtsextremistische Personenpotenzial in Rheinland-Pfalz abermals leicht gewachsen und beläuft sich inzwischen auf knapp 800 Personen, darunter 160 gewaltorientierte. Zu den Regionen, in denen Rechtsextremisten vergleichsweise stark in Erscheinung treten, zählen Teile die Pfalz und der Westerwald. Verglichen mit anderen Bundesländern ist Rheinland-Pfalz kein rechtsextremistischer „Hot Spot“.
Islamismus – Jihadistischer Terrorismus wieder verstärkt im Fokus
Der Islamismus bleibt neben dem Rechtsextremismus eine herausragende extremistische Bedrohung für die demokratische und offene Gesellschaft sowie die innere Sicherheit. Der Gazakrieg und die weiteren militärischen Operationen Israels, die sich an den Terrorangriff der HAMAS auf Israel anschlossen, sorgten 2024 für eine anhaltend hohe Emotionalisierung der Szene. Vor allem online oder als Teilnehmer propalästinensischer Demonstrationen taten Islamisten ihren Unmut über die Lage im Gazastreifen und die hohe Anzahl ziviler Opfer kund. Dabei äußerten sie vielfach Verständnis für die HAMAS und rechtfertigten oder glorifizierten deren Vorgehen. Zudem fielen sie regelmäßig durch israelfeindliche und antisemitische Aussagen auf.
„Die Fronthaltung gegen Israel ist keineswegs auf Islamisten begrenzt, sondern schließt auch Personen insbesondere aus den Bereichen Extremismus mit Auslandsbezug sowie Linksextremismus ein“, so Innenminister Ebling. Mehrfach habe man bei propalästinensischen Kundgebungen eine entsprechende heterogene Zusammensetzung der Teilnehmenden feststellen können.
Wieder verstärkt in den Fokus rückte der jihadistische Terrorismus. Von ihm gehe weiterhin nicht nur eine hohe abstrakte Gefahr aus. Terroristische Taten und Vorbereitungshandlungen im Bundesgebiet hätten 2024 verdeutlicht, wie nah die Gefahr immer noch sei, sagte der Minister. Auch wenn Rheinland-Pfalz glücklicherweise von Terrortaten verschont geblieben sei, müssten die Sicherheitsbehörden äußerst wachsam bleiben, wie der Fall des am 26. November 2024 wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat festgenommenen Jugendlichen aus dem Landkreis Mainz-Bingen zeige. Er soll sich im Internet islamistisch radikalisiert haben.
Dem Islamismus werden in Rheinland-Pfalz rund 690 Personen zugerechnet, davon ca. 65 gewaltorientierte. Geografische Schwerpunkte lassen sich in Mainz, Ludwigshafen am Rhein sowie im nördlichen Landesteil in der Region Koblenz/Neuwied ausmachen.
Virtueller Raum – immer mehr Jugendliche radikalisieren sich online
Sowohl Rechtsextremisten als auch Islamisten erreichen laut Verfassungsschutz über soziale Netzwerke, Messengerdienste und Videoplattformen zunehmend Jugendliche, die sie indoktrinieren, mobilisieren und radikalisieren. „Die Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern registrieren seit einigen Jahren eine steigende Zahl von Fällen, in denen sich sehr junge Menschen online radikalisieren und in der Folge selbst zu Multiplikatoren extremistischer Ideologie werden“, erläuterte der Minister. Der digitale Raum habe sich zu einer zweiten, der sogenannten Realwelt ebenbürtigen Wirklichkeit entwickelt. Mittlerweile seien digitale, insbesondere soziale Medien die maßgeblichen Aktionsräume extremistischer und fremder staatlicher Akteure.
Laut Verfassungsschutz nimmt außerdem die Verrohung im virtuellen Raum zu, welche mitunter in gewaltverherrlichenden Inhalten Ausdruck findet. Einzelne Akteure versuchten durch immer stärkere gewaltverherrlichende Inhalte, sich gegenseitig zu übertrumpfen, heißt es im aktuellen Jahresbericht. Dies könne zu rapiden Radikalisierungen in entstehenden „Echokammern“ führen und in der Folge zu realweltlichen Aktivitäten wie Gewalttaten jenseits des digitalen Raums.
„Reichsbürger“ – Szene wächst weiter
Über alle extremistischen Phänomenbereiche hinweg weist das Spektrum der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ das größte Personenpotenzial auf. Im Berichtsjahr stieg es weiter an auf nunmehr 1.100 Personen. Das Spektrum, welches seit November 2016 von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird, wies in Rheinland-Pfalz auch 2024 ein hohes Maß an Heterogenität auf und bestand hauptsächlich aus Einzelpersonen ohne jeglichen Organisationsbezug. Die meisten von ihnen fallen vor allem durch ein konfrontatives Handeln gegenüber der öffentlichen Verwaltung und deren Mitarbeitern auf. „Es herrschen ein hohes Maß an Aggressivität und eine ausgeprägte Waffenaffinität. Vorrangiges Ziel der Verfassungsschutzbehörde bleibt es daher, zur konsequenten Entwaffnung der Szene beizutragen“, unterstrich der Minister. Dabei sei man erfolgreich. Während Mitte 2022 noch in 86 Fällen „Reichsbürger“ über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügten, waren es Ende 2024 nur noch acht.
Extremismus mit Auslandsbezug – PKK in Auflösung?
Darüber hinaus bleiben extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dieser verfolge den Fortgang der Verhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ sowie die Auswirkungen auf die bundesweit etwa 15.000 Personen zählende PKK-Anhängerschaft, davon 450 in Rheinland-Pfalz, aufmerksam, so Ebling. Die PKK hatte Anfang Mai dieses Jahres ihre Auflösung einschließlich der Einstellung ihrer Aktivitäten – darunter dem bewaffneten Kampf – signalisiert, dies aber an Zugeständnisse der türkischen Regierung gegenüber der kurdischen Bevölkerung geknüpft.
Linksextremismus –Aktionsfelder Antifaschismus und Palästina-Solidarität
Wichtigste Aktionsfelder der konstant rund 490 Linksextremisten in Rheinland-Pfalz, darunter 120 gewaltorientierte, sind 2024 der Antifaschismus und die Palästina-Solidarität geblieben. Ihre Mobilisierungsfähigkeit und Gewaltorientierung blieben im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau. Der Verfassungsschutz behalte die Szene gleichwohl im Blick, sagte Ebling.
Politisch motivierte Kriminalität – Entwicklung bereitet Sorge
Die wachsenden Herausforderungen, die von Extremisten für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen, spiegeln sich auch in der Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2024 wider. Diese gebe Anlass zur Sorge, so Ebling. Deren Gesamtzahl sei um 26 Prozent auf 2.532 Taten gestiegen (2023: 2.009). Rheinland-Pfalz läge somit zwar im Bundestrend, bliebe aber hinter dem bundesweiten Anstieg, der sich auf 40 Prozent belaufe, zurück. Leicht gesunken sei zudem erfreulicherweise die in der Gesamtzahl enthaltenen Gewaltdelikte (2024: 104, 2023: 111). Dem Aufwärtstrend folgten 2024 auch die antisemitischen Straftaten nicht; sie sanken von 171 im Jahr 2023 auf 138, ein Rückgang um rund 19 Prozent. Es bleibe aber dabei, jede Tat ist eine zu viel, betont Ebling.
Die rechtsmotivierten Delikte bildeten wie in den vergangenen Jahren den Hauptanteil an den politisch motivierten Straftaten. Sie stiegen von 1.245 in 2023 stark auf 1.471 Taten, ein Anstieg um 18 Prozent. Die Zahl der rechtsmotivierten Gewaltdelikte sank hingegen auf 53 Taten, 2023 waren es 69.
„Wir nehmen die Entwicklung sehr ernst. Die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität bleibt eine Schwerpunktaufgabe“, resümiert der Innenminister.
Hybride Angriffe zielen auf Störung des gesellschaftlichen Gefüges
Neben der Bedrohung durch Extremisten ging der Minister auch auf die Aktivitäten fremder staatlicher Mächte ein. Diese setzen vor allem auf hybride Strategien, deren Instrumente Spionage, Sabotage, Proliferation und Cyberangriffe seien. Hinzu kämen Einflussnahmeaktivitäten, so durch die Verbreitung von Desinformation. Neben der Absicht, physischen Schaden anzurichten, zielten solche Angriffe auf die nachhaltige Störung des gesellschaftlichen Gefüges und die Beeinflussung demokratischer Entscheidungsprozesse. Insbesondere von Russland gingen aktuell solche Angriffe aus.
Potenzielle Ziele in Rheinland-Pfalz, so Ebling, seien militärische Liegenschaften, kritische Infrastrukturen und Wirtschaftsunternehmen, darunter weltweit agierende Firmen und mittelständische Unternehmen. Die Sicherheitsbehörden verfolgten das Ziel, solche Aktivitäten bestmöglich aufzuklären. Anfang Juli würden Polizei und Verfassungsschutz das Thema hybride Bedrohungen in einer gemeinsamen Fachtagung nochmal näher beleuchten und sich über Präventionsmaßnahmen sowie Abwehrmöglichkeiten austauschen, kündigte der Innenminister an.
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz – wachsam und analytisch kompetent
Auf die Bedrohungslage hat sich die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz eingestellt. Er hat sie intensiv im Blick und steht dabei im engen Austausch im Verfassungsschutzbund sowie mit Polizei und Justiz im Land.
Auch in operativer Hinsicht trägt der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz der Entwicklung Rechnung. Ein Hauptaugenmerk gilt der Nachrichtengewinnung im virtuellen Raum. Wiederholt konnten extremistische Netzwerke aufgedeckt und Radikalisierungsansätze frühzeitig erkannt werden.
Daneben wurde die Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit intensiviert. Angesichts der maßgeblich von Russland ausgehenden gewachsenen hybriden Bedrohung haben die Spionageprävention, der Geheimschutz und der Cyberschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Hier geht es zum Verfassungsschutzbericht 2024: https://mdi.rlp.de/themen/verfassungsschutz/publikationen-und-informationsmaterial
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Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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