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Gesundheit

DRK zieht sich aus Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurück: Wie geht es weiter?

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DRK Krankenhaus Altenkirchen
Foto: BEN Kurier
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WESTERWALD Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beendet seine Trägerschaft für mehrere Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und hat Insolvenz für die betroffenen Einrichtungen angemeldet. Trotz dieser unerwarteten Entwicklung zeigen sich die Landkreise zuversichtlich, dass eine tragfähige Lösung gefunden wird. (zuerst berichtete der SWR hier).

Betroffene Kliniken und erste Reaktionen

Von der Insolvenz betroffen sind die Krankenhäuser in Kirchen, Altenkirchen, Hachenburg, Neuwied und Alzey, für die bereits Ende 2024 finanzielle Schwierigkeiten angekündigt worden waren. Zudem wurden nun auch die Tageskliniken in Bad Kreuznach und Worms, die Fachklinik in Bad Neuenahr, das DRK-Schmerzzentrum Mainz sowie die Kamillus Klinik in Asbach in die Insolvenz aufgenommen.

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Die Nachricht kam für viele Verantwortliche und Mitarbeiter überraschend. In Bad Neuenahr soll eine Informationsveranstaltung stattfinden, um das Personal über die Auswirkungen zu informieren. Laut dem kaufmännischen Direktor Karl-Heinz Ritzdorf ist die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet.

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Hoffnung auf neue Träger

Landrat Achim Hallerbach (CDU) aus Neuwied setzt sich dafür ein, dass die neurologisch spezialisierte Kamillus Klinik in Asbach erhalten bleibt. Er betont, dass der Standort von großer Bedeutung für die Region und das gesamte Bundesland sei. Gespräche mit potenziellen Investoren laufen bereits, auch wenn bislang keine konkreten Namen bekannt sind.

Auch im Westerwaldkreis zeigt sich Landrat Achim Schwickert optimistisch, dass für das Krankenhaus in Hachenburg ein neuer Betreiber gefunden werden kann. Er verweist auf die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtung.

Unklare Zukunft in Kirchen und Alzey

Anders sieht es im Kreis Altenkirchen aus: Landrat Peter Enders (CDU) sieht den Insolvenzverwalter in der Verantwortung, eine Lösung zu erarbeiten. Sollte sich kein neuer Betreiber finden, müsste der Kreis möglicherweise selbst eingreifen. Besonders herausfordernd ist die Lage für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen.

Heiko Sippel (SPD), Landrat des Kreises Alzey-Worms, zeigte sich von der Entscheidung des DRK enttäuscht, will aber das Krankenhaus in Alzey erhalten. Er hofft, dass Investoren Interesse zeigen. Falls keine privaten Träger gefunden werden, könnte der Landkreis gezwungen sein, selbst Verantwortung zu übernehmen – ähnlich wie es die Stadt Bingen und der Kreis Mainz-Bingen im vergangenen Jahr vorgemacht haben.

Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob und welche neuen Träger die Krankenhäuser übernehmen können. Alle betroffenen Kreise betonen, dass sie aktiv nach Lösungen suchen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auch wenn die Insolvenz des DRK eine große Herausforderung darstellt, gibt es Anzeichen, dass einige Kliniken eine Zukunft unter neuer Leitung haben könnten.

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Gesundheit

Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

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NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.

Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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