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Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!

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Organisierter Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen - Millionenschaden aufgedeckt!
Foto: Symbolbild Envato: Lizensiert für den BEN Kurier

KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.

Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).

In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.

9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.

Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.

Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.

Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.

Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“

Rechtliche Hinweise:

Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.

Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn: Jubiläumsfeier und zukunftsweisende Beschlüsse

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Foto: Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn

LAURENBURG Gestern fand die jährliche Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn in Laurenburg statt. Die Veranstaltung bot nicht nur einen Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr, sondern setzte auch neue Impulse für die Zukunft.

Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Landesjugendfeuerwehrwart Dirk Ströder, Landrat Jörg Denninghoff sowie zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz. In ihren Grußworten hoben die Gäste die Bedeutung der Jugendfeuerwehr für die Nachwuchsarbeit und die gesellschaftliche Verantwortung hervor.

Bericht des Kreisjugendfeuerwehrwartes Gerd Werner

Im Jahr 2024 hat die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn zahlreiche Aktivitäten umgesetzt. Insgesamt fanden sechs Vorstandssitzungen statt, bei denen Themen wie die Organisation von Veranstaltungen, personelle Veränderungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bambinivertreterinnen im Fokus standen. Unter den durchgeführten Veranstaltungen war der Schwimmwettkampf am 26. Februar in Lahnstein hervorzuheben, an dem 19 Mannschaften mit 112 Jugendlichen teilnahmen. Darüber hinaus wurden erfolgreiche Abnahmen der Jugendflamme und der Leistungsspange durchgeführt.

Ergebnisse und Highlights der Versammlung

Zwei wichtige Personalentscheidungen standen im Fokus: Mario Baldewein aus Hainau wurde im Vorhinein der Delegiertenversammlung zum stellvertretenden Kreisjugendwart gewählt, und Marius Paus aus Lahnstein übernimmt künftig das Amt des Geschäftsführers. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung von Jan Stotz aus Lohrheim, der vom Landesjugendfeuerwehrwart mit dem Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in Silber ausgezeichnet wurde.

Prämierung Umweltwettbewerb

Im Rahmen der Versammlung wurden die Jugendfeuerwehren Altendiez, Rettert, Scheidt, Miehlen und Nievern für ihr Engagement beim Umweltwettbewerb ausgezeichnet. Jede Einheit erhielt eine Urkunde und ein Geldpräsent als Anerkennung.

Rückblick und Ausblick

Das Jahr 2024 war für die Jugendfeuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis ereignisreich: Mit über 750 aktiven Mitgliedern in 68 Jugendfeuerwehren wurden zahlreiche Wettbewerbe und Schulungen durchgeführt, darunter der Schwimmwettkampf in Lahnstein, die Abnahme der Leistungsspange in Bad Ems und Betreuerausflüge. Im kommenden Jahr zeichnen sich bereits spannende Veranstaltungen ab. So findet im Rhein-Lahn-Kreis erneut das Kreiszeltlager des Kreises Limburg-Weilburg in Niederneisen und der Deutsche Jugendfeuerwehrtag in Andernach und Neuwied statt.

Auch die Kreisjugendfeuerwehr plant wieder ein Betreuerseminar, eine Betreuerweiterbildung, die Abnahme der Jugendflamme sowie der Leistungsspange. Die aktuellen Termine können immer unter https://kfv-rhein-lahn.de/ nachgelesen werden.

40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn

Ein besonderes Jubiläum begleitete die diesjährige Versammlung: Die Jugendfeuerwehr des Rhein-Lahn-Kreises feierte ihr 40-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Oktober 1984 in Lollschied hat sie sich zu einer unverzichtbaren Säule des Kreisfeuerwehrverbands entwickelt.

Werner nutzte Gunst der Stunde

Im Anschluss an die Kreisjugendfeuerwehrversammlung folgte die Sitzung des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V.. Staatssekretär Daniel Stich stellte hier kurz die geplanten Änderungen am Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner nutzte seinen Bericht, welchen er im Rahmen dieser Versammlung ebenfalls vorträgt, um in Richtung der Anwesenden Landespolitiker zu appellieren. Er forderte hier dazu auf, die Belange der Bambini- und Jugendfeuerwehren in die Vorgaben zur Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser aufzunehmen. Oft sei es der Nachwuchs, der in Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Auch die Übernahme von Lohnausfall für Betreuer bei mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendorganisationen sei ein Thema, welches, wie schon in anderen Bundesländern geschehen, dringend angegangen werden müsse. Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn blickt mit Stolz auf ihre Erfolge im Jahr 2024 zurück und freut sich auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen und neuer Möglichkeiten (pm Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn).

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Schwerer Verkehrsunfall bei Schweighausen

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Foto: BEN Kurier

SCHWEIGHAUSEN (ots) Bei einem schweren Verkehrsunfall am gestrigen Freitag auf der Landstraße 332 zwischen Schweighausen und Dachsenhausen wurde eine Person tödlich verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 44-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW die L332 aus Richtung Schweighausen kommend in Fahrtrichtung Dachsenhausen. Hier setzte sie in der dortigen Rechtskurve zum Überholen eines Transporters an.

Auf gleicher Höhe kam es dann zum frontalen Zusammenstoß mit dem auf der Gegenspur entgegenkommenden PKW. Der 58-jährige Fahrzeugführer dieses PKW verstarb an der Unfallstelle. Die überholende Fahrzeugführerin wurde schwer und die beiden jugendlichen Mitfahrer leicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden total beschädigt.

Die Unfallstelle war für mehrere Stunden voll gesperrt. Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienst waren mit starken Kräften vor Ort.

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