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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Gesundheit

In Nassau eröffnet am 04. November eine neue hausärztliche Praxis von LilianCare Allgemeinmediziner Michael Hausen freut sich auf die Aufgabe in Nassau

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Foto: LilianCare
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NASSAU Am 4. November 2025 eröffnet in Nassau in der Emser Straße 25 eine neue hausärztliche Praxis, eng verbunden mit der Praxis in Nastätten, die seit über einem Jahr für persönliche und verlässliche medizinische Betreuung steht. Damit wird die wohnortnahe Versorgung in der Region weiter gestärkt.

Für die Menschen in Nassau bedeutet das: kurze Wege, eine verlässliche hausärztliche Betreuung und mehr medizinische Kapazität direkt vor Ort. Mit dem erfahrenen Allgemeinmediziner Michael Hausen gewinnt die Praxis einen Arzt, der Wert auf Zuhören, Zeit und individuelle Begleitung legt.

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Eine Hausarztpraxis sollte ein Ort sein, an dem man sich verstanden und ernst genommen fühlt, genau das möchte ich den Menschen in Nassau bieten“, so Hausen.

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Sprechzeiten der Praxis Nassau:

  • Montag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Dienstag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:15 – 14:00 Uhr

Unsere Leistungen: alles, was eine gute Hausarztpraxis ausmacht – und noch ein bisschen mehr:

Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen – persönlich, kompetent und mit modernen digitalen Möglichkeiten.

  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
  • Bauchultraschall
  • Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen
  • Impfungen und reisemedizinische Beratung
  • Moderne Diagnostik (z. B. Blutuntersuchungen, EKG)
  • Psychosomatische Grundversorgung

Viele Anliegen lassen sich bequem von zuhause aus erledigen – etwa Termine rund um die Uhr über die LillianCare-App buchen oder Rezepte online anfordern. Zum Start bietet die Hausärztliche Praxis Nassau Grippeimpfungen ohne Termin während der regulären Sprechzeiten an. Weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf unserer Website.

Kontakt zur Praxis

Hausärztliche Praxis Nassau

Emser Straße 25, 56377 Nassau

E-Mail: nassau@lillian-care.de

Website: https://praxis.lillian-care.de/nassau/

LillianCare-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.lillian_care.app oder https://apps.apple.com/de/app/lilliancare/id6471984096 (pm LilianCare)

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Gesundheit

Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen

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Foto: BEN Kurier - Symbolbild -
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KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.

Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

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Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

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  • Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.

  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.

  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.

  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.

  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).

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Gesundheit

„Ich stehe allein da“: Patient verzweifelt nach Schließung des MVZ Galeria Med in Nastätten Leser schildert seine vergebliche Suche nach der eigenen Patientenakte

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Foto: BEN Kurier
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NASTÄTTEN Nachdem das Medizinische Versorgungszentrum Galeria Med in Nastätten zum 1. Oktober seine Türen geschlossen hat, beginnt für viele ehemalige Patienten ein Spießrutenlauf. Während die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) den Wegfall der Praxis mit einem mobilen Arztmobil zu überbrücken versucht, bleiben viele Betroffene ohne Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen – und damit ohne wichtige Informationen für ihre weitere Behandlung.

Wie schwierig die Lage tatsächlich ist, zeigt ein Schreiben eines Bürgers aus der Verbandsgemeinde Nastätten, der sich hilfesuchend an den BEN Kurier gewandt hat. Er fühlt sich im Stich gelassen, von allen Seiten.

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»Die neue Praxis, die mich übernehmen möchte, benötigt meine Patientenakte. Doch niemand kann mir sagen, wo sie ist oder wie ich sie bekomme«, schildert der Mann seine Erfahrung. »Die KV konnte mir telefonisch nicht helfen, der Insolvenzverwalter ist im Urlaub, und das verbliebene Personal weiß von nichts. Ich solle mich gedulden.«

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Auch die elektronische Patientenakte (e-PA), die eigentlich eine digitale Lösung bieten soll, hilft ihm nicht weiter. „In meiner neuen Praxis funktioniert das System noch nicht„, so der Betroffene. „Man hätte mir mit der E-Mail des Insolvenzverwalters weiterhelfen können, aber die hatte ich schon, ohne zu wissen, dass es sich um den Insolvenzverwalter handelt.

Nach Informationen des BEN Kuriers ist die rechtliche Lage kompliziert: Bei einer Praxisinsolvenz geht das Eigentum an den Patientenakten grundsätzlich an den Insolvenzverwalter über, der für deren sichere Verwahrung und spätere Herausgabe zuständig ist. Doch die Kommunikation zwischen Verwalter, KV und Nachfolgepraxen scheint in diesem Fall nicht immer zu funktionieren.

Verzweifelt wandte sich der Patient erneut direkt an die KV, doch auch dort stieß er auf eine Mauer der Zuständigkeiten. »Die KV erklärte mir, sie könne nichts tun. Der Insolvenzverwalter sei zuständig, aber der war nicht erreichbar. Ich habe mehrfach angerufen, doch niemand wusste etwas.« Weiter monierte der Bürger die öffentliche Kommunikation der Praxis und der jetzigen Verantwortlichen: »In der Amtsblattausgabe Blaues Ländchen aktuell vom 8. Oktober steht, man solle sich telefonisch an die Praxis oder an die KV wenden. Aber die Praxis ist längst geschlossen, und die KV verweist auf fehlende Möglichkeiten. Wie soll das gehen?«

Inzwischen hat er zwar einen Termin im Arztmobil der KV erhalten, doch die Skepsis bleibt: »Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll, wenn man dort keine Einsicht in meine bisherigen Befunde hat. So kann doch keine durchgehende Behandlung stattfinden.«

Sein Fazit fällt ernüchternd aus: „Es ist traurig, dass man als Patient nach so einer Insolvenz völlig auf sich allein gestellt bleibt. Ein bisschen mehr Verantwortung, Organisation und Transparenz wäre wünschenswert – für alle, die einfach nur ärztliche Hilfe brauchen.“ Der Fall zeigt beispielhaft, wie schwierig die Situation für viele Betroffene derzeit ist.
Während die Praxis geschlossen und die Abläufe ungeklärt sind, bleibt für die Patienten vorerst nur die Hoffnung, dass sich bald eine Lösung für den Zugang zu ihren Unterlagen findet.

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