Blaulicht
Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der `Ndrangheta

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zehn Angeschuldigte Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Darin wird neun der Angeschuldigten zur Last gelegt in 26 Fällen und einem der Angeschuldigten in 11 Fällen banden- und gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Insgesamt sollen sich die Angeschuldigten auf Kosten der Allgemeinheit um einen Betrag in Höhe von rund 106.000.- EUR bereichert haben.
Konkret wirft die Anklageschrift den Angeschuldigten vor, sich spätestens im März des Jahres 2021 zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, deren Zweck darin bestand, sich unter Nutzung ihres Firmengeflechts durch die fortlaufende, arbeitsteilige Begehung von Vermögensdelikten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Sie sollen hierbei beabsichtigt haben, durch Vortäuschung des Vorliegens der hierfür jeweils erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht erfüllten Voraussetzungen, ein größtmögliches Maß an staatlichen Unterstützungsleistungen zu erhalten. So sollen die Angeschuldigten entsprechend ihres zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes in der Zeit von März 2021 bis März 2022 für einen Großteil der in den Firmen angemeldeten Arbeitnehmer, sowie zum Teil auch für sich selbst, Kurzarbeitergeld beantragt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.
Soweit gegen die Beschuldigten aufgrund der bislang von den italienischen Behörden zur Verfügung gestellten Informationen der Tatverdacht der Beteiligung an einer ausländischen kriminellen Vereinigung bestanden hat, ließ dieser sich nicht zur einem hinreichenden Tatverdacht verdichten. Gleiches gilt, soweit gegen die Beschuldigten der Verdacht bestanden hat, unter Verwendung des von ihnen aufgebauten Firmengeflechts aus Betäubungsmittelgeschäften der ‚Ndrangheta stammende, inkriminierte Gelder zu waschen (Geldwäsche), sowie hinsichtlich des Vorwurfs des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Verfahren wurde deshalb bezüglich dieser Vorwürfe gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Die Ermittlungen hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verdachts des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelts, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit dem Erhalt von Corona-Soforthilfen, des Versicherungsbetruges, der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, des gemeinschaftlichen Kreditbetruges, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld hinsichtlich der nicht angeklagten Zeiträume, der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung und der Lohnsteuerhinterziehung werden in einem getrennten Verfahren fortgeführt und dauern noch an.
Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht ist nunmehr berufen, über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Wann die Hauptverhandlung beginnen wird, steht noch nicht fest. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Blaulicht
Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.
Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.
Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.
Blaulicht
Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.
Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen
Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.
Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor
Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.
Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz
Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).
Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen
Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.
Blaulicht
Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
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