Blaulicht
Stand der Ermittlungen zur Flutnacht im Ahrtal – KEIN Anfangsverdacht gegen Mitglieder der Landesregierung!
KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.
Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:
Der Staatsanwaltschaft sind – wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt – die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.
Weitere Unterlagen – Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.
Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 – vermutlich nachmittags – entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.
Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat – ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung – bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.
Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da – wie bereits mehrfach mitgeteilt – nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.
Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz)
Blaulicht
Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau
BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.
Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.
Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.
Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.
Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung
Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
Blaulicht
Schulfeuerwehr des Gymnasiums in St. Goarshausen neu ausgestattet
ST. GOARSHAUSEN Der 10. Dezember 2024 war ein besonderer Tag für die Schulfeuerwehr des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen (WHG). Aus besonderem Anlass begrüßte der Leiter der Schulfeuerwehr-AG Fabian Zorn neben den Mitgliedern der Schulfeuerwehr den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Mike Weiland, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann, den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V. Ralf Elenz sowie den ehemaligen Wehrführer der Feuerwehr Patersberg Bernd Rammersbach. Mike Weiland dankte den anwesenden Nachwuchskräften, die aus insgesamt vier verschiedenen Verbandsgemeinden stammen, für ihr Engagement und übergab einen Tragkraftspritzenhänger (TSA) an die Schulfeuerwehr.
Übergabe von Gerätschaften und Schutzausrüstung
Legt die Schule damit doch den Grundstein und die Motivation für junge Menschen, sich oft auch in der regulären Feuerwehr in ihren Wohnorten zu engagieren. Diesen Tragkraftspritzenanhänger hat Bernd Rammersbach dankenswerterweise über mehrere Monate mit der dazugehörigen Ausrüstung hergerichtet. Damit der Anhänger rund um die Schule bewegt werden kann, wurde ein Adapter für eine PKW-Anhängerkupplung montiert, der freundlicherweise vom Malerbetrieb Herrmann Christmann gesponsert wurde.
Um die persönliche Schutzausrüstung der Schulfeuerwehr auf den neusten Stand zu bringen, hat der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. die Nachwuchskräfte mit 12 neuen Einsatzjacken und -hosen ausgestattet. Da die Schulfeuerwehr nach dieser Beschaffung weitere Mitglieder dazu gewonnen hat, hat sich der Verein der Freunde und Förderer des WHG ebenfalls an der Ausstattung mit Einsatzjacken- und hosen beteiligt.
Fabian Zorn sowie die anwesenden Schülerinnen und Schüler waren sichtlich von der neuen Ausrüstung und der damit verbundenen Aufwertung der Arbeitsgemeinschaft begeistert. Dadurch können bestimmte Aufgaben rund um die Schule, wie z.B. bei Hochwasser, bearbeitet und die gute Kooperation mit der Feuerwehr St. Goarshausen intensiviert werden. Alle Beteiligten freuen sich schon sehr auf die erste Übung mit den neuen Gerätschaften und der neuen Schutzausrüstung.
Blaulicht
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.
Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.
BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.
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