Connect with us

Politik

Planung der L 334 schnellstens voranbringen und Baubeginn fixieren

Veröffentlicht

am

Bürgermeister Mike Weiland (links) nutzte die Einladung zum Antrittsbesuch des neuen Leiters des LBM Diez, Benedikt Bauch (2. von links), gleich, um in Dahlheim gemeinsam mit Ortsbürgermeister Marco Jost (2. von rechts) und Landrat Jörg Denninghoff (rechts) für Klarheit zu sorgen. Die Forderung: Nach der Sanierung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt in Dahlheim muss die freie Strecke in Richtung Wellmich schnellstmöglich angepackt werden.
Anzeige

LORELEY Zum Antrittsbesuch hatte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, Mike Weiland, den neuen Leiter der Niederlassung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez, Benedikt Bauch, jetzt nicht ins Büro, sondern gleich an eine der aktuell größten und kostenintensivsten Baustellen zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt nach Dahlheim im Zuge der L 334 eingeladen. Mit dabei waren auch der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und Dahlheims Ortsbürgermeister Marco Jost. „Mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt geht es gut und zügig voran“, zeigten sich Marco Jost und Mike Weiland zufrieden.

Es handelt es sich um eine zwei Jahre dauernde Maßnahme von LBM, Verbandsgemeindewerken und Ortsgemeinde, bei der nicht nur die Fahrbahn und Gehwege, sondern unter anderem auch die Wasser- und Abwasserinfrastruktur komplett erneuert, inzwischen auch Glasfaserkabel mitverlegt und ein Regenrückhaltebecken zum Schutze der Wellmicher Bach und des gleichnamigen Stadtteiles am Rhein errichtet wird. Die Asphaltarbeiten stehen im 1. Bauabschnitt in Kürze an, so dass dieser Teil in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann.

Anzeige

Klarheit wollten Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Landrat jedoch auch mit einer Aussage des LBM, wie es nach der Erneuerung der Ortsdurchfahrt, was im 2. Halbjahr 2023 sein soll, mit der Sanierung der freien Strecke zwischen Dahlheim und Wellmich weitergeht. „Unser letzter Stand ist die Aussage des LBM, dass es hier im Jahr 2024 nahtlos weitergehen soll, denn hierbei handelt es sich um eine wichtige Verbindung zwischen Rhein und Höhengemeinden, die vor allem von Schulbussen und Pendlern genutzt wird“, so Marco Jost und Mike Weiland.

Anzeige

Der Leiter des LBM Diez, Benedikt Bauch, erklärte dazu folgendes: „Nach dem Starkregenereignis im Wellmicher Bachtal im Mai 2016 war es angedacht, die entstandenen Schadstellen an der L 334 nach und nach zu beseitigen. Dieses Vorgehen bot sich seinerzeit an, weil für einzelne Schadstellen bereits eine Planung vorlag. So konnten in den Jahren 2016, 2017 und 2018 an 7 Schadstellen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit der Landesstraße durchgeführt werden.“ Jedoch zeigte sich laut LBM in der Folge, dass dieses schrittweise Herangehen zur Schadensbeseitigung, unter Anwendung von vereinfachten Genehmigungsverfahren, rechtlich nicht haltbar war.

Die weitere Schadensbeseitigung machte eine vollständige Planung mit einer detaillierten Beurteilung und Bewertung des Eingriffs in das Gewässersystem sowie in Natur und Umwelt erforderlich. Aufgrund des erforderlichen Eingriffes in das Gewässersystem und den dort vorhandenen Naturhaushalt kann die Schadensbeseitigung außerdem nur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Baurecht geführt werden. Aufgrund des grundsätzlichen Planungserfordernis wurde daher – zusätzlich zu der Schadstellenbeseitigung – die Entscheidung für eine Ausbauplanung eines insgesamt rd. 3,7 km langen Streckenabschnittes der L 334 zwischen der OD Wellmich und der Einmündung K 83 (Prath) getroffen.

Der straßentechnische Entwurf ist weitestgehend fertiggestellt. Darin vorgesehen ist auch eine Neuregelung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Streckenabschnitt. Derzeit läuft noch die detaillierte Planung der Gewässerausbau- und Gewässerverlegungsmaßnahmen für die Beseitigung der Schadstellen. Im Anschluss kann dann eine abschließende Beurteilung der Eingriffs- und Ausgleichssituation und die Fertigstellung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung erfolgen. Dann soll die Gesamtmaßnahme im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 5
Landesstraßengesetz zu Baurecht gebracht werden. Die Planung für den Ausbau der L 334 wird durch den LBM Diez somit aktiv betreut. Der zukünftige Ausbauquerschnitt der L 334 entspricht dem Ausbauquerschnitt der K 102 – zwischen der L 334 und Weyer.

Die Fahrbahnbreite und Linienführung der L 334 bleibt dabei im Wesentlichen erhalten und wird nur geringfügig verändert. Bei diesem Projekt liegen die naturfachlichen Untersuchungen in einem besonderen Fokus, um für das Planfeststellungsverfahren gerüstet zu sein. „Bei der Disposition der Baustelle müssen wir die Sanierung der B 42 Hochbrücke Lahnstein sowie den letzten Bauabschnitt der L 335 Braubach – Dachsenhausen berücksichtigen“, so Benedikt Bauch. Die gleichzeitige Durchführung aller Baumaßnahmen im Jahr 2024 erscheine aufgrund der Umleitungssituation nicht empfehlenswert.

„Wir beabsichtigen daher, das Baurecht für die Maßnahme bis zum Jahr 2025 herbei zu führen“, betont Benedikt Bauch. Eingaben ziehen Verfahren weiter in die Länge Die beiden Bürgermeister Marco Jost und Mike Weiland sowie Landrat Jörg Denninghoff zeigten sich hierüber nicht begeistert, denn das Verfahren zieht sich aus Sicht der Bürger zu deren Unmut schon viel zu lange hin, jedoch nannte Benedikt Bauch auch neben der Sanierung der Lahnhochbrücke, im Zuge deren Sperrung esauch noch Ausweichrouten geben muss, die offen sind, im persönlichen Gespräch weitere Gründe, die dem LBM die Planung erschweren: Neben der Planung müsse auch immer auf Materialkapazitäten, Personal und sonstige Unabwägbarkeite geachtet werden. So hatte Bauchs Vorgänger im Amt, der damalige Leiter des LBM Diez, Lutz Nink, beispielsweise im März 2022 noch sämtliche Straßenbaumaßnahmen im Verbandsgemeinderat Loreley mit deren vorgesehenen Zeitplan vorgestellt. Schon während der öffentlichen Sitzung wurde damals von Seiten der kleinsten Ratsfraktion der Ruf nach einer Umweltverträglichkeitsstudie laut, was nach der Vorstellung im Rat damals noch einmal schriftlich gegenüber dem LBM gefordert wurde.

„Solche Aktivitäten sind für uns absolut nicht nachvollziehbar“, zeigten sich die beiden Bürgermeister Mike Weiland und Marco Jost beim Ortstermin erbost. Da setze man als von den Menschen urgewählte Bürgermeister nahezu täglich schon die ohnehin nur wenigen zur Verfügung stehenden Hebel ein, damit die Straßen im ländlichen Raum nicht nur saniert, sondern die Sicherheit der Autofahrer und vor allem auch der Kinder, die in den Bussen über die Straße gefahren werden, schnellstmöglich erhöht wird und dann wird das auch noch durch politische Eingaben beim LBM torpediert. Von allen gelte es, nun in der Sache die Weichen zur zügigen Sanierung zu stellen, vor allem von den Bau- und zuvor von den Genehmigungsbehörden, ohne Wenn und Aber.

Parallel gelte es zu prüfen, wann man beispielsweise die Kreisstraße 103, von Dahlheim nach Kamp-Bornhofen, die inzwischen ebenfalls stark sanierungsbedürftig ist, zwischen den großen Baumaßnahmen einschieben kann, so die Forderung von Mike Weiland und Marco Jost gegenüber LBM und Landrat Jörg Denninghoff. Die Maßnahme war eigentlich bereits für dieses Jahr im Kreisstraßenbauprogramm vorgesehen und wurde aufgrund von Einsparungen im Kreishaushalt geschoben. Landrat Jörg Denninghoff unterstrich nicht nur, dass er dies mit seinen Mitarbeitern der Kreisverwaltung besprechen, sondern auch mit dem LBM das weitere Verfahren zur Sanierung der L 334 Hand in Hand begleiten werde.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Politik

Bürgermeister Weiland fordert barrierefreie Bahnhöfe in der Loreley

Veröffentlicht

am

von

Foto: VG Loreley | Mike Weiland
Anzeige

ST. GOARSHAUSEN Nachdem jetzt im Verbandsgemeinderat Loreley von einen Bahnvertreter das Projekt der Deutschen Bahn InfraGo „Hochleistungskorridor Rechter Rhein 2026“ vorgestellt wurde, hat sich Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, an die rheinland-pfälzische Staatsministerin Katrin Eder gewandt, die sich für den Schienenpersonennahverkehr zuständig zeichnet.

„Mit diesem weiteren Versuch an einer verantwortlichen Stelle anzuklopfen, möchte ich um Engagement dafür werben, dass im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 die Bahnstationen nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei gestaltet werden“, so Mike Weilands Intension. Während der Vorstellung im Rat entwickelte sich nicht nur eine intensive Diskussion über den zu erwartenden flüssigeren und damit höheren Zugdurchfluss durchs Mittelrheintal sowie zu wenig Lärmschutz für die Anwohner, sondern vor allem auch darüber, dass die Bahnverkehrsstationen im Rahmen dieses Bundesprojektes nicht barrierefrei gestaltet werden sollen, weil sich die Bahn darauf beruft, dass sämtliche Stationen keine 1.000 Ein- bzw. Ausstiege an Fahrgästen vorweisen können.

Anzeige

Weiland: Barrierefreiheit der Bahnverkehrsstationen im Rahmen des Hochleistungskorridors 2026 muss geschaffen werden

Mike Weiland schreibt daher jetzt an die Ministerin, dass bei diesem Bundesprojekt Millionen von Euro investiert würden. An der Barrierefreiheit werde jedoch gespart bzw. diese werde einfach nicht umgesetzt. Gerade bei Bundesprojekten gibt es einen Leitfaden Barrierefreies Bauen zu beachten. Der Bürgermeister fragt daher jetzt die Ministerin, weshalb sich bei dem Bundesprojekt Hochleistungskorridor die Bahn über die Barrierefreiheit einfach so hinwegsetzen kann.

Anzeige

„Bei jeder noch so kleinen kommunalen Maßnahme, für die die Gemeinden und Städte Förderungen beantragen, ist Barrierefreiheit zu beachten, ansonsten haben solche Anträge keine Aussicht auf Erfolg“, so Mike Weiland. Daher können und wollen die Mitglieder der politischen Gremien dieses Vorgehen beim Hochleistungskorridor nicht nachvollziehen und akzeptieren.

Mike Weiland hat daher Ministerin Eder nicht nur um eine Erläuterung sondern vielmehr noch um entsprechendes Engagement gebeten, sich im Sinne der Barrierefreiheit bei der Umgestaltung der Bahnverkehrsstationen im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 einzusetzen. „Dafür wäre ich der Ministerin im Sinne derjenigen Mitmenschen, die darauf angewiesen sind, sehr dankbar“, so Weiland und er schließt damit ab, dass es bei einem solch millionenschweren Bundesprojekt auch im Hinblick auf die BUGA29 nicht sein könne, die Herstellung der Barrierefreiheit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder gar die Hoffnung zu hegen, dass später Kommunen diese kostspielige Aufgabe übernehmen.

Das Schreiben an die Ministerin hat der Bürgermeister auch gleichzeitig an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschickt, um auch von ihr eine Einschätzung zu erhalten.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Politik

Verzerrte Wahlergebnisse: Güllering fordert – Briefwahl muss mit in Wahllokalen ausgezählt werden

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
Anzeige

NASTÄTTEN Nach der Bundestagswahl wendet sich der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering mit einem dringenden Anliegen an den Landeswahlleiter Marcel Hürther. Bereits 2017 hatte Güllering die Problematik der zentralen Briefwahlauszählung angesprochen – geändert hat sich seitdem nichts. Angesichts eines steigenden Anteils an Briefwählern wächst jedoch die Dringlichkeit des Problems. In einem Schreiben an den Landeswahlleiter fordert er eine Anpassung der Vorschriften.

„Da die Wahlergebnisse der Briefwahl nicht den einzelnen Stimmbezirken zugeordnet werden, führt diese zentrale Stimmenauszählung zu einer schlicht und ergreifend falschen Ergebnisdarstellung“, kritisiert Güllering. Gerade in kleineren Gemeinden sei das Interesse der Bürger groß, zu wissen, wie vor Ort abgestimmt wurde. „Die Menschen interessieren sich für ‚ihr‘ Ergebnis und möchten sich damit auseinandersetzen“, so der Bürgermeister.

Anzeige

Bei der diesjährigen Bundestagswahl lag der Briefwähleranteil in der Verbandsgemeinde Nastätten bei 40,5 %. Güllering sieht hier eine massive Verzerrung der Wahlergebnisse auf lokaler Ebene: „Die Veröffentlichung von falschen Ergebnissen – verstärkt durch entsprechende Grafiken – wirft ein Bild auf bestimmte Gemeinden, das nicht das tatsächliche Stimmverhalten widerspiegelt.“ Dies könne nicht nur zu Nachfragen, sondern sogar zu verbaler Kritik und Anfeindungen führen, betont er. Besonders die Schnelllebigkeit sozialer Netzwerke verstärke dieses Problem noch zusätzlich.

Anzeige

Die Lösung sieht Güllering in der Auszählung der Briefwahlunterlagen direkt in den Wahllokalen. „Dies wäre aus meiner Sicht unproblematisch möglich und in der Abwägung zwischen gewollter Entlastung der Wahlhelfer und einer korrekten Ergebnisdarstellung unbedingt den Vorzug zu geben.“ Zudem ließen sich dadurch landesweit hunderte Wahlhelfer einsparen oder anderweitig einsetzen, so der Bürgermeister weiter. In der Verbandsgemeinde Nastätten mussten 40 Verwaltungsmitarbeiter für die Briefwahlauszählung abgestellt werden, im gesamten Wahlkreis Montabaur waren es 67 Briefwahlvorstände.

Ein weiteres Problem sieht Güllering in den amtlichen Veröffentlichungen: Auch auf der offiziellen Wahlseite des Landes Rheinland-Pfalz würden falsche Ergebnisse auf Gemeindeebene dargestellt – mit entsprechendem Einfluss auf die Presseberichterstattung. „Nicht selten kommt es dadurch zu unverschuldeten Fehlinterpretationen“, mahnt er. Eine Anpassung der Vorschriften sei daher dringend erforderlich.

Neben dem Schreiben an den Landeswahlleiter hat Güllering auch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die örtlichen Wahlkreisabgeordneten informiert und um Unterstützung gebeten. Das Anliegen wurde zudem an die Bundeswahlleiterin weitergeleitet. Ob die Politik auf diese Forderungen reagiert, bleibt abzuwarten.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Koblenz: Muslime positionieren sich für Deutschland und gegen Extremismus

Veröffentlicht

am

von

Anzeige

KOBLENZ Mehr als 400.000 Afghanen leben in Deutschland. Nach den schrecklichen islamistisch motivierten Terroranschlägen von Mannheim und München stehen sie zunehmend unter Generalverdacht. Dabei entspricht der Anteil der Täter an der Gesamtzahl der hier lebenden Afghanen lediglich 0,0005 Prozent. Ähnlich ergeht es derzeit syrischen Flüchtlingen.

Generalverdacht statt individueller Verantwortung

Nach dem Attentat auf einen Polizisten in Mannheim sind auch Syrer verstärkt ins Visier geraten. Ende 2023 lebten rund 700.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland, von denen mehr als 200.000 bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Doch trotz ihrer Verurteilung der Anschläge sehen sich viele von ihnen Misstrauen und Fremdenhass ausgesetzt.

Anzeige

Insbesondere nach islamistischen Angriffen ist der öffentliche Aufschrei groß. Rechte Politiker nutzen solche Ereignisse, um pauschale Forderungen nach Abschiebungen zu stellen – oft unabhängig davon, ob die Betroffenen in irgendeiner Weise mit den Taten in Verbindung stehen. Anstatt Einzelfälle differenziert zu betrachten, wird eine ganze Bevölkerungsgruppe stigmatisiert. Der Schutzstatus der Betroffenen wird dabei ausgeblendet, und so sind sie oft der Angst und dem Hass der deutschen Bevölkerung schutzlos ausgeliefert.

Anzeige

Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn während das Gesetz Kollektivstrafen verbietet, zeigt sich in der gesellschaftlichen Debatte genau das Gegenteil. Es gibt eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen: Während Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine weitgehend unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, müssen Afghanen und Syrer monatelange Asylverfahren durchlaufen. Ihre Arbeitsaufnahme unterliegt strengen behördlichen Genehmigungen, und oft bleibt ihnen nur der Weg in Flüchtlingsunterkünfte, während für Ukrainer der Wohnungsmarkt weit offener ist. Diese Ungleichbehandlung führt zu Perspektivlosigkeit und Frustration.

Mit jeder neuen Tat wächst das Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden, obwohl sie selbst oft die ersten sind, die solche Verbrechen verurteilen. Dennoch erfahren sie kaum Solidarität, sondern vielmehr Ausgrenzung. Die Debatte wird zusätzlich durch populistische Forderungen nach präventiver Abschiebung von Straftätern befeuert. Natürlich muss gegen Intensivtäter konsequent vorgegangen werden, doch nicht immer ist das rechtlich oder diplomatisch möglich. Afghanistan etwa verweigert die Rücknahme seiner Staatsbürger, da es keine offiziellen Beziehungen zu Deutschland unterhält.

Rechtsextremismus als unterschätzte Gefahr

Wichtig ist, den Schutz jener Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, die sich integrieren wollen und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Die Gesellschaft muss sich fragen, was sie bereit ist, auszuhalten und wie sie mit Angst umgeht. Eine Zweiklassengesellschaft unter Flüchtlingen ist nicht der richtige Weg – es braucht gleiche Perspektiven für alle.

Ein starkes Zeichen gegen diese Spaltung setzten Muslime in Koblenz, die sich öffentlich für Deutschland und gegen Gewalt aussprachen. Solche Aktionen sind selten und zeigen, dass sich hier etwas im gesellschaftlichen Empfinden verschiebt. Täter müssen als Individuen betrachtet werden – eine kollektive Vorverurteilung macht Opfer zu Tätern und wird von rechten Parteien für eigene Zwecke instrumentalisiert.

Dabei wird oft übersehen, dass rechtsextremistisch motivierte Straftaten in Deutschland stark zugenommen haben. Laut Verfassungsschutz stieg die Zahl solcher Taten von 2022 auf 2023 um 22,4 Prozent, gewalttätige Übergriffe nahmen um 16,4 Prozent zu. Das rechtsextreme Personenpotenzial wuchs von 32.000 im Jahr 2019 auf 40.600 im Jahr 2024, darunter 13.500 gewaltbereite Extremisten. Insgesamt wurden 2023 mehr als 25.660 rechtsextremistische Straftaten registriert – durchschnittlich 70 pro Tag.

Demgegenüber ist das islamistische Personenpotenzial seit 2019 auf 27.200 gesunken. Dennoch bleiben islamistische Anschläge aufgrund ihrer oft hohen Opferzahlen tief im kollektiven Bewusstsein verankert. Während rechtsextreme Gewalt häufig aus Körperverletzungen und Angriffen besteht, führen islamistische Taten oft zu schwerwiegenden Verbrechen mit vielen Opfern. Genau diese Dimension prägt die Wahrnehmung und verstärkt Ängste.

Am Ende wird nicht mehr auf den Einzeltäter geschaut. Die Gesellschaft verharrt in Angst und verurteilt pauschal ganze Bevölkerungsgruppen. Doch ist das gerecht? Während rechtsextreme Straftaten 0,03 Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen, liegt die Zahl islamistischer Taten bei Afghanen bei nur 0,0005 Prozent.

Gleichzeitig nutzen Rechtsextreme soziale Medien geschickt zur Mobilisierung und erhalten eine beunruhigend große Lobby. Doch am Ende gilt: Nicht derjenige, der am lautesten schreit, hat automatisch recht – sondern der, der mit Vernunft reagiert und über seine Angst hinauswächst.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier