Koblenz
Mehr Kilometer auf dem Tacho wie bei der KFZ Kasko-Versicherung vereinbart? Fall des Monats!
KOBLENZ Viele kennen diese Frage beim Abschluss einer KFZ Kaskoversicherung für das neue Auto. Wie viele Kilometer werden Sie voraussichtlich mit ihrem Fahrzeug im Jahr fahren? Natürlich kann man dabei etwa die Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren nehmen doch was ist wenn diese deutlich überschritten werden?
Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Koblenz auseinandersetzen. Kann die Versicherung auf Grund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) eine
Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? – Diese Frage hatte die 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten.
Zum Fall:
Der Beklagte versicherte sein KFZ bei der Klägerin im Rahmen einer Kaskoversicherung. Als maximale Fahrleistung waren 15.000 km pro Jahr vereinbart. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Klägerin auf, dass diese Jahresfahrleistung durch den Beklagten überschritten worden war. Die Klägerin verlangte daraufhin auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KFZ- Versicherung (AKB) von dem Beklagten eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro.
So entschied das Landgericht Koblenz
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AKB) nach Ansicht der Kammer hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen und die Regelung daher unwirksam ist. Die Vertragsstrafe benachteiligt den Versicherungsnehmer nach Ansicht der Richter unangemessen, da diese die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum Verstoß und zu seinen Folgen für den Vertragspartner für unverhältnismäßig erachteten. Dabei hat die Kammer durchaus berücksichtigt, dass die zu Grunde gelegte Fahrleistung mit Prämienvorteilen korrespondiert und eine Änderung der Bemessungsgrundlage, mithin eine Erhöhung der Fahrleistung zu einer neuen Berechnung wegen der Erhöhung des Risikos infolge der erhöhten Fahrleistung führt.
Eine Sanktion für die Nichtanzeige der erhöhten Fahrleistung sieht die Kammer daher grundsätzlich auch nicht als unbillig an, da es sonst jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich wäre, zu Lasten der Versichertengemeinschaft bei Antragstellung unangemessen niedrige Jahreskilometerangaben zu machen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zu zahlen.
Auch entspricht eine Vertragsstrafe grundsätzlich den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die hiesige Regelung wich allerdings ganz erheblich von diesen Musterbedingungen ab. Diese sehen eine Vertragsstrafe nämlich nur bei Vorsatz vor. Bei einem vorsätzlichen Verstoß hätte die Kammer gegen
die Höhe der Vertragsstrafe auch keine Bedenken, da diese um ihre Druck- und Kompensationsfunktion zu erfüllen, auch spürbar sein muss.
Die hier streitgegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung stellten jedoch auf eine bloß schuldhafte Nichtanzeige ab und sahen damit auch bei (einfach) fahrlässigem Verhalten eine Vertragsstrafe in dieser Höhe vor. Dementsprechend wäre hier bei der erforderlichen abstrakten, vom Einzelfall gelösten Betrachtung nach den streitgegenständlichen AKB bereits bei einer fahrlässigen Nichtanzeige von einer Überschreitung der Jahresfahrleistung von nur einem Kilometer und einem deshalb zu niedrig angesetzten Beitrag von 0,01 Euro eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro verwirkt.
Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das ggf. geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen.
Allgemein
„Demokratie sind Wir“: Ministerpräsident Schweitzer diskutiert mit Bürgern in Koblenz
KOBLENZ Die Debeka Versicherung hat ihre Türen für eine besondere Diskussionsrunde geöffnet: Mitarbeitende des Unternehmens hatten die Gelegenheit, sich mit dem neuen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, über das Thema Demokratie auszutauschen. Gastgeberin der Veranstaltung war die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling, die mit dem Motto „Demokratie sind Wir“ den Rahmen des Abends setzte. Neben Schweitzer waren hochrangige Gäste aus Politik und Gesellschaft vertreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph und Koblenz‘ Oberbürgermeister David Langner, der mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnete.
Einblicke und Dialog auf Augenhöhe
Alexander Schweitzer, der seit Juni 2024 Ministerpräsident ist, steht für einen bürgernahen Führungsstil. Seine Antworten waren frei von vorgefertigten Manuskripten und richteten sich direkt an die Anliegen des Publikums. Im Zentrum standen Themen wie die Rolle von alternativen Medien, die Sicherheit im Land und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Schweitzer betonte die Bedeutung demokratischer Teilhabe und forderte Interessierte auf, sich aktiv in politischen Parteien zu engagieren.
Ein vielseitiger Ministerpräsident
Schweitzer, Jahrgang 1973, hat sich seit seinem Amtsantritt für Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und soziale Teilhabe stark gemacht. Mit einer politischen Karriere, die ihn von Landau über den Landtag bis in die Staatskanzlei führte, verkörpert er Kontinuität und Innovation. Der gebürtige Südpfälzer ist bekannt für seine offene Art und sein Engagement für praktische Alltagsthemen wie Infrastruktur und Digitalisierung.
Demokratie braucht Verteidiger
Die Diskussion war geprägt von den Herausforderungen unserer Zeit. Die Teilnehmenden, vor allem Mitarbeitende der Debeka, zeigten großes Interesse an Fragen zur Stärkung der Demokratie in einer polarisierten Gesellschaft. Der Ministerpräsident hob hervor, dass Demokratie kein Selbstläufer sei und aktiv verteidigt werden müsse. Dr. Anna Köbberling ergänzte, dass Veranstaltungen wie diese eine wichtige Plattform für den Austausch bieten.
Ein gelungener Abend
Die Debeka sorgte nicht nur für den inhaltlichen Rahmen, sondern auch für ein gastfreundliches Ambiente. Ehrenamtliche Vereine konnten sich präsentieren, und für das leibliche Wohl war mit kleinen Häppchen und Getränken gesorgt. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll der direkte Austausch zwischen Politik und Bürgerschaft ist – ein Signal für eine gelebte Demokratie in Rheinland-Pfalz.
Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Dialog und Engagement in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Beteiligung immer mehr in den Fokus rücken.
Koblenz
Erster Spatenstich zum Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein
KOBLENZ Mit einem feierlichen Akt begann am 25. November 2024 ein neues Kapitel in der Geschichte der Grundschule Asterstein: Der symbolische erste Spatenstich markierte den offiziellen Start der Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau, dessen Umsetzung vom Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Koblenz koordiniert wird.
Oberbürgermeister David Langner betonte in seiner Ansprache die langfristige Bedeutung des Projekts für Stadt und Schulgemeinschaft: „Mit der Erweiterung der Grundschule Asterstein investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Hier werden moderne, flexible und funktionale Lernräume geschaffen, die den hohen Anforderungen der Bildung gerecht werden und gleichzeitig eine starke Grundlage für die Entwicklung der nächsten Generation bieten. Zusätzlich schaffen wir mit dem Erweiterungsbau dringend benötigten Platz, damit unsere Schülerinnen und Schüler in einer Umgebung lernen können, die Raum für individuelle Förderung bietet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildungslandschaft in Koblenz.“
Architekt Jens J.Ternes betonte die zukunftsweisende Bauweise des Projekts: „Unser Ziel war es, ein funktionales Gebäude zu entwerfen, das die Vorteile der modernen Holzhybridbauweise nutzt. Dieses Konzept kombiniert Holz mit anderen Materialien, um eine Balance aus Stabilität, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu gewährleisten. Durch die Integration eines Aufzugs haben wir zudem die barrierefreie Nutzung des zweigeschossigen Gebäudes sichergestellt. Der Neubau erfüllt die Anforderungen einer wachsenden Schulgemeinschaft, integriert sich harmonisch in das Umfeld und schafft eine Lernumgebung, die das pädagogische Konzept der Schule unterstützt.“
Schulleiter Martin Lohmer blickte während seiner Ansprache in die Zukunft: „Die Erweiterung ist ein Meilenstein für unsere Schule. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Schülerinnen und Schülern in den neuen, modernen Räumen noch bessere Lernbedingungen bieten zu können. Der Neubau wird nicht nur die Ausstattung der Schule verbessern, sondern auch die Zusammenarbeit im Lehrerkollegium und den pädagogischen Austausch weiter fördern.“
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule umrahmten den Spatenstich mit einer Gesangsaufführung der Koblenzer Hymne vom ‚Kowelenzer Schängelche‘. Das Gesamtbudget für den Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein liegt bei rund 8 Millionen Euro mit einer Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 1,88 Millionen Euro. Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2026 geplant.
Blaulicht
Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.
Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.
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