Koblenz
Mehr Kilometer auf dem Tacho wie bei der KFZ Kasko-Versicherung vereinbart? Fall des Monats!

KOBLENZ Viele kennen diese Frage beim Abschluss einer KFZ Kaskoversicherung für das neue Auto. Wie viele Kilometer werden Sie voraussichtlich mit ihrem Fahrzeug im Jahr fahren? Natürlich kann man dabei etwa die Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren nehmen doch was ist wenn diese deutlich überschritten werden?
Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Koblenz auseinandersetzen. Kann die Versicherung auf Grund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) eine
Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? – Diese Frage hatte die 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten.
Zum Fall:
Der Beklagte versicherte sein KFZ bei der Klägerin im Rahmen einer Kaskoversicherung. Als maximale Fahrleistung waren 15.000 km pro Jahr vereinbart. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Klägerin auf, dass diese Jahresfahrleistung durch den Beklagten überschritten worden war. Die Klägerin verlangte daraufhin auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KFZ- Versicherung (AKB) von dem Beklagten eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro.
So entschied das Landgericht Koblenz
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AKB) nach Ansicht der Kammer hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen und die Regelung daher unwirksam ist. Die Vertragsstrafe benachteiligt den Versicherungsnehmer nach Ansicht der Richter unangemessen, da diese die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum Verstoß und zu seinen Folgen für den Vertragspartner für unverhältnismäßig erachteten. Dabei hat die Kammer durchaus berücksichtigt, dass die zu Grunde gelegte Fahrleistung mit Prämienvorteilen korrespondiert und eine Änderung der Bemessungsgrundlage, mithin eine Erhöhung der Fahrleistung zu einer neuen Berechnung wegen der Erhöhung des Risikos infolge der erhöhten Fahrleistung führt.
Eine Sanktion für die Nichtanzeige der erhöhten Fahrleistung sieht die Kammer daher grundsätzlich auch nicht als unbillig an, da es sonst jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich wäre, zu Lasten der Versichertengemeinschaft bei Antragstellung unangemessen niedrige Jahreskilometerangaben zu machen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zu zahlen.
Auch entspricht eine Vertragsstrafe grundsätzlich den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die hiesige Regelung wich allerdings ganz erheblich von diesen Musterbedingungen ab. Diese sehen eine Vertragsstrafe nämlich nur bei Vorsatz vor. Bei einem vorsätzlichen Verstoß hätte die Kammer gegen
die Höhe der Vertragsstrafe auch keine Bedenken, da diese um ihre Druck- und Kompensationsfunktion zu erfüllen, auch spürbar sein muss.
Die hier streitgegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung stellten jedoch auf eine bloß schuldhafte Nichtanzeige ab und sahen damit auch bei (einfach) fahrlässigem Verhalten eine Vertragsstrafe in dieser Höhe vor. Dementsprechend wäre hier bei der erforderlichen abstrakten, vom Einzelfall gelösten Betrachtung nach den streitgegenständlichen AKB bereits bei einer fahrlässigen Nichtanzeige von einer Überschreitung der Jahresfahrleistung von nur einem Kilometer und einem deshalb zu niedrig angesetzten Beitrag von 0,01 Euro eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro verwirkt.
Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das ggf. geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen.
Koblenz
Thorsten Rudolph und Lana Horstmann zu Gast im Heinrich-Haus: Inklusion und Zukunftsfragen im Fokus

KOBLENZ. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph hat gemeinsam mit der Neuwieder SPD-Landtagsabgeordneten Lana Horstmann die Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied-Engers besucht. Ziel war es, sich über die Arbeit und die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens zu informieren, das auch Standorte in Bendorf-Sayn, Kettig und Koblenz betreibt.
Im Gespräch mit den Geschäftsführern Thomas Linden, Dirk Rein und Frank Zenzen ging es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Investitionen in die Zukunft. Das Heinrich-Haus bietet Menschen mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen vielfältige Möglichkeiten zu lernen, zu arbeiten und zu leben. Maßstäbe des Heinrichs-Haus sind die Individuellen Bedürfnisse und Ressourcen eines jeden Angestellten. Dabei wollen sie begleiten, unterstützen, hören, fördern und fordern.
1928 gegründet, ist das Heinrich-Haus heute Teil der bundesweit tätigen Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe) und zählt mit rund 1 200 Beschäftigten zu den größten sozialen Arbeitgebern in der Region. Unter dem Leitgedanken „Im Mittelpunkt der Mensch“ umfasst das Angebot: Bildung in drei staatlich anerkannten Förderschulen sowie im Berufsbildungswerk (BBW) mit mehr als 30 Ausbildungsberufen, Internatsplätzen und einer eigenen berufsbildenden Schule, Berufliche Teilhabe in modernen Werkstätten für behinderte Menschen ,Wohn- und Lebensangebote in mehreren Einrichtungen der Region, Medizinische und therapeutische Versorgung und Ambulante Dienste, die seit 1997 auch Betreuung, Pflege und Hilfen im häuslichen Umfeld anbieten.
Zum Abschluss ihres Besuchs erhielten Rudolph und Horstmann von Bereichsleiterin Katharina Franzky noch einen Einblick in die Wohnbereiche in Engers. Dort tauschten sie sich mit pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie mit einer Bewohnerin über deren Alltag aus.
„Unternehmen wie das Heinrich-Haus leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft“, betonten Rudolph und Horstmann. „Für uns als Abgeordnete ist es entscheidend, zu wissen, wo die aktuellen Herausforderungen in der Arbeit mit behinderten Menschen liegen und wo wir politisch handeln können. Wir werden daher sicher im Austausch bleiben.“
Koblenz
Verena Schimmel aus Koblenz ist nominiert für den Maitre des Jahres

KOBLENZ Gemeinsam mit ihrem Partner David Weigang eröffnete Verena Schimmel im März 2023 das Verbene Bistro in Koblenz. Für sie war dieser Schritt eine natürliche Weiterentwicklung: „Wir hatten unser erstes Ziel erreicht, waren auf dem richtigen Weg – also bereit, etwas Neues zu wagen.“
Aktuell sorgt Schimmel auch über Koblenz hinaus für Aufmerksamkeit: Sie wurde beim renommierten Rolling Pin Award, der in diesem Jahr zum 15. Mal vergeben wird, in der Kategorie Maitre des Jahres nominiert. Dieser Preis wird nicht ohne Grund als „Oscar der Gastronomie“ bezeichnet. Dieser Award soll all diejenigen ehren, die durch Vorbildwirkung, Kreativität und Engagement die Branche beeinflussen.
„Ich habe das Glück, von meinen Kollegen nominiert worden zu sein“, erzählt sie stolz. „Jetzt stehe ich auf einer Liste, bei der es nur noch darum geht, mich gegen Berlin und Düsseldorf durchzusetzen.“
Für Schimmel ist Menschlichkeit das Herzstück von Service. „Uns ist es wichtig, Menschen zu sehen und zu spüren – unsere Gäste genauso wie unser Team. Letztlich gehört auch der Gast zum Team. Das ist die Wurzel des Gastgebertums.“
Dass sie einmal Gastgeberin eines eigenen Bistros sein würde, war keineswegs absehbar. Ursprünglich absolvierte Schimmel eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, „da bin ich ein bisschen reingerutscht über meine Eltern und den befreundeten Zahnarzt. Aber ich wusste schnell: Das ist nicht mein Weg.“ Viele Jahre führte sie parallel einen Concept Store in Emmelshausen, bis sie ihren heutigen Partner kennenlernte. Gemeinsam wagten die beiden den Schritt in die Gastronomie und machten ihre Leidenschaft zum Beruf.
Die Selbstständigkeit bringt für Schimmel und ihr Team natürlich auch Herausforderungen mit sich. Besonders die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind spürbar. Doch sie bleibt optimistisch: „Risiko gibt es immer. Aber wenn man ein gutes Konzept hat, daran glaubt, ein starkes Team an seiner Seite weiß und Gäste, die positives Feedback geben, dann kann man es schaffen.“
Im Verbene Bistro erwartet die Gäste eine international inspirierte Küche, geprägt von den persönlichen Einflüssen des multikulturellen Teams. Gleichzeitig liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität – enge Partnerschaften bestehen etwa mit Produzenten aus der Eifel. Während Weigang gemeinsam mit seinem Küchenteam die Gerichte entwickelt und die finale Entscheidung trifft, liegt Schimmels Stärke im Visuellen: „Er hat das letzte Wort, aber bei der Optik darf ich immer noch mitsprechen.“
Mein erster Eindruck? Offen und herzlich. Genau diese Mischung schafft das Gefühl, im Verbene Bistro nicht nur Gast, sondern Teil des Ganzen zu sein. Wer das alles selbst erleben möchte, sollte vorbeischauen und in die vielfältigen, kreativen Genusswelten des Restaurants eintauchen. Mit anderen Worten: Einfühlsam, kreativ und herzlich. So lässt sich das Verbene wohl am besten beschreiben.
Wer noch für Verena Schimmel als beste Gastgeberin des Jahres voten möchte, kann das bis zum 31.08.2025 machen. https://www.rollingpin.de/awards/deutschland
Koblenz
Junge Union Koblenz: Verbot unangekündigter Tests ist der falsche Weg

KOBLENZ Die Junge Union Koblenz, die Nachwuchsorganisation der CDU, kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, unangekündigte Tests in Schulen zu verbieten. Aus Sicht der jungen Christdemokraten setzt die Ampel damit ein völlig falsches Signal. „Anstatt die wirklichen Probleme wie Lehrermangel oder den regelmäßigen Unterrichtsausfall anzugehen, beschäftigt sich die Landesregierung mit Nebenschauplätzen, die kurzfristig für Schlagzeilen sorgen“, erklärt der JU-Kreisvorsitzende und CDU-Landtagskandidat Philip Rünz.
Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen wie Lehrermangel und Unterrichtsausfall
Rünz weiter: „Unangekündigte Tests sind ein pädagogisches Instrument, das Lehrkräften hilft, den Leistungsstand ehrlich einzuschätzen. Sie jetzt pauschal zu verbieten, bedeutet weniger Freiheit für Lehrer und weniger Verlässlichkeit in der Leistungsbewertung.“
Auch Henry Blomenkemper, Schüler und Beisitzer im JU-Kreisvorstand, übt Kritik: „Wir Schülerinnen und Schüler merken jeden Tag, wo es wirklich hakt – wenn Stunden ausfallen oder der Unterricht nur auf Sparflamme läuft. Das Verbot von unangekündigten Tests bringt uns überhaupt nicht weiter.“
Die Junge Union Koblenz fordert deshalb, endlich die eigentlichen Probleme in den Blick zu nehmen: ausreichend Lehrkräfte und eine verlässliche Unterrichtsversorgung. „Alles andere lenkt nur davon ab, dass unser Bildungssystem an den entscheidenden Stellen Nachholbedarf hat“, so Blomenkemper und Rünz abschließend (PM Junge Union Koblenz).
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