Koblenz
Special Olympics Landesspiele finden 2022 statt

KOBLENZ Corona-Pandemie macht Großveranstaltung als inklusives Fest der Begegnung2021 unmöglich. Menschen mit Behinderung zudem weiterhin von starken Einschränkungen im Sport betroffen. Die landesweit größte Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung wird corona-bedingt auch im Jahr 2021 nicht umgesetzt werden können.
Dies teilten die Stadt Koblenz und die Sportorganisation Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V. mit. Die Großveranstaltung mit seinem umfassenden Begegnungsmöglichkeiten wird nun vom20. bis 22. September 2022 in der Stadt an Rhein und Mosel stattfinden.
Bereits im November des vergangenen Jahres waren die Partner pandemiebedingtgezwungen, die im Mai geplanten Landesspiele mit seinen über 3.000 Teilnehmenden abzusagen. Die gemeinsame Hoffnung lag auf einer Realisierbarkeit im September 2021,begleitet von umfassenden Begegnungsmöglichkeiten von Menschen mit und ohne Behinderung.

Athlet Sascha Hofmann stolzer Fackelträger der Landesspiele 2015 Speyer
Dietmar Thubeauville, Vorsitzender des Organisationskomitees und Geschäftsführender Vizepräsident des Verbandes erläutert: „Schweren Herzens mussten wir erneut zu dem gemeinsamen Schluss kommen, dass Landesspiele aus heutiger Sicht auch im September dieses Jahres nicht ohne die Gefahr gesundheitlicher Risiken und bedeutender Einschränkungen für die Teilnehmenden umsetzbar sein werden.
Die Entscheidung ist uns, insbesondere mit Blick auf die Teilnehmenden, mehr als schwergefallen. “Einen besonderen Schwerpunkt wird der Verband in diesem Jahr auch auf die Unterstützung der Athletinnen und Athleten beim schrittweisen Wiedereinstieg in Sport und Bewegung legen müssen. „Die Pandemie trifft insbesondere die Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung hart.
Ein Großteil blickt auf nunmehr 13 Monate ohne regelmäßiges Training – die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an Wettbewerben -zurück“, so Dietmar Thubeauville weiter. Wenngleich die Enttäuschung der Beteiligten über die erneute Verschiebung der Landesspiele überwiegt, verlieren Stadt und Verband ihr großes gemeinsames Zielweiterhin nicht aus den Augen. Special Olympics Rheinland-Pfalz • Rheinau 10 • 56075 Koblenz Tel. 0261 / 135 -252 • Fax: 0261 / 1358 -259 • info@so-rlp.de • www.rlp.specialolympics.de Bürgermeisterin Ulrike Mohrs ist ebenso wie Dietmar Thubeauville optimistisch: „Es freut uns sehr, dass wir frühzeitig einen neuen Termin zur Umsetzung finden konnten. Lassen Sie uns weiterhin das Landesspiel-Motto „Gemeinsam stark!“ beherzigen, damit wir vom 20. bis 22.September 2022 endgültig das „Fest der Begegnung“ in Koblenz feiern können, das sich die Athletinnen und Athleten sowie alle Unterstützenden mehr als verdient haben.“
Koblenz
Pfaffendorfer Brücke: Erneute Ankunft der Stahlbauteile steht bevor

KOBLENZ Bereits im Juni 2025 konnten die ersten Stahlbauteile für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke per Schiff aus Mannheim in Koblenz angeleifert und eingehoben werden. Die Schweiß- und Verschlosserungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen, sodass nun der erste kleine Querverschub Mitte September ansteht. „Die Stahlbauteile der Pfaffendorfer Brücke sind so groß, dass es schwierig ist, sie überhaupt mit einem Kran vom Wasser aus einzuheben. Deshalb müssen alle Teile von der nördlichen Seite eingehoben werden, da es der kürzeste Weg für den Kran ist. Da die Brücke aber Stahlträger auf der nördlichen und südlichen Seite braucht, müssen die Teile zunächst von Norden nach Süden in Richtung der alten Brücke verschoben werden. Danach kann man die nördlichen Teile auflegen“, erklärt Tiefbauamtsleiter Dr.-Ing. Kai Mifka.
Anfang bis Mitte Oktober werden erneut Stahlbauteile aus Mannheim angeliefert werden. Diese werden zum einen auf der Schlossseite erneut eingehoben und zum anderen kommen die ersten Stahlbauteile für die Pfaffendorferseite an. Im Nachgang werden die neuen Stahlbauteile wieder verschlossert und verschweißt werden.
Auf den bekannten Kanälen von Koblenz baut wird der Einhub der Stahlbauteile wieder ersichtlich sein. Eine genaue Terminierung kann erst kurz vorher bekanntgegeben werden.
Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Pfaffendorfer Brücke“ erhalten Sie auf www.koblenz-baut.de/pb . Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de oder unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de zur Verfügung (pm Stadt Koblenz).
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Koblenz
Neue Bronzeplatten setzen die William Turner Route in Koblenz und Rüdesheim fort

KOBLENZ 2. September 2025 – Zwei neue Bronzeplatten am Koblenzer Rheinufer sowie eine weitere in Rüdesheim ergänzen die preisgekrönte William Turner Route. Die Installationen setzen die Malstandorte in Szene, an denen Turner Inspiration für seine weltberühmten Gemälde der Rheinromantik fand.
Mittelrhein. Die Gemälde von William Turner gehören zu den bedeutendsten und bekanntesten Werken der Rheinromantik. Der renommierte englische Maler bereiste mehrfach das Mittelrheintal und hielt seine Eindrücke in zahlreichen Aquarellen fest. Mit der William Turner Route lässt der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal Turners Werke an ihren Entstehungsorten lebendig werden. Insgesamt sollen 26 Malstandorte mit hochwertigen, in den Boden eingelassenen Bronzeplatten gekennzeichnet werden. Ihre runde Form symbolisiert den „Standpunkt“ des Künstlers, vertiefte Fußabdrücke zeigen die Blickrichtung und laden ein, buchstäblich in Turners Fußstapfen zu treten. Über einen integrierten QR-Code gelangen Besucherinnen und Besucher direkt auf die Projektwebsite www.turner-route.de, die neben den Gemälden auch detaillierte Informationen zu Turners Reisen am Rhein bietet.
Nachdem in den Jahren 2018 bis 2024 bereits 19 Platten installiert wurden, kommen in diesem Jahr folgende drei hinzu:
- Koblenz: Am Rheinufer auf dem kleinen Podest / ehem. Kran flussauf des Pegelhauses
- Koblenz: Am Rheinufer flussauf des Biergartens „An der Königsbach“
- Rüdesheim: Auf dem Wirtschaftsweg flussab der Ruine Ehrenfels (Installation im Herbst 2025)
Am Dienstag, 02. September, wurde die Erweiterung der William Turner Route bei bestem Wetter in Koblenz gefeiert. Im Rahmen der offiziellen Eröffnung übergab der Zweckverbands-Vorsteher Volker Boch gemeinsam mit Staatssekretärin Simone Schneider die Schenkungsurkunde für die Bronzeplatten an den Koblenzer Oberbürgermeister David Langner. Den stimmungsvollen Abschluss der Einweihung bildete ein gemeinsamer Besuch des Mittelrhein-Museums. Die aktuelle Sonderausstellung „Too beautiful! Der englische Blick auf den Rhein“ (noch bis Sonntag, 07. September 2025, geöffnet) widmet sich der Entdeckung des Mittelrheintals durch britische Künstler im 19. Jahrhundert und zeigt bedeutende Werke der Rheinromantik– darunter auch ein Aquarell von William Turner.
Im Mittelrheintal geht es stetig voran, gerade auch im Hinblick auf die BUGA 2029. Die William Turner-Route ist dabei ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der Welterbe-Region und eine wunderbare Initiative, die wir sehr gerne mit Landesmitteln unterstützen. Die Route zeigt eindrucksvoll, wie sehr Turners Werke auch heute noch faszinieren und zur Identität des Oberen Mittelrheintals beitragen. Es ist ein Gewinn für die Region, dass wir die Perspektiven des Künstlers wiederentdecken und gleichzeitig das kulturelle Erbe der Region sichtbar und lebendig halten“, so Staatssekretärin Simone Schneider.
Auch Volker Boch betonte die Bedeutung des Projekts: „Wir dürfen dankbar sein für die faszinierenden Aquarelle, die Turner geschaffen hat. Sie stehen für besondere Momente der europäischen Kulturgeschichte. Mit der William Turner Route leisten wir unseren Beitrag, diese Kunstwerke vor Ort, außerhalb der großen Museen dieser Welt, erlebbar zu machen.“
Weitere Informationen sowie Anfahrtsbeschreibungen zu allen bisher realisierten Standorten finden sich auf www.turner-route.de. Zudem sind deutsch- und englischsprachige Broschüren in den regionalen Tourist-Informationen und in vielen Museen kostenfrei erhältlich. Der weitere Ausbau der Route wird kontinuierlich vorangetrieben und soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen
Rheinromantik Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Mittelrhein für eine neue Generation von Literaten, Malern, Musikern, Dichtern und Denkern die Quelle ihrer Inspiration. Die ungezähmte Natur in all ihrer natürlichen Stärke und Urwüchsigkeit – manifestiert in schroffen Felsen, dem majestätischen Fluss, den steilen Hängen und von Ruinen gekrönt – wurde zum ästhetischen Ideal einer ganzen Epoche: die Rheinromantik war geboren. Durch ihre Werke hinterließen sie »Spuren« – in Form von Briefwechseln, Reisebeschreibungen, Gemälden, Gedichten, Sagen und Gesängen. Ihr Schaffen animierte viele Menschen dazu, das Mittelrheintal zu bereisen. So wurde das Mittelrheintal zum ersten bedeutsamen touristischen Reiseziel in Deutschland.
William Turner Die Gemälde von William Turner zählen zu den wichtigsten und populärsten Kunstwerken der Rheinromantik. Der britische Maler bereiste mehrfach den Rhein. Er war fasziniert von der Erhabenheit der Natur, den Ruinen und den weinbewachsenen Hängen des Rheins. Turners genaue Beobachtungsgabe und sein ungeheures Gespür für Dynamik und Lichtspiele hinterließen uns zahlreiche Aquarelle basierend auf den unzähligen Skizzen seiner ersten Rheinreise 1817. Mit fast fotografischer Präzision, aber dennoch künstlerisch überhöht und collagiert, hält er Landschaften, Städte und menschliche Aktivitäten in seinen Kunstwerken fest.
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