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Koblenz

Neues Quartier für Koblenz Niederberg – Wohnen und Arbeiten auf dem Festungsplateau

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Erwerber Fritsch Kaserne
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KOBLENZ Im Juli 2020 unterzeichneten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und BPD den Grundstückskaufvertrag für das Areal der ehemaligen Fritsch-Kaserne, genauer dem Teil des ehemaligen Unterkunftsbereichs. Bei dem Gelände handelt es sich um eine Konversionsfläche, die im Wesentlichen als Truppenunterkunft bzw. zu administrativen Zwecken der Bundeswehr diente. Teile des restlichen Kasernengeländes werden derzeit noch durch die Bundeswehrverwaltung selbst bzw. für eine Zwischennutzung eingesetzt. Parallel wurde zwischen der Stadt Koblenz und BPD zur Entwicklung des Stadtquartiers ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Das Wettbewerbsverfahren zum Verkauf der Liegenschaft wurde von der BImA in Abstimmung mit der Stadt Koblenz durchgeführt.

BPD hat den Grundstückskaufvertrag mit der BImA und den städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Koblenz unterzeichnet

Ein neuer Stadtteil entstehtDas neue Stadtquartier liegt rechtsrheinisch in unmittelbarer Nähe zu der Festung Ehrenbreitstein und dem dortigen Bundesgartenschau-Gelände. Die künftige Bebauung sieht eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten vor. Angedacht sind Mehrfamilienhäuser, Einfamilien- und Doppelhäuser. Erklärtes Ziel ist es, ein differenziertes Angebot von Wohnformen für den Koblenzer Wohnungsmarkt zu schaffen. Dabei spielen auch bezahlbare Wohnungsangebote eine große Rolle. Die geplanten Grünflächen und Freiräume im neuen Stadtteil leisten einen hohen Beitrag zur Aufenthalts- und Naherholungsqualität im Zusammenhang mit der angrenzenden freien Landschaft sowie dem BUGA-Park auf dem Festungsplateau.

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Die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf dem Areal der Fritsch Kaserne gibt uns die Möglichkeit, unterschiedliche Wohnangebote mit einer zur Landschaft orientierten Städteplanung zu verbinden. Als besondere Chance sehen wir die Einbindung der vorhandenen Seilbahn in das Mobilitätskonzept des gesamten Stadtteils und dabei werden wir sicher auch Neuland betreten“, berichtet BPD Geschäftsführer Franz-Josef Lickteig.

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Mobilität wird großgeschriebenDer Zugang zum neuen Stadtquartier wird über die Straße Niederberger Höhe erfolgen. Im  Rahmen eines zweistufigen Mobilitätskonzeptes wird sowohl für die Einbindung in das vorhandene Verkehrsnetz der rechten Rheinseite als auch für die innere Erschließung eine Planung zum Straßen- und Fußwegenetz, zum ruhenden Verkehr (Stellplatzangebot), E-Mobilität sowie zu einer modernen Fahrradinfrastruktur als auch zur Anbindung an den ÖPNV erarbeitet. Der von der Stadt bereits beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2030 mit der Unterstützung der Verkehrsmittelwahl für den Umweltverbund soll in diesem neuen Quartier durch entsprechende Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Eine attraktive Anbindung des Plangebietes an die Seilbahnbergstation auf dem Festungsplateau ist ebenfalls Zielsetzung und soll Bestandteil des Mobilitätskonzeptes werden. Die restlichen Flächen dienen der Erschließung, Infrastruktur sowie für weitere Einrichtungen wie beispielsweise Gemeinbedarf, und Nahversorgung. Diese grundsätzlichen Überlegungen sind im weiteren Planungsverlauf im Rahmen der Bauleitplanung auszuarbeiten und zu konkretisieren. 

Wir haben die große Chance mit einem neuen attraktiven Stadtquartier auch zur Attraktivität der Koblenzer Seilbahn für den Alltagsverkehr beizutragen, daher werden wir bei der nun zu planenden Entwicklung alle Möglichkeiten der Anbindung prüfen und ergreifen“, unterstreicht der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner dieses wesentliche Planungsziel. „Es freut mich aber besonders, dass wir nun beginnen können, zusätzlichen Wohnraum in Koblenz zu schaffen. Dieser wird dringend benötigt.“

BPD entwickelt im Koblenzer Stadtteil Niederberg ein ca. 12,5 Hektar großes Stadtquartier auf dem Gelände der ehemaligen Fritsch-Kaserne. Beide Verträge unterzeichnet

Gestaltung lebendiger RäumeAufgrund der Nähe zum Stadtteil Niederberg sowie zum BUGA-Park auf dem Festungsplateau oberhalb des Deutschen Ecks soll innerhalb der nächsten acht bis zehn Jahre die Fläche zu einem neuen Stadtteil entwickelt werden. „Das Arbeiten, Leben und Wohnen im Quartier hat Konjunktur. Die Erwartungen an urbane Wohnquartiere wandeln sich gegenwärtig. Sie werden bestimmt von unterschiedlichen Lebensstilen und Motivationen. Wir von BPD stellen uns diesen Erwartungen und haben das Ziel, auf der Niederberger Höhe in den kommenden Jahren ein lebendiges Stadtquartier zu entwickeln“, ergänzt Ingo Schilling. Das gesamte Projekt wird durch das Regionalbüro Koblenz betreut, das zur BPD Niederlassung Frankfurt gehört.

Qualität und Transparenz der Planung werden im weiteren Verfahren großgeschrieben. Mit der nunmehr anlaufenden Bauleitplanung wird parallel ein eigener Gestaltungsbeirat für die Entwicklung des Gebietes installiert. „Verschiedene Beteiligungsformate von der Kinder- und Jugendbeteiligung bis hin zu offenen Partizipationsformen tragen mit dazu bei, dass die Bedürfnisse verschiedenster Bevölkerungsgruppen bereits bei der Planung des Gebietes berücksichtigt werden, dazu zählen in hohem Maße auch die Barrierefreiheit sowie Elemente einer Smart City, um ein zeitgemäßes, modernes Quartier zu erhalten,“ so der für die Stadtentwicklung verantwortliche Baudezernent Bert Flöck.

Wie geht es weiter?Als nächster entscheidender Schritt steht jetzt das Bauleitplanverfahren an, um das notwendige Baurecht für die geplanten ca. 800 Wohneinheiten, davon 20% für den sozialen Wohnungsbau, die Erschließung und die flankierende Infrastruktur zu erreichen. Hierzu zählen auch die Schaffung von Kinderspielplätzen, einer quartierseigenen Kindertagesstätte, die von Versammlungs- und Veranstaltungsräumen und eines Angebots für Wohnen mit Seniorenbetreuung/Altenpflege oder entsprechender Servicestellen, die im städtebaulichen Vertrag mit vereinbart wurden. Klimaangepasste Bau- und Nutzungsweise und eine besondere Ausrichtung der Planung auf Energieeffizienz sollen sich in einem eigens zu erstellenden Energie- und Klimaanpassungskonzept widerspiegeln, das ebenfalls in die Bauleitplanung einfließt. Der Bebauungsplan soll in den nächsten 2 Jahren entwickelt werden, so dass dann 2022 die Baureife für die neuen Erschließungsanlagen und die ersten Bauabschnitte bestehen kann.

Wir sind froh und auch ein bisschen stolz, den Kaufvertrag über die Fritsch-Kaserne beurkundet und damit den Anstoß für die Entwicklung dieses Areals zu einem neuen Stadtquartier von Koblenz gegeben zu haben“, so Frank-Michael Kreis von der Hauptstelle Verkauf der BImA. „Mit diesem Kaufvertrag konnte die Verwertung des ehem. Unterkunftsbereichs nunmehr ihren Abschluss finden.“

Auf dem Foto v.l.: Ingo Schilling, Franz-Josef Lickteig, Frank-Michael Kreis, David Langner und Bert Flöck

Über BPD Immobilienentwicklung GmbHBPD, Bouwfonds Property Development, ist einer der größten Projekt- und Gebietsentwickler in Europa. Das Unternehmen ist mit über 20 Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland vertreten. Seit Gründung im Jahr 1946 hat BPD den Bau von über 356.000 Wohnungen realisiert. Heute leben mehr als eine Million Menschen in Wohngebieten, die BPD entwickelt hat. BPD ist Marktführer in den Niederlanden, zählt in Deutschland zu den führenden Projektentwicklern und ist Teil der Rabobank. Weitere Informationen sind unter www.bpd.de abrufbar.

Über Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)Auf dem deutschen Immobilienmarkt gehört die BImA zu den wichtigsten Akteuren. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Verwaltung und Bewirtschaftung nahezu aller Liegenschaften, die von Bundesressorts genutzt werden. Sie betreut und verwaltet mehr als 18.000 Liegenschaften. Gut 460.000 Hektar Grundstücksfläche und 36.000 Wohnungen befinden sich in ihrem Eigentum. Das Spektrum reicht von Wohn-, Industrie- und Gewerbeimmobilien über militärische und ehemals militärische Flächen bis hin zu forst- und landwirtschaftlichen Arealen. Bei der BImA sind bundesweit rund 7.000 Personen beschäftigt.

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Blaulicht

Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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Koblenz

Neue Bronzeplatten setzen die William Turner Route in Koblenz und Rüdesheim fort

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Foto: Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal
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KOBLENZ 2. September 2025 – Zwei neue Bronzeplatten am Koblenzer Rheinufer sowie eine weitere in Rüdesheim ergänzen die preisgekrönte William Turner Route. Die Installationen setzen die Malstandorte in Szene, an denen Turner Inspiration für seine weltberühmten Gemälde der Rheinromantik fand.

Mittelrhein. Die Gemälde von William Turner gehören zu den bedeutendsten und bekanntesten Werken der Rheinromantik. Der renommierte englische Maler bereiste mehrfach das Mittelrheintal und hielt seine Eindrücke in zahlreichen Aquarellen fest. Mit der William Turner Route lässt der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal Turners Werke an ihren Entstehungsorten lebendig werden. Insgesamt sollen 26 Malstandorte mit hochwertigen, in den Boden eingelassenen Bronzeplatten gekennzeichnet werden. Ihre runde Form symbolisiert den „Standpunkt“ des Künstlers, vertiefte Fußabdrücke zeigen die Blickrichtung und laden ein, buchstäblich in Turners Fußstapfen zu treten. Über einen integrierten QR-Code gelangen Besucherinnen und Besucher direkt auf die Projektwebsite www.turner-route.de, die neben den Gemälden auch detaillierte Informationen zu Turners Reisen am Rhein bietet.

Nachdem in den Jahren 2018 bis 2024 bereits 19 Platten installiert wurden, kommen in diesem Jahr folgende drei hinzu:

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  • Koblenz: Am Rheinufer auf dem kleinen Podest / ehem. Kran flussauf des Pegelhauses
  • Koblenz: Am Rheinufer flussauf des Biergartens „An der Königsbach“
  • Rüdesheim: Auf dem Wirtschaftsweg flussab der Ruine Ehrenfels (Installation im Herbst 2025)

Am Dienstag, 02. September, wurde die Erweiterung der William Turner Route bei bestem Wetter in Koblenz gefeiert. Im Rahmen der offiziellen Eröffnung übergab der Zweckverbands-Vorsteher Volker Boch gemeinsam mit Staatssekretärin Simone Schneider die Schenkungsurkunde für die Bronzeplatten an den Koblenzer Oberbürgermeister David Langner. Den stimmungsvollen Abschluss der Einweihung bildete ein gemeinsamer Besuch des Mittelrhein-Museums. Die aktuelle Sonderausstellung „Too beautiful! Der englische Blick auf den Rhein“ (noch bis Sonntag, 07. September 2025, geöffnet) widmet sich der Entdeckung des Mittelrheintals durch britische Künstler im 19. Jahrhundert und zeigt bedeutende Werke der Rheinromantik– darunter auch ein Aquarell von William Turner.

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Im Mittelrheintal geht es stetig voran, gerade auch im Hinblick auf die BUGA 2029. Die William Turner-Route ist dabei ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der Welterbe-Region und eine wunderbare Initiative, die wir sehr gerne mit Landesmitteln unterstützen. Die Route zeigt eindrucksvoll, wie sehr Turners Werke auch heute noch faszinieren und zur Identität des Oberen Mittelrheintals beitragen. Es ist ein Gewinn für die Region, dass wir die Perspektiven des Künstlers wiederentdecken und gleichzeitig das kulturelle Erbe der Region sichtbar und lebendig halten“, so Staatssekretärin Simone Schneider.

Auch Volker Boch betonte die Bedeutung des Projekts: „Wir dürfen dankbar sein für die faszinierenden Aquarelle, die Turner geschaffen hat. Sie stehen für besondere Momente der europäischen Kulturgeschichte. Mit der William Turner Route leisten wir unseren Beitrag, diese Kunstwerke vor Ort, außerhalb der großen Museen dieser Welt, erlebbar zu machen.“

Weitere Informationen sowie Anfahrtsbeschreibungen zu allen bisher realisierten Standorten finden sich auf www.turner-route.de. Zudem sind deutsch- und englischsprachige Broschüren in den regionalen Tourist-Informationen und in vielen Museen kostenfrei erhältlich. Der weitere Ausbau der Route wird kontinuierlich vorangetrieben und soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden.

Weiterführende Informationen

Rheinromantik Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Mittelrhein für eine neue Generation von Literaten, Malern, Musikern, Dichtern und Denkern die Quelle ihrer Inspiration. Die ungezähmte Natur in all ihrer natürlichen Stärke und Urwüchsigkeit – manifestiert in schroffen Felsen, dem majestätischen Fluss, den steilen Hängen und von Ruinen gekrönt – wurde zum ästhetischen Ideal einer ganzen Epoche: die Rheinromantik war geboren. Durch ihre Werke hinterließen sie »Spuren« – in Form von Briefwechseln, Reisebeschreibungen, Gemälden, Gedichten, Sagen und Gesängen. Ihr Schaffen animierte viele Menschen dazu, das Mittelrheintal zu bereisen. So wurde das Mittelrheintal zum ersten bedeutsamen touristischen Reiseziel in Deutschland.

William Turner Die Gemälde von William Turner zählen zu den wichtigsten und populärsten Kunstwerken der Rheinromantik. Der britische Maler bereiste mehrfach den Rhein. Er war fasziniert von der Erhabenheit der Natur, den Ruinen und den weinbewachsenen Hängen des Rheins. Turners genaue Beobachtungsgabe und sein ungeheures Gespür für Dynamik und Lichtspiele hinterließen uns zahlreiche Aquarelle basierend auf den unzähligen Skizzen seiner ersten Rheinreise 1817. Mit fast fotografischer Präzision, aber dennoch künstlerisch überhöht und collagiert, hält er Landschaften, Städte und menschliche Aktivitäten in seinen Kunstwerken fest.

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Koblenz

Thorsten Rudolph und Lana Horstmann zu Gast im Heinrich-Haus: Inklusion und Zukunftsfragen im Fokus

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Foto: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Volker Schmidt
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KOBLENZ. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph hat gemeinsam mit der Neuwieder SPD-Landtagsabgeordneten Lana Horstmann die Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied-Engers besucht. Ziel war es, sich über die Arbeit und die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens zu informieren, das auch Standorte in Bendorf-Sayn, Kettig und Koblenz betreibt.

Im Gespräch mit den Geschäftsführern Thomas Linden, Dirk Rein und Frank Zenzen ging es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Investitionen in die Zukunft. Das Heinrich-Haus bietet Menschen mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen vielfältige Möglichkeiten zu lernen, zu arbeiten und zu leben. Maßstäbe des Heinrichs-Haus sind die Individuellen Bedürfnisse und Ressourcen eines jeden Angestellten. Dabei wollen sie begleiten, unterstützen, hören, fördern und fordern.

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1928 gegründet, ist das Heinrich-Haus heute Teil der bundesweit tätigen Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe) und zählt mit rund 1 200 Beschäftigten zu den größten sozialen Arbeitgebern in der Region. Unter dem Leitgedanken „Im Mittelpunkt der Mensch“ umfasst das Angebot: Bildung in drei staatlich anerkannten Förderschulen sowie im Berufsbildungswerk (BBW) mit mehr als 30 Ausbildungsberufen, Internatsplätzen und einer eigenen berufsbildenden Schule, Berufliche Teilhabe in modernen Werkstätten für behinderte Menschen ,Wohn- und Lebensangebote in mehreren Einrichtungen der Region, Medizinische und therapeutische Versorgung und Ambulante Dienste, die seit 1997 auch Betreuung, Pflege und Hilfen im häuslichen Umfeld anbieten.

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Zum Abschluss ihres Besuchs erhielten Rudolph und Horstmann von Bereichsleiterin Katharina Franzky noch einen Einblick in die Wohnbereiche in Engers. Dort tauschten sie sich mit pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie mit einer Bewohnerin über deren Alltag aus.

Unternehmen wie das Heinrich-Haus leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, betonten Rudolph und Horstmann. „Für uns als Abgeordnete ist es entscheidend, zu wissen, wo die aktuellen Herausforderungen in der Arbeit mit behinderten Menschen liegen und wo wir politisch handeln können. Wir werden daher sicher im Austausch bleiben.“

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