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Gesundheit

Kemperhof garantiert vertrauliche Hilfe nach Gewalt

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Machen sich gemeinsam stark gegen Gewalt: Frauenministerin Katharina Binz (4. von rechts), Dr. med. Cleo Walz (rechts), Projektleiterin am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz, das Team im Kemperhof um Geschäftsführer Christian Straub (2. von rechts) und weitere Kooperationspartner in der Region.
Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher
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KOBLENZ Mehr als eine Viertelmillion Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Für diese und alle weiteren von Gewalt Betroffenen geht nun in Koblenz das landesweite Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ an den Start. Vor diesem Hintergrund hat der Kemperhof in Koblenz, einer der fünf Krankenhausstandorte des Maximalversorgers Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, nun mit Frauenministerin Katharina Binz zur Pressekonferenz eingeladen.

Wir sind sehr froh, dass wir den Kemperhof in Koblenz hier im nördlichen Rheinland-Pfalz als einen von zwölf wichtigen Partnern im Land zur Umsetzung des Konzepts gewonnen haben und die Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz die zentrale Koordination übernommen hat“, betont Frauenministerin Katharina Binz.

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Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt ist das Nachfolgeprojekt zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung. Uns auch hier engagiert im Sinne der Betroffen einzubringen, ist für uns selbstverständlich. Insofern begrüßen wir auch das umfangreiche Schulungskonzept“, erläutert Christian Straub, Geschäftsführer des GK-Mittelrhein.

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Worum geht es konkret? Es wird eine sichere Anlaufstelle für Betroffene geboten. Dazu Dr. med. Cleo Walz, Projektleiterin am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz: „Mit diesem Projekt bieten wir Betroffenen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ein standardisiertes Verfahren, um Spuren vertraulich und gerichtsfest zu sichern und aufzubewahren. Dies hat den großen Vorteil, dass Betroffene sich untersuchen lassen können, ohne entscheiden zu müssen, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.“

Diese sichere Anlaufstelle in Koblenz und der Region ist der Kemperhof. „Das neue Konzept macht Mut, sich Hilfe zu holen. Wir erleben es häufig, dass Frauen und Männer insbesondere in der ersten Schockphase nicht an eine Anzeige denken. Dass wir aber nun professionell und rechtssicher Spuren bereits in der Notaufnahme sichern können, ist für die Betroffenen äußerst wertvoll“, erläutert Karin Stahl, Chefärztin der Notaufnahme im Kemperhof. Und Dr. med. Arno Franzen, Chefarzt der Frauenheilkunde, ergänzt: „Unsere Ärzteteams sind speziell geschult, um sensibel und professionell mit den Betroffenen umzugehen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich uneingeschränkt. Das Projekt ist somit ein wichtiger Schritt zur noch besseren Versorgung von Gewaltopfern.“

Wichtiger Partner dabei sind auch die Frauenunterstützungseinrichtungen. Die psychosozialen Schulungen, die ergänzend zu den Schulungen der Rechtsmedizin stattfinden, übernimmt in Koblenz das Frauenhaus. Alexa Koßmann-Hau, Leiterin Frauenhaus Mayen-Koblenz, verdeutlicht die Notwendigkeit: „Es ist wichtig, die betroffenen Frauen ernst zu nehmen, ihnen zu glauben und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Damit medizinisches Fachpersonal Sicherheit im Umgang mit und in der Versorgung von Betroffenen nach erlebter Gewalt erlangt, ist eine besondere Sensibilität und Fachwissen erforderlich.“

Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt vereint Kliniken, Rechtsmedizin und Frauenunterstützungseinrichtungen wie den Frauennotruf und das Frauenhaus in einem wichtigen Zusammenspiel.

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Gesundheit

Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

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NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.

Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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