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Rhein-Lahn-Kreis

Wenn der Karton nicht in die Tonne passt

RHEIN-LAHN-KREIS Kartons werden in den meisten Fällen einfach so neben die Altpapiertonne gestellt, ohne zuvor zerkleinert zu werden.

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Mehrbelastung für Entsorger durch ungebündeltes Altpapier

RHEIN-LAHN-KREIS Kartons werden in den meisten Fällen einfach so neben die Altpapiertonne gestellt, ohne zuvor zerkleinert zu werden. Das kann jedoch zu Problemen bei der Entsorgung führen und ist eine Mehrbelastung für die Müllwerker.

Der Online-Handel blüht. Immer mehr Menschen erledigen ihre Einkäufe bequem von zu Hause aus und lassen sich die bestellten Waren per Paketdienst direkt nach Hause liefern. Das ist sehr praktisch und bequem, sorgt aber auch für immer mehr leere Kartonagen im Haushalt und immer größere Kartonberge türmen sich neben den Altpapiertonnen.

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Die Masse macht´s: Mittlerweile stehen in manchen Straßenzügen neben jeder zweiten – oft halbleeren – Altpapiertonne die Kartonberge, weil man sich nicht die Mühe macht, die Pappe zu zerschneiden um das Gefäß besser auszunutzen. Beim Leeren der Altpapiertonnen leistet die Technik der Müllfahrzeuge die Hebearbeit in die Schüttung und schont die Gesundheit der Beschäftigten. Bei losem bereitgestelltem Altpapier ist es mit “schnell packen und ins Müllauto werfen” oft nicht getan. Das Einwerfen leerer Kartons kostet nicht nur ungleich mehr Zeit sondern ist auch eine körperliche Zusatzbelastung für die Müllwerker. Bedenkt man, dass im Rahmen einer Altpapiertour tagtäglich Hunderte von Kartons einzusammeln sind, wird das Ausmaß des zusätzlichen Aufwandes vorstellbar.
Weiterhin verursachen nicht zerkleinerte Kartons auch Probleme in der Anlage: Das eingesammelte Altpapier wird vor dem Weitertransport in die Verwertungsanlage im Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn verpresst. Große Kartonagen verhaken oft und es kommt zum Anlagenstillstand.

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Ein weiteres Problem für die Müllwerker ist die Leerung von „privaten Sammelbehältern“, wie zum Beispiel Waschkörbe. Beim Leeren von Behältern, die nicht an die Schüttung gehängt werden können, kann der Lader nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Fahrzeug einhalten und eine Verletzung des Personals kann nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden „private Sammelbehälter“ nicht mehr geleert. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet um Verständnis und weist darauf hin, dass Altpapiertonnen unentgeltlich bestellt werden können: Per E-Mail abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de oder mit der Karte aus dem aktuellen Abfall-Info „Re:Tour“. Wenn die Tonne mal nicht reicht, können auch Tonnenbesitzer Kartons/Papier gebündelt in die Sammlung geben. Für ständig anfallende Mehrmengen empfiehlt sich aber die Bestellung einer weiteren Altpapiertonne – zusätzliche Abfallgebühren fallen keine an.

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 02603/972301.

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Lahnstein

Wir im Rhein-Lahn: Firmenbesuch bei Zschimmer & Schwarz in Lahnstein

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LAHNSTEIN Wer kennt nicht Zschimmer & Schwarz in lashnstein? Wahrscheinlich ist das Unternehmen vielen Menschen in der Region ein Begriff, immerhin arbeiten am Standort Lahnstein mehr als 500 Beschäftigte, doch wofür steht die mittelständische Firma mit insgesamt mehr als 1500 Mitarbeitern weltweit?

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Genau das ist gar nicht so einfach, da in so vielen Produkten Zschimmer & Schwarz drin steckt. Mal versteckt und dann wieder ganz offen. Sie fahren ein Cabrio mit exklusiven Ledersitzen. Schon da könnte die nachhaltige Verarbeitung des Lahnsteiner Unternehmens drin stecken. Die Verarbeitung von Lederprodukten ist eine jahrtausendealte Tradition. Damit das Endprodukt in seiner faszinierenden Schönheit überhaupt entstehen kann, braucht es Gerbstoffe, Tenside, Fettungsmittel und so einiges mehr und genau das stammt häufig aus dem hause Zschimmer & Schwarz. Schon spannend, was Firmen aus unserer Region so alles produzieren, ohne dass man es weiß.

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Die Veredelung von Lederprodukten mit Unterstützung der Firma aus Lahnstein finden sie nicht nur in Autositzen, sondern auch in der Bekleidungsindustrie, bei Schuhen und Möbelleder. Jetzt haben wir Anfang Mai und so manch einer träumt bereits vom Urlaub im Sommer. Ohne guten Sonnenschutz riskiert man schnelle eine böse brennende Hautrötung. Will man da vermeiden, trägt man ausgiebig Schutzcremes auf und da stecken schon wieder Inhaltsstoffe von Zschimmer & Schwarz drin. So manche schöneitsbewusste Frau dürfte sich wundern, in wie vielen Kosmetikprodukten die Zutaten vom Lahnsteiner Unternehmen kommen. Von der Haarpflege, Cremes, Körperöle bis zum Make-up und Nagellack, alles Inhaltsstoffe von Zschimmer & Schwarz.

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Und wem das noch nicht reichen sollte, der darf sich auch bei Reinigungsprodukten für Teppiche, Autos und vieles mehr auf …. Sie ahnen es bereits, Zschimmer & schwarz freuen. Das ganze immer schön im Hintergrund und doch sehr präsent, wenn man sich damit beschäftigt. Gegründet wurde die Firma 1894 von Otto Zschimmer und Max Schwarz. Los ging es mit Farbwaren, Chemikalien und Drogen. 1909 startete die erste eigene Produktion im thüringischen Greiz-Dölau. 1933 stirbt der Unternehmensgründer Otto Zschimmer in Chemnitz. 1939 wurde die Flesch-Werke AG in Oberlahnstein gekauft das seit 1959 der offzielle Standort und die größte Produktionsstätte von Zschimmer & Schwarz ist. 1960 stirbt auch der zweite Unternehmensgründer Max Schwarz im Alter von 91 Jahren. Im selben Jahr wurde die erste Auslandsgesellschaft in Frankreich gegründet. Weitere sollten später in Italien; Spanien, Türkei, USA, China und Südamerika folgen. 1980 wurde eine vollbiologische Abwasserreinigungsanlage im Werk Lahnstein installiert. 2023 übernahm Zschimmer & Schwarz die Samia mit Neuaufstellung der Geschäftsleitung der Zschimmer & Schwarz-Gruppe.

Ein mittelständisches Unternehmen und gleichzeitig ein Big-Player auf dem Markt. Dabei ist es keineswegs ein einfaches Geschäft. Die europäische Reglementierung schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und dennoch behauptet sich das Traditionsunternehmen erfolgreich am Markt. Für die SPD im Rhein-Lahn-Kreis ist Zschimmer & Schwarz ein bedeutender Arbeitgeber und Hersteller in der Region.  Bei einem Firmenbesuch in Lahnstein tauschten sie sich mit der Geschäftsleitung zum Standort und Zukunftsperspektiven aus. Und dann sind wir auch schon am Ende einer Reise: Wir im Rhein – Lahn sind starke Firmen in der Region. Klasse.

 

 

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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