Politik
Staatsbad Bad Ems: Ein langer Weg ohne klares Ziel
Wunderschön: Im gegenüberliegenden Gebäude befindet sich der Marmorsaal
BAD EMS Seit Jahren zieht sich die Diskussion um die Zukunft der Staatsbad Bad Ems GmbH hin. Trotz zahlreicher Prüfberichte, Beschlüsse und Gesprächsangebote bleibt eine tragfähige Lösung aus – mit finanziellen wie strukturellen Folgen. Bereits 2016 stellte der Landesrechnungshof fest: Die Staatsbad Bad Ems GmbH betreibt kein klassisches Staatsbad mehr. Der ursprüngliche Zweck – die Organisation und Pflege von Kureinrichtungen – ist entfallen. Die fortgesetzte Beteiligung des Landes sei daher weder notwendig noch sachlich gerechtfertigt. Dennoch flossen zwischen 2009 und 2014 rund 30 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt in die Gesellschaft: 11,9 Millionen zum Ausgleich von Verlusten, weitere 18,1 Millionen für den Neubau der Emser Therme.
Zentrale Kritikpunkte waren – und sind – die mangelnde wirtschaftliche Ausrichtung, eine nicht mehr zeitgemäße Kurtaxordnung und ein Gesellschaftszweck, der laut Rechnungshof dringend überarbeitet werden müsste.
Klare Forderungen, schleppende Umsetzung
Der Landesrechnungshof formulierte in seinem Jahresbericht 2016 eine Reihe konkreter Forderungen:
- Stärkere finanzielle Beteiligung der Stadt Bad Ems an den Verlusten der Staatsbadgesellschaft – bislang beteiligte sich die Stadt trotz ihrer Gesellschafterrolle nicht in entsprechendem Maß.
- Erhöhung der Erträge und Senkung der Aufwendungen – z. B. durch bessere Auslastung, Reduzierung defizitärer Veranstaltungen und Prüfung wirtschaftlicherer Vergabemodelle, etwa bei Pflegearbeiten oder Werkstattleistungen.
- Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Landesanteile an der Gesellschaft.
- Überarbeitung der Kurtaxordnung – insbesondere mit dem Ziel, das durchschnittliche Kurtaxaufkommen pro Übernachtung deutlich zu erhöhen.
- Novellierung des Landesgesetzes zur Kurtaxerhebung – dabei sollten der gesplittete Sommer-/Wintertarif abgeschafft und die Zahl der Ausnahmen und Vergünstigungen reduziert werden.
- Berichtspflicht gegenüber dem Landtag über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen.
Gesprächsbereitschaft ja – Fortschritte nein
Was folgte, ist eine Chronik der Verzögerungen. Trotz wiederholter Aufforderungen durch den Landtag, die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Stadt Bad Ems voranzutreiben, blieben die Fortschritte marginal. Die Stadt verwies auf strukturelle Veränderungen, wie die Fusion mit der Verbandsgemeinde Nassau, und bat um Zeit. Später folgte die COVID-19-Pandemie. In den Jahren danach wechselte die Gesprächsführung mehrfach zwischen Ankündigung, Rückzug und erneutem Kontakt.
Rückübertragung der Kurparkanlagen: Vertragsentwurf liegt vor
Bereits im Oktober 2023 hatte das Land der Stadt Bad Ems einen Vertragsentwurf übermittelt, der die Rückübertragung der beiden zentralen Kurparkanlagen (Kurpark I – Lahnufer, und Kurpark II – Bismarckhöhe) regeln sollte. Die Präambel dieses Entwurfs beschreibt die historische Verantwortung der Stadt und formuliert das Ziel einer einheitlichen touristischen Entwicklung:
„Die Stadt Bad Ems betreut von je her das allgemeine Fremdenverkehrswesen. Sie hat der Staatsbad Bad Ems GmbH bei deren Gründung im Jahre 1972 den Kurpark I (Lahnufer) und Kurpark II (Bismarckhöhe) übertragen. Gegenstand der Tätigkeit der GmbH ist es seitdem gleichermaßen, das Kurwesen zu fördern. Die Tätigkeit der GmbH im Kurwesen hat sich in den letzten Jahrzehnten jedoch deutlich reduziert, zuletzt durch die Übertragung der Emser Therme auf einen Privatinvestor im Jahr 2009. Demgegenüber wurde die Stadt Bad Ems am 24.07.2021 als eine der bedeutenden Kurstädte Europas in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Mit der mit diesem Vertrag vorgesehenen Rückübertragung der beiden Kurparkanlagen an die Stadt soll eine touristische Entwicklung von Bad Ems aus einer Hand ermöglicht werden.“
2024 dann ein deutliches Signal: In einem Schreiben vom März teilte die Stadt mit, dass sie derzeit keine Möglichkeit einer Übernahme der Kurparkliegenschaften oder einer vollständigen Kommunalisierung sieht. Das Land ließ im Mai wissen, dass es weiterhin gesprächsbereit sei – konkrete Fortschritte gibt es jedoch nicht.
Gesellschaftszweck auf dem Prüfstand
Auch inhaltlich steht die Gesellschaft vor einer ungewissen Zukunft. Der Landesrechnungshof empfahl, den veralteten Gesellschaftszweck grundlegend zu überarbeiten – insbesondere den Passus zur Förderung des Fremdenverkehrs. Das Land prüft derzeit eine entsprechende Änderung. Bis dahin wird die Tätigkeit der GmbH aufrechterhalten, vor allem mit zwei Schwerpunkten: der Sanierung des denkmalgeschützten Quellenturms und dem Aufbau eines nachhaltigen Heizkonzepts für das Lahnufergebäude unter Nutzung von Thermalwasser.
Kurtaxe: Überfällige Reform in Vorbereitung
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Kurtaxe. Diese wurde seit 1989 nicht mehr substantiell angepasst – obwohl der Landesrechnungshof seit Jahren auf das Potenzial zur Einnahmensteigerung verweist. Zahlreiche Befreiungen und Sonderregelungen haben das Ertragsniveau kontinuierlich gedrückt. Nun soll ein externer Gutachter die Höhe der Kurtaxe prüfen. Entscheidungen über eine mögliche Anpassung stehen aus – frühestens nach Vorlage des Gutachtens.
Fazit: Ein strukturelles Dilemma
Die Staatsbad Bad Ems GmbH ist heute ein Beispiel dafür, wie schwer sich Verwaltungen mit strukturellem Wandel tun. Eine landeseigene Gesellschaft ohne Landesaufgabe, eine kommunale Seite, die sich aus finanziellen Gründen zurückhält, und Reformvorschläge, die trotz klarer Empfehlungen nicht umgesetzt werden – das Gesamtbild ist ernüchternd.
Auch 2025 bleibt die Zukunft des Staatsbads unklar. Die politische Gesprächsbereitschaft ist unbestritten – doch ob sie auch zu einer tragfähigen Lösung führen wird, bleibt abzuwarten.
Lahnstein
Grüne Lahnstein wollen Spielgeräte von der Johanneskirche in den Schillerpark verlegen
LAHNSTEIN Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Lahnstein hat einen Antrag zur Umgestaltung der Spielmöglichkeiten in der Stadt eingereicht. Ziel ist der Abbau der bestehenden Spielgeräte an der Johanneskirche und der Aufbau neuer Spielmöglichkeiten im Schillerpark. Dieser Schritt soll insbesondere Familien zugutekommen, die während der bevorstehenden Bauarbeiten zur Bundesgartenschau (BUGA) auf alternative Aufenthaltsflächen angewiesen sind. Der Spielplatz, der vor wenigen Jahren von der Else Schütz Stiftung gespendet wurde, ist extra in Modulbauweise erstellt worden, um ihn während der BUGA-Park-Erstellung woanders wieder aufzubauen.
Durch die Bauarbeiten im Bereich der Rheinanlagen wird ein wesentlicher Erholungsraum für Kinder und Familien erheblich eingeschränkt. Da zudem der Schulhof der Goetheschule aufgrund von Vandalismus weiterhin geschlossen bleibt, sehen die Grünen einen dringenden Handlungsbedarf. Um dem Verlust an Freizeitmöglichkeiten entgegenzuwirken, muss man alternative Angebote schaffen, ist die Meinung der Fraktion.
Der Schillerpark bietet aufgrund seiner zentralen Lage und der vorhandenen Infrastruktur eine hervorragende Alternative für die neuen Spielgeräte. Hier können Familien eine ansprechende Umgebung für Freizeitaktivitäten finden, während die Rheinanlagen nicht genutzt werden. Die Kosten für den Abbau und den Wiederaufbau der Spielgeräte sollen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) gedeckt werden. Dies würde eine zügige Umsetzung des Projekts ermöglichen, ohne zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt zu schaffen, da der Schillerpark sich im geförderten ISEK-Stadtgebiet befindet, so die Grünen.
Die Fraktion ist überzeugt, dass dieser Schritt nicht nur notwendig ist, um den Bedürfnissen der Familien in Lahnstein gerecht zu werden, sondern auch zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt beiträgt. Die Grünen bitten, dass der Ausschuss Bauen und Umwelt in der nächsten Sitzung über die Umlegung der Spielgeräte vom Standort Lahnmündung in den Schillerpark entscheidet (Text: Jutta Niel | Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)
Politik
Mittelrheinbrücke: 90 Prozent Förderung zugesagt, doch kein Wort zum Planfeststellungsverfahren Mike Weiland wendet sich erneut an Staatsministerin Schmitt: Läuft das Planfeststellungsverfahren für die Mittelrheinbrücke oder nicht?
LORELEY Die Landräte des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein-Lahn-Kreises, Volker Boch und Jörg Denninghoff, haben jetzt in einer Pressemeldung die aktuelle Erklärung der rheinland-pfälzischen Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Daniela Schmitt, zur Mittelrheinbrücke begrüßt, dass sie sich mit einem klaren und guten Signal geäußert habe, sich nicht nur weiterhin für den Brückenschlag im Mittelrheintal einzusetzen, sondern dies auch mit einem Fördersatz von 90 Prozent durch das Land in Aussicht gestellt habe.
„Das ist zweifelsohne ein gutes Signal, jedoch muss es auch mit dem Projekt tatsächlich vorangehen und eine klare Aussage zum Stand des Planfeststellungsverfahrens, das Baurecht für die Brücke bringt, geben“, untermauert der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, die Notwendigkeit der Transparenz in der Kommunikation.
Bereits im jüngsten Kreisausschuss hatte sich Mike Weiland mit der Bitte an Landrat Jörg Denninghoff gewandt, in Erfahrung zu bringen, ob denn seit Juni 2023 nach dem erlassenen Raumordnungsbescheid als nächster Schritt das notwendige Planfeststellungsverfahren inzwischen gestartet sei, denn Weiland hatte als letzte Zwischennachricht auf seine Nachfrage bei Ministerin Schmitt am 1. November 2024 eine wenig konkrete Rückmeldung erhalten, aus der herauszulesen war, dass das Planfeststellungsverfahren aufgrund zahlreicher vorher zu erledigender Prüfungen noch nicht gestartet sei.
Der Bürgermeister der VG Loreley hat daher postwendend auf die aktuelle Pressemeldung der Kreisverwaltung, aus der zum Planfeststellungsverfahren nichts hervorgeht, reagiert und sich selbst erneut an die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin gewandt: „Heute, auf den Tag genau nahezu exakt ein Jahr später, habe ich von der beigefügten Pressemeldung der Kreisverwaltung Rhein-Lahn Kenntnis genommen. Ich begrüße ausdrücklich Ihr klares Bekenntnis zur 90 Prozent-Förderung, die Sie in Aussicht stellen, jedoch fehlt in der gesamten Meldung ein Satz zum Sachstand des Planfeststellungsverfahrens. Daher gestatten Sie mir bitte die konkrete Frage: Was ist seit Ihrem Schreiben am 1. November 2024 konkret seitens der Landesregierung und des Landesbetriebs Mobilität erledigt worden und ist das Planfeststellungsverfahren inzwischen gestartet?“, schreibt der Bürgermeister.
Mike Weiland stimmt darüber hinaus den beiden Landräten vollends zu und dankt ihnen für ihr Engagement im Sinne der Menschen für die Mittelrheinbrücke: „Die jahrzehntelange Diskussion rechts und links des Rheins braucht im Sinne der Menschen, des Tourismus und der Wirtschaft endlich einen Schub und klare Fakten.“
Auch wenn man heute so weit wie noch nie zuvor in der Angelegenheit sei, helfen nach Absichtsbekundungen nur das Erreichen fixdefinierter Meilensteine und eine klare und transparente Kommunikation gegenüber den Betroffenen vor Ort – und das nicht nur vor Wahlen, sondern regelmäßig, so Mike Weiland abschließend.
Lahnstein
Lahnstein: SPD, FBL und Grüne lehnen gebührenpflichtige Straßenreinigung ab!
LAHNSTEIN Die Fraktionen von SPD, FBL und Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, die von der Stadtverwaltung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung eingebracht wurden, entschieden ab. Der Ausschuss hat die Vorlage der Verwaltung bereits abgelehnt. Trotzdem soll das Thema auf Wunsch des Oberbürgermeisters, der über die Aufnahme und Beratungsfolge von Anträgen entscheidet, auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat erneut beraten werden.
Im Bauausschuss hatten sich CDU und ULL gemeinsam mit Oberbürgermeister Lennart Siefert für die Einführung einer gebührenpflichtigen Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt ausgesprochen. Nach dem Beschluss dieser Satzung wären die Straßenanlieger weiterhin wie bisher verpflichtet, den Gehweg selbst zu reinigen, während die Stadt die Reinigung der Fahrbahn übernehmen und dafür Gebühren von den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu reinigenden Straßen erheben würde.
Aus Sicht der ablehnenden Fraktionen und vieler Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht gerechtfertigt. In zahlreichen Straßen ist eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durch Anlieger wegen der Verkehrsgeschwindigkeit und Fahrzeugdichte gefährlich. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Anlieger deshalb Reinigungsgebühren zahlen sollen, ist aus Sicht der drei Fraktionen nicht sachgerecht. „Die Reinigung der Fahrbahn ist besonders bei sehr hohen Verkehrsdichten eine öffentliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte und keine zusätzliche Belastung für Anlieger, die ohnehin schon unter Verkehr, Lärm und Abgasen leiden“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß.
Die geplante Einführung einer gebührenpflichtigen Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2026 würde insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen finanziell zusätzlich belasten, da die Fahrbahnen dieser Straßen dann bis zu zweimal wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden sollen. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Stadt die Reinigungspflicht in diesen Straßen rechtlich auch selbst übernehmen kann, ohne Gebühren zu erheben.
Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermöglicht auch eine Finanzierung über den städtischen Haushalt, sodass eine städtische Reinigung der Fahrbahnen möglich ist, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Eine gesonderte Gebührenerhebung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, auch wenn dies angesichts der angespannten Haushaltslage in Lahnstein eine Herausforderung darstellt. Zudem bestehen erhebliche praktische Bedenken gegen die geplante Satzung.
Umfangreiche Parkverbote zu bestimmten Zeiten würden weitere Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Darüber hinaus ist bislang unklar, ob die Stadt personell bereits so ausgestattet ist, dass sie ihrer eigenen Reinigungspflicht in den von ihr betreuten Bereichen tatsächlich vollumfänglich nachkommen kann. Gleichzeitig betonen die Fraktionsvorsitzenden Jochen Sachsenhauser (SPD), Reiner Burkhard (FBL) und Jutta Niel (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine Verantwortung für das Stadtbild tragen. Sie appellieren an alle Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.
Dies sei umso wichtiger, da die illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und im städtischen Wald zuletzt deutlich zugenommen habe. Die Fraktionen fordern die Verwaltung auf, lösungsorientiert vorzugehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich finanziell zu belasten. Zunächst sollte mit Eigentümerinnen und Eigentümern das Gespräch gesucht werden, wenn die verpflichtende Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Aus einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung geht hervor, dass die Zahl der schriftlichen Aufforderungen zur Reinigung in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen hat – insbesondere seit der personellen Verstärkung des Ordnungsamtes. Allerdings ist kein einziger Fall seit 2017 dokumentiert, in dem tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden musste, weil Anlieger ihrer Reinigungspflicht nach der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind.
Auf diese Weise, so sind sich die Fraktionen einig, kann das Stadtbild durch konsequente Ansprache und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden – ohne neue Gebühren, deren Bearbeitung zudem mit zusätzlichem städtischem Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre (pm Lahnsteiner Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FBL).
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