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Recht

Hunde im Gnadenhof Eifel erneut beschlagnahmt: Betreiberin kündigt rechtliche Schritte an

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HARSCHEID Heute wurde erneut eine Beschlagnahmung von Hunden im Gnadenhof Eifel in Harscheid durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinäramts, begleitet von der Polizei, holten fünf Hunde aus der Einrichtung ab. Laut Angaben des Veterinäramts verstoße die Betreiberin des Gnadenhofs gegen bestehende Auflagen, die ihr im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren auferlegt worden waren.

Hintergrund der Auflagen

Im Mai 2024 waren bereits 47 Hunde aus dem Gnadenhof entfernt worden. Die Maßnahme erfolgte, da das Veterinäramt der Auffassung war, dass die Betreiberin mit der Betreuung der Tiere überfordert war. Im Anschluss wurden Auflagen erlassen, dass künftig nur noch fünf Hunde im Gnadenhof gehalten werden dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.

Derzeit zehn Hunde auf dem Gnadenhof

Trotz der Auflage, nur fünf Hunde zu halten, leben momentan zehn Hunde im Gnadenhof. Fünf dieser Hunde wurden von der Betreiberin an einen Verein übergeben, wobei ein Raum auf dem Hof zur Verfügung gestellt wurde, um den Tieren eine geeignete Unterkunft zu bieten. Fünf der beschlagnahmten Hunde aus dem letzten Jahr wurden von der Betreiberin zurückgeholt und werden nun wieder gepflegt.

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Gerichtliche Klärung der Verantwortung

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte fest, dass die Betreiberin auch für die fünf Hunde, die an den Verein abgegeben wurden, verantwortlich bleibt. Der Gerichtsbeschluss führte dazu, dass das Veterinäramt die Tiere zurückholte, um die Auflagen zu überprüfen. Dies führte zur erneuten Beschlagnahmung der fünf Hunde am Mittwoch.

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Betreiberin wehrt sich gegen die Vorwürfe

Auf ihrer Facebook-Seite äußerte sich die Betreiberin zu den Vorwürfen und betonte, dass die beschlagnahmten Hunde „bestgepflegt und tierärztlich untersucht“ worden seien. Sie kündigte an, juristisch gegen die Maßnahme vorzugehen, um ihre Sichtweise in der Sache weiterzuverfolgen.

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2 Kommentare

2 Comments

  1. Ida Lehdop

    15. Januar 2025 at 20:53

    Es ist sehr traurig, dass das Vetamt Ahrweiler sich an gepflegten Hunden, die ein sehr schönes Zuhause haben, abarbeitet. Die willkürlich festgelegte Zahl von fünf Hunden ist völlig aus der Luft gegriffen worden, denn natürlich kann man sich am Tag auch um mehr als fünf Hunde kümmern, wenn man zuhause ist.
    Aus dem Vetamt Ahrweiler sickern dauernd Informationen an Leute durch, die diese Informationen gar nicht haben dürften. Ich hoffe sehr, dass dieser Filz in Ahrweiler / Weilerswist / Euskirchen endlich aufgedeckt und dann gerichtlich verfolgt wird. Es würde mich auch langsam nicht mehr wundern, wenn der Filz und die Korruption hier sogar bis ins Gericht hineinreichen.
    Es gab mal einen anderen Fall (ich schreibe bewusst nicht welchen), wo letztendlich aufgedeckt wurde, dass bei den Falschbehauptungen ein involvierter Polizist, Richter beim entsprechenden Gericht und das Veterinäramt unter einer Decke steckten und gelogen haben dass sich die Balken biegen. Ich habe langsam den Eindruck, dass es sich hier ähnlich verhält. Der Kampf um Gerechtigkeit hat damals rund drei Jahre gedauert…..
    Ich wünsche mir für die Hunde und den Gnadenhof sehr, dass es schneller geht und die Verantwortlichen dann alle zur Rechenschaft gezogen werden – mindestens mit Schmerzensgeld in Höhen, dass der Gnadenhof nie wieder Spenden braucht, wieder mehr Tiere halten darf und die Verantwortlichen hingegen zahlen müssen bis an ihr Lebensende!

  2. Ida Lehdop

    16. Januar 2025 at 11:28

    Es ist mir unbegreiflich, dass hier nicht endlich Behörden gestoppt werden, die keinesfalls zum Wohle der Tiere handeln. Der entsprechende Amtsveterinär setzt willkürlich irgendwelche Hundezahlen fest, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Natürlich kann man sich am Tag um mehr als fünf Hunde kümmern, wenn man zuhause ist. Allein auf dieser willkürlich gewählten Anzahl beruht die erneute Beschlagnahmung. Zudem ist verwunderlich, welche nicht involvierten Personen und Institutionen Informationen haben und öffentlich machen können, die sie überhaupt nicht haben dürfen. Hier wird scheinbar Amtsmissbrauch an einigen Stellen betrieben. Es gab einmal einen ähnlichen Fall, wo schlussendlich herauskam, dass ein Polizist, das Veterinäramt und Richter beim zuständigen Gericht zusammengearbeitet und gelogen haben, dass sich die Balken biegen. Korruption und Verwandtschaftsgrade und persönliche Rachegelüste sowie Amtsmissbrauch waren auch dort massgeblich. Leider hat der Fall damals auch fast drei Jahre gedauert, wenn ich mich recht entsinne.
    Ein sehr ähnliches Muster scheint auch hier am Werk zu sein.
    Ich hoffe, dass das endlich aufgedeckt wird. Den Verantwortlichen wünsche ich, dass Sie im Falle von Amtsträgern aus dem Amt entfernt werden und sämtliche Pensionsansprüche wegen Amtsmissbrauchs verlieren, privaten Hetzern wünsche ich eine so hohe Schmerzensgeldverurteilung, dass der Gnadenhof nie wieder um Spenden werben muss und wieder richtig aufmachen kann, sie selber aber ihr Leben lang für ihr Tun zahlen müssen. (Ich weiss, dass das aufgrund der lächerlichen Strafen in unserem Land für solche Vorfälle und Taten ein Wunsch bleibt, aber wünschen tue ich es mir trotzdem….)
    Und sollte am Ende heraus kommen, dass an den ursprünglichen Vorwürfen doch etwas dran ist, dann hoffe ich, dass die langjährigen Weggucker angeklagt und verurteilt werden, denn dann wärt ihr schuldiger als Frau Ohlert!
    Wenn man allerdings sieht, wie die Hunde auf Frau Ohlert reagieren, dann weiss man, dass die Vorwürfe haltlos sind, denn geschlagene und verwahrloste Hunde reagieren anders.
    Auch ich habe schon inkompetente Amtsveterinäre kennen gelernt, die behaupteten, es gäbe keine Hunde, die vor Freude oder Angst unter sich machen, wenn z.B. Fremde ins Haus kommen. Es gibt sicher löbliche Ausnahmen bei den Amtsveterinären – diese werden aber entweder gemobbt und kaputt gemacht oder wechseln die Stelle ganz schnell, weil sie es nicht aushalten. Für Tiere wird bei den Vetämtern sehr selten gehandelt und viele Amtsveterinäre zeichnen sich leider durch Inkompetenz bzgl. Tierverhalten etc. aus.
    Eine eigene Praxis würde nicht laufen, da sie sich relativ schnell durch gähnende Leere aufgrund ausbleibender Patientenbesitzer auszeichnen würde. Da ist doch so ein Posten als angeblich kompetenter Veterinärmediziner ganz wunderbar…(und ja, es gibt sie, die löblichen seltenen Ausnahmen).
    An die grossen Fälle wird selten herangegangen – auch hier wurde ja schon öfters Korruption und Vetternwirtschaft etc. mit Landratsämtern usw. aufgedeckt und nachgewiesen.

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Blaulicht

Zivilprozess um getötete Luise aus Freudenberg: Kein Urteil am ersten Verhandlungstag

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KOBLENZ Über ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg wird der Fall nun zivilrechtlich vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Familie gegen die beiden Mädchen, die für die Tat verantwortlich sein sollen. Ein Urteil gibt es noch nicht – der erste Verhandlungstag endete ohne abschließende Entscheidung.

Klage auf Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe

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Die Eltern und die Schwester des getöteten Mädchens fordern insgesamt rund 180.000 Euro – eine Summe, die sich laut Gericht aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt: Neben Schmerzensgeld für die Angehörigen beinhaltet sie auch eine Forderung im Namen von Luise selbst. Da diese Art von Anspruch vererbbar ist, kann er im Rahmen des Zivilprozesses geltend gemacht werden.

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Bereits im November 2023 hatte die Familie Klage eingereicht. Nun wurde der Fall in Koblenz erstmals verhandelt – unter großem Medieninteresse. Zahlreiche Pressevertreter, Fotografen und Fernsehteams verfolgten das Verfahren vor Ort.

„Das ist kein Fall wie jeder andere“, betonte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Die emotionale Schwere des Verfahrens sei auch für das Gericht nicht alltäglich und „mache ein Stück weit sprachlos“. Ursprünglich war der erste Prozesstag als sogenannter Gütetermin angesetzt worden – also ein Versuch, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Doch eine Verständigung blieb aus.

Im Anschluss wurde die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Eine psychologische Sachverständige begleitet das Verfahren. Sie soll insbesondere die Leidenszeit von Luise vor ihrem Tod einschätzen, um die Höhe des Schmerzensgeldes bewerten zu können – ein Punkt, über den aktuell noch keine Einigkeit besteht.

Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, wurden während der Verhandlung per Videoschalte befragt. In dieser Phase des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Familie des Opfers nahm nicht persönlich am Termin teil, sondern ließ sich durch ihren Rechtsanwalt vertreten. Die beiden Jugendlichen leben laut Angaben des Jugendamts Siegen-Wittgenstein weiterhin unter staatlicher Betreuung und nicht im familiären Umfeld.

Kein Strafprozess wegen Strafunmündigkeit – aber zivilrechtliche Konsequenzen möglich

Der brutale Tod der Zwölfjährigen im März 2023 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alten Schülerinnen hatten laut Ermittlungen das Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Die Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen (Landkreis Altenkirchen) gefunden – mehrere Kilometer von Luises Wohnort entfernt.

Da beide Täterinnen noch unter 14 Jahre alt waren, kam es nicht zu einem Strafprozess – sie gelten juristisch als strafunmündig. Im Zivilrecht jedoch können Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Dabei geht es nicht um Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern um finanzielle Wiedergutmachung.

Was bedeutet das für die Täterinnen?

Sollte das Gericht der Klage der Familie stattgeben, würden die beiden Jugendlichen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet – allerdings erst dann, wenn sie eigenes Einkommen erzielen. Ihre Eltern haften in diesem Fall nicht für sie.

Wann das Verfahren abgeschlossen wird und ob es zu einem Urteil kommt, ist derzeit noch offen. Zunächst soll das Gutachten der Sachverständigen abgewartet werden. Erst danach wird es zu einer Entscheidung kommen, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.

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Allgemein

Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

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BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.

Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.

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Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung

Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“

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Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:

  • „Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“

  • „Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“

  • „Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“

Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend

So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:

  • „Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“

  • „Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“

  • „Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“

Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.

Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.

Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen

Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:

  • „Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“

  • Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.

Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis

Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.

Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.

Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025

Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Redaktion: „Nicht mit uns.“

„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.

Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.

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Politik

Kritischer Journalismus im Fadenkreuz: Bad Ems und der offene Angriff auf die Pressefreiheit

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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KOMMENTAR Mit Erstaunen, aber nicht ohne Klarheit, nehmen wir als BEN Kurier zur Kenntnis, dass die Fraktionen von CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie ein fraktionsloses Mitglied des Stadtrats Bad Ems in einem gemeinsamen offenen Brief die journalistische Arbeit unseres Hauses öffentlich infrage stellen.

Der Vorwurf: Unsere Berichterstattung sei unsachlich, einseitig und tendenziös. Der Versuch: Kritische Presse durch politischen Druck zu delegitimieren. Das Ergebnis: Ein Dokument politischer Empfindlichkeit, nicht journalistischer Substanz.

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Zunächst ist festzuhalten, dass nicht alle Fraktionen dieses Schreiben mittragen. Und auch innerhalb der unterzeichnenden Fraktionen – so ist uns bekannt – wurden nicht alle Ratsmitglieder im Vorfeld über den Brief informiert. Das wirft Fragen auf: etwa, ob hier wirklich im Namen der kommunalen Demokratie gesprochen wird oder eher im Interesse eines empfindlich getroffenen Zirkels.

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Die zentrale Anklage lautet: Der BEN Kurier berichte tendenziös. Doch konkrete Belege bleiben aus. Kein einziger Artikel wird benannt, keine Aussage widerlegt, kein Sachverhalt klargestellt. Stattdessen: Pauschalkritik, die mehr über den Zustand der politischen Absender aussagt als über unsere redaktionelle Arbeit. Wer meint, Pressefreiheit ende dort, wo Kritik beginnt, verkennt ihren Wesenskern. Die Aufgabe der Presse ist nicht Gefälligkeit, sondern Kontrolle. Und wer das nicht aushält, stellt sich selbst ins Abseits, nicht den Journalismus.

Die Realität sieht anders aus, als im offenen Brief suggeriert. Der BEN Kurier wurde beispielsweise zu einem Pressetermin am Bahnhofsgebäude nicht eingeladen, andere Medien hingegen schon. Im Stadtrat wurde kurzfristig und ohne ordnungsgemäße Ankündigung ein Tagesordnungspunkt zur Vorstellung des Bodengutachtens „Große Wiese“ ergänzt. Die Kommunalaufsicht bestätigte, dass eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung rechtswidrig unterblieb. Interessierte Bürgerinnen, Bürger und Presse – auch wir – wurden so faktisch ausgeschlossen. Zufällig war ein Medienvertreter, der nie oder kaum eine Stadtratssitzung medial begleitet, genau an diesem Tag anwesend und nach diesem Tagesordnungspunkt wieder weg. Sicherlich ein Zufall.

Auch zur Sache selbst: Der Spielplatz „Große Wiese“ wurde errichtet und eröffnet, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine rechtsgültige Baugenehmigung vorlag. Auch das wurde von der Kommunalaufsicht bestätigt. Beim Fitness-Parcours auf der Kalkspitze begann die Stadt ebenfalls ohne Genehmigung mit dem Bau, auch das wurde von der Kommunalaufsicht eindeutig festgestellt. Die Folge war der Rückbau der bereits installierten Fitnessgeräte. Diese Tatsachen werden im offenen Brief nicht einmal erwähnt. Dabei handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um dokumentierte Verwaltungsrealität.

Es spielt dabei keine Rolle, welche Rechtsauffassung das Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hierzu vertritt. Zuständig für die Genehmigung ist ausschließlich die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als untere Bauaufsichtsbehörde. Die angebliche Rechtsauffassung des Bauamts der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wäre zudem juristisch auch nicht nachvollziehbar, aber dies zu erläutern, würde an dieser Stelle zu weit führen.

Über 80 Artikel, die der BEN Kurier in den vergangenen Jahren zur Stadt Bad Ems, zur Verwaltung und zum Bürgermeister veröffentlicht hat, lassen sich nachweislich als sachlich oder sogar positiv einordnen. Allein die letzte offizielle Pressemitteilung der Stadt vom 7. Juni 2025 wurde bei uns publiziert. Wer dennoch behauptet, wir betrieben eine „persönliche Kampagne“, konstruiert einen Mythos, aber keine belastbare Argumentation.

Ein Beispiel, das im offenen Brief angeführt wird, ist die Eröffnung einer Bäckerei, bei der der Stadtbürgermeister auf einem Bild in unserer Berichterstattung nicht gezeigt wurde. Ja, wir haben den Fokus auf die Geschäftsinhaberin gelenkt. Das ist legitim. Die Presse ist nicht dazu da, politische Bilderbuchinszenierungen unverändert zu übernehmen. Sie entscheidet redaktionell und nicht auf Zuruf.

Unsere Berichterstattung zur Bodenbelastung auf dem Spielplatz „Große Wiese“, zu Bauverlauf, Genehmigungslage und Kosten in Höhe von derzeit rund 85.000 Euro – ohne die Anwaltskosten, die gegen uns eingesetzt wurden – war und ist faktenbasiert, dokumentiert und quellenbasiert. Die Darstellung, wir hätten uns dabei auf eine „gefälschte E-Mail“ gestützt, ist schlicht falsch. Diese Unterstellung hält keiner Überprüfung stand und wurde auch nie Bestandteil unserer journalistischen Grundlage. Es handelt sich um ein nachträglich konstruiertes Narrativ, nicht um eine Tatsache. Dass sich im Nachgang sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Öffentlichkeit intensiv mit dem Vorgang befassen mussten, belegt nicht unsere Tendenz, sondern die Relevanz.

Wer als politisches Gremium öffentlich erklärt, mit einer Redaktion künftig nicht mehr zusammenarbeiten zu wollen, offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Pressearbeit ist keine Gefälligkeit, sie ist Kontrolle und sie ist unabhängig. Genau das scheint einigen unbequem geworden zu sein.

So klar unsere Haltung für Pressefreiheit ist, so unmissverständlich ist auch unsere Haltung zu gezielter Diffamierung. Denn Kritik – so berechtigt sie sein mag – endet dort, wo sie in gezielte Rufschädigung und wirtschaftliche Einschüchterung übergeht.

Unter einem Klarnamen – liegt der Redaktion vor – einer Person, die dem Stadtbürgermeister Oliver Krügel persönlich und politisch sehr nahesteht, wurde kürzlich ein Kommentar veröffentlicht, der über jede zulässige Form demokratischer Auseinandersetzung hinausgeht. Darin wird nicht nur behauptet, der BEN Kurier betreibe seit Jahren „systematische Einflussnahme“ und „gezielte Meinungsmache“, es wird zudem offen suggeriert, Anzeigenkunden sollten ihre Zusammenarbeit mit uns überdenken. Das ist kein Debattenbeitrag, sondern ein Boykottaufruf. Es ist der gezielte Versuch, ein unabhängiges Medium wirtschaftlich zu treffen und politisch zu delegitimieren. Solche Aussagen sind – auch rechtlich – hoch problematisch und können unter Umständen den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) oder sogar der versuchten sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllen.

Auch die politisch motivierte Unterstellung, unsere Haltung sei durch eine SPD-Mitgliedschaft des Herausgebers beeinflusst, ist in ihrer Machart nicht nur unzulässig, sondern bewusst rufschädigend. Hier wird nicht argumentiert, hier wird unterstellt, verleumdet und delegitimiert.

Deshalb machen wir an dieser Stelle eines unmissverständlich klar: Auch wir haben unsere Grenzen. Und wo diese überschritten werden, da ziehen wir juristische Konsequenzen.

Wir prüfen derzeit strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen den Urheber des genannten Kommentars sowie gegen weitere gezielte Eingriffe in unsere redaktionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Pressefreiheit bedeutet nicht Wehrlosigkeit.

Wir stehen für den offenen Diskurs. Aber wir stehen ebenso für den Schutz unserer Redakteur*innen, unserer journalistischen Integrität und unserer unternehmerischen Existenz.

Der BEN Kurier lässt sich nicht einschüchtern. Nicht inhaltlich. Nicht politisch. Nicht wirtschaftlich. Und: Wir bleiben. Weil die Öffentlichkeit ein Recht auf unabhängige, kritische und faktenbasierte Berichterstattung hat – gerade in Bad Ems.

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