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Montabaur

VG-Werke Montabaur setzen Wickelrohrverfahren zur Sanierung von Abwasserrohren ein

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Das Wickelrohrverfahren zur Sanierung von Abwasserohren mit großem Durchmesser testen die Verbandsgemeindewerke Montabaur erstmals bei einem Verbindungssammler in Holler. Das Verfahren kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Fachleute der benachbarten VGn haben sich die Vorführung der Firma Geiger angesehen.
Foto: VG Montabaur | Christopher Marx
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Als erste Kommune im Westerwaldkreis nutzen die Verbandsgemeindewerke Montabaur ein innovatives Verfahren zur Sanierung von großen Abwasserrohren, bei dem alte Rohre von innen ausgekleidet, stabilisiert und verbunden werden. Dieses in Japan entwickelte Wickelrohrverfahren wurde vom Betriebszweig Abwasser und der Firma Geiger Kanaltechnik nun erstmals bei Holler eingesetzt und vorgeführt. Hierzu waren auch Vertreter der umliegenden VGs eingeladen.

Haushalte und Unternehmen produzieren tagtäglich Abwasser. Wie jede Infrastruktur, müssen die Abwasserrohre regelmäßig überprüft und instandgehalten werden. Um aufwändiges Ausgraben und das Verlegen neuer Rohre zu vermeiden, werden sogenannte Inliner-Verfahren genutzt. Bei kleineren Rohren können Schläuche eingeführt, durch Aufblasen an die Rohrgröße angepasst und anschließend verhärtet werden.

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VG Montabaur: Werke setzen innovatives Verfahren zur Instandsetzung von Abwasserkanälen ein

Für Rohre mit großem Durchmesser gibt es das sogenannte „Wickelrohrverfahren“. „Das Verfahren kann im laufenden Betrieb eingesetzt werden“, beschreibt Michael Maurer, der das Projekt bei den Abwasserwerken der VG Montabaur betreut, die Vorteile. „Der Kanal muss somit nicht gesperrt und trockengelegt werden. Außerdem werden die Rohre nicht ausgegraben. Es wird lediglich ein Verbindungsschacht geöffnet. Damit spart die Methode nicht nur erheblichen Arbeitsaufwand und Straßensperrungen, sondern auch Kosten. Außerdem wird die Natur geschont und CO2 eingespart. Mit dem Einsatz dieser innovativen Technik sind wir Vorreiter im Westerwald“, berichtet er weiter.

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Erstmals wird nun das 1,2 km lange Rohr in der Gemarkung Holler mit dem neuen Verfahren in 12 Abschnitten saniert – der längste davon 300 Meter. Das Rohr misst 400 Millimeter im Durchmesser. Nach der Sanierung wird es einen Durchmesser von 350 Millimeter haben. „Das ist der einzige Nachteil des Verfahrens“, erklärt Maurer. „Der Durchmesser des Rohres verkleinert sich geringfügig. Für die anfallende Abwassermenge reicht die Größe jedoch trotzdem aus.“ Insgesamt betreibt die VG-Werke beim Abwasser ein Leitungsnetz von 380 km sowie 60 km immer größer werdender Verbindungssammler, die das Abwasser der einzelnen Haushalte, Straßen und Gemeinden zusammenführen und auf die acht Kläranlagen verteilen. Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der VG Montabaur folgt dabei soweit es möglich ist der Topographie, denn das Wasser bzw. Abwasser soll möglichst bergab laufen. „Da sich das neue Verfahren bewährt hat, werden wir es auch künftig einsetzen“, berichtet Maurer.

So funktioniert das Wickelrohrverfahren

Zunächst einer der Kontrollschächte geöffnet und ein breites Kunststoffband in das zu sanierende Rohr eingeführt. Eine Maschine schiebt dieses PVC-Auskleidungsprofil am inneren Rand des Rohres kontinuierlich vorwärts, so dass es sich spiralförmig im Rohr aufwickelt und miteinander verbindet. Der Kunststoff bildet so eine neue, dichte Ableitungsoberfläche.

Danach wird eine Stützkonstruktion aus Metall eingebaut, die die PVC-Auskleidung während der nachfolgenden Mörtelinjektion abstützt. Anschließend wird ein quellfähiger Spezial-Mörtel zwischen die Innenwand des alten Rohres und die neue Wickelrohrschicht gespritzt. So entsteht ein dauerhafter und stabiler Verbund. Anschließend wird die Stützkonstruktion entnommen und schon ist die Leitung wieder einsatzbereit.

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Montabaur

Dance Emotions des TSV Welschneudorf erneut auf dem Siegertreppchen Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft der RKK geschafft

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Foto: TSV Welschneudorf e.V.
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WELSCHNEUDORF Die Tanzformation Dance Emotions des TSV Welschneudorf e.V. beweist auch in dieser Saison einmal mehr ihr außergewöhnliches Können: Sowohl bei der NRW-Meisterschaft am 21. September als auch bei der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft am 12. Oktober der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) sicherte sich die Gruppe jeweils den 3. Platz in der Kategorie Schautanz Senioren. Mit diesen hervorragenden Platzierungen in einem hart umkämpften Teilnehmerfeld qualifizierten sich die Tänzerinnen und Tänzer nun für die Deutsche Meisterschaft, die am 7. Dezember 2025 ausgetragen wird.

Die Teilnahme an nationalen Wettbewerben ist für die Dance Emotions längst Tradition: Seit 2017 startet die Formation erfolgreich bei der Deutschen Meisterschaft der RKK. Dabei konnte sie bereits mehrfach auf dem Siegertreppchen glänzen – mit dem Vizemeistertitel in den Jahren 2017, 2022 und 2023 sowie dem Deutschen Meistertitel 2018.

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Trainerinnen und Team sind stolz auf die diesjährige Leistung und die erneute Qualifikation:

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Jedes Jahr auf diesem Niveau zu tanzen ist eine große Herausforderung, insbesondere bei der sehr starken Konkurrenz – umso schöner ist es, dass wir uns erneut für die Deutsche Meisterschaft qualifizieren konnten“, so eine Sprecherin des Teams.

Mit ihrer Mischung aus tänzerischer Präzision, emotionaler Darstellung und kreativen Choreografien und Kostümen begeistern die Dance Emotions nicht nur Jury und Publikum, sondern repräsentieren auch den TSV Welschneudorf und die Region Westerwald mit großem Erfolg auf bundesweiter Bühne.

Nun blickt die Gruppe voller Vorfreude und Motivation auf das große Finale am Nürburgring im Dezember, bei dem sie erneut ihr Können unter Beweis stellen und vielleicht wieder einen Platz ganz oben auf dem Treppchen erobern (pm TSV Welschneudorf).

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Montabaur

Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.

Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken

Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.

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Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen

Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Warum das Urteil wichtig ist

Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.

1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.

Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).

Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1

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Gesundheit

LandarztPlus: Neue Praxis in Welschneudorf eröffnet und gesegnet

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WELSCHNEUDORF Das Konzept „LandarztPlus“ wächst weiter: Nach der erfolgreichen Übernahme einer Hausarztpraxis in Welschneudorf zu Jahresbeginn hat die Praxis nun ihre neuen Räume im ehemaligen „Westerwälder Hof“ bezogen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit Vertretern der BBT-Gruppe, der Verbandsgemeinde Montabaur, den Praxisteams aus Montabaur und Welschneudorf sowie der Bauherren von der „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ wurden die Räumlichkeiten offiziell eröffnet und von Krankenhausseelsorger Thomas Müller und Pfarrer Steffen Henrich (Pfarrei St. Peter Montabaur) eingesegnet.

Die LandarztPlus-Praxis ist ein Gemeinschaftsprojekt der BBT-Gruppe – zu der auch das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur gehört – und der Verbandsgemeinde Montabaur. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Stadt und Land nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln und damit die Region als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.“

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Das ganz große Plus ist, dass es weitergeht“ – Platz für neue Patienten

Christian Hartz, der die Hausarztpraxis in Welschneudorf seit 1992 prägt und weiterhin Teil des Ärzteteams ist, zeigte sich begeistert: „Räumlich und qualitativ ist das ein absoluter Gewinn – es ist wunderschön geworden. Das ganz große Plus ist aber, dass es weitergeht. Mit den neuen Räumlichkeiten sind wir barrierefrei und bestens für die Zukunft aufgestellt.“ In der neuen LandarztPlus-Praxis in Welschneudorf können sich auch neue Patienten anmelden. Christian Hartz wird von der Ärztin Camilla Maria Cabrera Aguilera unterstützt, die bereits seit dem 1. Mai 2025 zum Team gehört.

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Versorgung vor Ort erhalten

Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, hob die Bedeutung der neuen Praxis für die Region hervor:„Von Stunde eins an war es uns besonders wichtig, dass wir nicht nur eine zentrale Praxis in Montabaur betreiben, sondern bewusst auch in die Ortsgemeinden gehen, um dort Strukturen zu erhalten und die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dass uns das in Welschneudorf so gut gelungen ist, freut mich außerordentlich. Mein Dank gilt der BBT-Gruppe für ihr Know-how und ihr Engagement, aber auch der Ortsgemeinde, den Ärzten Hartz und Wachter sowie dem gesamten Praxisteam. Sie alle haben diesen Übergang ermöglicht und tragen die gute Arbeit in die Zukunft.“ In den Dank schloss Richter-Hopprich den Wirtschaftsförderer Alexander Klinge ein, der in der Verwaltung die Zusammenarbeit mit LandarztPlus übernommen hat.

Ein Modell mit Signalwirkung

Auch Jérôme Korn-Fourcade, Regionalgeschäftsführer der BBT-Region Koblenz-Saffig, ordnete die Eröffnung in die langfristige Strategie ein: „Wir sehen den demographischen Wandel und das Ausbluten von Infrastruktur im ländlichen Raum. Mit LandarztPlus wollen wir dem strukturiert entgegenwirken – und das funktioniert hier in Welschneudorf vom ersten Tag an hervorragend. Als christlicher Träger stehen wir für mehr als reines Business: Wir kommen aus der Region und gestalten mit Partnern wie der Verbandsgemeinde Versorgung für die Menschen hier vor Ort. Dass die Praxis in so schönen Räumlichkeiten neu starten kann, macht diesen Tag für uns zu etwas ganz Besonderem.“

Modell für die Region

Die neuen Räume bieten moderne medizinische Ausstattung, Barrierefreiheit und Platz für die Weiterentwicklung des Praxisteams. Das Konzept LandarztPlus setzt dabei bewusst auf Teamarbeit, Telemedizin und die Integration jüngerer Ärztinnen und Ärzte, die von der Erfahrung langjähriger Kolleginnen und Kollegen profitieren können. Mit der Eröffnung der neuen Praxis in Welschneudorf ist ein weiterer wichtiger Baustein für die medizinische Versorgung im Westerwald gelegt – mitten im Dorf und mit klarer Perspektive für die Zukunft.

Der Westerwälder Hof

Die ehemalige Gaststätte „Westerwälder Hof“ wird derzeit zu einem kombinierten Wohn- und Geschäftshaus umgebaut. Die privaten Investoren Guido und Leon Fries sowie Martin Schmidt haben das Gebäude erworben und die „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ gegründet. Nach Plänen des Büros Fries Architekten entstehen in dem Komplex neben den Räumen für die Landarzt Plus-Praxis und einem Backshop mit Café (Ninks Backstube) insgesamt 26 barrierefreie Wohnungen nach KfW-40-EE-Standard. Das Projekt wird durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gefördert. Es entsteht bezahlbarer Wohnraum für Personen, die einen Wohnberechtigungsschein haben.

Kontakt

LandarztPlus Praxis Welschneudorf

Bad Emser Straße 1, 56412 Welschneudorf

Telefon: 02608 331, Fax: 02608 507

E-Mail: LandarztPlus-Welschneudorf@bbtgruppe.de

Öffnungszeiten

Montags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Dienstags: 8 bis 13 Uhr

Mittwochs: 8 bis 13 Uhr

Donnerstags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Freitags: 8 bis 13 Uhr

Parkmöglichkeiten

In der Dorfmitte stehen bei der Kurfürstenhalle (Lindenweg) ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

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