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Gesundheit

Rechtsextreme Parolen sind mit Pflegeberuf unvereinbar: Caritasverband und katholische Altenhilfe setzen ein Zeichen

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Das Foto zeigt Bouchra B. (links) aus Marokko und Halyna F. aus der Ukraine. Sie absolvieren eine Ausbildung zur Pflegefachkraft beim VKAD-Mitglied Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn. Dort sind derzeit 46 Auszubildende aus 7 unterschiedlichen Ländern in der Ausbildung zur Pflegefachkraft.
Foto: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. | Holger Pöritzsch
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RHEIN-LAHN |WESTERWALD Die Mitglieder des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland machen klar: Pflege ist vielfältig und international. Menschenfeindlichkeit und die Verbreitung rechtsextremer Parolen sind mit dem Pflegeberuf unvereinbar.  Die Mitgliederversammlung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, die sich klar zu Demokratie und Mitmenschlichkeit in den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe bekennt. Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. unterstützt diese Haltung aus voller Überzeugung.

Pflege bedeutet Fürsorge und Zusammenhalt, nicht Spaltung

Caritasdirektorin Stefanie Krones sagt: „Die Europawahl und die Kommunalwahlen haben gezeigt, dass wir unermüdlich für demokratische Werte und für Mitmenschlichkeit einstehen müssen. Als Träger sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sind wir eine Säule der Daseinsvorsorge in unserem Land. Wir stehen für Fürsorge und Zusammenhalt, nicht Spaltung.“

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Gemeinsam stehen die katholischen Einrichtung und Dienste für die Würde jedes einzelnen Menschen ein. Das gilt auch für die Mitarbeitenden und Auszubildenden, die aus vielen verschiedenen Nationen kommen und unsere Gemeinschaft bereichern. Stefanie Krones betont: „Unseren internationalen Azubis bieten wir in der Region nicht nur einen Ausbildungsplatz, sondern auch eine wirkliche Heimat.“

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Die Verbreitung rechtsextremer Parolen ist mit einem Dienst in den katholischen Einrichtungen und Diensten unvereinbar

„Unsere Mitglieder machen deutlich, dass die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in den katholischen Einrichtungen und Diensten unvereinbar ist.“ Caritasdirektorin Stefanie Krones ist aktiv im Vorstand des VKAD und hat die Resolution mit verfasst.

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise.
Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. ist ein modernes und zukunftsorientiertes Sozialunternehmen mit vielfältigen Arbeitsbereichen und mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden einer der größten Anbieter sozialer Dienstleistungen in der Region.

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Gesundheit

Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

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NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.

Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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