Koblenz
Koblenzer Höhenretter üben auf Baustellenkran an der Pfaffendorfer Brücke

KOBLENZ Die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr Koblenz ist seit 2023 im Dienst und wird für die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen ausgebildet. Um mögliche Einsatzszenarien so realistisch wie möglich zu üben, ergreifen die Einsatzkräfte immer wieder bestehende Möglichkeiten im Koblenzer Stadtgebiet.
An drei Freitagen, 26. Juli, 2. und 9. August, nutzen die Höhenretter der Koblenzer Berufsfeuerwehr dieses Mal die Gelegenheit, um auf der Brückenbaustelle an der Pfaffendorfer Brücke verschiedene Szenarien rund um den roten Baukran auf der Seite des Kurfürstlichen Schlosses zu üben.
Koblenz
Samstagsarbeiten im Spundwandkasten an der Pfaffendorfer Brücke

KOBLENZ Im Zuge des Neubaus der Pfaffendorfer Brücke werden am kommenden Samstag, 26. April, zwischen 7 und 17 Uhr Arbeiten durchgeführt. Derweil schreiten die Arbeiten im Spundwandkasten auf der Wasserbaustelle im Rhein – auf der Pfaffendorfer Seite – weiter voran. Um das Baufeld auf dem Wasser für die künftigen Arbeiten abzusichern, wird der Spundwandkasten mit den Stahlstreben ausgesteift. So kann der Spundwandkasten dem späteren Wasserdruck standhalten.
Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Pfaffendorfer Brücke“ erhalten Sie auf www.koblenz-baut.de/pb . Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de oder unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de zur Verfügung.
Bildunterschrift: Der Spundwandkasten auf der Pfaffendorfer Seite wird derweil für die anschließenden Arbeiten zur Erstellung des nächsten Behelfspfeilers vorbereitet. (Foto: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens)
Altenkirchen
Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.
Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)
Sachverhaltsbeschreibung
Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner
aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen
Beschreibung / Besondere Merkmale
– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)
Gesuchte Hinweise
Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer: 0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Rechtliche Hinweise:
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).
Koblenz
Klappschilder ermöglichen Halteverbote „im Handumdrehen“

KOBLENZ An manchen Standorten in Koblenz müssen zeitlich begrenzt Halteverbote durch Verkehrsschilder ausgewiesen werden. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz kennzeichnete diese temporären Halteverbote früher ausnahmslos durch das Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern, für die zwei oder teilweise mehrere 28 Kilogramm schwere Bodenplatten notwendig sind. Neuerdings werden an besonders häufig betroffenen Standorten fest installierte, klappbare Schilder eingesetzt. Das spart Personalaufwand, denn Halteverbote auszuweisen oder aufzulösen funktioniert mit Klappschildern schneller und unkomplizierter.
Klappschilder lassen sich in der Mitte zusammenklappen, so dass deren Inhalt (z.B. das Halteverbot) nur bei Bedarf sichtbar ist und auch nur dann gilt. Soll das Halteverbot angezeigt werden, muss ein Mitarbeiter das an entsprechender Stelle montierte Schild nur aufklappen und braucht kein Schild zuzüglich Bodenplatten aufzustellen. Das spart Zeit und auch das Schleppen der schweren Bodenplatten, auf denen die Schilderstangen befestigt werden, entfällt. Vorhängeschlösser an den Drehverschlüssen stellen sicher, dass die Schilder nicht durch Unbefugte auf- und zugeklappt werden können.
Gerade wurde die Umstellung auf Klappschilder am Peter-Altmeier-Ufer ab der Schlachthofstraße in Richtung Deutsches Eck abgeschlossen. Die Abteilung Straßenunterhaltung des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erwartet, dass zu Großereignissen wie etwa „Rhein in Flammen“ und „Firmenlauf“, aber auch bei Hochwasser, der benötigte Personalaufwand zum Ausweisen von Halteverboten deutlich reduziert wird. Zeit, in der der Kommunale Servicebetrieb andere wichtige Dinge für alle Koblenzer Schängel erledigen kann.
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