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Blaulicht

Bad Emser fordert „Senf und Gas“ für muslimische Demonstranten!

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Ausschnitt aus dem Video
Bad Emser fordert "Senf und Gas" für muslimische Demonstranten!
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BAD EMS Am 18. August wurde in den sozialen Medien ein Video einer vermeintlichen Demonstration von Muslimen in Hamburg veröffentlicht. Unterschrieben ist das Video mit der Unterschrift: »Letztens beim Hamburger Straßenfest…. war schön« Mutmaßlich stammt es von der am 04. Februar stattgefundenen Demonstration gegen die Koranverbrennungen in Schweden. Laut der Polizei war es ein islamistisch eingestufter Protest im Hamburger Stadtteil St. Georg.  Veranstalter war die Gruppe Muslim Interaktiv, die der verbotenen islamistischen Bewegung Hizb ut-Tahrir zugerechnet wird. Die Demonstration war zugelassen und verlief friedlich.

Ob man die Demonstration gutheißen muss? Das muss jeder für sich entscheiden. Gegenproteste gab es nicht. Eines ist aber sicherlich nicht der richtige Weg: Senf und etwas Gas für die Demonstranten zu fordern. Genau das machte ein Bad Emser in den sozialen Medien. Seine Antwort auf das Video: »Man kann da was machen: Zutaten, Senf und etwas Gas

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Die sozialen Medien sind glücklicherweise kein rechtsfreier Raum. Solche hetzerischen oder herabwürdigenden Stammtischparolen sind kaum von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und man wird weiterhin akzeptieren müssen, dass es in Deutschland ein Demonstrationsrecht gibt, auch wenn man eine andere Meinung vertritt. Das muss man aushalten oder nutzt selber das Recht und meldet einen Protest an. So sind die Spielregeln.

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Verstummen bei solchen Parolen ist der Beginn des Abstumpfens und der Resignation, doch soweit ist es noch nicht. Ein Stadtratsmitglied der SPD antwortete sehr entschieden auf die Hetze. Mutig und gut.

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Altenkirchen

Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

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Foto: BEN Kurier
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BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.

Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.

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Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)

Sachverhaltsbeschreibung

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen

Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen

Beschreibung / Besondere Merkmale

– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)

Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.

Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer:  0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.

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Rechtliche Hinweise:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).

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Blaulicht

Feierliche Fahrzeugübergabe an die Freiwillige Feuerwehr Geisig

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Foto: Ortsgemeinde Geisig
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GEISIG Am vergangenen Sonntag, durfte die Freiwillige Feuerwehr Geisig einen besonderen Meilenstein feiern: die offizielle Übergabe ihres neuen Kleinlöschfahrzeugs (KLF). Nach der Auslieferung im Oktober 2024 fand die feierliche Zeremonie im Gemeindezentrum statt, zu der zahlreiche Gäste und Nachbarwehren eingeladen waren. Die Veranstaltung wurde mit einem Frühschoppen verbunden, der für eine gesellige Atmosphäre sorgte.

Die Übergabe wurde von Birk Utermark, Beigeordneter der Verbandsgemeinde BEN, stellvertretend für den VG-Bürgermeister, durchgeführt. In seinem Grußwort betonte er die Bedeutung des neuen Fahrzeugs für die Sicherheit der Allgemeinheit. Die Gesamtkosten für die Beschaffung des Fahrzeuges betrugen 111.059,39 Euro. Die Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz betrug hierfür 31.500 Euro.

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Auch der stellvertretende BKI Lars Ritscher, Wehrleiter Mark Horbach und Ortsbürgermeister Thomas Heymann richteten herzliche Worte an die Anwesenden und würdigten das Engagement der Feuerwehrmitglieder. Die Festredner stellten den verbesserten Einsatzwert des modernen neuen KLF mit einem Wassertank von 500 Liter fest und wünschten der Geisiger Einheit steht’s eine wohlbehaltene Rückkehr von ihren Einsätzen.

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Wehrführer Thomas Wendling blickte in seiner Ansprache auf die spannende Zeit der Fahrzeugbeschaffung zurück und hob die Herausforderungen hervor, die es zu meistern galt.

Ein besonderer Moment der Zeremonie war die feierliche Segnung des Fahrzeugs sowie der Mannschaft durch Pfarrerin Silke Funk. und Pater Hugon, die in einer lebendigen und praxisbezogenen Andacht stattfand.

Nach der offiziellen Übergabe verbrachten die Gäste und Feuerwehrmitglieder gemeinsam gemütliche Stunden voller Austausch und guter Stimmung. Die Freiwillige Feuerwehr Geisig bedankt sich herzlich bei allen, die diesen besonderen Moment mit ihnen geteilt haben und freut sich auf viele erfolgreiche Einsätze mit dem neuen Kleinlöschfahrzeug.

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Altenkirchen

Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

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Foto: Landgericht Koblenz
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Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.

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Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

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Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.

Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58


Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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