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1000 Arbeitsstunden: Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen freut sich über neues Gerätehaus

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Alle sind stolz auf das neue alte Feuerwehrgerätehaus: (v.l.) VG-Bürgermeister Ulrich Richter, Wehrführer Daniel Herborn, Ortsbürgermeister Martin Bendel und der Andree Stein, der Erste Beigeordnete der VG (Bild: Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen)
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GÖRGESHAUSEN Die Löwensteinhalle in Görgeshausen, in der unter anderem die Feuerwehr, die Kita „Regenbogen“ und das Bürgermeisteramt untergebracht sind, war in der Vergangenheit an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. 2020 beschloss der Ortsgemeinderat, die Kita zu erweitern, um eine Krippengruppe einrichten zu können. In der Folge wurde die Halle umgebaut, die Amtsstube des Bürgermeisters umgelegt und der Feuerwehrbereich saniert. Dazu standen umfangreiche Baumaßnahmen an, die nun weitgehend abgeschlossen sind, so dass der Einweihung des neuen Feuerwehr-Gerätehauses nichts mehr im Wege stand. Mit Stolz berichtete Wehrführer Daniel Herborn in seiner Eröffnungsrede von den zahlreichen Neuerungen.

Zunächst dankte Herborn, der auch Vorsitzender des Fördervereins der Feuerwehr Görgeshausen ist, seinen Kameraden und den Alterskameraden, die in mehr als 1.000 Arbeitsstunden viele Baumaßnahmen in Eigenleistung erbracht haben. Jetzt hat das Gerätehaus eine größere Fahrzeughalle, einen Stellplatz für das neue Mannschaftstransport-Fahrzeug, getrennte Umkleiden für Männer und Frauen sowie moderne Sanitäranlagen mit Duschen. Zudem wurden eine neue Küche und ein Aufenthaltsraum eingerichtet. Die Feuerwehrleute haben Decken erneuert, Wände verputzt und gestrichen und die Elektroinstallation modernisiert.

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Möglich wurde dies, weil die Verbandsgemeinde (VG) Montabaur als Trägerin der Feuerwehr, die Baukosten für den Umbau vollständig übernahm. Dazu sagte Andree Stein, Erster Beigeordneter und Brandschutzdezernent der Verbandsgemeinde Montabaur: „Uns liegt es sehr am Herzen, unsere Feuerwehren bestmöglich auszustatten. Das gelingt uns nur mit Hilfe der Feuerwehrangehörigen, die sich ebenfalls in den Dienst der Sache stellen. Ihnen gilt mein Dank.“

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Und auch der Förderverein Görgeshausen hat sich finanziell an dem Projekt beteiligt: 15.000 Euro hat der Verein investiert, um Teilbereiche des Fußbodens neu zu fließen und die Theke zu modernisieren. Hilfe kam ferner von einem ortsansässigen Möbelhaus, das die neue Küche samt Elektrogeräten spendierte.

Herborn ist sich sicher, dass das neue Feuerwehr-Gerätehaus einen wertvollen Teil zur wichtigen Arbeit in der Gemeinde beitragen wird. Er wünschte sich abschließend, dass alle Feuerwehrangehörigen immer gesund aus ihren Einsätzen in die neuen Räumlichkeiten zurückkehren.

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Übung des Waldbrandzuges

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KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.

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