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Gesundheit

Ohne Termin – Kein Schnelltest

LAHNSTEIN Nur symptomfreie Personen werden in der Stadthalle getestet

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In der Lahnsteiner Stadthalle werden nur nach Terminvereinbarung Schnelltests durchgeführt. (Foto: Eva Dreiser/Stadtverwaltung Lahnstein)
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LAHNSTEIN Im Kommunalen Schnelltestzentrum Lahnstein in der Stadthalle am Salhofplatz kann man sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr einmal wöchentlich mit einem PoC-Antigen Schnelltest auf Covid-19 testen lassen.

Nur symptomfreie Personen werden in der Stadthalle getestet

Hierzu ist im Vorfeld unbedingt eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02621 914-170 notwendig. Eine spontane Testung ohne Termin ist nicht möglich.

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Die Telefonhotline ist zu den folgenden Zeiten erreichbar

Montag bis Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr.

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Die Tests werden von geschultem Personal durchgeführt. Über das Ergebnis erhalten die getesteten Personen eine Bescheinigung.  Dieses Angebot dient dazu auszuschließen, dass man sich symptomfrei mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt hat.

Kommunales Schnelltestzentrum in Lahnstein nur nach Terminvereinbarung zu besuchen

Der PoC-Antigen-Schnelltest ist nicht geeignet für Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten oder die Erkältungssymptome oder einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben.

Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen oder weist man (Erkältungs-) Symptome auf, müssen sich die betreffenden Personen sofort in Quarantäne begeben und sich mit ihrem Hausarzt / Hausärztin beziehungsweise dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Dieser wird nicht im Kommunalen Schnelltestzentrum Lahnstein angeboten.

Weitere Testmöglichkeiten gibt es in Lahnstein hier

Lahn-Apotheke, Tel.: 02621 922115,  Gemeinschaftspraxis Dres. med. Lutterbeck und Paolazzi, Tel.: 02621 40055.  Praxis Dr. Julis Kremer-König, Tel.: 02621 4808.

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Gesundheit

Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

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Foto: Thomas Stein
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BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.

Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.

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Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.

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Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“

Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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Foto: BEN Kurier
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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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Gesundheit

Praxis MVZ Galeria Med in Nastätten ist insolvent: Mitarbeiter stehen ohne Gehalt da!

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Foto: BEN Kurier
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NASTÄTTEN Seit Wochen ist das MVZ Galeria Med in Nastätten nur noch provisorisch geöffnet. Immer wieder stehen Patienten trotz vereinbarter Termine vor verschlossenen Türen.

Das MVZ Galeria Med betreibt nach eigenen Angaben auf der Webseite galeriamed.de mehrere Standorte – neben Nastätten auch in Andernach, Koblenz, Neuwied Heimbach-Weiß, Neuwied, St. Goarshausen, Vallendar und Waldbreitbach. Geschäftsführer ist der Arzt Markus Abts.

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Unter dem Aktenzeichen 21 IN 113/25 wurde inzwischen das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVZ Galeria Med GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Koblenzer Rechtsanwalt Alexander Römer.

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Mitarbeiter ohne Gehalt – Patienten ohne Information

Dass etwas nicht stimmte, zeichnete sich bereits seit Wochen ab: Mehrere Mitarbeiter erschienen nicht mehr zur Arbeit – offenbar aus gutem Grund. Sie sollen nach Informationen des BEN Kurier seit geraumer Zeit kein Gehalt mehr erhalten haben.

Eine offizielle Mitteilung an die Patienten gab es bislang nicht. Auf telefonische Nachfrage des BEN Kurier erklärte Geschäftsführer Abts, dass es in der kommenden Woche Entscheidungen geben werde. Dazu sei auch eine Bekanntmachung vorgesehen.

Unklar ist, inwieweit die Mitarbeiter frühzeitig über die drohende Insolvenz informiert wurden, um rechtzeitig Insolvenzausfallgeld geltend machen zu können.

Betrieb in Nastätten nicht vollständig eingestellt

Fakt ist: Die Praxis in Nastätten ist aktuell nicht gänzlich geschlossen. Nach Angaben von Abts übernimmt derzeit eine Kraft aus Koblenz die Versorgung vor Ort. Auch soll es am Standort Nastätten weitergehen – wie genau, konnte der Geschäftsführer jedoch nicht erläutern. Ebenso wenig gab er Auskunft darüber, wie es mit den weiteren Standorten weitergeht und wie die Insolvenz zustande kam.

Eine telefonische Anfrage beim zuständigen Insolvenzverwalter Römer blieb unbeantwortet; eine schriftliche Anfrage des BEN Kurier läuft derzeit.

Schwierige Situation für Patienten

Für die Patienten ist die Lage besonders belastend. Gerade im ländlichen Raum ist ein verlässlicher Hausarztplatz keine Selbstverständlichkeit – auch wenn Nastätten dank seiner vergleichsweise guten medizinischen Infrastruktur teilweise auffangen kann. Dennoch bleibt für die bisherigen Patienten die Frage, ob es mit dem MVZ überhaupt weitergeht – und ob sie dort künftig bleiben wollen.

Denn in den vergangenen Wochen war von verlässlichen Öffnungszeiten kaum die Rede.

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